Beste Staatsbürgerschaft Anwälte in Österreich

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Dr. Şelale Hale Kaçar ist eine in Salzburg tätige Rechtsanwältin mit konzentrierter Expertise im Insolvenz- und Strafrecht und berät daneben in familien-, vertrags- und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Sie übernimmt persönliche Vertretung sowohl in gerichtlichen als auch in...

Gegründet 2020
2 Personen im Team
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Die von Mag. Dr. Sebastian Siudak geführte Kanzlei ist von Linz mit einer Wien-Anlaufstelle aus tätig und konzentriert sich auf Migrations- und Zivilrecht sowie auf präzise, zielorientierte Beratung im Asyl- und Fremdenrecht, in der Ausländerbeschäftigung, bei Niederlassungs- und...
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1. Über Staatsbürgerschaft-Recht in Österreich

Der zentrale Rechtsrahmen für Staatsangehörigkeit in Österreich bildet das Staatsbürgerschaftsgesetz (StBG). Es regelt Erwerb, Verlust und Wiedereinsetzung der österreichischen Staatsangehörigkeit sowie spezifische Voraussetzungen für Einbürgerungen. Neben dem StBG spielen auch Verordnungen und ergänzende Regelungen eine Rolle.

Die drei häufigsten Wege zur Staatsangehörigkeit sind Geburt, Abstammung bzw. Adoption sowie Einbürgerung. Jedes Verfahren hat eigene Nachweise und Fristen, die je nach Einzelfall variieren können. In der Praxis stehen oft Fragen zur Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnissen und Integration im Vordergrund.

„Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Geburt, Abstammung oder Einbürgerung erworben werden.“
„Für die Einbürgerung sind in der Regel zehn Jahre rechtmäßiger Aufenthalt notwendig, Integration wird vorausgesetzt.“

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

  • Komplexe Abstammungs- oder Adoptionsfälle: Wenn die Abstammungslinien nicht eindeutig belegt sind oder internationale Dokumente fehlen, benötigen Sie juristische Unterstützung, um Äquivalente oder Ersatznachweise zu beschaffen.

  • Mehrere Staatsangehörigkeiten oder bestehende Doppelstaatsangehörigkeiten: In Österreich ist Doppelstaatsbürgerschaft nur in bestimmten Ausnahmen möglich; ein Rechtsberater hilft bei der Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Formalitäten.

  • Herausforderungen bei Integrations- oder Sprachnachweisen: Wenn Deutschkenntnisse, Integrationsnachweis oder Nachweise zur Loyalität fehlen oder bestritten werden, kann ein Anwalt gezielt helfen, Nachweise zu strukturieren und zu belegen.

  • Widerspruch, Ablehnung oder Widerruf eines Antrags: Bei einer Ablehnung besteht oft Rechtsmittel- oder Beschwerdefristen; ein Rechtsberater bewertet Begründung, Beweislage und Erfolgsaussichten.

  • Dauernde Bearbeitungszeiten oder Verwaltungsfehler: Wenn Unterlagen fehlen oder Verzögerungen auftreten, sorgt ein Anwalt für Fristwahrung, nochmals Abklärung und ggf. Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

  • Komplexe Behandlungen im Zuständigkeitsbereich der Behörden (MA 35 in Wien, Bezirkshauptmannschaften, BFA/BIA): Ein Spezialist kennt die örtlichen Abläufe und Ansprechpartner und hilft beim richtigen Zuständigkeitsweg.

3. Überblick über lokale Gesetze

Staatsbürgerschaftsgesetz (StBG)

Das StBG bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Erwerb, Verlust und Wiedereinsetzung der Staatsangehörigkeit. Es regelt auch spezielle Gründe und Ausnahmen für die Einbürgerung sowie notwendige Nachweise. Das Gesetz wird regelmäßig an veränderte politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst.

