Beste Visum für Angehörige Anwälte in Berlin
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Liste der besten Anwälte in Berlin, Deutschland
1. Über Visum für Angehörige-Recht in Berlin, Deutschland
In Deutschland ermöglicht der Familiennachzug Ehegatten und minderjährigen sowie gesetzlich vertretenen erwachsenen Kindern eines in Deutschland lebenden Antragstellers, zusammenzuleben. In Berlin gilt dabei sowohl das Bundesrecht als auch die lokale Umsetzung durch das Ausländerwesen der Hauptstadt. Die Visa-Bearbeitung erfolgt in der Regel zunächst durch die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des Antragsstellers.
Nach der Visa-Erteilung müssen Angehörige in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sobald sie eingereist sind. Dort prüft die lokale Ausländerbehörde in Berlin, ob Voraussetzungen wie Lebensunterhalt, Wohnraum und Krankenversicherung gegeben sind. Der Prozess erfordert oft Koordination zwischen der Botschaft, dem Visumverfahren und der anschließenden Niederlassung in Berlin.
„Der Familiennachzug ist in Deutschland grundsätzlich möglich, wenn die Lebensunterhaltssicherung und ausreichender Wohnraum gegeben sind.“
„Nach Einreise erfolgt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch das zuständige Ausländeramt am Wohnort in Berlin.“
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Berliner Ausländerbehörde
2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen
- Sie erhalten eine Ablehnung oder Einschränkung im Visumverfahren aufgrund unzureichender finanzieller Nachweise oder fehlender Unterlagen. Ein Anwalt kann gezielt Nebenbestimmungen prüfen und Chancen auf Nachbesserung erhöhen.
- Ihr Sponsor hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis und es besteht Unsicherheit, ob der Familiennachzug weiter möglich ist. Ein Rechtsberater hilft bei der Prüfung der Voraussetzungen und Meldungen an die Behörde.
- Sie haben eine Vorstrafen- oder Sicherheitsprüfung, die eine Ablehnung verursachen könnte. Ein Rechtsbeistand erklärt Verfahrenswege, Möglichkeiten der Straffolgenreduzierung oder Erläuterung von Ausnahmeregelungen.
- Die Botschaft verweigert das Visum aufgrund komplexer Unterlagen, z. B. internationaler Heiratsurkunden oder Übersetzungen. Ein Anwalt sorgt für korrekte Beglaubigungen und zweifelsfreie Übersetzungen.
- Sie benötigen Koordination zwischen Botschaft, LEA Berlin und Vermieterbescheinigungen; Verzögerungen können ohne fachliche Unterstützung vermeidbar sein.
- Bei besonderen Lebensumständen wie Scheidung, Trennung oder Gesundheitsproblemen müssen rechtliche Schritte geprüft werden, ob der Anspruch auf Familiennachzug bestehen bleibt.
3. Überblick über lokale Gesetze
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt den Familiennachzug und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Es definiert, welche Angehörigen Anspruch haben und unter welchen Bedingungen eine Erlaubnis erteilt werden kann. Die Berlin-Varianten setzen diese bundesweiten Regeln um und koordinieren die Behördenabläufe.
Aufenthaltsverordnung (AufenthV) enthält Details zu Einzelfragen wie Nachweispflichten, Wohnraum, Krankenversicherung und Integrationsvorgaben im Zusammenhang mit dem Familiennachzug. Berlin wendet diese Vorgaben präzise an, inklusive der lokalen Anforderungen an Nachweise.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regeln das Verwaltungsverfahren und Rechtsmittel bei Entscheidungsbeziehungen. In Berlin können Anträge auf Familiennachzug Gegenstand einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sein.
„In Berlin gilt der Grundsatz der nachvollziehbaren Verwaltungsakte; Entscheidungen müssen begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden.“
„Der Rechtsweg gegen ablehnende Entscheidungen im Bereich Familiennachzug führt in der Regel über das Verwaltungsgericht Berlin.“
Quellen: AufenthG, AufenthV, VwVfG, VwGO - offizielle Gesetzestexte und Verwaltungsleitlinien
4. Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis im Familiennachzug?
Ein Visum zur Visaerteilung wird vor der Einreise erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nach der Einreise bei der Ausländerbehörde in Berlin beantragt und erweitert die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt.
Wie lange dauert der Prozess des Familiennachzugs in Berlin typischerweise?
