Beste Abschiebung und Ausweisung Anwälte in Österreich
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Wann ein Anwalt für Aufenthaltsbeendigung in Österreich sinnvoll ist
Das österreichische Fremdenrecht unterscheidet zwischen Rückkehrentscheidung, Ausweisung, Abschiebung und Einreiseverbot. Welche Maßnahme zulässig ist, hängt unter anderem von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, bisherigen Verfahren und familiären Bindungen ab.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kann eine aufenthaltsbeendende Entscheidung erlassen. Wird sie nicht freiwillig befolgt oder bestehen besondere Gründe, kann die Behörde die Abschiebung durchführen. Gegen viele Entscheidungen ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich.
Ein Anwalt prüft die Entscheidung, die Frist, mögliche Aufenthaltsrechte und ein allfälliges Abschiebungshindernis. Besonders wichtig ist eine rasche Prüfung, weil Rechtsmittelfristen mit der Zustellung des Bescheids beginnen.
Warum Sie einen Anwalt brauchen können
- Negativer Asylbescheid: Nach einer negativen Entscheidung des BFA müssen Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot und Abschiebungsandrohung gemeinsam geprüft werden.
- Gefahr einer Abschiebung: Bei bevorstehender Abschiebung kann ein Anwalt Haft, die Durchführung der Maßnahme oder einen Antrag auf aufschiebende Wirkung rechtlich überprüfen.
- Familienleben in Österreich: Ehe, Kinder, lange Aufenthaltsdauer, Schule und berufliche Integration können bei der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eine Rolle spielen.
- Aufenthaltsrecht für EU-Bürger: Bei unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen gelten besondere Voraussetzungen. Eine Ausweisung ist nicht allein wegen Arbeitslosigkeit oder einer Verwaltungsübertretung zulässig.
- Einreiseverbot: Ein Einreiseverbot kann auch nach einer Rückkehrentscheidung bestehen bleiben und spätere Aufenthalte im Schengen-Raum erschweren.
- Neue persönliche oder medizinische Umstände: Erkrankungen, familiäre Entwicklungen oder eine veränderte Lage im Herkunftsstaat können für die Prüfung eines Abschiebungshindernisses relevant sein.
Welche österreichischen Gesetze gelten?
Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, regelt unter anderem Rückkehrentscheidungen, Ausweisungen, Einreiseverbote, Abschiebungen und Schubhaft. Das Gesetz trat im Wesentlichen mit 1. Jänner 2006 in Kraft und wurde mehrfach geändert.
Das Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), ebenfalls BGBl. I Nr. 100/2005, enthält die Regeln für das Asylverfahren und die aufenthaltsbeendenden Folgen negativer Asylentscheidungen. Es trat im Wesentlichen am 1. Jänner 2006 in Kraft.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, regelt das Verfahren vor dem BFA und bestimmte Beschwerdeangelegenheiten. Es gilt seit 1. Jänner 2014 und ist gemeinsam mit dem FPG und dem AsylG zu prüfen.
Häufige Fragen zu Abschiebung und Ausweisung
Was ist der Unterschied zwischen einer Rückkehrentscheidung und einer Abschiebung?
Die Rückkehrentscheidung ist ein behördlicher Bescheid, der eine Person zur Ausreise verpflichtet. Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung dieser Verpflichtung. Gegen die Entscheidung und gegen bestimmte Vollzugsmaßnahmen gelten unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten.
Was bedeutet eine Ausweisung in Österreich?
Eine Ausweisung beendet das Aufenthaltsrecht unter den Voraussetzungen des österreichischen Fremdenrechts. Welche Bezeichnung im konkreten Fall verwendet wird, hängt insbesondere vom Aufenthaltsstatus und von unionsrechtlichen Vorschriften ab. Der zugestellte Bescheid ist deshalb entscheidend.
Wie schnell muss ich gegen einen Bescheid vorgehen?
Die Beschwerdefrist steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids. In vielen Verfahren beträgt sie vier Wochen, in bestimmten fremden- oder asylrechtlichen Konstellationen kann sie kürzer sein. Ein Anwalt sollte den Bescheid unmittelbar nach der Zustellung prüfen.
Kann eine Beschwerde die Abschiebung automatisch stoppen?
Das hängt vom Bescheid und vom jeweiligen Verfahren ab. Eine Beschwerde hat nicht in jedem Fall dieselbe aufschiebende Wirkung. Besteht eine konkrete Abschiebungsgefahr, muss zusätzlich geprüft werden, ob ein Antrag oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.
Kann ich trotz einer Rückkehrentscheidung in Österreich bleiben?
