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Justus
ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin und Potsdam.

Wir sind auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit 15 Jahren erfolgreich bundesweit Anleger, Versicherungsnehmer und Verbraucher. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht zählen Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und angrenzende Rechtsgebiete zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei. Finanztip empfiehlt JUSTUS Rechtsanwälte als eine der führenden Kanzleien für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen.

Über JUSTUS LAWYERS

Gegründet 2000

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Unternehmen
Klagen & Streitigkeiten
Gesellschafts- und Handelsrecht
Versicherung

Gesprochene Sprachen
German
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Rechtsgebiete

Unternehmen

Aktienrecht: Fachanwalt für Aktienrecht und Börsenrecht in Berlin

Aktien

Aktien sind Anteile an einem Unternehmen, die durch Wertpapiere verbrieft sind. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck und dem Markt, auf dem die Wertpapiere gehandelt werden, können besondere Risiken relevant werden. In diesem Zusammenhang bestehen für den Berater verschiedene Informations- und Beratungspflichten, und der Emittent hat eine Publizitätspflicht. Bei Verletzung dieser Pflichten können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gesellschaftsrecht

Aktienrecht ist der Begriff für Gesetze, die die Konstruktion der Aktiengesellschaft und den Umgang mit ausgegebenen Aktien definieren und regeln.

Das Aktiengesetz:

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Gründung, Konstitution, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Darüber hinaus wird im deutschen Aktiengesetz das deutsche Konzernrecht geregelt.
Neben dem Aktiengesetz gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Aufgrund seiner Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 399 ff. ist das Aktiengesetz auch Teil des Nebenstrafrechts. Mittlerweile kommen diese Strafvorschriften im gewerblichen Strafrecht eine bedeutende Rolle zu.

Mit dem Aktiengesetz ersetzte der Gesetzgeber das bis zum 31. Dezember 1965 geltende „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktienrecht)“ vom 30. Januar 1937 (RGBL. I S. 107). Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien” (RGBl. I S. 166).

FDA-Recht

Klagen & Streitigkeiten

Wann ist Mediation sinnvoll?

Ein Mediationsverfahren ermöglicht es Ihnen, deutlich schneller, flexibler und kostengünstiger als durch eine Klage eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Die Beteiligten einer Mediation behalten jederzeit die Kontrolle über den Prozess und können ihre eigene Lösung ausgestalten. Sie laufen somit nicht Gefahr, eine fremde Entscheidung akzeptieren zu müssen, der sie nicht zustimmen.

Im Mediationsverfahren – mit Unterstützung der Mediatorin oder des Mediators – werden neben der rechtlichen Situation die Interessen und Konflikthintergründe der beteiligten Parteien besonders gewürdigt und bilden die Grundlage für eine gemeinsame Lösung. Auf diese Weise können die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien häufig erhalten oder verbessert werden.

Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren sollten im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen – es wird ein Win-Win-Ergebnis angestrebt. Wenn also die Erfolgsaussichten einer Klage gering sind, das finanzielle Risiko zu hoch erscheint oder sich ein Rechtsstreit voraussichtlich zu lange hinziehen würde, lohnt es sich, die Konfliktlösung über eine Mediation anzustreben. Denn diese bringt schnelle, meist positive Ergebnisse bei geringeren Kosten.

Für welche Anwendungsbereiche eignet sich ein Mediationsverfahren?

Konflikte, bei deren Lösung ein Mediationsverfahren helfen kann, stammen aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Nachfolgend einige gängige Anwendungsfelder und die üblichen Mediatorenbezeichnungen

  • Familie – Familienmediatorin/Familienmediator
  • Ehe/Scheidung – Familienmediatorin/Familienmediator
  • Erbrecht – je nach Schwerpunkt Familienmediatorin/Familienmediator oder Wirtschaftsmediatorin/Wirtschaftsmediator
  • Nachfolgeplanung – Wirtschaftsmediatorin/Wirtschaftsmediator
  • Wirtschaft – Wirtschaftsmediatorin/Wirtschaftsmediator
  • Bauwesen – Baurechtsmediatorin/Baurechtsmediator
  • Mietrecht
  • Schule
  • Software – IT-Mediatorin/IT-Mediator
  • Telekommunikation – IT-Mediatorin/IT-Mediator
  • Informationstechnik oder EDV – IT-Mediatorin/IT-Mediator
  • Nachbarschaft
  • Umwelt – Umweltmediatorin/Umweltmediator
  • Opfer- und Täterentschädigung

Wir führen für Sie Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Handelsrecht durch.

