Internationale Schiedsverfahren für deutsche Unternehmen

Aktualisiert Feb 26, 2026

  • Internationale Vollstreckbarkeit: Schiedssprüche lassen sich dank internationaler Abkommen in über 170 Ländern wesentlich einfacher durchsetzen als Urteile deutscher staatlicher Gerichte.
  • Vertraulichkeit: Im Gegensatz zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen finden Schiedsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, was Geschäftsgeheimnisse schützt.
  • Präzise Vertragsgestaltung: Eine fehlerhafte Schiedsklausel im Vertrag kann zu langwierigen Zuständigkeitsstreitigkeiten führen. Der Schiedsort, die Sprache und das anwendbare Recht müssen eindeutig definiert sein.
  • Expertenwissen: Parteien können Branchenexperten als Schiedsrichter wählen, statt auf staatliche Richter ohne spezifisches technisches oder handelsspezifisches Fachwissen angewiesen zu sein.

Warum Schiedsverfahren im internationalen Handel oft die bessere Wahl sind

Visueller Vergleich zwischen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten
Visueller Vergleich zwischen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten

Ein Schiedsverfahren bietet im internationalen B2B-Geschäft entscheidende Vorteile gegenüber staatlichen Gerichten, insbesondere bei der weltweiten Vollstreckbarkeit und der Vertraulichkeit. Nachteile können die anfänglich höheren Verfahrenskosten sein, die sich jedoch durch den Ausschluss eines langen Instanzenzuges oft relativieren.

Wenn ein deutsches mittelständisches Unternehmen Maschinen nach Asien oder Südamerika exportiert und es zum Streitfall kommt, stellt sich die Frage nach dem Gerichtsstand. Ein Urteil des Landgerichts München nutzt wenig, wenn es im Land des Käufers nicht vollstreckt werden kann. Alternativ vor einem fremden staatlichen Gericht in einer unbekannten Sprache zu klagen, birgt unkalkulierbare Risiken. Hier bietet das Schiedsverfahren (Arbitration) eine neutrale, private Form der Streitbeilegung.

Kriterium Staatliches Gericht (Deutschland) Internationales Schiedsgericht
Vollstreckbarkeit im Ausland Oft schwierig, abhängig von bilateralen Abkommen Sehr hoch (dank New Yorker Übereinkommen)
Öffentlichkeit Öffentlich zugängliche Verhandlungen Streng vertraulich
Richterwahl Staatlicher Richter wird per Geschäftsverteilungsplan zugewiesen Parteien wählen Fachexperten als Schiedsrichter
Verfahrenssprache Zwingend Deutsch Frei wählbar (oft Englisch)
Instanzenzug Mehrere Instanzen möglich (Berufung, Revision) In der Regel endgültig (keine Berufung)

Muster-Schiedsklausel für internationale Verträge

Eine wirksame Schiedsklausel muss klar definieren, welche Institution das Verfahren leitet, wo der rechtliche Schiedsort liegt und in welcher Sprache verhandelt wird. Unpräzise Formulierungen führen fast immer zu teuren und zeitaufwendigen Streitigkeiten vor dem eigentlichen Prozess.

Für Verträge mit deutschem Bezug empfiehlt sich oft die Einbindung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) oder der Internationalen Handelskammer (ICC). Hier ist ein Standard-Muster, basierend auf den Empfehlungen der DIS, das Sie als Ausgangspunkt für Ihre Vertragsverhandlungen nutzen können:

Musterklausel (DIS Standard):

"Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

  1. Das Schiedsgericht besteht aus [einem / drei] Schiedsrichter(n).
  2. Der Schiedsort ist [Stadt, Land, z.B. Frankfurt am Main, Deutschland].
  3. Die Verfahrenssprache ist [z.B. Englisch / Deutsch].
  4. In der Sache anwendbar ist das materielle Recht von [z.B. der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss/Einschluss des UN-Kaufrechts]."