Eine Rückkehrentscheidung beendet den Aufenthalt grundsätzlich, sobald sie durchsetzbar ist. Ein weiterer Aufenthalt kann sich jedoch aus einem anhängigen Rechtsmittel, einem anderen Aufenthaltstitel, einer Duldung oder einem vorübergehenden Abschiebungshindernis ergeben.
Wann darf Österreich eine Person abschieben?
Eine Abschiebung setzt grundsätzlich eine durchsetzbare aufenthaltsbeendende Entscheidung voraus. Sie darf außerdem nicht gegen das Non-Refoulement-Gebot oder andere zwingende menschenrechtliche Schutzvorschriften verstoßen. Die Behörden müssen aktuelle persönliche und tatsächliche Hindernisse berücksichtigen.
Was kann ich gegen ein Einreiseverbot tun?
Ein Einreiseverbot kann gemeinsam mit der zugrunde liegenden Entscheidung bekämpft werden. Dabei sind insbesondere Dauer, Begründung, Gefährdungsprognose und private sowie familiäre Interessen relevant. Die Anfechtungsfrist ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung.
Kann ein Anwalt eine Abschiebung verhindern?
Ein Anwalt kann keine bestimmte Entscheidung garantieren. Er kann jedoch Rechtsmittel einbringen, Verfahrensfehler aufzeigen, neue Beweismittel vorlegen und Abschiebungshindernisse geltend machen. Je früher die Prüfung erfolgt, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen meist.
Wer trägt die Kosten eines Anwalts?
Grundsätzlich bezahlt die vertretene Person das anwaltliche Honorar. Die Höhe hängt vom Arbeitsaufwand, Verfahren und Honorarvereinbarung ab; in Österreich können gesetzliche Tarife und Vereinbarungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz eine Rolle spielen. Vor der Beauftragung sollte das Honar und eine mögliche Pauschale schriftlich geklärt werden.
Gibt es kostenlose Rechtsberatung?
In bestimmten Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren besteht Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtsberatung oder Verfahrenshilfe. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Verfahren und Instanz. Die Rechtsmittelbelehrung und die zuständige Beratungsstelle geben dazu konkrete Hinweise.
Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Wichtig sind der vollständige Bescheid, Zustellnachweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, frühere Entscheidungen und Ladungen. Zusätzlich sollten Nachweise zu Familie, Arbeit, Wohnung, Integration, Gesundheit und einer möglichen Gefährdung im Herkunftsstaat gesammelt werden.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Die Dauer hängt von Aktenumfang, Beweislage, Dringlichkeit und Auslastung des Bundesverwaltungsgerichts ab. Eine kurzfristige Reaktion auf eine bevorstehende Abschiebung kann innerhalb weniger Tage erforderlich sein. Eine verlässliche Gesamtdauer lässt sich erst nach Prüfung des Verfahrens einschätzen.
Offizielle Anlaufstellen in Österreich
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Das BFA führt unter anderem fremden- und asylrechtliche Verfahren durch und erlässt je nach Fall Rückkehrentscheidungen, Einreiseverbote oder andere Maßnahmen.
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Das BVwG entscheidet über Beschwerden gegen zahlreiche Bescheide des BFA und anderer Verwaltungsbehörden.
- Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU): Die BBU bietet in gesetzlich vorgesehenen Fällen Rechtsberatung und Rechtsvertretung, insbesondere im Asyl- und Fremdenrecht.
Die nächsten Schritte zur Anwaltsbeauftragung
- Bescheid sofort sichern: Fotografieren oder kopieren Sie alle Seiten und notieren Sie das Zustelldatum. Das sollte am Tag der Zustellung geschehen.
- Dringlichkeit feststellen: Klären Sie innerhalb von 24 Stunden, ob eine Abschiebung, Schubhaft, eine Ausreisefrist oder eine laufende Rechtsmittelfrist besteht.
- Geeignete Kanzleien suchen: Nutzen Sie die Österreichischen Rechtsanwaltskammern oder die jeweilige regionale Rechtsanwaltskammer und suchen Sie gezielt nach Fremden- und Asylrecht.
- Mehrere Erstgespräche anfragen: Vergleichen Sie kurzfristig Verfügbarkeit, Erfahrung mit BFA-Verfahren, Sprachmöglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten.
- Unterlagen vollständig übermitteln: Senden Sie Bescheid, Zustellnachweis, Identitätsdokumente und wichtige Belege geordnet an die ausgewählte Kanzlei.
- Honorar und Auftrag klären: Lassen Sie Leistungsumfang, Honorar, Vorschuss und mögliche Verfahrenshilfe schriftlich bestätigen, bevor die Vertretung beginnt.
- Fristen überwachen: Halten Sie Kontakt zur Kanzlei und melden Sie jede Ladung, behördliche Kontaktaufnahme oder Änderung Ihrer persönlichen Situation sofort.
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