Beste Diskriminierung Anwälte in Wien

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Kostenlos. Dauert 2 Min.


Gegründet 2007
50 Personen im Team
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Dr. Johannes Oehlboeck LL.M2008: Abschluss als Doctor iuris, PhD (mit Auszeichnung)2008: Europäischer Marken- und Geschmacksmustervertreter2007: Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte, Mitglied der österreichischen Rechtsanwaltskammer.2000 bis 2001: Postgradualer Diploma-Lehrgang im IT-Recht...

2 Personen im Team
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LANKER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH ist eine in Klagenfurt ansässige Kanzlei mit einer Zweigstelle in Graz, die für ihren praxisorientierten Ansatz bei komplexen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten bekannt ist. Das Team ist auf Vertrags- und Immobilienrecht, Corporate Governance...
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1. Über Diskriminierung-Recht in Wien, Österreich

Diskriminierung-Recht in Österreich schützt Einzelne vor Benachteiligung in zentralen Lebensbereichen. In Wien gilt dieses Recht wie im restlichen Bundesgebiet und deckt Bereiche wie Arbeit, Bildung, Wohnen und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ab. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf EU-Richtlinien, die in österreichisches Recht umgesetzt wurden.

Das Gleichbehandlungsgesetz GlBG bildet den Kern des Diskriminierungsrechts in Österreich. Es verbietet Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung und anderer geschützter Merkmale. In Wien kommen zusätzlich lokale Verwaltungsstellen ins Spiel, die bei Beschwerden helfen und untersuchen, ob Diskriminierung vorliegt.

„Gleichbehandlung bedeutet, dass niemand aufgrund von Merkmalen benachteiligt wird.“

Quelle: help.gv.at

„Discrimination on the grounds of sex, race or ethnic origin, religion or belief, disability, age or sexual orientation is prohibited in the EU.“

Quelle: ec.europa.eu

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

Ein spezialisierter Rechtsbeistand kann helfen, formale Fristen zu wahren, Beweismittel zu sichern und eine passende Strategie zu entwickeln. In Wien benötigen Betroffene oft konkrete Unterstützung bei Behördenbeschwerden, Schlichtungsverfahren oder Gerichtsprozessen. Ein Rechtsberater kennt lokale Ansprechpartner und kann realistische Erfolgsaussichten einschätzen.

  • Szenario 1: Eine Bewerberin in Wien wird aufgrund ihrer Herkunft bei einer Jobbewerbung benachteiligt. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine diskriminierende Absage vorliegt und eine Beschwerde vorbereiten.
  • Szenario 2: Ein Wiener Mieter erlebt Diskriminierung durch Vermieter bei der Wohnungszusage aufgrund einer Behinderung. Rechtsbeistand hilft bei der Einforderung faire Konditionen und möglichen Schiedslösungen.
  • Szenario 3: In einem Wiener Krankenhaus kommt es zu ungleichem Zugang zu Behandlungen aufgrund religiöser Zugehörigkeit. Ein Anwalt bewertet die rechtliche Lage und dokumentiert Diskriminierung gegenüber der Haus- bzw. Klinikleitung.
  • Szenario 4: Ein Arbeitnehmer in Wien erhält eine Kündigung oder eine Benachteiligung im Arbeitsverhältnis wegen einer sexuellen Orientierung. Rechtsbeistand hilft bei der Durchsetzung von Gleichbehandlungsrechten.
  • Szenario 5: Ein Student in Wien fühlt sich diskriminiert durch eine Bildungseinrichtung aufgrund einer Behinderung. Ein Anwalt prüft, ob Barrieren oder Ungleichbehandlungen vorliegen und welche Schritte folgen.
  • Szenario 6: Ein Unternehmer in Wien wird unter anderem wegen eines religiösen Bekenntnisses vom Wirtschaftsverkehr ausgeschlossen. Rechtsberatung klärt, ob hier eine gültige Diskriminierung vorliegt und welche Gegenmaßnahmen möglich sind.