Für das Visum kann die Bearbeitung 2-6 Monate in Anspruch nehmen, je nach Botschaft und Unterlagen. Nach Ankunft in Berlin kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis weitere 4-12 Wochen dauern.
Welche Unterlagen sind grundsätzlich für den Familiennachzug nötig?
Notwendige Dokumente umfassen Reisepässe, Heirats- oder Abstammungsurkunden, Nachweise des Wohnraums, Krankenversicherung, Einkommensnachweise des Sponsors und ggf. Sprachzertifikate. Übersetzungen müssen landesspezifisch anerkannt sein.
Wie viel Einkommen muss der Sponsor in Berlin nachweisen?
Der Sponsor muss in der Regel ausreichend Einkommen nachweisen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Die genaue Grenze variiert, doch in Berlin wird oft ein Mindestunterhalt in Verbindung mit der Miete betrachtet.
Welche Rolle spielt Sprache für den Familiennachzug in Berlin?
In vielen Fällen wird ein Grundsprachenniveau A1 für den Ehepartner verlangt. Ausnahmen gelten bei Härtefällen oder bestimmten familiären Situationen; prüfen Sie individuelle Voraussetzungen mit einem Rechtsbeistand.
Was kostet ein Visum für Familienangehörige in Berlin?
Visa- und Bearbeitungsgebühren fallen an. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und medizinische Nachweise entstehen. Eine genaue Gebührenhöhe variiert je nach Fall und Botschaft.
Wie lange bleibt der Aufenthaltstitel gültig und wie verlängert man ihn?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und muss rechtzeitig verlängert werden. In Berlin erfolgt die Verlängerung in der Regel über die LEA Berlin, oft mit erneuten Nachweisen von Unterkunft und Lebensunterhalt.
Welche Gerichtswege gibt es bei einer Ablehnung?
Gegen Entscheidungen der Ausländerbehörde besteht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort erfolgen ggf. Klage, Zweckänderung oder Eilanträge abhängig vom Einzelfall.
Was muss ich beachten, wenn mein Wohnsitz in Berlin gewechselt wird?
Bei Umzug innerhalb Berlins melden Sie den neuen Wohnsitz der Ausländerbehörde. Änderungen können Auswirkungen auf Ihre Aufenthaltserlaubnis haben und sollten zeitnah gemeldet werden.
Wie finde ich schnell einen passenden Anwalt für Familiennachzug in Berlin?
Suchen Sie gezielt nach Rechtsberatern mit Schwerpunkt Aufenthaltsrecht in Berlin. Prüfen Sie Spezialisierung, transparente Gebühren und frühere Mandantenbewertungen, bevor Sie eine Mandatsvereinbarung treffen.
Wie oft muss ich Unterlagen nachreichen, wenn sich die Situation ändert?
Bei wesentlichen Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Wegfall von Einkommen sind oft neue Nachweise erforderlich. Halten Sie Ihre Unterlagen aktuell und informieren Sie die Behörde zeitnah.
5. Zusätzliche Ressourcen
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Allgemeine Informationen zum Familiennachzug; Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner. bamf.de
- Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA Berlin) - Zentrale Anlaufstelle für Aufenthaltstitel in Berlin; Beratung und Terminvereinbarungen. berlin.de/auslaenderbehoerde
- Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Rechtsweg und Klageverfahren bei Beanstandungen oder Ablehnungen im Visa-Verfahren. berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht
6. Nächste Schritte
- Klären Sie, welcher Familienangehörige in Berlin nachziehen soll und wer der Sponsor ist. Prüfen Sie dabei den gesetzlich vorgesehenen Familienkreis.
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen in Originalsprache plus beglaubigte Übersetzungen, z. B. Pässe, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Nachweise zum Lebensunterhalt und zum Wohnraum.
- Kontaktieren Sie eine spezialisierte Rechtsberatung in Berlin, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und eine passende Strategie zu entwickeln.
- Vereinbaren Sie eine Erstberatung, um die konkreten Anforderungen der Botschaft bzw. der LEA Berlin zu klären.
- Bereiten Sie die Unterlagen gezielt vor und reichen Sie sie fristgerecht bei der jeweiligen Behörde ein; beachten Sie lokale Fristen und Öffnungszeiten.
- Reichen Sie den Visumantrag über die zuständige Auslandsvertretung ein und verfolgen Sie den Status regelmäßig.
- Nach Ausstellung des Visums planen Sie die Einreise nach Berlin und beantragen dort die Aufenthaltserlaubnis beim LEA Berlin.
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