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Rechtsanwältin Katharina Bohnhorst

Rechtsanwältin Katharina Bohnhorst leitet die angesehene Kanzlei Ehren & Kollegen mit Sitz in Offenburg, Deutschland. Mit einem umfangreichen juristischen Hintergrund ist sie auf Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht sowie Zivilrecht spezialisiert. Ihre weitreichende Erfahrung und ihr Engagement in diesen Bereichen stellen sicher, dass Mandanten fachkundige Rechtsberatung erhalten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Seit ihrem Eintritt in die Kanzlei im Jahr 2012 und ihrer Ernennung zur Partnerin im Jahr 2015 trägt Frau Bohnhorst maßgeblich dazu bei, den langjährigen Ruf der Kanzlei für herausragende Leistungen aufrechtzuerhalten. Die Wurzeln der Kanzlei reichen bis in die frühen 1950er-Jahre zurück, und unter ihrer Führung bietet sie weiterhin qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen, die ein tiefes Engagement für Mandantenvertretung und juristische Kompetenz widerspiegeln.

Frau Bohnhorst legt großen Wert auf Authentizität und eine mandantenorientierte Vorgehensweise und versteht die Herausforderungen, denen Einzelpersonen in persönlichen wie beruflichen Bereichen gegenüberstehen. Als Mutter von zwei Kindern bringt sie Empathie und praxisnahe Erkenntnisse in ihre Tätigkeit ein und sorgt dafür, dass sich Mandanten während ihres gesamten rechtlichen Prozesses unterstützt und verstanden fühlen.

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