Unsere Anwälte unterstützen Mandanten in allen Belangen des nationalen Wirtschaftsrechts.

Das Wirtschaftsrecht umfasst Arbeitsrecht und Forderungsmanagement. Dazu gehört ebenfalls das gewerbliche und Gesellschaftsrecht. Wir vertreten Mandanten darüber hinaus im Gewerbemietrecht und Baurecht.

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Das Wirtschaftsrecht umfasst Arbeitsrecht und Forderungsmanagement. Dazu gehört ebenfalls das gewerbliche und Gesellschaftsrecht. Wir vertreten Mandanten darüber hinaus im Gewerbemietrecht und Baurecht.

Über HMS.Barthelmeß Görzel Lawyers

Gegründet 2000

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Bankwesen & Finanzen
Energie, Umwelt & ESG
Unternehmen
Gesellschafts- und Handelsrecht
Immobilienrecht
Geistiges Eigentum

Gesprochene Sprachen
German
English

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Rechtsgebiete

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie in allen Instanzen der Arbeitsgerichte. Wir fühlen uns keinem „Lager“ verpflichtet, sondern ausschließlich den Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer
Wir vertreten Arbeitnehmer in allen Rechtsangelegenheiten wie:

  • Kündigungsschutzklage
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung
  • Beendigung und Abwicklung durch Aufhebungs-/Abwicklungsvereinbarung
  • Verhandlung über Abfindung
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Urlaub, Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld
  • Lohn und Gehalt

Betriebsräte
Zu unseren Mandanten zählen auch Betriebsräte, die wir in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere:

  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Sozialplan und Interessenausgleich
  • Durchsetzung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Sicherung der Mitbestimmungsrechte
  • Vertretung im Entscheidungsprozess
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Tätigkeit als Sachverständige gemäß §§ 111, 80 III BetrVG

Geschäftsführung
Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Führungskräfte beraten wir zu:

  • Prüfung des Dienstvertrags
  • Freistellung
  • Beendigungsvereinbarung
  • Vergleich
  • Abfindung
  • Dienstwagen

Unternehmen und Arbeitgeber
Wir unterstützen Unternehmen bei ihrer Personalarbeit, insbesondere bei:

  • der Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Betriebs- und Personalvereinbarungen
  • Umstrukturierungen von Betrieben wie Outsourcing, Rationalisierung, Schließung usw.
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften oder Behörden, z. B. zum Abschluss eines Sozialplans oder einer Tarifvereinbarung
Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung

Bankwesen & Finanzen

Finanzierung durch Steuermehrerträge
Regulierung von Finanzdienstleistungen
Investition
Akquisition / Leveraged Finance
Strukturierte Finanzierung
Projektfinanzierung
Fonds- und Vermögensverwaltung
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Nachhaltige Finanzen
Eigenkapitalmärkte
Schuldenkapitalmärkte

Energie, Umwelt & ESG

Natürliche Ressourcen
Öl, Gas & Energie
ESG-Beratung und Compliance
Erneuerbare und alternative Energien
Wasserrecht
Klimawandelrecht
Energieregulierungsrecht
Bergrecht

Unternehmen

Als wirtschaftlich ausgerichtete Fachanwaltskanzlei beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen insbesondere zu folgenden Themen:

  • Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung zur Rechtsform (z. B.: UG, Einzelunternehmer, GmbH, GbR, oHG, GmbH & Co. KG, AG etc.)
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Organen
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Handelsvertreterverträgen sowie Vertriebsverträgen
  • Vertretung gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen Ihres Unternehmens (Forderungsmanagement, Inkassoverfahren, Streitigkeiten mit Lieferanten/Kunden, mietrechtliche Angelegenheiten)
  • Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmensanteilen (Share Deal)
  • Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmens- oder Firmenvermögen (Asset Deal)
  • Beratung in gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen im Rahmen von Restrukturierungen (Betriebsstilllegungen, Rationalisierungen, Fusionen, Abspaltungen, Ausgliederungen usw.)
Arbeitgeber
Rechtsdokument
Neugründung eines Unternehmens
Bürolösungen
Steuer
FDA-Recht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Verwaltung
Unternehmensregistrierung
Vertrag
Due-Diligence-Prüfung
Franchiserecht
Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Lizenzierung
Fusionen und Übernahmen
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

Immobilienrecht

Im Gewerbemietrecht werden Verträge häufig für eine feste Vertragsdauer von fünf bis zehn Jahren geschlossen. In der Regel ist den Parteien nicht gestattet, den Vertrag vorzeitig oder kurzfristig zu kündigen. Umso größer ist das Interesse der Vertragsparteien daran, dass die vertraglichen Regelungen in ihrem Sinne ausgestaltet sind.

HMS Barthelmeß Görzel berät und vertritt Unternehmen bei der Prüfung, Ausgestaltung und Verhandlung ihrer Mietverträge.

Kommt es zu einem Streit zwischen den Mietparteien, bedarf es großer Verhandlungsgeschicklichkeit und Diplomatie, nicht zuletzt wegen der langfristigen Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern, um die Vertragsbeziehung nicht unnötig zu belasten.

Im Streitfall mit Ihrem Vertragspartner vertreten wir Sie entsprechend Ihren Interessen und führen Verhandlungen zur gütlichen Beilegung des Konflikts. Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, setzen wir uns gerichtlich für Ihre rechtlichen Interessen ein.

HMS Barthelmeß Görzel ist Ihr Ansprechpartner bei der Ausarbeitung und Prüfung von Mietverträgen, (vorzeitiger) Beendigung von Mietverhältnissen, Eigenbedarfskündigung, Einhaltung der Hausordnung, Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungen, Mietminderungen, Schönheitsreparaturen bei Auszug, Wirksamkeit einer abschließenden Renovierungsklausel, Räumungsklagen.

Maklerdienstleistungen
Gewerbeimmobilien
Zwangsversteigerung
Wohnen, Bauen & Entwicklung
Flächennutzung und Zonierung
Vermieter & Mieter
Hypothek
Immobilienverträge und Verhandlungen
Immobilien-Due-Diligence
Immobilienübertragung

Geistiges Eigentum

Unser Rechtsanwalt Tim Christian Berger ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist für alle Mandate in diesem Bereich zuständig.

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören Markenrecht, Designrecht, Patentrecht und Urheberrecht. Es geht um den gewerblichen Schutz geistigen Eigentums.

Darüber hinaus ist dem gewerblichen Rechtsschutz das Wettbewerbsrecht zuzuordnen. Das Wettbewerbsrecht umfasst Lauterkeitsrecht und Kartellrecht.

Im Auftrag unserer Mandanten verteidigen wir deren Rechte durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Der erste Schritt in der Verteidigung ist in der Regel die außergerichtliche Abmahnung. Die Ansprüche der Mandanten werden gerichtlich durch Unterlassungsverfahren und Klageverfahren durchgesetzt.

Darüber hinaus verteidigen wir Mandanten auch gegen Abmahnungen sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.

Wir melden Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) an. Neben Markenanmeldungen vertreten wir Mandanten gegenüber diesen Ämtern auch in Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren usw.

Kunst- und Kulturgüterrecht
Urheberrecht
Patent
Warenzeichen

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