AGB und Online-Verträge in Deutschland rechtssicher

Aktualisiert Jan 10, 2026
  • AGB werden in Deutschland nur Vertragsbestandteil, wenn Sie vor Vertragsschluss klar darauf hinweisen, die AGB zugänglich machen und der Kunde zustimmt.
  • Gegenüber Verbrauchern ist die Inhaltskontrolle besonders streng, viele Standardklauseln zu Haftung, Vertragsstrafe oder Form sind ganz oder teilweise unwirksam.
  • Im Online Checkout kommen zusätzliche Pflichten hinzu, etwa die Pflicht zu klaren Informationen direkt vor dem Klick und eine eindeutige Zahlungsschaltfläche.
  • Bei Online Shops, Plattformen und SaaS sind AGB nicht nur Text, sondern Teil eines Compliance Systems aus Checkout Design, Informationspflichten, Widerruf und Dokumentation.
  • Regelmäßige Updates und eine saubere Versionierung reduzieren Abmahnrisiken und helfen, Streitigkeiten schneller zu lösen.

Worum geht es bei AGB und Online Verträgen in Deutschland und was wollen Nutzer hier meist erreichen?

Die typische Suchabsicht ist eine Mischung aus Verstehen und Handeln: Unternehmen wollen AGB rechtssicher formulieren und im Online Prozess so einbinden, dass sie auch wirklich gelten. Häufig kommt ein Vergleich hinzu, nämlich welche Regeln bei Verbrauchern strenger sind als bei Unternehmern.

Die Zielgruppe ist überwiegend B2B, weil es um Online Shops, Plattformen und SaaS geht. Trotzdem müssen viele Anbieter gleichzeitig Verbraucher und Unternehmer bedienen, deshalb ist die Abgrenzung zentral.

  • Know: Was ist in Deutschland überhaupt eine AGB, wann gilt sie und wann ist eine Klausel unwirksam?
  • Do: Wie binde ich AGB im Checkout ein, wie gestalte ich Button, Widerruf, Speichern und Bestätigung?
  • Compare: Was darf ich bei B2B vereinbaren, was ist bei B2C tabu?

Folgefragen, die danach oft kommen: Gilt meine AGB auch ohne Checkbox? Was kostet eine Prüfung? Was mache ich bei einer Abmahnung?

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten an AGB gegenüber Verbrauchern und Unternehmern?

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen für viele Verträge und sie gelten nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden und einer Inhaltskontrolle standhalten. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich konkrete Verbote für bestimmte Klauseltypen, gegenüber Unternehmern ist die Kontrolle etwas flexibler, aber keineswegs frei.

Die rechtlichen Grundlagen stehen im AGB Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere zur Einbeziehung in § 305 BGB und zur Inhaltskontrolle in den folgenden Vorschriften.

Thema B2C (Verbraucher) B2B (Unternehmer)
Einbeziehung der AGB Hinweis vor Vertragsschluss, zumutbare Kenntnisnahme, Zustimmung Grundsätzlich ebenfalls erforderlich, in der Praxis oft über Angebot, Auftragsbestätigung, Portal Prozess
Inhaltskontrolle Streng, zusätzlich viele Klauselverbote greifen direkt Viele Klauselverbote gelten nicht unmittelbar, aber unangemessene Benachteiligung bleibt ein Risiko
Transparenz Klauseln müssen klar und verständlich sein, Unklarheiten gehen zulasten des Verwenders Auch hier wichtig, besonders bei Preis, Laufzeit, Leistungsumfang, Haftung, Änderungen
Überraschende Klauseln Ungewöhnliche Regelungen werden nicht Bestandteil des Vertrags Gilt ebenfalls, insbesondere bei versteckten Gebühren oder ungewöhnlichen Leistungsbegrenzungen

Praktische Checkliste für die Einbeziehung im Online Geschäft:

  1. AGB Link in unmittelbarer Nähe zum Bestellabschluss, nicht nur im Footer.
  2. Checkbox mit aktiver Zustimmung, kombiniert mit Download oder Speicher Möglichkeit für den Kunden.
  3. Version und Datum sichtbar, interne Ablage der jeweils akzeptierten Version pro Bestellung.
  4. Bei B2B zusätzlich klären, ob Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen und wie Sie damit umgehen.

Folgefragen: Welche Informationspflichten kommen zusätzlich zu AGB hinzu? Welche Klauseln sind am häufigsten unwirksam?

