Beste Einstellung & Entlassung Anwälte in Deutschlandsberg

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Gegründet 2014
26 Personen im Team
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Die Kanzlei Divitschek Sieder Sauer Peter Rechtsanwälte GesbR ist eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Deutschlandsberg sowie weiteren Büros in Graz und Fohnsdorf. Die Kanzlei zeichnet sich durch herausragende juristische Kompetenz und mehr als 20-jährige Erfahrung aus und...
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1. Über Einstellung & Entlassung-Recht in Deutschlandsberg, Österreich

In Deutschlandsberg gilt das österreichische Arbeitsrecht. Es regelt Einstellungen, Kündigungen, Abmahnungen und Zeugnisse. Die wichtigsten Grundlagen finden sich im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz und Gleichbehandlungsgesetz. Lokale Verfahren laufen in der Steiermark vor dem Arbeits- und Sozialgericht Graz bzw. dem zuständigen Landesgericht; der Gerichtsstand richtet sich nach dem Arbeitsverhältnis und dem Betrag der Forderungen.

Für Einwohner von Deutschlandsberg bedeuten diese Regelungen: Kündigungen müssen nachvollziehbar begründet und fristgerecht erfolgen, und Abmahnungen müssen dokumentiert sein. Kollektivverträge können zusätzliche Schutz- und Pflichtenbestimmungen vorsehen. Ein Rechtsbeistand kann helfen, individuelle Ansprüche aus Vertrag, KV oder Gesetzen sauber geltend zu machen.

„Kündigungen in Österreich müssen im Rahmen des Arbeitsverfassungsrechts erfolgen und dürfen nicht willkürlich diskriminierend sein.“
„Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Religion.“

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

  • Unzulässige Kündigung während Mutterschutz oder Beschäftigung während Schwangerschaft - Das Gesetz schützt schwangere Arbeitnehmerinnen. Ein Rechtsberater kann prüfen, ob eine Kündigung während Mutterschutz oder Karenz rechtlich haltbar ist und welche Gegenmaßnahmen möglich sind.

  • Worbene Abmahnung vor Kündigung - Wenn eine Kündigung nach wiederholten Abmahnungen erfolgt, braucht es korrekte Form, Fristen und Nachweise. Ein Anwalt klärt, ob Abmahnungen nötig oder zu streng waren.

  • Verdacht auf Diskriminierung - Diskriminierung aufgrund Alter, Geschlecht, Religion oder Behinderung kann rechtswidrig sein. Ein Rechtsbeistand bewertet, ob eine Kündigung oder Versetzung diskriminierend war.

  • Missachtung von Kollektivvertragsregelungen - KV-regeln können Mindeststandards für Kündigungen, Arbeitszeiten oder Zuschläge festlegen. Ein Anwalt prüft, ob der KV eingehalten wurde und welche Ansprüche bestehen.

  • Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung - Solche Vereinbarungen müssen freiwillig, fair und transparent sein. Ein Rechtsberater hilft, faire Konditionen zu verhandeln und Folgepflichten zu klären.

  • Arbeitszeugnis und Referenzen - Wenn das Zeugnis falsche oder nachteilige Formulierungen enthält, ist eine gerichtliche oder außergerichtliche Korrektur möglich. Ein Anwalt sorgt für eine rechtssichere Fassung.

3. Überblick über lokale Gesetze

Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Nachtarbeit. Inkrafttreten: 1968; es bestimmt auch Grenzwerte für Überstunden und deren Vergütung. Arbeitgeber in Deutschlandsberg müssen diese Vorgaben beachten, auch bei Teilzeit- und Schichtarbeit.

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) regelt Betriebsräte, Mitbestimmung und Kündigungsschutz im Betrieb. Inkrafttreten: 1974; es schafft den Rahmen für verlässliche Mitbestimmung und ordentliche Verfahren bei Kündigungen. Die konkrete Umsetzung erfolgt oft auch über Betriebsvereinbarungen.

Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet Benachteiligung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der Behinderung oder der sexuellen Orientierung. Inkrafttreten: 1993; es spielt eine zentrale Rolle bei Kündigungen und Versetzungen. In Deutschlandsberg wird es regelmäßig in Konflikten um Diskriminierung herangezogen.

Zusätzliche Regelungen wirken über Kollektivverträge (KollVG) und branchenspezifische Vereinbarungen. Diese legen oft strengere Fristen, Zuschläge oder Schutzbestimmungen fest. Inkrafttreten variiert nach Branche und KV; in vielen Fällen gelten sie zusätzlich zu den allgemeinen Gesetzen.

Aktuelle Tendenzen betreffen die verstärkte Nutzung von Betriebsräten, präzisere Dokumentationsanforderungen bei Kündigungen und die verstärkte Bedeutung von Abwicklungsvereinbarungen. Diese Entwicklungen betreffen auch Deutschlandsberg und die umliegende Steiermark.

4. Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung folgt den vereinbarten Fristen und Gründen. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund und meist ohne Frist; sie muss gut begründet sein. Die rechtliche Prüfung erfolgt durch den zuständigen Richter oder Arbeitsgericht.

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage in der Steiermark typischerweise?

Die Dauer variiert. Typisch dauert eine erste Verhandlung mehrere Monate. Komplexe Fälle können 6 bis 12 Monate oder länger dauern, je nach Beleglage und Gerichtstempo.

Wo finde ich den richtigen Ansprechpartner in Deutschlandsberg?

Wenden Sie sich an eine Arbeitsrechtskanzlei in der Stadt oder an die Arbeiterkammer der Steiermark. Diese Stellen bieten Beratung, Dokumentenvorlagen und ggf. Vertretung vor Gericht.

Wie viel kostet eine rechtliche Beratung in Deutschlandsberg?

Viele Kanzleien bieten eine erste Gratisberatung an. Die Kosten pro Stunde variieren stark je nach Qualifikation des Rechtsanwalts und Komplexität des Falls. Vereinbaren Sie vorab einen Kostenvoranschlag.

Sollte ich vor einer Kündigung rechtlich beraten werden?

Bei drohender Kündigung ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Ein Rechtsbeistand kann Fristen sichern, Dokumente prüfen und eine sinnvolle Gegenstrategie empfehlen.

Brauche ich einen Anwalt bei Abmahnungen?

Nicht immer, aber oft sinnvoll. Ein Anwalt prüft Form, Inhalte und Begründung der Abmahnung und ob sie rechtlich gerechtfertigt ist.

Wie erkenne ich eine rechtmäßige Kündigung?

Gültig ist eine Kündigung, wenn sie schriftlich erfolgt, nachvollziehbar begründet und im Rahmen gesetzlicher oder KV-regelter Fristen erfolgt. Eine Prüfung durch einen Rechtsberater hilft sicherzustellen, dass alle Vorraussetzungen erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung?

Bei einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis durch einseitige Willenserklärung. Eine Aufhebungsvereinbarung ist ein vertragliches Einverständnis beider Parteien, das das Arbeitsverhältnis beendet. Letztere hat oft andere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen.

Kann ich gegen eine Kündigung vorgehen, wenn sie diskriminierend war?

Ja. Sie können eine Kündigungsklage oder eine Diskriminierungsklage einreichen. Dokumentieren Sie Beweise, holen Sie Zeugen an Bord und suchen Sie zeitnah Rechtsbeistand.

Was soll ich vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten?

Bereiten Sie Arbeitsvertrag, KV, Zeugnisse und sämtliche Schriftverkehr vor. Notieren Sie Termine, Fristen und mögliche Gegenforderungen. Ein Rechtsanwalt kann Sie gezielt unterstützen.

Wie lange muss ein Arbeitszeugnis im Unternehmen ausgehändigt werden?

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis wird oft ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, das Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen enthält.

5. Zusätzliche Ressourcen

  • Arbeiterkammer Steiermark - Bietet kostenlose Rechtsberatung, Musterverträge und Infoveranstaltungen zu Kündigungen und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Website: https://www.akstmk.at

  • Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend - Übersicht über arbeitsrechtliche Grundsätze, Gesetzeswege und Kontaktmöglichkeiten für Rechtsberatung. Website: https://www.bmafj.gv.at

  • Arbeits- und Sozialgericht Graz - Zuständiges Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Steiermark. Website: https://www.justiz.gv.at

„Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis.“
„Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die gesetzlich festgelegten Fristen beachten.“

6. Nächste Schritte

  1. Definieren Sie Ihre Zielsetzung genau (z. B. Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnis). Recherchieren Sie die relevanten Vorschriften in ArbVG, AZG und GlBG.

  2. Kontaktieren Sie eine spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei oder die Arbeiterkammer in der Steiermark für eine erste Einschätzung. Planen Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

  3. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, KV, Zeugnisse, Abmahnungen, Schriftwechsel). Legen Sie Fristen und Termine fest.

  4. Lassen Sie Ihre Kündigung oder Ihr Vorbringen prüfen, idealerweise schriftlich. Bitten Sie um eine neutrale Beurteilung der Rechtslage.

  5. Erarbeiten Sie mit Ihrem Berater eine Strategie: außergerichtlich vergleichen, oder gerichtlich vorgehen. Treffen Sie anschließend eine Entscheidung.

  6. Wenn nötig, reichen Sie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Graz ein. Bereiten Sie sich auf Verhandlungstermine vor.

  7. Setzen Sie bei Bedarf eine Überprüfung durch Spezialisten fort. Bleiben Sie über Fristen und Termine aufmerksam, auch nach Abschluss der ersten Schritte.

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