Beste Sozialversicherung Anwälte in Monthey

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Mouther-Avocats / Monthey
Monthey, Schweiz

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Mouther-Avocats operates from Monthey and Charrat in the Valais region, providing legal counsel to individuals and businesses across the Romandy area. The firm emphasizes a client focused approach with appointment based visits, a responsive secretariat available by phone, email, or contact form,...
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1. Über Sozialversicherung-Recht in Monthey, Schweiz

Monthey liegt im Kanton Wallis (Valais) und untersteht sowohl eidgenössischen als auch kantonalen Regeln der Sozialversicherung. Die grundlegenden Gesetze wie AHV, IV, ALV, Krankenversicherung und Unfallversicherung gelten im gesamten Land gleich. Die Umsetzung erfolgt in Monthey durch kantonale Ämter und Ausgleichskassen, die Anträge bearbeiten und Entscheidungen erlassen.

In Monthey können Betroffene Widersprüche gegen Behördenentscheidungen einlegen und vor lokalen oder überregionalen Gerichten Rechtsmittel einlegen. Die wichtigsten Sozialleistungen sind in der Schweiz gesetzlich festgelegt und müssen von den zuständigen Stellen geprüft werden. Für besondere Fragen zu Invalidität, Erwerbsausfall oder Mutterschaftsleistungen wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Stellen im Valais.

„Die Arbeitslosenversicherung dient der finanziellen Unterstützung während der Arbeitslosigkeit und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.“

Quelle: SECO, 2023

„Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und sorgt dafür, dass alle Personen eine Grundversorgung erhalten.“

Quelle: BAG, 2020

„AHV/IV decken den Lebensunterhalt im Alter, bei Tod oder Invalidität.“

Quelle: BSV, 2022

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

Wenn Sie in Monthey mit Entscheidungen der Sozialversicherung unzufrieden sind, kann juristische Unterstützung helfen. Ein Rechtsberater schützt Ihre Rechte, erläutert Fristen und erhöht die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Nachfolgend finden Sie 4-6 konkrete Fallbeispiele aus der Praxis in Monthey.

  • Eine Ablehnung oder Kürzung Ihrer AHV/IV-Rente in Monthey erfordert oft eine fachkundige Prüfung der Begründung und ggf. eine Wiedervorlage mit ergänzenden Unterlagen.
  • Sie erhalten keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen EL oder diese werden zu niedrig bemessen; hier braucht es präzise Vermögens- und Einkommensnachweise sowie eine neue Begutachtung.
  • Sie haben eine Arbeitslosenversicherung (AVIG) beantragt und der Entscheid des Arbeitsamtes in Monthey ist widersprüchlich oder unverständlich.
  • Sie wurden nach einem Unfall oder einer Behinderung nicht angemessen beurteilt (IV-Grad) und erfahren eine ungünstige Einstufung, die Ihre Leistungen beeinflusst.
  • Wesentliche Kosten für medizinische Rehabilitation oder Therapien werden nicht übernommen; ein Anwalt kann die Rechtsgrundlagen prüfen und Ansprüche sichern.
  • Sie planen eine rechtliche Auseinandersetzung zur Koordination von MV/EL oder zu Rehabilitationsleistungen und benötigen eine klare Vorgehensweise.

3. Überblick über lokale Gesetze

Im Bereich der Sozialversicherung gelten in Monthey vor allem die bundesweiten Gesetze. Zusätzlich regeln kantonale Bestimmungen und Behörden im Wallis die praktische Umsetzung und den Rechtsweg. Schlüsselaspekte betreffen die Zuständigkeiten bei Leistungsentscheidungen, Widersprüchen und Rechtsmitteln.

Wichtige Bundesgesetze, deren Umsetzung in Monthey erfolgt, umfassen AHVG, IVG, AVIG und KVG. Die Inkrafttretensdaten gelten landesweit und bilden die Grundlage für Leistungsansprüche in Monthey. Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten laufen in der Regel vor dem kantonalen Verwaltungsgericht des Valais oder dem Bundesgericht, je nach Streitgegenstand.

Wichtige Gesetzesquellen

  • AHVG - Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Inkrafttreten 1. Januar 1948. Dieses Gesetz regelt Renten, Kinder- und Witwenrenten sowie Beiträge.
  • IVG - Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, Inkrafttreten 1. Januar 1960. Es behandelt Renten, Hilflosenentschädigungen und Eingliederungsmassnahmen.
  • AVIG - Bundgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Transferleistungen, Inkrafttreten 1. Januar 1982. Es umfasst Leistungen bei Arbeitslosigkeit sowie Transferzahlungen.
  • KVG - Bundsgesetz über die Krankenversicherung, Inkrafttreten 1. Januar 1996. Es sichert die obligatorische Grundversicherung der Bevölkerung.

Für konkrete Formulare, Anträge und Ansprechpartner in Valais nutzen Sie das kantonale Portal. Ansprechpartner und Adressen finden Sie auf offiziellen Seiten der Schweizer Behörden.

4. Häufig gestellte Fragen

Was gehört zur obligatorischen Sozialversicherung in der Schweiz?

Die obligatorische Grundversicherung umfasst AHV, IV, EO, ALV, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, ist in der Regel davon betroffen. Die genaue Abdeckung und Zuständigkeiten können je nach Fall variieren.

