Die Rechtsanwälte Brosge und Schmitt sind mit Sitz in Bad Neustadt an der Saale tätig und haben sich im Zivilrecht auf Arbeits- und Beschäftigungsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht sowie private Mandate spezialisiert. Die Kanzlei wurde im Februar 1989 von Dirk E. Brosge und Barbara Schmitt gegründet, zwei erfahrenen Praktikern, die die Sozietät weiterhin führen und den Mandanten in der Region Rhön-Grabfeld praxisorientierte, ergebnisorientierte Beratung bieten.
Die Kanzlei ist für klare Kommunikation und praxisnahe, mandantenorientierte Betreuung bekannt. Die Mandanten werden während des gesamten Mandatsverhältnisses umfassend informiert, bevor eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird, und das Team legt in jeder Mandatsbearbeitung besonderen Wert auf Ergebnisse und Kosteneffizienz.
Neben der alltäglichen Vertretung bietet die Kanzlei flexible Mandatsmodelle wie Hausbesuche und Online-Beratung, um den Bedürfnissen der Mandanten gerecht zu werden, wobei der direkte Zugang zu den beiden Partnern gewährleistet bleibt, die Arbeits-, Familien-, Immobilien- und Privatmandate mit praktischer Erfahrung betreuen.
Über Rechtsanwälte Brosge und Schmitt
Gegründet 1989
2 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
Kostenlos • Anonym • Experten-Anwälte
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Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Der Dienst für Arbeits- und Beschäftigungsrecht bietet gezielte Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich Vertragsprüfung, Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, Streitbeilegung und Vertretung in Verfahren, um praktische, kosteneffiziente Ergebnisse zu erzielen.
Familie
Die Fachpraxis für Familienrecht behandelt Scheidung, Kindeswohl, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung und wird geleitet von Barbara Schmitt, Fachanwältin für Familienrecht, die eine sachkundige Bearbeitung komplexer ehe- und elterlicher Fragestellungen sicherstellt und die Interessen der Mandanten wahrt.
Immobilienrecht
Die Immobilienpraxis umfasst Baurecht und verwandte zivilrechtliche Angelegenheiten, einschließlich der Überprüfung von Immobilienverträgen, Miet- und Wohnungsrecht sowie Streitbeilegung, um für Privatpersonen und kleine Unternehmen zeitnahe, vorhersehbare Ergebnisse zu sichern.
Privatmandant
Private Mandate umfassen Nachlassplanung und Erbschaften, Testamente und Nachlassverwaltung sowie damit verbundene Erwachsenengesetzliche Fragestellungen mit dem Schwerpunkt auf Vermögenssicherung und einer reibungslosen Nachfolge innerhalb der Familien.