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Rechtsanwaltskanzlei ROSE & PARTNER in Berlin

Rechtsanwälte, Fachanwälte & Steuerberater

Willkommen bei ROSE & PARTNER! Wir sind eine etablierte deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Regulierung der Finanzbranche, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht mit Niederlassungen in den wichtigsten Finanz- und Wirtschaftsmetropolen Deutschlands.

Gegründet 2011, wächst unsere Berliner Kanzlei kontinuierlich und heute berät und vertritt ein erfahrenes Team aus sechs Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern Unternehmer, Investoren und Führungskräfte in handels-, gesellschafts- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten, Vermögensschutz und Nachlassplanung. Unser Berliner Team berät auf Englisch, Spanisch und Französisch.

Unsere Berliner Rechtsdienstleistungen werden durch Leistungen aus unseren weiteren deutschen Standorten in Hamburg, Frankfurt, München und Köln ergänzt.

Über Rose & Partner LLP

Gegründet 2011

2 Büros

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Unternehmen
Bankwesen & Finanzen
Immobilienrecht
Energie, Umwelt & ESG
Gesellschafts- und Handelsrecht
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Privatmandant
Familie

Gesprochene Sprachen
German
English

Soziale Medien

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Rechtsgebiete

Unternehmen

Deutsche Kanzlei für M&A

Unternehmens-transaktionen und Umstrukturierungen in Deutschland

Unternehmens-transaktionen sowie steuerliche Strukturierung sind Teil unseres Fokus. Wir unterstützen Investoren, Gesellschafter und Geschäftsführungen in allen Phasen von M&A-Prozessen in Deutschland – in inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Für eine umfassende Beratung und Begleitung greifen wir auf die Expertise unseres gesamten Teams aus zertifizierten Spezialisten und Steuerberatern zurück.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte einen unserer Experten direkt telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Rechtsanwälte und zertifizierte Spezialisten für deutsches Gesellschaftsrecht

 

M&A, Unternehmensakquisitionen, Private Equity, Venture Capital in Deutschland

Unsere Transaktionsanwälte und Steuerberater beraten zu Private-Equity-Deals und unterstützen Sie bei Unternehmens- und Beteiligungserwerben in Deutschland. Wir begleiten Sie bei der Risikoanalyse in Due-Diligence-Verfahren, führen Vertragsverhandlungen und stellen die Vertragsdurchführung sicher.

Wir engagieren uns für Unternehmensgründer und Investoren in Start-up-Projekten während Finanzierungsrunden und unterstützen sie bei speziellen Beteiligungsfragen in Deutschland, wie etwa virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP, VSO).

  • Unternehmensakquisitionen, Erwerb von Beteiligungen
  • Verkauf von Unternehmen
  • Unternehmensverkauf & Steuern
  • Unternehmensverkaufvertrag
  • Due Diligence
  • Unternehmensfinanzierung
  • Unternehmensbewertung
  • Kaufpreisermittlung, Abgleich von Unternehmenswert und Eigenkapitalwert
  • Letter of Intent
  • Private Equity
  • Venture Capital, VC-Investitionsvertrag in Deutschland
  • Managementbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung, virtuelle Beteiligung
  • Exit-Strategien
Steuer
Arbeitgeber
Rechtsdokument
Neugründung eines Unternehmens
Bürolösungen
FDA-Recht

Bankwesen & Finanzen

Regulierung von Finanzdienstleistungen
Finanzierung durch Steuermehrerträge
Investition
Eigenkapitalmärkte
Schuldenkapitalmärkte
Akquisition / Leveraged Finance
Strukturierte Finanzierung
Projektfinanzierung
Fonds- und Vermögensverwaltung
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Nachhaltige Finanzen

Immobilienrecht

Deutsche Kanzlei für Immobilienrecht

Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch vermögende Privatpersonen in den Kernbereichen des Immobilienrechts. Unsere Expertise reicht von der Erstellung von Verträgen über die Unterstützung bei der Finanzierung bis hin zu Fragen des Miet- und Maklerrechts. Als Wirtschaftsrechts- und Steuerberatungsgesellschaft bieten wir unseren Mandanten in allen Immobilienangelegenheiten eine integrierte rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand.