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Das NAG regelt Aufenthaltstitel, Niederlassung und Wege zur dauerhaften Ansässigkeit in Österreich. Es ist für die Einbürgerung relevant, weil es die rechtlich zulässige Aufenthaltsdauer, Aufenthaltstitel und Integrationsanforderungen definiert. Ohne eine geeignete Aufenthaltsberechtigung lassen sich Einbürgerungsansprüche meist nicht realisieren.

EU-Staatsangehörigkeits-Richtlinie 2004/38/EG

Die EU-Richtlinie dient der Harmonisierung der Freizügigkeit und der Staatsangehörigkeitsregelungen innerhalb der Europäischen Union. Österreich setzt sie im nationalen Recht um und berücksichtigt sie insbesondere bei Doppelstaatsbürgerschaftsfragen und Aufenthaltsrechten. Die Umsetzung beeinflusst auch die Praxis der Einbürgerung für EU-Bürger.

Gerichtskontext: In Österreich werden Einbürgerungsentscheidungen in der Regel von staatsbürgerschaftsbehörden getroffen und können rechtlich mit dem Verwaltungsverfahren verbunden sein. Rechtsmittel gegen Entscheidungen erfolgen vor den Verwaltungsbehörden bzw. dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz bzw. dem behördlichen Sitz der Staatsbürgerschaftsbehörde (z. B. MA 35 in Wien).

„Die Einbürgerung erfolgt in der Regel nach Prüfung des rechtmäßigen Aufenthalts, der Integration und der persönlichen Loyalität gegenüber dem Rechtsstaat.“
„Die EU-Staatsangehörigkeits-Richtlinie beeinflusst österreichische Verfahren durch Harmonisierung der Rechte von EU-Bürgern bei Grenz- und Aufenthaltsfragen.“

4. Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Einbürgerung in Österreich?

Einbürgerung ist der rechtskräftige Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit durch Rechtsakt. Sie setzt in der Regel langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt, Integrationsnachweise und Loyalität gegenüber dem Staat voraus. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörde des Wohnortes.

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren üblicherweise?

Die Bearbeitung dauert in der Praxis typischerweise 6-12 Monate. In Einzelfällen können komplexe Nachweise oder Rechtsmittel zu längeren Wartezeiten führen. Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert Verzögerungen erheblich.

Wann besteht Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung durch Ehe oder Abstammung?

Bei nahen Beziehungen zu österreichischen Staatsbürgern oder bestimmten Abstammungsfällen können verkürzte Fristen gelten. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab und erfordern Prüfung durch die Staatsbürgerschaftsbehörde. Ein Anwalt klärt Abkürzungen und Nachweisnachweise.

Wo wird mein Einbürgerungsantrag in Österreich bearbeitet?

In Wien ist oft die Magistratsabteilung 35 zuständig; in anderen Bundesländern sind es die Bezirkshauptmannschaften oder entsprechende städtische Behörden. Die Behörde prüft Unterlagen, führt ggf. Gespräche durch und entscheidet schließlich über die Staatsbürgerschaft.

Warum ist der Sprach- und Integrationsnachweis wichtig?

Sprachkenntnisse (in der Regel Deutsch auf B1-Niveau) und Integrationsnachweise sind Kernelemente der natürlichen Rechtspflege. Bei fehlenden oder unzureichenden Nachweisen drohen Verzögerungen oder Ablehnungen. Ein Rechtsbeistand hilft bei der ordnungsgemäßen Beschaffung und Nachweisführung.

Kann ich zwei Staatsbürgerschaften behalten, wenn ich eingebürgert werde?

In Österreich ist Doppelstaatsbürgerschaft grundsätzlich eingeschränkt. Ausnahmen gelten u.a. für EU-/EWR-Bürger oder besondere Härtefälle. Ein Anwalt prüft, ob eine Beibehaltung ausnahmsweise möglich ist oder ob eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit sinnvoll ist.

Wie viel kostet ein Einbürgerungsverfahren in Österreich ungefähr?

Die Verwaltungsgebühren liegen in der Praxis im oberen niedrigen vierstelligen Bereich, je nach Bundesland und konkretem Nachweisbedarf. Zusätzlich können Dokumentenbeschaffungskosten anfallen. Für eine exakte Summe empfiehlt sich eine individuelle Kostenschätzung durch die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich grundsätzlich für den Antrag?