3. Überblick über lokale Gesetze

2-3 zentrale Regelwerke regeln Diskriminierung in Österreich und haben auch Relevanz für Wien. Sie bieten den rechtlichen Rahmen für Klagen, Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten. Die einschlägigen Bestimmungen werden regelmäßig durch Gerichtsurteile konkretisiert.

Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie in Behördenverfahren. Es setzt EU-Richtlinien um, die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Geschlecht und Orientierung verbieten. Inkrafttreten und Änderungen werden im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht.

EU-Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG geben den Rahmen für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf vor. Die Umsetzung in österreichisches Recht erfolgt überwiegend durch das GlBG. Die Richtlinien zielen darauf ab, Diskriminierung in der Europäischen Union zu verhindern und gleiche Chancen zu sichern.

„Das GlBG schützt Personen vor Diskriminierung im Arbeitsleben, im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie in Behördenverfahren.“

Quelle: ris.bka.gv.at

Für Wien bedeutet dies, dass Beschwerden oft beim zuständigen Behörden bzw. bei der Gleichbehandlungskommission eingereicht werden. Die Gerichtswege in Wien orientieren sich am österreichischen Zivil- oder Arbeitsgerichtssystem, je nach Rechtsgebiet. Lokale Besonderheiten ergeben sich aus der konkreten Rechtsfrage und dem Streitwert.

4. Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Diskriminierung im Arbeitsleben konkret in Wien?

Diskriminierung im Arbeitsleben umfasst Benachteiligungen bei Einstellung, Beförderung, Bezahlung oder Kündigung aufgrund geschützter Merkmale. In Wien gelten die gleichen Rechtsgrundlagen wie österreichweit, ergänzt durch lokale Beschwerdemechanismen. Falls Sie Ungleichbehandlung erleben, kann eine Beschwerde eingeleitet werden.

Wie melde ich Diskriminierung beim Arbeitgeber in Wien rechtssicher?

Dokumentieren Sie Vorfälle schriftlich, sammeln Sie Belege und notieren Sie Zeugen. Bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme des Arbeitgebers. Ein Rechtsberater hilft Ihnen, die passende Beschwerdeform zu wählen und Fristen einzuhalten.

Wird Diskriminierung auch von Behörden in Wien geahndet?

Ja, Behörden sind ebenfalls verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und gegenzusteuern. Falls eine Behörde diskriminiert, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Verwaltungsstelle einreichen. Rechtsbeistand hilft bei der Formulierung der Beschwerde.

Welche Fristen gelten für Beschwerden in Wien bei Diskriminierung?

Fristen unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet und Beschwerdeweg. Für arbeitsrechtliche Ansprüche gelten oft außergewöhnliche Fristen, während zivilrechtliche Ansprüche andere Fristen haben. Ein Anwalt prüft Ihre individuelle Situation und Fristen genau.

Wie lange dauert es, bis eine Beschwerde in Wien bearbeitet wird?

Schlichtungsverfahren dauern in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Gerichtliche Verfahren können je nach Fall 6 bis 18 Monate oder länger in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Beratung erhöht die Planbarkeit deutlich.

Brauche ich einen Anwalt, wenn ich diskriminiert werde?

Ein Anwalt hilft bei der Beweissicherung, der Wahl der richtigen Beschwerdewege und der Durchsetzung von Ansprüchen. In komplexen Fällen ist rechtlicher Rat oft entscheidend für Erfolg oder Vergleich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beschwerde bei einer Behörde und einer Gerichtsverhandlung?

Behördenbeschwerden zielen auf eine administrative Prüfung und Lösung, häufig mit schnelleren Reaktionszeiten. Gerichtsverhandlungen sind formell gerichtliche Verfahren, die letztlich eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Beide Wege können in Wien sinnvoll sein, abhängig vom Fall.

Wie viel kostet eine rechtliche Beratung in Wien bei Diskriminierung?

