Beste Diskriminierung am Arbeitsplatz Anwälte in Österreich

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HBA Lawyers
Graz, Österreich

Gegründet 1989
200 Personen im Team
German
English
Wir unterstützen Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Hand in allen Rechtsangelegenheiten. Langfristig und ad hoc.Strategisch und operativ.Wir möchten Ihnen herausragende juristische Qualität bieten und wünschen uns, dass Sie uns daran messen. Wir verfolgen nur wirtschaftlich...

Gegründet 2008
11 Personen im Team
English
JuS Juri Schuster Thon Zankl Rechtsanwälte GmbH ist eine renommierte österreichische Kanzlei, die für ihren dynamischen Umgang mit komplexen zivil-, gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten bekannt ist. Gegründet im Jahr 2008 von Mag. Herbert Juri und Mag. Thomas Schuster, wurde...

Gegründet 2008
English
STINGL und DIETER Rechtsanwälte is a Graz-based Austrian law firm that provides focused advisory services to businesses and high net worth individuals across a wide range of commercial and civil matters. The firm specializes in corporate and commercial law, insolvency and debt matters, and real...
Mag. Paul Wolf
Wien, Österreich

1 Person im Team
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Mag. Paul Wolf ist ein österreichischer Rechtsanwalt mit Sitz in Klagenfurt, der zivil- und strafrechtliche Rechtsdienstleistungen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Patientenrechte und Strafverteidigung anbietet. Er vertritt Privatpersonen und Unternehmen in Streitigkeiten,...
Wien, Österreich

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Mag. Dominik MARINGER bietet konzentrierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Schaden- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht sowie bei Erbschaftsangelegenheiten und liefert präzise Anleitung sowie erfahrene Vertretung für Privatpersonen und Unternehmen.Einwohner und Unternehmen in...
DORDA Rechtsanwälte GmbH
Wien, Österreich

Gegründet 1976
200 Personen im Team
German
English
DORDA Attorneys at Law. Wir schaffen Klarheit. Unsere Stärken sind Präzision, Innovation und Flexibilität. Unsere Dienstleistungen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts sorgen dafür, dass unsere Mandanten optimale Klarheit in ihren Entscheidungsprozessen erhalten. Unser Erfolg beruht auf...

Gegründet 2004
2 Personen im Team
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Mag. Karin Leitner is a sole practitioner attorney based in Leoben, Austria, offering extensive experience in both civil and criminal matters. She began practicing as an independent attorney in 2004 and, after acquiring the long standing law firm of Dr. Diethard Kallab in 2005, continued to grow...

English
Dr. Gerd Mössler Rechtsanwalt und Mag. Sandro Benedikt Rechtsanwalt führen die Kanzlei Dr. Gerd Mössler in Klagenfurt, Österreich, und vereinen in einem kompakten Team Expertise in Zivil-, Gesellschafts- und Strafrecht, angeführt von Dr. Gerd Mössler, einem erfahrenen Zivil- und...
Rechtsanwalt Mag. Hans-Peter Pflügl
Herzogenburg, Österreich

Gegründet 1995
9 Personen im Team
English
Mag. Hans-Peter Pflügl führt eine klientenorientierte Anwaltskanzlei in Herzogenburg, Österreich. Seit 1995 leitet er seine eigene Kanzlei, zunächst in Horn und seit 2001 in Herzogenburg, und hat sich einen Ruf für praxisnahe und präzise Rechtsberatung erworben. Die Kanzlei betreut...

Gegründet 2000
50 Personen im Team
German
English
Effizient & EffektivUnsere Kanzlei ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich an den Bedürfnissen unserer Mandanten orientiert und in jenen Rechtsgebieten optimalen Service bietet, die im privaten und wirtschaftlichen Alltag von Bedeutung sind. Kreativität in Verbindung mit Kompetenz und...
BEKANNT AUS

1. Über Diskriminierung am Arbeitsplatz-Recht in Österreich

In Österreich schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Benachteiligung am Arbeitsplatz aufgrund bestimmter Merkmale. Dazu zählen Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Ziel ist eine faire Behandlung bei Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen und Kündigungen.

Das AGG setzt EU-Richtlinien in nationales Recht um und gilt sowohl für private Unternehmen als auch für öffentliche Arbeitgeber. Es erlaubt Betroffenen in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung oder Wiedergutmachung durch gerichtliche Schritte oder außergerichtliche Einigungen.

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient der Beseitigung von Benachteiligungen im Arbeitsleben.“
„Diskriminierung am Arbeitsplatz ist gesetzlich verboten und kann zu Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüchen führen.“

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

Sie benötigen spezialisierte Rechtsberatung, wenn Ihre Situation konkrete juristische Fragen aufwirft oder Sie konkrete Ansprüche geltend machen möchten. Ein Anwalt kann Ihre Beweise prüfen, Fristen überwachen und Sie durch das Verfahren führen. Er hilft Ihnen auch dabei, realistische Ziele zu setzen und die richtigen Schritte zu wählen.

