1957 als Zivilrechtskanzlei gegründet, haben wir unser Tätigkeitsfeld durch die Aufnahme neuer Partner kontinuierlich erweitert.
Unser Team vereint ein breites Spektrum an Persönlichkeiten mit unterschiedlichen beruflichen Spezialisierungen. Als moderne Wirtschaftsrechtskanzlei legen wir besonderen Wert auf höchste juristische Qualität – ganz selbstverständlich. Wirtschaftliches Verständnis und kompetente Beratung für unsere Mandanten haben bei uns oberste Priorität. Nur mit dieser Qualitätsmentalität können wir unser Ziel erreichen: den Erfolg und das Vertrauen unserer Mandanten.
Über PACHER & PARTNER
Gegründet 1957
50 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
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Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Immobilienrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete – von Mietwohnungen bis hin zu Industrieanlagen. Dabei geht es um Kauf, Miete oder Leasing sowie Risikoanalyse und Finanzierung. Führende Steuerberater und Immobilienmakler sind unsere Kooperationspartner.
Der Kauf einer Immobilie ist nicht nur eine rechtliche Angelegenheit, bereits deren Bau wird von zahlreichen komplexen Fragestellungen begleitet. Gibt es Dienstbarkeiten (wie ein erworbenes Wegerecht) oder könnten sich gar „unangenehme Überraschungen“ unter dem Grundstück verbergen, etwa Kanalisations- oder Wasserleitungen? Dank unserer langjährigen Erfahrung mit großen und kleinen Immobilientransaktionen kennen wir sowohl mögliche Fallstricke und Konfliktpotenziale als auch die vertraglichen Sicherungsmaßnahmen für Käufer und Verkäufer.
Eine unserer Kernkompetenzen ist die sogenannte „Immobilienentwicklungsabwicklung“, also der Verkauf oder Erwerb von Immobilien, noch bevor diese errichtet sind. Hier fungieren wir für beide Vertragspartner als Treuhänder und wickeln sämtliche erforderlichen finanziellen Transaktionen über unsere Treuhandkonten ab – zum Schutz aller Beteiligten.
Wir unterstützen darüber hinaus die Entwicklung von Grundstücken. Unser Leistungsumfang reicht von der Beantragung von Bebauungsänderungen über die Entwicklung von Grundstücken bis hin zur Vertretung von Bauträgern in örtlichen Baubesprechungen.
Neben dem Baugesetzbuch zählen Nachbarrecht, Maklerhaftung und Mietrecht zu den häufigen Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei.
Bankwesen & Finanzen
Unternehmen
Die rechtliche Grundlage, auf der unternehmerisches Handeln fußt, muss wohlüberlegt und clever geplant sein. Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit den Gründer:innen maßgeschneiderte Partnerschaftsverträge, die sicherstellen, dass spätere Anteilsübertragungen reibungslos abgewickelt werden.
Die Start-up-Statistiken belegen es Jahr für Jahr: Immer mehr Menschen zieht es in die Selbstständigkeit. Viele Gründungen beginnen als Ein-Personen-Unternehmen und entwickeln sich bald zu Arbeitgebern, andere starten als Team mit mehreren Partner:innen. Wie dem auch sei – sobald ein Unternehmen mehr als einen Eigentümer hat, braucht es klare Regeln für strategische und unternehmerische Entscheidungen.
Als wirtschaftsrechtliche Kanzlei wissen wir nur zu gut, dass sich die gemeinsame Euphorie der Gründungsphase innerhalb weniger Jahre in bittere rechtliche Auseinandersetzungen verwandeln kann – sofern nicht kluge Vereinbarungen für den „Worst Case“ getroffen wurden. Konflikte – im schlimmsten Fall vor Gericht – entstehen nicht nur bei der „fairen“ Verteilung angesammelter Gewinne, sondern viel häufiger dann, wenn die Dinge nicht wie erhofft laufen und plötzlich Fragen der persönlichen Haftung aufkommen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Ob es sich um ein neues Start-up oder eine Unternehmensübernahme handelt – unser Leitsatz lautet: Die kluge Unternehmerin bzw. der kluge Unternehmer denkt voraus. Auch wenn es beim gemeinsamen Start zunächst seltsam erscheint, über Worst-Case-Szenarien wie Unternehmensauflösungen, Exit-Szenarien oder Anteilsübertragungen nachzudenken – das Verdrängen solcher Themen kann am Ende alle Beteiligten teuer zu stehen kommen. Dies möchten wir mit unserer Beratung verhindern.
Energie, Umwelt & ESG
Gesellschafts- und Handelsrecht
Insolvenz & Schulden
Unsere Kanzlei wird von Insolvenzgerichten wiederholt zum Insolvenzverwalter bestellt. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir sowohl betroffene Unternehmen als auch Banken und andere Gläubiger effizient beraten. Wir unterstützen Mandanten bei der Vorbereitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen.
In unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Schuldnervertreter ist es unser primäres Ziel, die Fort existence von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen sicherzustellen. Ähnlich einem Kapitän, der mit seiner Erfahrung versucht, sein Schiff in stürmischer See in einen ruhigen Hafen zu steuern, bringen wir unsere Expertise ein, wenn eine Insolvenz droht, um die Turbulenzen mit operativen Reorganisationsmaßnahmen unter Kontrolle zu bringen. Neben juristischem Fachwissen sind auch die Managementfähigkeiten des Insolvenzverwalters gefragt. Dies ist einer der Gründe, warum unsere Kanzlei bereits in mehr als 300 Fällen zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.