Beratungskosten variieren je nach Anbieter und Fallumfang. Erstgespräche kosten oft eine Pauschale, spätere Schritte rechnen nach Zeitaufwand ab. Viele Rechtsberater bieten auch gestaffelte Honorarmodelle oder Gratis-Erstberatungen an.

Welche Beweise brauche ich für eine Diskriminierung in Wien?

Wichtig sind schriftliche Korrespondenz, Protokolle von Vorfällen, Zeugenaussagen und Vergleichsdokumente. Je konkreter die Belege, desto besser lassen sich Muster und Benachteiligung nachweisen. Ein Rechtsberater hilft beim Systematisieren der Beweise.

Welche Schritte unternimmt die Gleichbehandlungskommission in Wien?

Die Kommission prüft Beschwerden auf gesetzliche Grundlage und kann Empfehlungen aussprechen. Schlichtungsverfahren erscheinen oft priorisiert, um eine schnelle Einigung zu erzielen. Ein Rechtsbeistand begleitet den Prozess und setzt ggf. weitere Schritte durch.

Was ist zu tun, wenn die Diskriminierung erneut auftritt?

Sofort dokumentieren, erneut melden und den Rechtsdienst informieren. Wiederholte Vorfälle stärken den Fall und können Druck auf eine schnelle Lösung ausüben. Ein schneller Ansprechpartner in Wien sorgt für konsistente Schritte.

Wie finde ich in Wien den passenden Rechtsbeistand für Diskriminierung?

Suchen Sie nach spezialisierten Rechtsberatern mit Erfahrung in Gleichbehandlungsfragen. Prüfen Sie Referenzen, frühere Erfolge und Spezialisierung auf Diskriminierung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um Passung und Kosten zu klären.

Sollte ich kurzfristig handeln, auch wenn der Vorfall klein erscheint?

Ja, oft lässt sich durch frühzeitige Schritte Missbrauch vermeiden und zukünftige Diskriminierung verhindern. Schnelles Handeln erhöht die Chancen auf eine klare Lösung oder eine frühzeitige Einigung.

5. Zusätzliche Ressourcen

  • Help.gv.at - Gleichbehandlung - Offizielle österreichische Anlaufstelle mit Informationen zu Diskriminierung, Beschwerdewegen und Rechten. https://www.help.gv.at
  • Justizministerium/Justizportal - Rechtliche Grundlagen, Gesetzestexte und Hinweise zu Verfahren in Österreich. https://www.justiz.gv.at
  • EU-Kommission - Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung - EU-weit geltende Rechtsrahmen und Richtlinien, die österreichisches Recht prägen. https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/equality-discrimination_en

6. Nächste Schritte

  1. Dokumentieren Sie alle diskriminierenden Vorfälle sofort schriftlich und sammeln Sie Belege wie E-Mails, Chat-Verläufe oder Zeugenaussagen. 1-2 Tage.
  2. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit einem spezialisierten Anwalt oder einer Rechtsberatung in Wien. Planen Sie 60-90 Minuten ein. 1-2 Wochen.
  3. Entscheiden Sie gemeinsam, ob eine Beschwerde bei einer Behörde, eine Schlichtung oder eine Gerichtsverhandlung sinnvoll ist. Der Anwalt erklärt Optionen, Kosten und Erfolgsaussichten. 1-2 Wochen.
  4. Bereiten Sie die Beschwerde oder Klage zusammen mit dem Rechtsbeistand vor und reichen Sie Unterlagen fristgerecht ein. Je nach Fall 2-6 Wochen.
  5. Nutzen Sie verfügbare Fristen und Termine in Wien, um Verzögerungen zu vermeiden. Der Rechtsberater behält Fristen im Blick.
  6. Wenn möglich, nehmen Sie an moderierten Schlichtungsverfahren teil, um eine schnelle Lösung zu erzielen. 1-3 Monate.
  7. Dokumentieren Sie Ergebnisse und, falls erforderlich, planen Sie weitere rechtliche Schritte mit Ihrem Anwalt. Fortlaufend bis Abschluss.

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