Die Frohnauer Heinrich Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Regensburg, Deutschland, bietet spezialisierte Rechtsdienstleistungen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Betreuungsrecht an. Die Kanzlei wird von Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer geleitet, der die Qualifikation als Fachanwalt sowohl im Familien- als auch im Arbeitsrecht vorweist. Seine umfassende Erfahrung umfasst Tätigkeiten als Dozent für Sozialrecht an Berufsschulen sowie als Berufsbetreuer, wodurch er ein tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Herausforderungen besitzt, mit denen Personen konfrontiert sind.
Die Kanzlei wurde 1989 gegründet und hat sich einen Ruf für persönliche und effektive rechtliche Lösungen erarbeitet. Die Qualifikationen von Rechtsanwalt Frohnauer umfassen ein Jurastudium an der Universität Regensburg, das Absolvieren des Referendariats sowie die anschließende Zulassung zur Anwaltschaft. Sein Engagement für kontinuierliche berufliche Weiterbildung zeigt sich in den Erwerbungen der Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht im Jahr 1998 und im Arbeitsrecht im Jahr 2002.
Die Frohnauer Heinrich Rechtsanwaltskanzlei legt großen Wert auf eine mandantenorientierte Vorgehensweise und bietet Leistungen wie Kurzberatungen zur Einschätzung rechtlicher Sachverhalte und zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen an. Die Kanzlei verpflichtet sich zu Transparenz in Bezug auf Anwaltsgebühren und unterstützt Mandanten bei der Orientierung in Optionen wie Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung. Dieses Engagement gewährleistet, dass Mandanten gut informiert und zugänglich betreute Rechtsunterstützung erhalten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Über Frohnauer Heinrich Rechtsanwaltskanzlei
Gegründet 1989
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
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