Unsere Anwälte unterstützen Mandanten in allen Belangen des nationalen Wirtschaftsrechts.
Das Wirtschaftsrecht umfasst Arbeitsrecht und Forderungsmanagement. Dazu gehört ebenfalls das gewerbliche und Gesellschaftsrecht. Wir vertreten Mandanten darüber hinaus im Gewerbemietrecht und Baurecht.
Unsere Anwälte unterstützen Mandanten in allen Belangen des nationalen Wirtschaftsrechts.
Das Wirtschaftsrecht umfasst Arbeitsrecht und Forderungsmanagement. Dazu gehört ebenfalls das gewerbliche und Gesellschaftsrecht. Wir vertreten Mandanten darüber hinaus im Gewerbemietrecht und Baurecht.
Über HMS.Barthelmeß Görzel Lawyers
Gegründet 2000
50 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
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Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie in allen Instanzen der Arbeitsgerichte. Wir fühlen uns keinem „Lager“ verpflichtet, sondern ausschließlich den Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer
Wir vertreten Arbeitnehmer in allen Rechtsangelegenheiten wie:
- Kündigungsschutzklage
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung
- Beendigung und Abwicklung durch Aufhebungs-/Abwicklungsvereinbarung
- Verhandlung über Abfindung
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Urlaub, Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld
- Lohn und Gehalt
Betriebsräte
Zu unseren Mandanten zählen auch Betriebsräte, die wir in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere:
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Sozialplan und Interessenausgleich
- Durchsetzung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Sicherung der Mitbestimmungsrechte
- Vertretung im Entscheidungsprozess
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Tätigkeit als Sachverständige gemäß §§ 111, 80 III BetrVG
Geschäftsführung
Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Führungskräfte beraten wir zu:
- Prüfung des Dienstvertrags
- Freistellung
- Beendigungsvereinbarung
- Vergleich
- Abfindung
- Dienstwagen
Unternehmen und Arbeitgeber
Wir unterstützen Unternehmen bei ihrer Personalarbeit, insbesondere bei:
- der Erstellung von Arbeitsverträgen
- Betriebs- und Personalvereinbarungen
- Umstrukturierungen von Betrieben wie Outsourcing, Rationalisierung, Schließung usw.
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften oder Behörden, z. B. zum Abschluss eines Sozialplans oder einer Tarifvereinbarung
Bankwesen & Finanzen
Energie, Umwelt & ESG
Unternehmen
Als wirtschaftlich ausgerichtete Fachanwaltskanzlei beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen insbesondere zu folgenden Themen:
- Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Beratung zur Rechtsform (z. B.: UG, Einzelunternehmer, GmbH, GbR, oHG, GmbH & Co. KG, AG etc.)
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Organen
- Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Handelsvertreterverträgen sowie Vertriebsverträgen
- Vertretung gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen Ihres Unternehmens (Forderungsmanagement, Inkassoverfahren, Streitigkeiten mit Lieferanten/Kunden, mietrechtliche Angelegenheiten)
- Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmensanteilen (Share Deal)
- Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmens- oder Firmenvermögen (Asset Deal)
- Beratung in gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen im Rahmen von Restrukturierungen (Betriebsstilllegungen, Rationalisierungen, Fusionen, Abspaltungen, Ausgliederungen usw.)
Gesellschafts- und Handelsrecht
Immobilienrecht
Im Gewerbemietrecht werden Verträge häufig für eine feste Vertragsdauer von fünf bis zehn Jahren geschlossen. In der Regel ist den Parteien nicht gestattet, den Vertrag vorzeitig oder kurzfristig zu kündigen. Umso größer ist das Interesse der Vertragsparteien daran, dass die vertraglichen Regelungen in ihrem Sinne ausgestaltet sind.
HMS Barthelmeß Görzel berät und vertritt Unternehmen bei der Prüfung, Ausgestaltung und Verhandlung ihrer Mietverträge.
Kommt es zu einem Streit zwischen den Mietparteien, bedarf es großer Verhandlungsgeschicklichkeit und Diplomatie, nicht zuletzt wegen der langfristigen Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern, um die Vertragsbeziehung nicht unnötig zu belasten.
Im Streitfall mit Ihrem Vertragspartner vertreten wir Sie entsprechend Ihren Interessen und führen Verhandlungen zur gütlichen Beilegung des Konflikts. Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, setzen wir uns gerichtlich für Ihre rechtlichen Interessen ein.
HMS Barthelmeß Görzel ist Ihr Ansprechpartner bei der Ausarbeitung und Prüfung von Mietverträgen, (vorzeitiger) Beendigung von Mietverhältnissen, Eigenbedarfskündigung, Einhaltung der Hausordnung, Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungen, Mietminderungen, Schönheitsreparaturen bei Auszug, Wirksamkeit einer abschließenden Renovierungsklausel, Räumungsklagen.
Geistiges Eigentum
Unser Rechtsanwalt Tim Christian Berger ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist für alle Mandate in diesem Bereich zuständig.
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören Markenrecht, Designrecht, Patentrecht und Urheberrecht. Es geht um den gewerblichen Schutz geistigen Eigentums.
Darüber hinaus ist dem gewerblichen Rechtsschutz das Wettbewerbsrecht zuzuordnen. Das Wettbewerbsrecht umfasst Lauterkeitsrecht und Kartellrecht.
Im Auftrag unserer Mandanten verteidigen wir deren Rechte durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Der erste Schritt in der Verteidigung ist in der Regel die außergerichtliche Abmahnung. Die Ansprüche der Mandanten werden gerichtlich durch Unterlassungsverfahren und Klageverfahren durchgesetzt.
Darüber hinaus verteidigen wir Mandanten auch gegen Abmahnungen sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.
Wir melden Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) an. Neben Markenanmeldungen vertreten wir Mandanten gegenüber diesen Ämtern auch in Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren usw.