Antworten von Anwälten
DIVORTIA law firm UG (limited liability)
Sehr geehrter Herr,
Wenn Sie seit 2021 getrennt leben, können Sie die Scheidung beantragen, da das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Grundsätzlich muss einer von Ihnen einen Anwalt beauftragen, um die Scheidung einzureichen.
Da im Zusammenhang mit der Trennung und der anschließenden Scheidung Fragen wie Unterhalt auftreten, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
DIVORTIA law firm UG (limited liability)
Sehr geehrter Herr,
Wenn Sie seit 2021 getrennt leben, können Sie die Scheidung beantragen, da das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Grundsätzlich muss einer von Ihnen einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Scheidung einzureichen.
Da mit der Trennung und der anschließenden Scheidung Fragen wie Unterhalt aufkommen, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
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