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1957 als Zivilrechtskanzlei gegründet, haben wir unser Tätigkeitsfeld durch die Aufnahme neuer Partner kontinuierlich erweitert.

Unser Team vereint ein breites Spektrum an Persönlichkeiten mit unterschiedlichen beruflichen Spezialisierungen. Als moderne Wirtschaftsrechtskanzlei legen wir besonderen Wert auf höchste juristische Qualität – ganz selbstverständlich. Wirtschaftliches Verständnis und kompetente Beratung für unsere Mandanten haben bei uns oberste Priorität. Nur mit dieser Qualitätsmentalität können wir unser Ziel erreichen: den Erfolg und das Vertrauen unserer Mandanten.

Über PACHER & PARTNER

Gegründet 1957

2 Büros

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Bankwesen & Finanzen
Unternehmen
Energie, Umwelt & ESG
Gesellschafts- und Handelsrecht
Insolvenz & Schulden

Gesprochene Sprachen
German
English

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Rechtsgebiete

Immobilienrecht

Immobilienrecht ist eines der breitesten Rechtsgebiete – von Mietwohnungen bis hin zu Industrieanlagen. Dies umfasst den Kauf, die Anmietung oder Pacht sowie Risikobewertung und Finanzierung. Führende Steuerberater und Immobilienvermittler zählen zu unseren Kooperationspartnern.

Der Erwerb einer Immobilie ist nicht nur eine juristische Angelegenheit, auch ihre Errichtung wird von zahlreichen komplexen Fragen begleitet. Bestehen Dienstbarkeiten (z. B. ein erworbenes Wegerecht) oder könnten sich sogar „böse Überraschungen“ unter dem Grundstück verbergen, etwa Abwasserkanäle oder örtliche Wasserleitungen? Aufgrund unserer langjährigen einschlägigen Erfahrung mit großen und kleinen Immobilientransaktionen kennen wir sowohl mögliche Fallstricke und Konfliktpotenziale als auch die vertraglichen Absicherungen für Käufer und Verkäufer.
 

Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei ist die sogenannte „Immobilienentwicklungsabwicklung“, also der Verkauf oder Erwerb von Immobilien, noch bevor diese gebaut sind. Hier fungieren wir als Treuhänder für beide Vertragspartner und wickeln alle für das Projekt erforderlichen Geldflüsse über unsere Treuhandkonten ab – zum Schutz aller Beteiligten.

Wir unterstützen darüber hinaus die Entwicklung von Grundstücken. Unser Leistungsspektrum reicht von der Beantragung von Änderungsverfahren für die Bauleitplanung über die Erschließung von Grundstücken bis hin zur Vertretung von Bauträgern in lokalen Baubesprechungen.

Neben dem Bauplanungsrecht gehören auch Nachbarrecht, Maklerhaftung und Mietrecht zu den regulären Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei.

Maklerdienstleistungen
Gewerbeimmobilien
Zwangsversteigerung
Wohnen, Bauen & Entwicklung
Flächennutzung und Zonierung
Vermieter & Mieter
Hypothek
Immobilienverträge und Verhandlungen
Immobilien-Due-Diligence
Immobilienübertragung

Bankwesen & Finanzen

Finanzierung durch Steuermehrerträge
Regulierung von Finanzdienstleistungen
Investition
Wertpapiere
Projektfinanzierung
Fonds- und Vermögensverwaltung
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Nachhaltige Finanzen
Eigenkapitalmärkte
Schuldenkapitalmärkte
Akquisition / Leveraged Finance
Strukturierte Finanzierung

Unternehmen

Die rechtliche Grundlage, auf der unternehmerische Aktivitäten aufgebaut sind, muss wohl durchdacht und clever geplant sein. Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit den Gründerinnen und Gründern maßgeschneiderte Partnerschaftsverträge, die dafür sorgen, dass nachfolgende Anteilsübertragungen reibungslos ablaufen.

Die Start-up-Statistiken belegen es Jahr für Jahr: Immer mehr Menschen zieht es in die Selbstständigkeit. Viele Start-ups beginnen als Ein-Personen-Unternehmen und entwickeln sich bald zu Arbeitgebern, andere starten als Team mit mehreren Partnern. Wie dem auch sei, sobald ein Unternehmen mehr als einen Eigentümer hat, braucht es klare Regeln für strategische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Als wirtschaftsrechtliche Kanzlei wissen wir nur zu gut, dass die gemeinsame Begeisterung der Start-up-Phase sich innerhalb weniger Jahre in bittere Rechtsstreitigkeiten verwandeln kann – sofern nicht vorausschauende Regelungen für den „worst case“ getroffen werden. Streitigkeiten – schlimmstenfalls vor Gericht – entstehen nicht nur bei der „fairen“ Verteilung erwirtschafteter Gewinne, sondern noch viel häufiger dann, wenn etwas nicht wie erhofft läuft und plötzlich Fragen der persönlichen Haftung auftauchen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen.

Ob Neugründung oder Unternehmensübernahme – unser Motto lautet: Die kluge Frau oder der kluge Mann plant voraus. Auch wenn es beim gemeinsamen Start seltsam erscheint, über Worst-Case-Szenarien wie Unternehmensauflösungen, Exit-Szenarien oder Anteilsübertragungen nachzudenken – das Verschweigen solcher und ähnlicher Themen kann für alle Beteiligten teuer werden. Mit unserer Beratung wollen wir das verhindern.

Arbeitgeber
International
Rechtsdokument
Neugründung eines Unternehmens
Bürolösungen
Steuer
FDA-Recht

Energie, Umwelt & ESG

Umweltrecht und Compliance
Öl, Gas & Energie
Natürliche Ressourcen
ESG-Beratung und Compliance
Erneuerbare und alternative Energien
Wasserrecht
Klimawandelrecht
Energieregulierungsrecht
Bergrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Verwaltung
Luftfahrt
Unternehmensregistrierung
Vertrag
Due-Diligence-Prüfung
Franchiserecht
Lizenzierung
Fusionen und Übernahmen
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

Insolvenz & Schulden

Unsere Kanzlei wird von Insolvenzgerichten wiederholt zum Insolvenzverwalter bestellt. Darüber hinaus können wir dank unserer langjährigen Erfahrung betroffenen Unternehmen sowie Banken und sonstigen Gläubigern effiziente Beratung bieten. Wir unterstützen Mandanten bei der Vorbereitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen.

In unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Schuldnervertreter ist es unser vorrangiges Ziel, das Fortbestehen von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu sichern. Ähnlich wie ein Kapitän, der seine Erfahrung nutzt, um sein Schiff in stürmischer See in einen sicheren Hafen zu steuern, setzen wir unser Fachwissen ein, wenn eine Insolvenz droht, um mit operativen Umstrukturierungsmaßnahmen die Turbulenzen unter Kontrolle zu bringen. Neben der rechtlichen Expertise sind auch die Managementfähigkeiten des Insolvenzverwalters gefragt. Dies ist einer der Gründe, weshalb unsere Kanzlei bereits in mehr als 300 Fällen zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Insolvenz
Kreditreparatur
Gläubiger
Schulden & Inkasso

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