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Graz, Österreich

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Was Abschiebung und Ausweisung in Graz praktisch bedeuten

Im österreichischen Recht geht es meist um eine Rückkehrentscheidung, ein Aufenthaltsverbot, eine Ausweisung oder die zwangsweise Abschiebung. Zuständig ist vor allem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, kurz BFA, mit seiner Regionaldirektion in der Steiermark.

In Graz können Betroffene Schreiben des BFA, der Landespolizeidirektion Steiermark oder des Bundesverwaltungsgerichts erhalten. Je nach Verfahren geht es um einen unrechtmäßigen Aufenthalt, einen negativen Asylbescheid, eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder die Durchsetzung einer bereits erlassenen Rückkehrentscheidung.

Eine Rückkehrentscheidung führt nicht automatisch sofort zur Abschiebung. Entscheidend sind unter anderem die eingeräumte Frist zur freiwilligen Ausreise, ein möglicher Abschiebeschutz, ein Aufenthaltsrecht, familiäre Bindungen und ein bestehendes Einreiseverbot.

Ein Anwalt für Fremdenrecht kann den Bescheid prüfen, Fristen überwachen, Akteneinsicht beantragen und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht vorbereiten. Bei drohender Schubhaft oder einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung ist eine schnelle rechtliche Prüfung besonders wichtig.

Wann rechtliche Unterstützung in Graz besonders wichtig ist

  • Negativer Asylbescheid: Nach einer Entscheidung des BFA müssen Beschwerdefrist und aufschiebende Wirkung geprüft werden. Die Frist kann je nach Verfahrensart kürzer als zwei Wochen sein.
  • Angekündigte oder unmittelbar drohende Abschiebung: Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Abschiebeschutz, neue Tatsachen oder ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Maßnahme möglich sind.
  • Schubhaft in der Steiermark: Bei einer Festnahme zur Sicherung der Abschiebung kann eine Haftbeschwerde und eine Prüfung gelinderer Mittel erforderlich sein.
  • Familie oder langfristiger Aufenthalt in Graz: Ehe, Kinder, Beschäftigung, Integration und eine lange Aufenthaltsdauer können bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine wichtige Rolle spielen.
  • Gesundheitliche oder humanitäre Gründe: Schwere Erkrankungen, fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat oder besondere Schutzbedürftigkeit müssen belegt und rechtzeitig vorgebracht werden.
  • Probleme mit einem Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz: Bei Drittstaatsangehörigen muss zwischen einem Verfahren beim Magistrat Graz und einer fremdenpolizeilichen Maßnahme des Bundes unterschieden werden.

Welche österreichischen Vorschriften in Graz maßgeblich sind

Fremdenpolizeigesetz 2005: Das FPG regelt unter anderem Rückkehrentscheidungen, Ausweisungen, Aufenthaltsverbote, Einreiseverbote, Abschiebungen und Schubhaft. Es trat am 1. Jänner 2006 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert.

Asylgesetz 2005: Das AsylG 2005 regelt Asylverfahren, subsidiären Schutz und wichtige Folgen negativer Entscheidungen. Es trat ebenfalls am 1. Jänner 2006 in Kraft; seine Bestimmungen sind regelmäßig gemeinsam mit dem FPG und dem BFA-Verfahrensgesetz zu prüfen.

BFA-Verfahrensgesetz: Das BFA-VG enthält zentrale Verfahrensregeln für Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie für Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht. Es gilt seit der Einrichtung des BFA im Jahr 2014 und wurde wiederholt novelliert.

Für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familienangehörige gelten zusätzlich unionsrechtliche Freizügigkeitsregeln. Bei Aufenthaltstiteln nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ist in Graz regelmäßig die zuständige Aufenthaltsbehörde der Stadt Graz einzubeziehen.

Häufige Fragen zu Abschiebung und Ausweisung in Graz

Brauche ich für eine Abschiebung oder Ausweisung in Graz einen Anwalt?

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht in jedem Verfahren zwingend vorgeschrieben. Sie ist jedoch häufig sinnvoll, weil kurze Fristen, komplexe Zuständigkeiten und erhebliche Folgen für Aufenthalt und Familie bestehen.

Welche Behörde entscheidet über meine Abschiebung?

Das BFA erlässt in vielen Fällen die Rückkehrentscheidung und ordnet die Abschiebung an. Die tatsächliche Durchführung kann durch Organe der Landespolizeidirektion unterstützt werden.

Kann ich gegen einen Bescheid des BFA Beschwerde einlegen?

Gegen viele Bescheide des BFA ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Die genaue Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung und beträgt häufig zwei Wochen, kann aber in besonderen Verfahrensarten kürzer sein.

Stoppt eine Beschwerde automatisch die Abschiebung?

Das hängt vom Bescheid und von der Verfahrensart ab. Eine Beschwerde hat nicht immer automatisch aufschiebende Wirkung, weshalb der Bescheid sofort auf diesen Punkt geprüft werden sollte.

