RECHTSANWALT
DR. DR IRANBOMY

Willkommen in der Kanzlei von Dr. Dr. Iranbomy!

Die Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre rechtlichen Fragen online oder telefonisch zu bearbeiten. Schildern Sie Ihr rechtliches Anliegen per E-Mail ( [email protected] ) mit Ihren Kontaktdaten. In Ausnahmefällen können Sie die Kanzlei telefonisch kontaktieren, wenn Sie eine Erstberatung per E-Mail oder online für nicht angemessen halten. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat als Dozent für internationales Erb-, Familien- und Arbeitsrecht gearbeitet. Er hat unschuldigen Menschen mit sorgfältigen und wissenschaftlichen Methoden geholfen. Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung. Als gemeinsamer Kläger, Verteidiger und Antidiskriminierungsanwalt kämpfte er mit Wissen und Können für die Rechte der Opfer. Ihr Erfolg ist unser Erfolg!

Über Dr. Iranbomy

Gegründet 2000

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Bankwesen & Finanzen
Privatmandant
Energie, Umwelt & ESG
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Strafverteidigung
Familie
Unternehmen
Gesellschafts- und Handelsrecht

Gesprochene Sprachen
German
English

Soziale Medien

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Rechtsgebiete

Bankwesen & Finanzen

Investition
Finanzierung durch Steuermehrerträge
Regulierung von Finanzdienstleistungen
Strukturierte Finanzierung
Projektfinanzierung
Fonds- und Vermögensverwaltung
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Nachhaltige Finanzen
Eigenkapitalmärkte
Schuldenkapitalmärkte
Akquisition / Leveraged Finance

Privatmandant

Recht bei Misshandlung älterer Menschen
Erbrecht
Seniorenrecht
Nachlassplanung
Treuhandverhältnisse
Letzter Wille und Testament

Energie, Umwelt & ESG

Öl, Gas & Energie
ESG-Beratung und Compliance
Erneuerbare und alternative Energien
Wasserrecht
Klimawandelrecht
Energieregulierungsrecht
Bergrecht

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT

Was kann ich tun, wenn mir mein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat? Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde? Was kann ich tun, wenn das Sozialamt meine Leistungen kürzt? Gerade in sozial- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist es meist erforderlich, sofort zu reagieren, also Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben, da neue Bescheide und Veränderungen sonst rechtskräftig werden und später nichts mehr gegen sie unternommen werden kann. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts erlässt der Gesetzgeber ständig neue komplexe Änderungen, mit denen ein normaler Bürger in der Regel nicht vertraut ist. Bevor falsche Entscheidungen für Sie getroffen werden, überprüfen wir gerne für Sie, ob diese überhaupt rechtmäßig sind oder ob ein Widerspruch einzulegen ist.

Wenn Sie in Spanien als Hartz-II- oder Hartz-IV-Empfänger leben oder dorthin auswandern möchten, können wir Sie auch dort beraten und prüfen für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Existenzsicherungsleistungen in Spanien erfüllen. Unsere spanischen Kolleginnen und Kollegen vor Ort stehen uns hierbei beratend und unterstützend zur Seite.

In Deutschland berät Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unsere Kanzlei unterstützt bei der Ausarbeitung und Auslegung von Arbeitsverträgen, wir prüfen Verträge für Sie auf ihre Rechtssicherheit und vertreten Sie auch vor dem Arbeitsgericht im Rahmen von Kündigungsschutzklagen.

Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung

Strafverteidigung

STRAFRECHT

Aufgrund unserer früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt verfügt unsere Kanzlei auch über Kenntnisse und Erfahrungen in der Vertretung in Strafsachen. Das Strafrecht beginnt mit Beleidigung und endet mit Mord. Unsere Kanzlei befasst sich nicht nur mit der Vertretung von Beschuldigten bei Beleidigung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Fahrerflucht, Erpressung, (Kindes-)Entführung, Körperverletzung (mit Todesfolge), sondern ist auch zuständig für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerhinterziehung, Untreue, Unterschlagung und Betrugsdelikte.

Wenn Sie also einer Straftat verdächtigt werden oder gegen jemanden vorgehen möchten, der Ihnen Schaden zugefügt hat, können wir Sie in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vertreten.

Festnahmen & Durchsuchungen
Kautionsbürgschaftsdienst
Strafprozessführung
Drogenkriminalität
Trunkenheit am Steuer
Sexualdelikt
Geschwindigkeits- und Verkehrsverstoß

Familie

FAMILIENRECHT

Bei der Führung von Scheidungsverfahren gemäß § 1564 ff. BGB, der Geltendmachung von Unterhalt nach § 1601 ff. BGB, der Regelung von Zugewinnausgleich und Umgangs- sowie Sorgerechten nach § 1363 ff., 1626 ff. BGB) sowie auch bei der Beratung zu einem Ehevertrag steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite. In der Bundesrepublik Deutschland sieht sich unsere Kanzlei immer wieder mit Problemen aus islamischen Ländern konfrontiert, die in erster Linie die Themen Mitgift, Brautgabe, mehr, Tamkin, Talagh und Vekalat betreffen. Dabei bemühen wir uns, unseren Mandantinnen und Mandanten die effektivste rechtliche Verteidigung anzubieten und, sofern möglich, eine einvernehmliche Lösung außerhalb gerichtlicher Verfahren herbeizuführen.

Adoption
Kindesmissbrauch
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Scheidung und Trennung
Häusliche Gewalt
Ehe

Unternehmen

GESELLSCHAFTSRECHT

Unsere Anwaltskanzlei kann Sie im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und unterstützen; wenn Sie Fragen zur Gründung einer Gesellschaft, zur Gesellschafterstruktur, zu Haftungsfragen oder zur Umwandlung einer Gesellschaft haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erhalten von uns eine detaillierte Beratung zu den unterschiedlichsten Gesellschaftskonstellationen, damit Sie selbst entscheiden können, ob für Sie die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), einer Aktiengesellschaft (AG), einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer englischen Limited (Ltd.) oder eines eingetragenen Vereins (e. V.) in Betracht kommt.

Wir erläutern Ihnen die gesellschafts-, haftungs- und rechtlichen Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich lediglich an einer Gesellschaft als stiller Gesellschafter oder Kommanditist beteiligen möchten, können wir Ihnen auch hierzu die rechtlichen Vor- und Nachteile aufzeigen. Wir stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie über die Übernahme eines bestehenden Unternehmens nachdenken. In vielen Fällen wird nicht berücksichtigt, dass unter Umständen der neue Erwerber oder Mitgesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft vor seinem Eintritt haftbar sein könnte. Damit Sie später keine unangenehme Überraschung erleben, können wir Ihnen noch vor Unterzeichnung der relevanten Verträge einen rechtlichen Einblick gewähren.

Arbeitgeber
International
Rechtsdokument
Neugründung eines Unternehmens
Bürolösungen
Steuer
FDA-Recht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Unternehmensregistrierung
Vertrag
Due-Diligence-Prüfung
Franchiserecht
Lizenzierung
Fusionen und Übernahmen
Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Verwaltung
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

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