1957 als Zivilrechtskanzlei gegründet, haben wir unser Tätigkeitsfeld durch die Aufnahme neuer Partner kontinuierlich erweitert.
Unser Team vereint ein breites Spektrum an Persönlichkeiten mit unterschiedlichen beruflichen Spezialisierungen. Als moderne Wirtschaftsrechtskanzlei legen wir besonderen Wert auf höchste juristische Qualität – ganz selbstverständlich. Wirtschaftliches Verständnis und kompetente Beratung für unsere Mandanten haben bei uns oberste Priorität. Nur mit dieser Qualitätsmentalität können wir unser Ziel erreichen: den Erfolg und das Vertrauen unserer Mandanten.
Über PACHER & PARTNER
Gegründet 1957
50 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
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Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Immobilienrecht ist eines der breitesten Rechtsgebiete – von Mietwohnungen bis hin zu Industrieanlagen. Dies umfasst den Kauf, die Anmietung oder Pacht sowie Risikobewertung und Finanzierung. Führende Steuerberater und Immobilienvermittler zählen zu unseren Kooperationspartnern.
Der Erwerb einer Immobilie ist nicht nur eine juristische Angelegenheit, auch ihre Errichtung wird von zahlreichen komplexen Fragen begleitet. Bestehen Dienstbarkeiten (z. B. ein erworbenes Wegerecht) oder könnten sich sogar „böse Überraschungen“ unter dem Grundstück verbergen, etwa Abwasserkanäle oder örtliche Wasserleitungen? Aufgrund unserer langjährigen einschlägigen Erfahrung mit großen und kleinen Immobilientransaktionen kennen wir sowohl mögliche Fallstricke und Konfliktpotenziale als auch die vertraglichen Absicherungen für Käufer und Verkäufer.
Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei ist die sogenannte „Immobilienentwicklungsabwicklung“, also der Verkauf oder Erwerb von Immobilien, noch bevor diese gebaut sind. Hier fungieren wir als Treuhänder für beide Vertragspartner und wickeln alle für das Projekt erforderlichen Geldflüsse über unsere Treuhandkonten ab – zum Schutz aller Beteiligten.
Wir unterstützen darüber hinaus die Entwicklung von Grundstücken. Unser Leistungsspektrum reicht von der Beantragung von Änderungsverfahren für die Bauleitplanung über die Erschließung von Grundstücken bis hin zur Vertretung von Bauträgern in lokalen Baubesprechungen.
Neben dem Bauplanungsrecht gehören auch Nachbarrecht, Maklerhaftung und Mietrecht zu den regulären Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei.
Bankwesen & Finanzen
Unternehmen
Die rechtliche Grundlage, auf der unternehmerische Aktivitäten aufgebaut sind, muss wohl durchdacht und clever geplant sein. Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit den Gründerinnen und Gründern maßgeschneiderte Partnerschaftsverträge, die dafür sorgen, dass nachfolgende Anteilsübertragungen reibungslos ablaufen.
Die Start-up-Statistiken belegen es Jahr für Jahr: Immer mehr Menschen zieht es in die Selbstständigkeit. Viele Start-ups beginnen als Ein-Personen-Unternehmen und entwickeln sich bald zu Arbeitgebern, andere starten als Team mit mehreren Partnern. Wie dem auch sei, sobald ein Unternehmen mehr als einen Eigentümer hat, braucht es klare Regeln für strategische und wirtschaftliche Entscheidungen.
Als wirtschaftsrechtliche Kanzlei wissen wir nur zu gut, dass die gemeinsame Begeisterung der Start-up-Phase sich innerhalb weniger Jahre in bittere Rechtsstreitigkeiten verwandeln kann – sofern nicht vorausschauende Regelungen für den „worst case“ getroffen werden. Streitigkeiten – schlimmstenfalls vor Gericht – entstehen nicht nur bei der „fairen“ Verteilung erwirtschafteter Gewinne, sondern noch viel häufiger dann, wenn etwas nicht wie erhofft läuft und plötzlich Fragen der persönlichen Haftung auftauchen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Ob Neugründung oder Unternehmensübernahme – unser Motto lautet: Die kluge Frau oder der kluge Mann plant voraus. Auch wenn es beim gemeinsamen Start seltsam erscheint, über Worst-Case-Szenarien wie Unternehmensauflösungen, Exit-Szenarien oder Anteilsübertragungen nachzudenken – das Verschweigen solcher und ähnlicher Themen kann für alle Beteiligten teuer werden. Mit unserer Beratung wollen wir das verhindern.
Energie, Umwelt & ESG
Gesellschafts- und Handelsrecht
Insolvenz & Schulden
Unsere Kanzlei wird von Insolvenzgerichten wiederholt zum Insolvenzverwalter bestellt. Darüber hinaus können wir dank unserer langjährigen Erfahrung betroffenen Unternehmen sowie Banken und sonstigen Gläubigern effiziente Beratung bieten. Wir unterstützen Mandanten bei der Vorbereitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen.
In unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Schuldnervertreter ist es unser vorrangiges Ziel, das Fortbestehen von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu sichern. Ähnlich wie ein Kapitän, der seine Erfahrung nutzt, um sein Schiff in stürmischer See in einen sicheren Hafen zu steuern, setzen wir unser Fachwissen ein, wenn eine Insolvenz droht, um mit operativen Umstrukturierungsmaßnahmen die Turbulenzen unter Kontrolle zu bringen. Neben der rechtlichen Expertise sind auch die Managementfähigkeiten des Insolvenzverwalters gefragt. Dies ist einer der Gründe, weshalb unsere Kanzlei bereits in mehr als 300 Fällen zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.