Welche AGB Klauseln sind häufig unwirksam, etwa zu Haftungsbeschränkung, Gerichtsstand oder Vertragsstrafe?

Unwirksame Klauseln sind meist nicht einfach nur schlecht formuliert, sie verschieben das Risiko einseitig oder sind unklar. Besonders häufig scheitern Haftungsregelungen, Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern, Vertragsstrafen und Formvorgaben.

  • Haftungsbeschränkung: Ein vollständiger Ausschluss für bestimmte Schäden ist gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam. Kritisch sind auch pauschale Ausschlüsse ohne Differenzierung nach Verschuldensgrad oder ohne Ausnahme für zentrale Vertragspflichten.
  • Vertragsstrafe: Vertragsstrafen in AGB sind gegenüber Verbrauchern besonders risikobehaftet, weil pauschale oder zu hohe Strafen häufig als unangemessen gelten.
  • Gerichtsstand: Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist typischerweise nur in engen Grenzen zulässig und gegenüber Verbrauchern in AGB sehr oft unwirksam. Im B2B Bereich ist sie eher möglich, muss aber sauber und konkret sein, sonst greift sie nicht.
  • Formklauseln: Klauseln, die Erklärungen strenger als in Textform verlangen, können in AGB unzulässig sein, wenn sie den Kunden unangemessen behindern.
  • Änderungsvorbehalte: Einseitige Änderungen von Leistung, Preis oder Kernbedingungen ohne klaren Grund und ohne angemessene Grenzen sind ein häufiger Angriffspunkt.

So formulieren Sie rechtssicherer, ohne juristische Stolperfallen:

  • Haftung differenziert regeln: nach Art des Schadens, nach Verschuldensgrad und nach Art der Pflicht, statt alles pauschal auszuschließen.
  • Gerichtsstand nur dort nutzen, wo er zulässig ist, und klar an den Vertragstyp anknüpfen. Für Verbraucher besser keine Gerichtsstandsklausel in AGB vorsehen.
  • Vertragsstrafen nur, wenn sie wirklich erforderlich sind, und dann nachvollziehbar begrenzen und an konkrete Pflichtverletzungen knüpfen.

Folgefragen: Welche Regeln gelten speziell im Checkout eines Online Shops? Welche Besonderheiten gelten für Plattformen und SaaS?

Welche Besonderheiten gelten bei Online Shops, Plattformen und SaaS Verträgen?

Im Online Geschäft reicht es nicht, AGB als PDF bereitzustellen. Der Checkout und die Nutzeroberfläche müssen bestimmte Pflichten erfüllen, sonst kommt der Vertrag im Extremfall nicht wirksam zustande oder Sie riskieren Abmahnungen.

Welche Pflichtangaben und Design Regeln gelten im Checkout eines Online Shops?

Bei Verträgen mit Verbrauchern müssen wesentliche Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar, verständlich und hervorgehoben bereitstehen. Außerdem muss die Zahlungsschaltfläche eindeutig machen, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird, sonst kommt der Vertrag nicht zustande.

  • Informationspflichten im Fernabsatz: Sie müssen Verbraucher vor Vertragsschluss umfassend informieren, etwa zu Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis, Laufzeit, Kündigung, Widerruf und Kontaktmöglichkeiten, geregelt unter anderem in Art. 246a § 1 EGBGB.
  • Bestellbutton: Die Schaltfläche muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, klassisch mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen", geregelt in § 312j BGB.
  • AGB Speicherbarkeit: Der Kunde muss die Vertragsbestimmungen einschließlich AGB beim Vertragsschluss abrufen und speichern können, typischerweise als Download und per Bestellbestätigung per E Mail.

Was ist bei Plattformen und Online Marktplätzen zusätzlich zu beachten?

Wenn Sie als Betreiber eines Online Marktplatzes Verträge zwischen Nutzern und Anbietern ermöglichen, kommen zusätzliche Informationspflichten hinzu, etwa zur Transparenz von Rankings und zur Rolle der Anbieter. Das muss sichtbar und leicht zugänglich in der Benutzeroberfläche umgesetzt werden.

  • Klare Rollen: Sind Sie Verkäufer oder nur Vermittler? Die AGB müssen das eindeutig erklären, sonst entstehen Haftungsrisiken und Irreführungsvorwürfe.
  • Ranking und Vergleich: Wenn Suchergebnisse sortiert oder verglichen werden, müssen Hauptparameter verständlich beschrieben werden.
  • Beschwerde und Support Prozesse: Legen Sie fest, wie Nutzer reklamieren, wie Sie moderieren, wann Inhalte gesperrt werden und wie Widerspruch möglich ist.