Wie beantrage ich AHV- oder IV-Leistungen in Monthey?

Stellen Sie Anträge bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse bzw. dem Valais-Ämter für AHV/IV. Reichen Sie alle relevanten Unterlagen ein und beachten Sie Fristen. Ein Rechtsberater kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Belege helfen.

Wann endet eine IV-Beurteilung oder Rentenzahlung?

Eine IV-Beurteilung kann nach einer ärztlichen Begutachtung erfolgen; Renten enden meist mit Änderung des Invaliditätsgrades oder Erreichen des Rentenalters. Gegen Entscheidungen läuft in der Regel ein Rechtsmittelprozess, oft mit Fristen von 30 Tagen.

Wo wende ich mich bei einer Ablehnung meiner Leistungen?

Wenden Sie sich zunächst an die ausstellende Behörde (AHV/IV-Stelle) und prüfen Sie den Bescheid. Falls nötig, legen Sie Widerspruch ein und ziehen Sie ggf. den Verwaltungs­gerichtsbeschluss oder das kantonale Verwaltungsgericht hinzu.

Wie lange dauert ein Widerspruch gegen einen AHV-/IV-Bescheid?

Fortlaufende Fälle können mehrere Monate in Anspruch nehmen, je nach Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen. Fristen für den Einspruch liegen üblicherweise bei 30 Tagen. Ein Anwalt kann Fristen überwachen und Strategien empfehlen.

Brauche ich einen Anwalt, um Sozialversicherungsstreitigkeiten zu lösen?

Nein, aber ein spezialisierter Rechtsberater erhöht Ihre Chancen. Ein Anwalt kennt die formalen Fristen, die Beweislast und die typische Vorgehensweise vor dem Tribunal administratif du Valais und dem Bundesgericht.

Was kostet eine Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht in Monthey?

Stundensätze variieren typischerweise zwischen 150 und 300 CHF. Viele Anwälte bieten eine erste Gratis- oder reduzierte Erstberatung an. Klären Sie vorab Honorarregeln und Pauschalen.

Was ist der Unterschied zwischen AHV-Rente und EL-Leistung?

AHV-Rente sichert den Lebensunterhalt im Alter oder bei Tod des Partners. Ergänzungsleistungen EL helfen, den Grundbedarf zu ergänzen, wenn das AHV-Einkommen nicht ausreicht. EL setzt oft Vermögens- und Einkommensprüfungen voraus.

Wie viel IV-Leistung kann ich erhalten?

IV-Leistungen hängen vom Grad der Invalidität, dem Einkommen und der beruflichen Eingliederung ab. Eine individuelle Begutachtung bestimmt den konkreten Betrag. Ein Rechtsberater kann Ihre Ansprüche exakt berechnen.

Wie finde ich einen qualifizierten Sozialversicherungsrechtsanwalt in Monthey?

Nutzen Sie lokale Kanzleien, spezialisierte Rechtsverbände und Empfehlungen von Nachbarn. Prüfen Sie Fachkenntnisse im AHV/IV-RECHT, sowie Referenzen aus Monthey oder dem Valais. Vereinbaren Sie eine kurze kostenfreie Einführung.

Sollte ich Prozesse vor dem Tribunal administratif du Valais anstreben?

Wenn ein behördlicher Entscheid unbegründet bleibt, ist ein Rechtsbehelf sinnvoll. Das Tribunal administratif du Valais ist die erste Instanz; das Bundesgericht ist der nächste Rechtsweg.

Wann ist die Frist für Einsprache gegen AHV-Bescheide?

Die übliche Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung des Entscheids. Man kann unter bestimmten Voraussetzungen Fristverlängerungen beantragen. Eine frühzeitige Beratung erhöht die Erfolgschancen.

5. Zusätzliche Ressourcen

Nutzen Sie offizielle Stellen für aktuelle Informationen und Formulare.

6. Nächste Schritte

  1. Definieren Sie Ihr konkretes Sozialversicherungsproblem und notieren Sie relevante Fristen (z. B. 30 Tage für Einspruch). Zeitraum: 1-2 Tage
  2. Recherchieren Sie lokale Ansprechpartner in Monthey (AHV/IV-Stelle, Ausgleichskasse, kantonales Sozialamt). Zeitraum: 2-4 Tage
  3. Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor (Bescheide, Kontoauszüge, ärztliche Atteste). Zeitraum: 3-5 Tage
  4. Vereinbaren Sie eine Erstberatung bei einem spezialiserten Rechtsberater in Monthey. Zeitraum: 1-2 Wochen
  5. Klären Sie Honorare, Leistungen der Erstberatung und Möglichkeiten eines Rechtswegs. Zeitraum: 1 Woche
  6. Beginnen Sie mit der formellen Antragstellung oder dem Widerspruch unter Anleitung Ihres Anwalts. Zeitraum: 2-6 Wochen
  7. Behalten Sie Fristen im Blick und dokumentieren Sie jeden Schritt für eine effiziente Rechtsverfolgung. Zeitraum: fortlaufend

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Die Informationen auf dieser Seite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns bemühen, die Richtigkeit und Relevanz des Inhalts sicherzustellen, können sich rechtliche Informationen im Laufe der Zeit ändern, und die Auslegung des Gesetzes kann variieren. Sie sollten immer einen qualifizierten Rechtsexperten für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung konsultieren.

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