  • Erstellung der vertraglichen Dokumentation und Abwicklung von Immobilientransaktionen (Wohn- und Gewerbeimmobilien) im Wege von Asset- oder Share-Deals
  • Immobilien-Due-Diligence
  • Immobilienbezogenes Gesellschaftsrecht (z. B. Joint Ventures, Familienholdings)
  • Steuerlich effiziente Inbound-Strukturen für Immobilieninvestitionen in Deutschland
  • Beratung im Bereich der Grunderwerbsteuer (RETT)
  • Rechtliche Beratung von Immobilienkäufern in Finanzierungsfragen (Eigen- und Fremdkapital)
  • Rechtliche Beratung von Projektentwicklern zu Finanzierungsfragen
  • Fachkundige Beratung zu individuellen Grundstücksrechtsfragen (z. B. Dienstbarkeiten, dingliche Vorkaufsrechte, Nießbrauchrechte)
  • Asset-Management-Verträge
  • Rechtsgutachten zu Fragen des deutschen Immobilienrechts
  • Beratung im gewerblichen Mietrecht
  • Beratung im Immobilienmaklerrecht, insbesondere zur Sicherung von Provisionen für Immobilienmakler

Für detaillierte Informationen zum Immobilienrecht und zu Immobilieninvestitionen in Deutschland klicken Sie hier: Real Estate Investment in Germany.

Für eine Zusammenfassung zum privaten Immobilienerwerb in Deutschland klicken Sie bitte hier: Buying property in Germany

Maklerdienstleistungen
Gewerbeimmobilien
Zwangsversteigerung
Wohnen, Bauen & Entwicklung
Flächennutzung und Zonierung
Vermieter & Mieter
Hypothek
Immobilienverträge und Verhandlungen
Immobilien-Due-Diligence
Immobilienübertragung

Energie, Umwelt & ESG

Natürliche Ressourcen
Öl, Gas & Energie
ESG-Beratung und Compliance
Erneuerbare und alternative Energien
Wasserrecht
Klimawandelrecht
Energieregulierungsrecht
Bergrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Unternehmensregistrierung
Vertrag
Due-Diligence-Prüfung
Franchiserecht
Lizenzierung
Fusionen und Übernahmen
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Beschäftigung

Die Mitarbeiter bestimmen maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Wir schaffen den arbeits- und beschäftigungsrechtlichen Rahmen, indem wir Arbeitgeber, Geschäftsführer und Führungskräfte beraten und vertreten. Neben dem individuellen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Mandanten zudem in allen Angelegenheiten des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts sowie bei Restrukturierungen und Unternehmenskäufen.

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Überprüfung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen
  • Prüfung und Erstellung von Wettbewerbsverboten sowie Vereinbarungen zur Abgeltung von Konkurrenzverboten
  • Vertretung in arbeits- und beschäftigungsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich
  • Operative Mediation und außergerichtliches Konfliktmanagement
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensrestrukturierungen
  • Begleitung von Unternehmensübergängen im Rahmen von Restrukturierungen, Personalüberlassungen und Tarifwechseln
  • Gestaltung von Beteiligungsprogrammen für Management und Schlüsselkräfte sowie Arbeitnehmerkapitalbeteiligungen (ESOP, Phantom Stocks, virtuelle Aktien)
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung
Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte

Privatmandant

Nachlassplanung
Treuhandverhältnisse
Letzter Wille und Testament
Recht bei Misshandlung älterer Menschen
Erbrecht
Seniorenrecht

Familie

Deutsches Familienrecht

Zertifizierte Fachanwälte in Hamburg, Berlin und München

Familienrecht ist ein zentraler Kompetenzbereich bei ROSE & PARTNER. Neben gängigen Themen wie Scheidung, Eheverträge, Sorgerecht usw. richtet sich unsere Beratung als Wirtschaftskanzlei insbesondere an Unternehmer, Führungskräfte und Gesellschafter mit bedeutenden Betriebsvermögen (z. B. ein Unternehmen, ein Betrieb, Beteiligungen) sowie umfangreichen Immobilienvermögen. Unsere internationale Ausrichtung ermöglicht es uns, grenzüberschreitende Fragestellungen zu bearbeiten.