Checkliste für die Prüfung Ihrer Schiedsklauseln:

  • Haben Sie die Schiedsinstitution mit ihrem korrekten und vollständigen Namen benannt?
  • Ist die Anzahl der Schiedsrichter (meist einer für kleinere, drei für größere Streitwerte) festgelegt?
  • Haben Sie einen rechtlichen Schiedsort bestimmt? (Dieser bestimmt das anwendbare Schiedsverfahrensrecht).
  • Ist die Verfahrenssprache eindeutig geregelt, um spätere Übersetzungskosten zu vermeiden?
  • Ist das anwendbare materielle Recht zur Beurteilung des Vertrages definiert?

Ablauf eines Schiedsverfahrens und typische Kosten

Infografik zum 5-stufigen Ablauf eines internationalen Schiedsverfahrens
Infografik zum 5-stufigen Ablauf eines internationalen Schiedsverfahrens

Ein Schiedsverfahren beginnt mit der Einreichung der Schiedsklage bei der vereinbarten Institution und endet mit einem rechtlich bindenden Schiedsspruch. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Honoraren der Schiedsrichter, den Verwaltungskosten der Institution und den Kosten für die eigenen Anwälte zusammen.

Der Ablauf gliedert sich typischerweise in folgende Phasen:

  1. Verfahrenseinleitung: Der Kläger reicht eine Schiedsklage (Notice of Arbitration) ein und zahlt einen ersten Kostenvorschuss.
  2. Konstituierung des Schiedsgerichts: Die Parteien benennen ihre Schiedsrichter (bei einem Dreiersenat wählt oft jede Partei einen, diese beiden wählen dann den Vorsitzenden).
  3. Schriftliches Verfahren: Austausch detaillierter Schriftsätze, Beweismittel und Zeugenaussagen (Witness Statements).
  4. Mündliche Verhandlung (Hearing): Befragung von Zeugen und Sachverständigen, oft in kompakter Form innerhalb weniger Tage.
  5. Schiedsspruch (Award): Das Schiedsgericht erlässt eine schriftlich begründete Entscheidung, die für beide Seiten bindend ist.

Kostenfaktoren: Internationale Schiedsinstitutionen berechnen ihre Gebühren meist basierend auf dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 1.000.000 Euro belaufen sich die Kosten für ein DIS-Verfahren mit einem Einzelschiedsrichter grob auf etwa 25.000 bis 35.000 Euro (Verwaltungsgebühren plus Schiedsrichterhonorar). Hinzu kommen die Anwaltskosten, die in internationalen Verfahren oft nach Stundensätzen abgerechnet werden und den größten Kostenblock darstellen.

Wie funktioniert die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland?

Schiedssprüche lassen sich international wesentlich leichter und zuverlässiger vollstrecken als Urteile staatlicher deutscher Gerichte. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das New Yorker Übereinkommen von 1958, das von nahezu allen wichtigen Handelsnationen unterzeichnet wurde.

Wenn ein deutsches Unternehmen einen Schiedsspruch gegen einen Geschäftspartner beispielsweise in China oder den USA erwirkt hat, kann es mit diesem Dokument direkt an die dortigen Gerichte herantreten. Die nationalen Gerichte des Vollstreckungsstaates prüfen den Schiedsspruch nicht mehr inhaltlich, sondern kontrollieren nur noch grundlegende formale Aspekte. In Deutschland ist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Zehnten Buch der Zivilprozessordnung (§ 1061 ZPO) gesetzlich verankert, welches direkt auf das New Yorker Übereinkommen verweist.

Häufige Irrtümer über internationale Schiedsverfahren

Viele Unternehmen haben Vorbehalte gegen Schiedsverfahren, die auf veralteten Informationen oder Missverständnissen beruhen. Oft werden die tatsächliche Bindungswirkung und die Art des Verfahrens falsch eingeschätzt.