Wie funktioniert ein Mediationsprozess?

Für den Ablauf eines Mediationsverfahrens existieren unterschiedliche Konzepte. Am häufigsten begegnet Ihnen in der Mediation ein Phasenmodell mit fünf Abschnitten.

  • Phase I: Arbeitsallianz, Vereinbarungen zum Verfahren
  • Phase II: Bestandsaufnahme, Feststellung der zu regelnden Fragen
  • Phase III: Bearbeitung der Konfliktbereiche, Suche nach den Interessen hinter den Positionen
  • Phase IV: Öffnung des Lösungsraums, Entwicklung und Bewertung alternativer Lösungen
  • Phase V: Gestaltungsphase, Beschreibung der Lösung, Abschluss des Mediationsverfahrens

Kosten des Mediationsverfahrens:

Bitte erfragen Sie die Kosten einer Mediation im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung.

Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit:

Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren sieht der Gesetzgeber vor, um strittige Fragen, Beschwerden und Ansprüche außergerichtlich über eine Schlichtungsstelle, eine Schiedsperson, einen Ombudsmann oder eine Beschwerdestelle klären zu können. Der jeweilige Schlichtungsspruch ist nicht vollstreckbar wie ein Urteil, aber Versicherer und Banken erkennen einen Schlichtungsspruch in der Regel an. Der entscheidende Vorteil für die Verbraucher:innen besteht darin, dass das Verfahren im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kostengünstig ist und dass die Verjährung von Ansprüchen gehemmt wird. So kann bei noch unklaren Erfolgsaussichten und hohen Kostenrisiken die drohende Verjährung beispielsweise um etwa ein Jahr hinausgeschoben werden.

ADR-Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Ethik und berufliche Verantwortung
Wirtschaftsstreitigkeiten
Kartellrechtsstreit

Gesellschafts- und Handelsrecht

Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

Versicherung

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Es umfasst auch die Gesetzgebung für die soziale Sicherung sowie die private Versicherungswirtschaft (privates Versicherungsrecht).
Versicherungen stellen Verträge zwischen zwei Parteien dar, dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Diese Verträge legen Leistungen fest, die im Schadensfall auszuzahlen sind.

Rechtsnormen des privaten Versicherungsrechts

Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG usw. spielen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine zentrale Rolle.

Wir können Sie in allen versicherungsrechtlichen Streitigkeiten beauftragen. Insbesondere arbeiten wir mit folgenden Versicherungsarten:

  • G eneral liability insurance :
  • Attorney Liability
  • Bauversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Elementarschadenversicherung bei Hochwasser und Überflutung
  • Kfz-Versicherung
  • Feuerversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Grundlagen der Kredit- und Kautionsversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko, Vollkasko
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Gepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Transport- und Speditionsversicherung
  • Unfallversicherung

Lebensversicherung und kapitalbildende Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine individuelle Versicherungsvereinbarung, die im Todesfall der versicherten Person finanzielle Sicherheit bietet.
Zu diesem Zweck wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, in dem vereinbart wird, dass im vertraglich vorgesehenen Versicherungsfall eine bestimmte Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Begünstigten ausgezahlt wird. Die Lebensversicherung gliedert sich in Risikolebensversicherung und kapitalbildende Lebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung hingegen schützt die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen der versicherten Person im Todesfall.

Die kapitalbildende Lebensversicherung dient sowohl der Altersvorsorge als auch dem Schutz der Familie im Todesfall. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das angesparte Kapital verzinst ausgezahlt.

Versicherung bei Treuwidrigkeit
Krankenversicherung
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Versicherungsbetrug
Lebensversicherung
Rückversicherung
Sachversicherung
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