Die Rechtsanwaltskanzlei Urban Thier & Federer ist eine internationale Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in München und Aachen, Deutschland, sowie in den USA, im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Spanien, Dubai und Ecuador. Die Kanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, einschließlich internationales Erbrecht, internationales Wirtschafts- und Steuerrecht sowie grenzüberschreitende Vermögensplanung für vermögende Privatpersonen. Ihr Anwaltsteam ist sowohl mit dem deutschen als auch mit dem internationalen Rechtssystem bestens vertraut, was ihnen erlaubt, umfassende Dienstleistungen für Mandanten mit grenzüberschreitenden Interessen anzubieten.
Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung hat sich Urban Thier & Federer einen hervorragenden Ruf bei der Unterstützung deutscher und US-amerikanischer Unternehmen und Privatpersonen beim Umgang mit komplexen internationalen Rechtsfragen erarbeitet. Zu ihrem Fachgebiet gehören grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen, internationale Vertragsverhandlungen sowie die Durchsetzung ausländischer Urteile. Die Anwälte der Kanzlei beherrschen mehrere Sprachen, was eine nahtlose Kommunikation und eine effektive Vertretung von Mandanten ermöglicht, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen tätig sind.
Urban Thier & Federer verpflichtet sich, maßgeschneiderte rechtliche Lösungen zu liefern, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Mandanten abgestimmt sind. Durch die Unterhaltsführung von Büros in Deutschland, Europa, den USA, Südamerika und dem Nahen Osten stellt die Kanzlei sicher, dass sie erreichbar und reaktionsfähig bleibt und ihren Mandanten die notwendige Unterstützung bietet, um ihre rechtlichen Ziele effizient zu erreichen. Ihr kooperativer Ansatz und ihre Hingabe an den Mandantenservice haben ihre Position als vertrauenswürdiger Partner für diejenigen gefestigt, die sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext fachkundige rechtliche Beratung suchen.
Über Rechtsanwaltskanzlei -Urban Thier & Federer
Gegründet 2005
Rechtsgebiete
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Unternehmen
UTF berät internationale Mandanten in Bezug auf US-Wirtschafts- und Steuerrecht sowie US-Mandanten in Deutschland, der EU, Südamerika und dem Nahen Osten. Seit über 20 Jahren unterstützen und begleiten wir unsere internationalen Wirtschaftsklienten in diesem hochspezialisierten Fachgebiet.
Privatmandant
Seit über 20 Jahren unterstützt UTF Mandanten in Bezug auf internationale Erbangelegenheiten, mit besonderem Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden US-/europäischen Erbfällen. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Bezug auf internationale Nachlassplanung und die Errichtung von Testamenten/Vermächtnissen mit Vermögenswerten in mehreren Rechtsordnungen/Staaten.
Unfälle und Verletzungen
UTF betreut internationale Mandanten in Bezug auf Unfälle in den USA. Wenn ein internationaler Reisender während seines Aufenthalts in den USA durch das Verschulden eines Dritten schwer verletzt wird, kann UTF dabei helfen, den Anspruch effizient geltend zu machen, die erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatrecht des Mandanten zu beschaffen, den Mandanten in seinem Herkunftssprach durch den Prozess zu führen und die Arbeit örtlicher Anwälte bei Bedarf zu koordinieren, ohne dass dem Mandanten zusätzliche Kosten entstehen.