- Verbraucher haben in Österreich bei Online-Käufen ein gesetzliches Rücktrittsrecht von grundsätzlich 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen.
- Die Frist beginnt bei Warenlieferungen mit dem Tag des Erhalts der Ware durch den Käufer oder einen benannten Dritten.
- Verletzt der Händler seine Informationspflichten über das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
- Bestimmte Waren wie Maßanfertigungen, entsiegelte Hygieneartikel oder digitale Inhalte nach Download-Beginn sind vom Rücktritt ausgeschlossen.
- Die Erklärung des Rücktritts muss eindeutig erfolgen; das bloße Kommentarlos-Zurückschicken der Ware reicht rechtlich nicht aus.
- Der Händler muss alle Zahlungen (inklusive Standard-Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung zurückerstatten.
Wie lange dauert die gesetzliche Widerrufsfrist nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)?
Die gesetzliche Widerrufsfrist für Fernabsatzgeschäfte in Österreich beträgt 14 Kalendertage. Diese Frist beginnt bei Kaufverträgen über Waren an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware physisch in Besitz nimmt.
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bildet die Grundlage für diesen Schutz. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich um Kalendertage handelt, nicht um Werktage. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag. Bei einem Vertrag über eine Dienstleistung beginnt die 14-tägige Frist bereits mit dem Tag des Vertragsschlusses.
| Vertragsart | Beginn der Rücktrittsfrist |
|---|---|
| Warenkauf (einzelne Lieferung) | Tag des Erhalts der Ware |
| Warenkauf (Teillieferungen) | Tag des Erhalts der letzten Warensendung |
| Dienstleistungsvertrag | Tag des Vertragsabschlusses |
| Digitale Inhalte (nicht auf Datenträger) | Tag des Vertragsabschlusses |
Was passiert, wenn der Händler nicht korrekt über das Rücktrittsrecht informiert?
Wenn ein Online-Händler seinen gesetzlichen Informationspflichten zur Widerrufsbelehrung nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist für den Konsumenten erheblich. In diesem Fall endet das Recht auf Widerruf erst 12 Monate und 14 Tage nach dem ursprünglichen Fristbeginn.
Holt der Unternehmer die fehlende Information innerhalb dieser 12 Monate nach, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Verbraucher die Information verspätet erhält. Diese Regelung im FAGG dient als Sanktion gegen intransparente Geschäftspraktiken und stellt sicher, dass Konsumenten ihre Rechte kennen. Der Händler muss dem Kunden zudem ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, bevor die Bestellung abgeschickt wird.
Wann ist ein Rücktritt vom Online-Kauf in Österreich ausgeschlossen?
Das Rücktrittsrecht gilt nicht uneingeschränkt für alle Produkte, die online erworben werden können. Es gibt spezifische gesetzliche Ausnahmen, bei denen der Schutz des Händlers vor Wertverlust oder hygienischen Risiken schwerer wiegt als das Rücktrittsrecht des Käufers.
Zu den wichtigsten Ausnahmen gemäß § 18 FAGG gehören:
- Maßanfertigungen: Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. ein Anzug nach Maß oder ein bedrucktes T-Shirt).
- Schnell verderbliche Waren: Produkte, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z. B. frische Lebensmittel).
- Versiegelte Waren (Hygiene/Gesundheit): Artikel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z. B. Kosmetik, Unterwäsche oder medizinische Produkte).
- Entsiegelte Software/Datenträger: Ton- oder Videoaufnahmen sowie Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Zeitgebundene Dienstleistungen: Verträge über Beherbergung (außer zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltungen, sofern ein spezifischer Termin vereinbart wurde (z. B. Konzerttickets oder Hotelbuchungen).
- Digitale Inhalte: Downloads oder Streaming, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird und er damit sein Rücktrittsrecht verliert.
Wie erklärt man den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtssicher?
Um wirksam vom Vertrag zurückzutreten, muss der Verbraucher dem Händler eine eindeutige Erklärung über seinen Entschluss übermitteln. Es ist gesetzlich nicht mehr ausreichend, die Ware einfach kommentarlos an den Verkäufer zurückzusenden.
Die Erklärung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Muster-Widerrufsformular: Verwenden Sie das vom Händler bereitgestellte Formular (meist in den AGB oder der Bestätigungsmail zu finden).
- E-Mail oder Brief: Eine formlose, aber klare schriftliche Mitteilung reicht aus.
- Telefonisch: Rechtlich möglich, aber aufgrund der Beweislast im Streitfall absolut nicht zu empfehlen.
Checkliste für die Rücktrittserklärung:
- Vollständiger Name und Anschrift des Käufers.
- Datum der Bestellung und Datum des Erhalts der Ware.
- Genaue Bezeichnung der Ware (Bestellnummer/Artikelname).
- Eindeutiger Satz: "Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren..."
- Datum und (bei Briefen) Unterschrift.