Was kann ich tun, wenn ich in Schubhaft genommen wurde?

Die Rechtmäßigkeit der Schubhaft kann gerichtlich überprüft werden. Ein Anwalt kann eine Haftbeschwerde einbringen und prüfen, ob eine Meldepflicht, eine Unterkunft oder eine andere gelindere Maßnahme ausreicht.

Kann meine Familie in Graz eine Abschiebung verhindern?

Familiäre Bindungen können bei der Verhältnismäßigkeit und beim Schutz des Privat- und Familienlebens berücksichtigt werden. Sie verhindern eine Abschiebung jedoch nicht automatisch und müssen durch Dokumente und konkrete Angaben belegt werden.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Wichtig sind alle Bescheide, Ladungen, Identitätsdokumente, früheren Anträge und Schriftstücke von Behörden oder Gerichten. Zusätzlich können Meldebestätigungen, Arbeitsunterlagen, medizinische Befunde und Nachweise über Familienangehörige in Österreich relevant sein.

Wie viel kostet ein Anwalt für Fremdenrecht in Graz?

Die Kosten hängen vom Umfang, der Dringlichkeit und dem Verfahrensabschnitt ab. Vor der Beauftragung sollten Honorar, Pauschalen, Barauslagen und mögliche Kosten eines Beschwerdeverfahrens schriftlich geklärt werden.

Gibt es kostenlose Rechtsberatung?

In bestimmten fremden- und asylrechtlichen Verfahren bietet die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, kurz BBU, kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Ob dies im konkreten Verfahren gilt, hängt vom Verfahren und der behördlichen Entscheidung ab.

Kann ich Verfahrenshilfe beantragen?

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Verfahrenshilfe in Betracht kommen. Maßgeblich sind insbesondere die finanzielle Bedürftigkeit, die Erfolgsaussichten und die gesetzlichen Regeln des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens.

Wie lange dauert ein Verfahren gegen eine Rückkehrentscheidung?

Die Dauer hängt von der Verfahrensart, der Aktenlage und der Auslastung des Bundesverwaltungsgerichts ab. Eine unmittelbar drohende Abschiebung kann eine rasche Prüfung der aufschiebenden Wirkung oder anderer vorläufiger Maßnahmen erfordern.

Kann eine Abschiebung trotz Krankheit ausgesetzt werden?

Eine Erkrankung führt nicht automatisch zu einem Abschiebestopp. Aktuelle fachärztliche Befunde müssen zeigen, welche konkrete Gefahr besteht und ob im Zielstaat eine ausreichende Behandlung tatsächlich erreichbar ist.

Offizielle Anlaufstellen in Graz

  • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark: Diese Bundesbehörde bearbeitet fremden- und asylrechtliche Verfahren, erlässt Rückkehrentscheidungen und entscheidet über weitere fremdenpolizeiliche Maßnahmen.
  • Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz: Das Gericht entscheidet über Beschwerden gegen viele Bescheide des BFA und prüft dabei die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung.
  • Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen: Die BBU organisiert insbesondere Rechtsberatung und Rechtsvertretung in gesetzlich vorgesehenen Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Die Zuständigkeit sollte anhand des konkreten Bescheids abgeklärt werden.

Die nächsten Schritte zur Beauftragung eines Anwalts

  1. Bescheid sofort sichern: Fotografieren oder kopieren Sie alle Seiten einschließlich Zustellnachweis und Rechtsmittelbelehrung. Das sollte am Tag der Zustellung erfolgen.
  2. Frist berechnen: Notieren Sie Zustelltag und Fristende und warten Sie nicht auf eine mündliche Auskunft der Behörde. Bei drohender Abschiebung sollte noch am selben Tag rechtliche Hilfe gesucht werden.
  3. Passenden Schwerpunkt auswählen: Suchen Sie in Graz nach einem Rechtsanwalt mit nachweisbarer Tätigkeit im österreichischen Fremden-, Asyl- und Aufenthaltsrecht.
  4. Mehrere Kanzleien anfragen: Fragen Sie kurzfristig nach Kapazität, Vertretung in Schubhaft- oder Abschiebefällen und dem voraussichtlichen Honorar. Eine kurze schriftliche Sachverhaltsübersicht erleichtert die Ersteinschätzung.
  5. Unterlagen vollständig übermitteln: Senden Sie Bescheide, Ladungen, Identitätsnachweise, medizinische Unterlagen und Belege zu Familie, Arbeit und Aufenthalt chronologisch.
  6. Vertretung schriftlich beauftragen: Klären Sie Vollmacht, Leistungsumfang, Kosten, Fristen und die Zuständigkeit für Beschwerden oder Anträge auf aufschiebende Wirkung.
  7. Behördliche Termine einhalten: Befolgen Sie nach der Beauftragung die Anweisungen des Anwalts und erscheinen Sie zu Ladungen, solange keine schriftliche Änderung oder Entschuldigung vorliegt.

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