  • Sie wurden bei der Einstellung aufgrund Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Herkunft abgelehnt. Ein Rechtsberater kann prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt und wie Sie dies formell geltend machen.
  • Sie erleben eine weniger privilegte Behandlung am Arbeitsplatz, z. B. schlechtere Aufgabenverteilung oder kein Gehaltszuschlag aufgrund eines geschützten Merkmals.
  • Sie erhalten eine Kündigung oder eine Versetzung während einer Schwangerschaft oder nach dem Mutterschutz, und Sie vermuten einen Zusammenhang zur geschützten Situation.
  • Sie wurden belästigt oder in der Arbeit belästigt, was eine Rechtsverletzung darstellen kann. Ein Anwalt klärt, welche Ansprüche bestehen und wie Beweise zu sichern sind.
  • Sie möchten eine Beschwerde gegen eine diskriminierende Praxis einreichen und benötigen eine rechtlich korrekte Darstellung sowie eine Strategie für eine ggf. außergerichtliche Einigung.
  • Ihr Arbeitgeber verweigert die Umsetzung eines barrierefreien Zugangs oder diskriminiert Sie aufgrund einer Behinderung. Ein Rechtsberater kann die Anforderungen prüfen und nötige Schritte empfehlen.

3. Überblick über lokale Gesetze

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Kerngesetz zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich. Der gesetzliche Rahmen umfasst Zugang zur Beschäftigung, Bedingungen der Beschäftigung, Beförderung, Kündigung und Arbeitsbedingungen. Inkrafttreten des AGG war 2005; es wird regelmäßig angepasst, um EU-Anforderungen gerecht zu werden. Quellen: Justiz- und Help-Portale der Regierung.
  • Mutterschutzgesetz (MSchG) - Schützt Schwangere und Stillende vor Benachteiligung und unzulässigen Kündigungen im Arbeitsverhältnis. Es regelt unter anderem Beschäftigungsverbote, Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutz. Mehrere Reformen und Erweiterungen wurden seit Einführung vorgenommen, aktuelle Fassungen finden sich in den Gesetzestexten.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) - Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, einschließlich Barrierefreiheit und geeigneter Anpassungen am Arbeitsplatz. Das Gesetz wird regelmäßig angepasst, um Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verhindern.

Hinweis zur Gerichtszuständigkeit: Streitigkeiten aus Diskriminierung am Arbeitsplatz fallen in Österreich überwiegend in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (Arbeits- und Sozialgerichte). Der konkrete Gerichtsstand richtet sich nach dem Arbeitsort oder dem Wohnsitz der betroffenen Person und dem Gegenstand des Rechtsstreits.

4. Häufig gestellte Fragen

Was versteht man rechtlich unter Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals ungünstiger behandelt wird als andere. Typische Beispiele sind Ablehnung bei der Einstellung, ungleiche Bezahlung oder unfaire Kündigungen. Die Rechtslage erlaubt Betroffenen oft Schadenersatz oder Wiedergutmachung.

Wie erkenne ich eine Benachteiligung aufgrund Alter am Arbeitsplatz?

Alter wird gesetzlich geschützt. Wenn ältere Bewerber systematisch schlechtere Chancen haben oder jüngere Kollegen bevorzugt werden, kann das eine Diskriminierung darstellen. Die Beweispflicht liegt bei der betroffenen Person, unterstützt durch Dokumente wie E-Mail-Korrespondenzen und Zeugenaussagen.

Wie lange dauert typischerweise ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Österreich?

Die Dauer variiert stark. Kleinere Streitigkeiten lösen sich oft innerhalb weniger Monate durch eine außergerichtliche Einigung. Komplexe Diskriminierungsfälle können sich über 6 bis 18 Monate erstrecken, je nach Beweisführung und Terminplanung der Gerichte.

Wo kann ich eine Diskriminierung melden, wenn ich noch beschäftigt bin?

Sie können zunächst eine interne Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Zusätzlich stehen externe Stellen zur Verfügung, die diskriminierungsbezogene Beschwerden prüfen. Ein Rechtsberater hilft Ihnen, die richtige Beschwerdewegfolge zu wählen und Fristen zu wahren.

Warum sollte ich einen spezialisierten Anwalt für Diskriminierung einschalten?

Ein spezialisierter Anwalt kennt die relevanten Beweisregeln, Fristen und Verfahren. Er bewertet Ihre Erfolgsaussichten realistisch, unterstützt bei der Dokumentation und verhandelt außergerichtliche Vergleiche oder führt eine Klage, falls erforderlich.