  • Irrtum 1: "Ein Schiedsverfahren ist wie eine Mediation, das Ergebnis ist nicht bindend." Ein Schiedsspruch (Arbitral Award) ist kein unverbindlicher Kompromissvorschlag. Er hat exakt die gleiche rechtliche Bindungswirkung wie ein rechtskräftiges Urteil eines staatlichen Gerichts.
  • Irrtum 2: "Schiedsverfahren sind immer schneller als staatliche Gerichte." Zwar entfällt der Instanzenzug, aber komplexe internationale Schiedsverfahren mit umfangreichen Beweisaufnahmen können dennoch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Schnelligkeit hängt maßgeblich von der Verfahrensleitung der gewählten Schiedsrichter ab.
  • Irrtum 3: "Schiedsgerichtsbarkeit ist nur etwas für multinationale Großkonzerne." Auch für den exportierenden Mittelstand sind Schiedsklauseln existenziell. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ab einem mittleren sechsstelligen Volumen stehen die Kosten eines Schiedsverfahrens in einem sehr guten Verhältnis zur gewonnenen Rechtssicherheit.

Die Rolle spezialisierter Anwälte bei Schiedsverfahren

Die Begleitung durch einen auf Schieds- und internationales Handelsrecht spezialisierten Anwalt ist bereits bei der Vertragsgestaltung unerlässlich. Im Streitfall navigiert dieser das Unternehmen strategisch durch die spezifischen verfahrensrechtlichen Regeln der internationalen Schiedsinstitutionen.

Internationale Schiedsverfahren folgen eigenen Regeln, die oft Elemente des kontinentaleuropäischen (Civil Law) und des angloamerikanischen (Common Law) Rechts vermischen. Ein regulärer Prozessanwalt für Zivilrecht ohne internationale Erfahrung ist hier oft im Nachteil. Spezialisten helfen bei der Auswahl der richtigen Schiedsrichter, steuern grenzüberschreitende Beweissicherungsverfahren (Document Production) und bereiten Zeugen auf die im internationalen Umfeld üblichen Kreuzverhöre (Cross-Examination) vor.

Wenn Sie vertragliche Absicherung suchen oder sich einem internationalen Streitfall gegenübersehen, sollten Sie sich an Rechtsanwälte für ADR, Mediation & Schiedsverfahren in Deutschland wenden, die über nachweisbare Erfahrung vor der ICC, DIS oder LCIA verfügen.

FAQ: Internationale Schiedsverfahren

Kann ein Schiedsspruch angefochten werden? Ein Schiedsspruch ist grundsätzlich endgültig. Er kann vor staatlichen Gerichten nur in sehr engen Ausnahmefällen aufgehoben werden, etwa bei schweren Verfahrensfehlern, fehlendem rechtlichen Gehör oder wenn der Schiedsspruch gegen die öffentliche Ordnung (Ordre public) verstößt. Eine inhaltliche Überprüfung (Fehler in der Rechtsanwendung) findet nicht statt.

Was passiert, wenn die Gegenseite sich weigert, am Schiedsverfahren teilzunehmen? Das Verfahren kann trotzdem fortgesetzt werden. Wenn die beklagte Partei ihren Schiedsrichter nicht benennt oder nicht zur Verhandlung erscheint, übernimmt die Schiedsinstitution die Ernennung des Schiedsrichters. Der Schiedsspruch ergeht dann in Abwesenheit und ist vollstreckbar.

Ist eine Mediation vor dem Schiedsverfahren zwingend erforderlich? Nein, es sei denn, die Parteien haben im Vertrag eine sogenannte mehrstufige Streitbeilegungsklausel (Eskalationsklausel) vereinbart. Solche Klauseln verlangen oft zwingend den ernsthaften Versuch einer Mediation, bevor die Schiedsklage eingereicht werden darf.

Nächste Schritte

Wenn Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig ist, sollten Sie Ihre bestehenden Liefer-, Vertriebs- und Rahmenverträge proaktiv überprüfen.

  1. Verträge auditieren: Identifizieren Sie internationale Verträge, die auf staatliche deutsche Gerichte verweisen, bei denen eine Vollstreckung im Land des Vertragspartners aber fraglich ist.
  2. Standardklauseln anpassen: Integrieren Sie in Absprache mit Ihrer Rechtsabteilung oder externen Beratern standardisierte, rechtssichere Schiedsklauseln in Ihre neuen internationalen Vertragswerke.
  3. Rechtsrat einholen: Bei bereits schwelenden Konflikten mit ausländischen Partnern sollten Sie frühzeitig einen Spezialisten für internationales Schiedsrecht konsultieren, bevor Sie erste formale Schritte zur Streitbeilegung einleiten.

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