Brauche ich eine Ausfuhrgenehmigung aus Österreich, um Dual-Use-Sensoren in die Türkei zu verkaufen?
Antworten von Anwälten
Kule Hukuk Bürosu
Vielen Dank, dass Sie uns wegen Ihrer bevorstehenden Lieferung konsultiert haben. Da Sie mit Industriesensoren zu tun haben – die häufig als „Dual-Use“-Güter eingestuft werden (sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendbar) –, ist eine sorgfältige Einhaltung der EU-Verordnung 2021/821 sowie der österreichischen Exportgesetze erforderlich.
Hier ist die Aufschlüsselung der von Ihnen erfragten Vorschriften, Risiken und erforderlichen Unterlagen:
1. Gelten EU-Exportvorschriften?
Ja. Auch wenn die Türkei und die EU eine Zollunion teilen, sind Dual-Use-Güter vom freien Warenverkehr ausgenommen.
Wenn Ihre Sensoren in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aufgeführt sind, müssen Sie rechtlich eine Ausfuhrlizenz bei der zuständigen österreichischen Behörde (BMAW) vor dem Versand einholen.
Selbst wenn sie nicht aufgeführt sind, können „Catch-All“-Klauseln greifen, wenn der Verdacht besteht, dass die Güter für militärische Endverwendungen bestimmt sind.
2. Welche Risiken bestehen bei Nichtbeachtung?
Der Versand ohne korrekte Lizenz stellt eine schwerwiegende Straftat dar. Die Risiken umfassen:
Zollbeschlagnahmung: Die Sendung wird an der österreichischen oder türkischen Grenze blockiert.
Rechtliche Sanktionen: In Österreich können Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu hohen Geldstrafen und sogar zu strafrechtlicher Verantwortung (Freiheitsstrafen) der Geschäftsführer führen.
Schwarze Liste: Ihr Unternehmen könnte auf eine „Denied Parties“-Liste gesetzt werden, wodurch Ihnen zukünftige internationale Geschäfte verwehrt bleiben.
3. Erforderliche Unterlagen
Um die Lizenz zu beantragen und den Zoll sicher zu passieren, benötigen Sie unverzüglich:
Endverwendererklärung (EUC): Ein formelles Dokument, das vom türkischen Käufer unterzeichnet ist, in dem eindeutig dargelegt wird, wofür die Sensoren verwendet werden und dass sie nicht für militärische Zwecke umgeleitet werden.
Technische Datenblätter: Zur Bestimmung der korrekten Exportkontrollklassifikationsnummer (ECCN).
Unternehmensprofil: Angaben zum türkischen Käufer zur Prüfung gegen Sanktionslisten.
Nächste Schritte
Angesichts der Komplexität der Dual-Use-Einstufung und der Schwere der Sanktionen müssen wir sofort die technischen Spezifikationen Ihrer Sensoren prüfen, um den richtigen Lizenzweg zu bestimmen.
Bitte kontaktieren Sie mich direkt unter +90 539 290 13 13, damit wir die konkreten Details besprechen und sicherstellen können, dass Ihre Lieferung ohne rechtliche Risiken erfolgt.
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