Welche Besonderheiten gelten für SaaS und digitale Produkte?

Bei SaaS Verträgen mit Verbrauchern gelten spezielle Regeln für digitale Produkte, insbesondere zur Vertragsmäßigkeit, zu Änderungen und zu Updates. Ein zentraler Punkt ist die Pflicht, erforderliche Aktualisierungen bereitzustellen und darüber zu informieren.

  • Updatepflicht: Verbraucher müssen notwendige, auch sicherheitsrelevante Updates während des maßgeblichen Zeitraums erhalten und darüber informiert werden.
  • Änderungen am Produkt: Funktionsänderungen brauchen klare vertragliche Grundlage, triftigen Grund und eine transparente Information, sonst sind sie angreifbar.
  • Kündigung bei Online Abos: Wenn Verbraucher online abschließen, kann eine Kündigungsschaltfläche erforderlich sein, die ständig verfügbar und leicht zugänglich ist.

Folgefragen: Wie halte ich AGB aktuell, ohne Bestandskunden zu verlieren? Wie beweise ich später, welche Version gegolten hat?

Wie minimieren Sie Risiken durch regelmäßige AGB Updates und Compliance Prüfungen?

Risikominimierung bedeutet, AGB als lebendes Dokument zu behandeln und Änderungen planbar zu steuern. Entscheidend sind ein Update Prozess, eine saubere Dokumentation und die technische Umsetzung im Checkout und Kundenkonto.

Ein pragmatischer Compliance Zyklus sieht so aus:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Produkte, Vertriebskanäle, Länder und Kundengruppen bedienen Sie tatsächlich?
  2. Gap Analyse: Welche Punkte sind in AGB geregelt, welche Pflichten stehen außerhalb, zum Beispiel Widerrufstexte, Preisdarstellung, Kündigungsprozesse, E Mail Bestätigungen?
  3. Versionierung: Jede AGB Version bekommt Datum, interne Freigabe, Change Log und Zuordnung zu Bestellungen.
  4. Rollout: Für Neuverträge reicht die neue Version im Checkout. Für laufende Verträge prüfen Sie, ob und wie eine Änderung wirksam eingeführt werden kann, oft durch ausdrückliche Zustimmung.
  5. Audit Rhythmus: Mindestens jährlich, zusätzlich bei Produktänderungen, neuen Zahlungsarten, neuen Ländern, neuem Preismodell oder neuer Plattformfunktion.
Maßnahme Typischer Aufwand Typische Kosten in EUR
Einmalige AGB Erstellung für kleinen Online Shop Workshop plus Entwurf ca. 800 bis 2.500
AGB Prüfung und Update für bestehende AGB Review plus Anpassungen ca. 500 bis 2.000
SaaS Vertragsset mit Anlagen, Datenschutz Schnittstellen, SLA Grundstruktur höherer Abstimmungsbedarf ca. 2.000 bis 10.000+

Folgefragen: Welche Fehler führen besonders oft zu Abmahnungen? Was sind typische Mythen, die Unternehmen in die Irre führen?

Welche häufigen Irrtümer gibt es zu AGB und Online Verträgen?

Drei Missverständnisse verursachen besonders oft Abmahnungen und unnötige Streitigkeiten. Wer sie früh korrigiert, spart meist mehr, als eine saubere Prüfung kostet.

  • Irrtum 1: AGB gelten automatisch, sobald sie irgendwo auf der Website stehen. Ohne klare Einbeziehung vor Vertragsschluss und ohne zumutbare Kenntnisnahme können AGB wirkungslos sein.
  • Irrtum 2: Im B2B ist alles erlaubt. Auch gegenüber Unternehmern können unklare oder unangemessen einseitige Klauseln unwirksam sein, besonders bei Kernpflichten, Haftung und überraschenden Regelungen.
  • Irrtum 3: Haftung kann komplett ausgeschlossen werden. Pauschale Haftungsausschlüsse sind häufig unwirksam und führen im Streitfall dazu, dass statt Ihrer Klausel die gesetzlichen Regeln gelten.

Folgefragen: Wie erkenne ich, ob ich Verbraucher oder Unternehmer vor mir habe? Was sollte ich in AGB unbedingt regeln?

Wie hilft ein Vertragsanwalt, Streitigkeiten zu vermeiden und Ansprüche durchzusetzen?