Kann ich während eines Verfahrens weiterarbeiten oder muss ich freigestellt werden?

In vielen Fällen ist eine Fortführung der Arbeit möglich, sofern der Arbeitsplatz sicher bleibt. Der Anwalt prüft Regelungen zu Kündigungsschutz, Versetzung oder vorübergehender Freistellung und die Auswirkungen auf Lohnansprüche.

Welche Beweise brauche ich typischerweise bei einer Diskriminierungsklage?

Belege wie E-Mails, Protokolle von Gesprächen, Zeugenberichte, Kalendernotizen und Gehaltsvergleiche sind oft entscheidend. Eine systematische Dokumentation erleichtert die Darstellung von Musterbenachteiligungen.

Was ist der Unterschied zwischen individueller Klage und einer kollektiven Beschwerde?

Eine individuelle Klage betrifft Ihre persönliche Situation. Eine kollektive Beschwerde oder Musterverfahren prüfen, ob eine Praxis im Unternehmen auf alle Mitarbeitenden zutrifft. In Österreich kommt oft eine individuelle Klage zuerst infrage.

Sollte ich eine außergerichtliche Einigung anstreben oder direkt klagen?

Eine außergerichtliche Einigung spart Zeit und Kosten und verbessert die Chancen auf eine schnelle Wiedergutmachung. Ein Anwalt prüft die Aussichten, formuliert ein sachgerechtes Vergleichsangebot und begleitet Sie bis zur endgültigen Einigung.

Was bedeutet Gleichbehandlung am Arbeitsplatz konkret für mich als Arbeitnehmer?

Gleichbehandlung bedeutet gleiche Chancen bei Einstellung, Beförderung, Gehalt, Arbeitsbedingungen und Kündigung. Diskriminierende Praktiken müssen gestoppt oder korrigiert werden; Sie können Schadensersatz, Entschädigung oder eine Wiedergutmachung verlangen.

Wie erreiche ich eine zeitnahe Prüfung meiner Beschwerde?

Beauftragen Sie zeitnah einen Rechtsberater und reichen Sie alle Belege ein. Frühzeitige Einschaltung erhöht die Chance auf eine vorläufige richterliche Verfügung oder eine schnelle außergerichtliche Lösung.

Welche Rolle spielt Mobbing oder sexuelle Belästigung im Diskriminierungsrecht?

Mobbing und sexuelle Belästigung fallen oft unter Diskriminierung am Arbeitsplatz. Sie können gegen den Arbeitgeber vorgehen, der für ein sicheres Arbeitsumfeld verantwortlich ist, und möglicherweise Schadensersatz fordern oder eine Unterlassungsverpflichtung erreichen.

5. Zusätzliche Ressourcen

  • Help Portal der österreichischen Regierung - Offizielle Anlaufstelle mit Informationen zu Arbeitsrechten, Gleichbehandlung und Diskriminierung. Enthält Hinweise zu Beratungsstellen, Fristen und weiteren Schritten.
  • Arbeitskammer (AK) Österreich - Arbeitnehmervertretung mit Rechtsberatung, Musterklagen und Informationen zu Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Bietet Orientierung und Unterstützung bei Rechtsfragen.
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, und Konsumentenschutz - Regelt Rahmenbedingungen rund um Arbeitsschutz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben. Verweist auf relevante Rechtsquellen und Kontaktmöglichkeiten.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und Schutz vor Diskriminierung.“
„Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz sollten Betroffene zeitnah rechtliche Beratung suchen, um Fristen und Beweissicherung zu beachten.“

6. Nächste Schritte

  1. Notieren Sie den konkreten Vorfall mit Datum, Ort, beteiligten Personen und möglichen Zeugen. Sammeln Sie Belege wie E-Mails, Briefe und Gehaltsabrechnungen.
  2. Vereinbaren Sie zeitnah eine Erstberatung bei einem spezialisierten Rechtsbeistand für Diskriminierungsfragen im Arbeitsrecht.
  3. Gemeinsam mit dem Rechtsberater prüfen Sie, ob eine Einigung mit dem Arbeitgeber sinnvoll ist oder ob eine Klage erforderlich ist.
  4. Legen Sie eine klare Strategie fest: außergerichtliche Einigung, Beschwerde bei Aufsichtsbehörden oder gerichtliche Schritte.
  5. Reichen Sie gegebenenfalls eine Klage beim Arbeitsgericht am zuständigen Gerichtsstand ein; beachten Sie Fristen und notwendige Beweismittel.
  6. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Unterlagen und halten Sie den Kontakt zu Ihrem Rechtsbeistand; dokumentieren Sie alle weiteren Vorfälle.
  7. Erwägen Sie parallel ergänzende Maßnahmen wie interne Beschwerden oder Mediationsangebote, um eine schnelle Lösung zu erreichen.

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