Dr. Matthias König ist in Wien ausgebildeter Rechtsanwalt mit Doktortitel der Universität Innsbruck und tritt unter dem Namen Rechtsanwalt Dr. Matthias König auf. Er ist langjähriges Mitglied des Treuhandverbands der Tiroler Rechtsanwaltskammer und arbeitet gemeinsam mit Mag. Hubertus P. Weben und Dr. Ursula Pernfuss im Rahmen der WKPO-Kanzleistruktur, mit Büros in Innsbruck und Oberndorf bei Kitzbühel.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familien- und Immobilienrecht; er berät zu Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung und den damit verbundenen erbrechtlichen Folgen. Darüber hinaus übernimmt er Nachlassplanungsaufgaben wie Testamente, Erbverträge, Nachlassverfahren und die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und greift dabei auf mehr als zehn Jahre fachspezifischer Erfahrung in Innsbruck und der Tiroler Region zurück.
Die Kanzlei verfolgt einen lösungsorientierten Ansatz, prüft die Notwendigkeit gerichtlicher Verfahren und strebt kosteneffiziente, präzise und menschenwürdige Lösungen für ihre Mandant:innen an. WKPO pflegt langfristige Mandatsbeziehungen und ist in ein internationales Netzwerk von Kanzleien eingebunden, was eine koordinierte Betreuung komplexer grenzüberschreitender oder interdisziplinärer Angelegenheiten ermöglicht.
Über Rechtsanwalt Dr. Matthias König
Gegründet 1974
3 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
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