Bewahren Sie unbedingt eine Kopie der Erklärung sowie den Sendebeleg (E-Mail-Bestätigung oder Post-Aufgabebestätigung) auf. Die Beweislast dafür, dass der Rücktritt rechtzeitig erklärt wurde, liegt beim Konsumenten.
Wer trägt die Kosten für die Rücksendung und wie erfolgt die Rückzahlung?
Nach dem Rücktritt ist der Händler verpflichtet, alle vom Käufer erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (Standardversand) zurückzuerstatten. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt hingegen grundsätzlich der Konsument, sofern der Händler ihn vorab korrekt darüber informiert hat.
Die Rückzahlung muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erfolgen. Der Händler darf die Rückzahlung jedoch verweigern, bis er die Ware wieder zurückerhalten hat oder der Konsument einen Nachweis über die Rücksendung erbracht hat.
Wichtige Kostendetails:
- Hinsendekosten: Der Händler muss die Kosten für den Versand zum Kunden erstatten. Hat der Kunde jedoch explizit eine teurere Versandart gewählt (z. B. Express), muss der Händler nur die Standardversandkosten zurückzahlen.
- Rücksendekosten: Diese trägt der Kunde, es sei denn, der Händler hat sich bereit erklärt, diese zu übernehmen oder hat versäumt, den Kunden über diese Kostentragungspflicht zu informieren.
- Wertersatz: Der Konsument darf die Ware prüfen, wie er es in einem Ladengeschäft tun würde. Geht die Nutzung darüber hinaus (z. B. Tragen von Schuhen im Freien statt nur Anprobieren in der Wohnung) und führt dies zu einem Wertverlust, kann der Händler einen angemessenen Wertersatz abziehen.
Häufige Irrtümer beim Online-Rücktritt
Mythos 1: "Ich muss einen Grund für die Rücksendung angeben." Das ist falsch. Das FAGG garantiert ein bedingungsloses Rücktrittsrecht. Sie müssen weder Defekte noch Nichtgefallen begründen. Umfragen von Händlern zur Retoure sind freiwillig.
Mythos 2: "Originalverpackung ist Pflicht für den Rücktritt." Ein verbreiteter Irrtum. Der Rücktritt ist auch ohne Originalverpackung gültig. Allerdings kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn die Verpackung für den Schutz der Ware essenziell war und durch das Aufreißen ein Schaden entstanden ist, der über das notwendige Maß hinausgeht.
Mythos 3: "Reduzierte Ware (Sale) ist vom Umtausch ausgeschlossen." Im stationären Handel ist das oft eine Kulanzentscheidung. Beim Online-Shopping gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht jedoch uneingeschränkt auch für reduzierte Artikel oder Sonderangebote, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen (z. B. Maßanfertigung) vorliegt.
Fragen
Kann ich Waren zurückgeben, die ich bereits benutzt habe?
Ja, ein Rücktritt ist möglich, solange die Frist gewahrt bleibt. Sie müssen jedoch für einen Wertverlust aufkommen, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.
Was passiert, wenn die Ware beschädigt bei mir ankommt?
In diesem Fall greift primär das Gewährleistungsrecht (Mängelhaftung). Sie können jedoch trotzdem vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Es empfiehlt sich, den Schaden sofort nach Erhalt zu dokumentieren und dem Händler zu melden, um nicht selbst für den Wertverlust haftbar gemacht zu werden.
Gilt das Rücktrittsrecht auch beim Kauf von Privatpersonen (z. B. über Willhaben)?
Nein. Das FAGG und das Rücktrittsrecht gelten nur für Verträge zwischen einem Unternehmer (B2C) und einem Verbraucher. Bei Käufen von Privatpersonen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, dies wurde explizit vertraglich vereinbart.
Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten
In den meisten Fällen lassen sich Rücktritte im Online-Handel reibungslos abwickeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen rechtlicher Beistand notwendig ist:
- Der Händler ignoriert Ihre rechtmäßige Rücktrittserklärung und verweigert die Rückzahlung trotz nachgewiesener Retoure.
- Es geht um sehr hohe Warenwerte (z. B. teure Elektronik, Uhren oder Fahrzeugteile) und der Händler behauptet einen massiven Wertverlust, um die Rückzahlung drastisch zu kürzen.
- Der Händler sitzt im EU-Ausland und verweigert die Anwendung europäischer Verbraucherschutzstandards.
- Ihr Kundenkonto wurde unrechtmäßig gesperrt, nachdem Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben.
Nächste Schritte
- Frist prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie sich innerhalb der 14-Tage-Frist befinden.
- Erklärung senden: Übermitteln Sie Ihre Rücktrittserklärung per E-Mail oder über das Portal des Händlers.
- Versandnachweis sichern: Senden Sie die Ware zeitnah zurück und bewahren Sie den Postbeleg unbedingt auf.
- Zahlungseingang kontrollieren: Prüfen Sie nach spätestens 14 Tagen, ob der Betrag auf Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte eingegangen ist.
- Beschwerde einlegen: Bei Problemen mit österreichischen Händlern können Sie sich an den Internet Umbudsmann oder bei EU-weiten Problemen an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich wenden.