Ein Vertragsanwalt sorgt nicht nur für juristisch korrekte Klauseln, sondern übersetzt Recht in Checkout Abläufe, Support Prozesse und Beweisbarkeit. Dadurch sinkt das Risiko von Abmahnungen, und im Streitfall haben Sie bessere Karten bei Durchsetzung von Forderungen oder Abwehr von Ansprüchen.

  • Risikoorientiertes Redlining: Welche Klauseln sind geschäftskritisch und wo ist eine marktübliche, durchsetzbare Lösung besser als maximale Härte?
  • Abstimmung von AGB und Praxis: Retourenprozess, Ticketing, SLA, Kündigung, Preisanpassung, Mahnprozess, all das muss zur Vertragslogik passen.
  • Streitvorbereitung ohne Eskalation: Beweisführung, Dokumentation der AGB Annahme, klare Regelungen zu Leistungsumfang und Abnahme.
  • Abmahn und Prozessstrategie: Bewertung, ob Unterlassungserklärung sinnvoll ist, wie weit sie gefasst sein darf, und welche Änderungen sofort erforderlich sind.

Folgefragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt für anwaltliche Hilfe? Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten

Sie sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe einholen, wenn Ihr Risiko oder Ihr Streitwert typischerweise hoch ist oder wenn Verbraucherschutzpflichten greifen. Besonders sinnvoll ist das vor einem Relaunch oder vor der Einführung neuer Modelle, weil Fehler dann am teuersten sind.

  • Sie verkaufen an Verbraucher und haben einen Checkout mit Zahlpflicht, Widerruf, Abos oder digitale Produkte.
  • Sie betreiben eine Plattform oder einen Marktplatz und sind unklar in der Rollenverteilung.
  • Sie nutzen Preisänderungen, automatische Verlängerungen, Mindestlaufzeiten oder Vertragsstrafen.
  • Sie erhalten eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung wird angedroht oder Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Sie skalieren international oder schließen größere B2B Rahmenverträge mit Einkaufsbedingungen.

Nächste Schritte

  1. Listen Sie Ihre Verkaufskanäle und Kundentypen auf: eigener Shop, Marktplatz, App, B2B Portal.
  2. Prüfen Sie den Checkout aus Kundensicht: Sind Preis, Laufzeit, Kündigung, Widerruf und Button eindeutig und direkt vor dem Klick sichtbar?
  3. Ordnen Sie AGB Versionen sauber zu: Welche Version gilt für welche Bestellung, und kann der Kunde sie speichern?
  4. Führen Sie ein Update Register: Datum, Änderung, betroffene Produkte, Risiko, Kommunikation.
  5. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie AGB, Checkout Texte und Bestellbestätigung gemeinsam prüfen, weil genau dort die meisten Fehlerketten entstehen.

FAQ

Reicht ein Link zu den AGB im Footer aus?

Meist nicht. In der Praxis ist ein Footer Link häufig zu weit weg vom Vertragsschluss, damit Kunden die AGB vor Abgabe der Bestellung zumutbar wahrnehmen können. Besser ist eine Verlinkung direkt im Checkout, kombiniert mit einer aktiven Zustimmung.

Muss der Kunde die AGB aktiv akzeptieren?

Eine aktive Zustimmung ist im Online Geschäft der sicherste Weg, um die Einbeziehung später beweisen zu können. Entscheidend ist, dass Hinweis, Zugriffsmöglichkeit und Einverständnis vor Vertragsschluss zusammenkommen.

Kann ich in AGB einen Gerichtsstand festlegen?

Im B2B Bereich ist das eher möglich, im B2C Bereich ist es in AGB häufig unwirksam oder praktisch riskant. Wenn Sie einen Gerichtsstand nutzen, muss er zum zulässigen Rahmen passen und klar auf das konkrete Vertragsverhältnis bezogen sein.

Was passiert, wenn der Bestellbutton nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist?

Bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr kann der Vertrag dann nicht wirksam zustande kommen. Das führt zu erheblichen Risiken bei Forderungen, Widerruf und Rückabwicklung.

Wie oft sollte ich AGB aktualisieren?

Spätestens bei Änderungen Ihres Angebots, Preis Modells, Checkout Ablaufs oder bei neuen rechtlichen Pflichten sollten Sie prüfen und anpassen. Zusätzlich ist ein fester jährlicher Review Termin sinnvoll, damit sich keine veralteten Klauseln einschleichen.

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