Unsere wesentlichen Kompetenzfelder im Familienrecht Unser Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern bietet rechtliche Beratung im Familienrecht sowie rechtliche und steuerliche Beratung in angrenzenden Rechtsgebieten. Unsere Kernkompetenzen umfassen:

  1. Ehe, Ehevertrag
  2. Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung und -vergleich
  3. Immobilienverwaltung (Ehe und Scheidung)
  4. Sorgerecht und Umgangsrecht
  5. Unterhalt (Ehe und Scheidung)
  6. Kinderunterhalt, Elternunterhalt
  7. Gesetzlicher Versorgungsausgleich
  8. Gesetzlicher Zugewinnausgleich
  9. Eheliches Güterrecht
  10. Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
  11. Internationales Familienrecht
  12. Erbrecht (Ehe und Scheidung)
  13. Palimony-Vereinbarungen

Wie sich Ehe und Scheidung auf Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb auswirken

Selbst die vermeintlich „gängigen“ Bereiche im Familienrecht sind selbst für spezialisierte Berater komplex. Interdisziplinäre Expertise ist unabdingbar, wenn Unternehmer heiraten oder eine Scheidung durchlaufen und Betriebsvermögen (wie ein Unternehmen oder ein Betrieb) Teil des Nachlasses wird. Vorsorgemaßnahmen wie der Abschluss eines Ehevertrags sind dringend zu empfehlen. Scheidungsverfahren erfordern erhebliche wirtschaftsrechtliche Fachkenntnisse, um die Interessen der Mandantschaft wirksam zu schützen, etwa durch eine verlässliche Unternehmensbewertung zur Ermittlung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs. Solche Fälle erfordern gleichermaßen spezialisierte Rechtsanwälte im Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

  1. Auswirkungen von Ehe und ehelichem Güterstand auf Unternehmer, Führungskräfte und Inhaber
  2. Eheverträge für Unternehmer und Inhaber
  3. Scheidungsvereinbarungen für Unternehmer und Inhaber
  4. Unternehmer im Scheidungsfall, das Unternehmen im Scheidungsverfahren
  5. Eigentümerstreitigkeiten im Scheidungsfall und steuerliche Bewertung
  6. Unterhaltsfähigkeit von Inhabern
  7. Unveröffentlichte innerfamiliäre Vereinbarungen

Darüber hinaus erstreckt sich das Familienrecht auf Angelegenheiten von Minderjährigen.

  1. Ein Minderjähriger als Eigentümer oder Gesellschafter
  2. Testamentarische Zuwendungen, Schenkungen unter Lebenden sowie Vermögensübertragungen auf Minderjährige.

Unser Team aus Rechtsanwälten sowie Fachanwälten für Familien- und Gesellschaftsrecht verfügt über umfassende Erfahrung und Expertise, nicht nur in der Beratung von Unternehmern, Führungskräften, Inhabern, Gesellschaftern, Geschäftsführungs- und Vorstandsgremien, sondern auch deren jeweiligen Lebenspartnern.

Zertifizierte Fachanwälte im Familienrecht – worauf es ankommt

Das Familienrecht ist zweifellos ein Rechtsgebiet, das spezialisierte Expertise erfordert. Die optimale Gestaltung eines Ehevertrags oder der Schutz von Interessen im Scheidungsfall bedarf tiefgehender theoretischer Kenntnisse sowie umfangreicher praktischer Erfahrung, die ein Anwalt kaum durch gelegentliche Mandate erlangen kann. Im Familienrecht wird ein guter Anwalt durch den Erwerb eines Fachanwaltstitels, durch wissenschaftliche Tätigkeit sowie durch praktische Erfahrungen in diesem speziellen Rechtsgebiet ausgezeichnet.

Familienrecht erfordert neben juristischen Fähigkeiten auch eine spezielle Eignung. Ein erfahrener Praktiker im Familienrecht sollte ebenso umfassende Kenntnisse im Gesellschafts- und Steuerrecht vorweisen können und zugleich in der Lage sein, familiäre, soziale und emotionale Aspekte eines Konflikts zu bewerten.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir bei ROSE & PARTNER das notwendige Know-how über das Familienrecht hinaus und sind in der Lage, alternative Konfliktlösungsverfahren sowie weitere Mediationsmethoden einzusetzen.

Adoption
Kindesmissbrauch
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Scheidung und Trennung
Häusliche Gewalt
Ehe

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