Typischerweise werden Geburtsurkunde, Reisepass oderIdentitätsdokumente, Nachweise zum rechtmäßigen Aufenthalt, Sprachzeugnisse, Nachweise zur Integration, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsnachweise, polizeiliches Führungszeugnis und ggf. Abstammungsnachweise verlangt. Gleichwertige Übersetzungen und Beglaubigungen sind oft erforderlich.

Wie lange dauert die Prüfung der Nachweise (Deutsch, Integration, Loyalität)?

Nachweise werden in der Regel zeitnah geprüft, aber vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen. Bei Unklarheiten kann die Behörde Nachfragen stellen oder weitere Unterlagen fordern. Spätestens nach Prüfung erhalten Sie eine verbindliche Entscheidung.

Was ist der Unterschied zwischen Geburt durch Abstammung und Einbürgerung?

Geburt durch Abstammung bedeutet, dass die Staatsangehörigkeit automatisch durch Elternschaft erworben wird. Einbürgerung ist ein aktiver Rechtsakt, der nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen beantragt wird. Beide Wege führen letztlich zur österreichischen Staatsangehörigkeit, unterscheiden sich jedoch grundlegend im Verfahren.

Wie beeinflusst eine vorliegende Straffälligkeit die Einbürgerung?

Vorstrafen können den Antrag gefährden, da Loyalität und Rechtskonformität gefragt sind. In der Praxis prüft die Behörde das Gesamtsystem, gegebenenfalls können Strafen zu Wartezeiten oder Ausschluss führen. Eine rechtliche Beratung hilft, individuelle Optionen zu klären.

Sollte ich einen Rechtsbeistand beauftragen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ja. Ein Rechtsberater analysiert die Ablehnungsgründe, prüft die Beweislage und unterstützt bei Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof. Frühzeitige Beratung erhöht Ihre Chancen auf eine gerichtliche oder administrative Korrektur.

5. Zusätzliche Ressourcen

  • Help.gv.at - Offizielle Informationsplattform der österreichischen Behörden. Bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Staatsbürgerschaft, Einbürgerung und notwendigen Nachweisen. https://www.help.gv.at/Portal.Page

  • Bundesministerium Inneres (BMI) - Informationen zu Aufenthalt, Integration und Staatsangehörigkeit; enthält aktuelle Hinweise zu Verfahren und Ansprechpartnern. https://www.bmi.gv.at

  • Statistik Austria - Offizielle Statistik zu migrationsrelevanten Themen, einschließlich jährlicher Zahlen zu Einbürgerungen und Ausländeranteil. https://www.statistik.at

6. Nächste Schritte

  1. Bestimmen Sie Ihren genauen Zweck der Einbürgerung (z. B. dauerhaftes Bleiben, politische oder berufliche Gründe) und die günstigste Rechtsweg-Option.

  2. Führen Sie eine erste Dokumentenprüfung durch: Reisepässe, Geburtsurkunden, Aufenthaltsnachweise, Sprachzertifikate und ggf. Abstammungsnachweise.

  3. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Rechtsbeistand für Staatsbürgerschaft, idealerweise mit Erfahrung in Ihrem Bundesland.

  4. Bestimmen Sie die zuständige Behörde (z. B. MA 35 in Wien, Bezirksbehörde in anderen Bundesländern) und klären Sie die genauen Unterlagenanforderungen.

  5. Bereiten Sie die Antragsunterlagen sorgfältig vor und beschaffen Sie ggf. beglaubigte Übersetzungen sowie Apostillen/Legalisierungen.

  6. Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein und behalten Sie Fristen sowie Gebühren im Blick; dokumentieren Sie den Eingangsstatus.

  7. Bleiben Sie in der Kommunikation mit der Behörde aktiv, liefern Sie zusätzliche Nachweise rechtzeitig nach und setzen Sie Bearbeitungszeiten realistisch an (ca. 6-12 Monate).

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