Die Kanzlei Königstraße mit ihren Standorten in Stuttgart und Esslingen ist Ihr Partner für persönliche und spezialisierte Rechtsberatung.

Zu unseren Mandanten zählen neben Unternehmen auch Selbstständige und Privatpersonen. Dank unserer Spezialisten verfügen wir über ein breites Fachwissen und sind Ihr Ansprechpartner für rechtliche und steuerliche Fragestellungen in vielen Lebensbereichen. Unsere Geschäftskunden schätzen uns als moderne Wirtschaftskanzlei und ausgelagerte Rechtsabteilung.

Reichen Ihre rechtlichen Fragestellungen über die Grenzen Deutschlands hinaus? Dann gehen wir diesen Weg mit Ihnen! Dank unseres internationalen Netzwerks sind Sie weltweit bestens durch uns vertreten.

Über Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen

Gegründet 2006

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Bankwesen & Finanzen
Privatmandant
Familie
Energie, Umwelt & ESG
Unternehmen
Versicherung
Gesellschafts- und Handelsrecht
Bürger- und Menschenrechte
Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Gesprochene Sprachen
German
English

Soziale Medien

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Rechtsgebiete

Bankwesen & Finanzen

Investition
Finanzierung durch Steuermehrerträge
Regulierung von Finanzdienstleistungen
Strukturierte Finanzierung
Projektfinanzierung
Fonds- und Vermögensverwaltung
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Nachhaltige Finanzen
Eigenkapitalmärkte
Schuldenkapitalmärkte
Akquisition / Leveraged Finance

Privatmandant

Seniorenrecht
Nachlassplanung
Treuhandverhältnisse
Letzter Wille und Testament
Recht bei Misshandlung älterer Menschen
Erbrecht

Familie

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Wir helfen Ihnen gerne in allen Fragen rund um die Ehe, zum Beispiel bei der Ausarbeitung eines Ehevertrags. Wenn Sie unsicher sind, ob der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung bestehen soll oder ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden sollen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Ebenso unterstützen und beraten wir Sie gerne außergerichtlich während der Trennung und im Vorfeld einer Scheidung.

Da eine einvernehmliche Scheidung die Möglichkeit bietet, eine Ehe mit Würde und Anstand unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zu beenden, streben wir stets zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden, führen wir das Verfahren selbstverständlich streitig weiter.

Deshalb beraten und vertreten wir Sie auch gerichtlich in allen Bereichen, die geregelt werden müssen, wie Trennung und Scheidung, Unterhaltsangelegenheiten, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs, Auseinandersetzung der Errungenschaftsbeteiligung, Pensionsausgleich und Anfechtung der Vaterschaft. Das Familienrecht weist zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten auf, z. B. dem Erbrecht. Durch die vielseitige Ausrichtung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Sie auch in diesen Bereichen kompetent zu beraten.

Adoption
Kindesmissbrauch
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Scheidung und Trennung
Häusliche Gewalt
Ehe

Energie, Umwelt & ESG

Öl, Gas & Energie
ESG-Beratung und Compliance
Erneuerbare und alternative Energien
Wasserrecht
Klimawandelrecht
Energieregulierungsrecht
Bergrecht

Unternehmen

Wir beraten und vertreten vorwiegend mittelständische Unternehmen sowie Gesellschafter und Führungskräfte (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte) bei der Gründung, Führung, Restrukturierung und Übertragung von Gesellschaften.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung zur Unternehmensgründung und der laufenden gesellschaftsrechtlichen Betreuung mittelständischer Unternehmen in der Region Stuttgart sowie in ganz Süddeutschland. Aber auch bundesweit vertrauen uns Mandanten in bedeutenden Spezialfragen, wie gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten oder der Übertragung und Verschmelzung von Unternehmen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in Vorstands- und Geschäftsführungsangelegenheiten, sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer.

Wir unterstützen zunehmend auch ausländische Unternehmen bei ihren Investitionen in Deutschland.

Arbeitgeber
Rechtsdokument
Neugründung eines Unternehmens
Steuer
FDA-Recht

Versicherung

Lehnt Ihre Versicherungsgesellschaft einen Anspruch ab, möglicherweise nachdem Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben? Hängt Ihre finanzielle Existenz von Versicherungsleistungen ab, weil Sie arbeitsunfähig geworden sind? Weigert sich Ihre private Krankenversicherung, Behandlungskosten zu übernehmen?

In diesen und allen anderen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen!

Versicherung bei Treuwidrigkeit
Krankenversicherung
Versicherungsverteidigung
Versicherungsbetrug
Lebensversicherung
Rückversicherung
Sachversicherung
Rückversicherung
Seeversicherung

Gesellschafts- und Handelsrecht

Unternehmensregistrierung
Vertrag
Due-Diligence-Prüfung
Franchiserecht
Lizenzierung
Fusionen und Übernahmen
Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

Bürger- und Menschenrechte

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das besondere Rechtsverhältnis der Beamten. Das Beamtenrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Das Beamtenrecht umfasst alle Regelungen, die den Rechtsstatus der Beamten bestimmen. Dazu gehören nicht nur die allgemeinen Beamtenrechte, Laufbahnregelungen oder das Besoldungs- und Versorgungsrecht. Auch die ergänzenden Vorschriften, wie etwa Bestimmungen zum Urlaub, zu Reisekosten oder zum Beihilferecht, gehören zum Beamtenrecht.

Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) wird einseitig durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei die Ernennung einen verwaltungsaktbedürftigen Akt darstellt, der Mitwirkung erfordert. Das Beamtenrecht unterscheidet sich damit erheblich vom Arbeitsrecht, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen individuellen Arbeitsvertrag verhandeln oder Tarifvertragsparteien einen kollektiven Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) abschließen.

Je nach Dienstherrn wird zwischen Bundesbeamten, Landesbeamten und Kommunalbeamten unterschieden. Beamte können auch auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit ernannt werden. Weitere Abgrenzungen ergeben sich beispielsweise nach Laufbahngruppen (mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst).

Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich auch zwischen den Bundesländern. Auf Bundesebene gelten das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), während die Länder jeweils eigene Landesbeamten-, Landesbesoldungs- und Landesversorgungsgesetze erlassen haben. Auch das Beamten status gesetz (BeamtStG) ist von Bedeutung. Darüber hinaus bestehen weitere Gesetze und Verordnungen des Bundes oder der Länder, wie etwa die Arbeitszeitverordnung, Urlaubsverordnung, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung, Nebentätigkeitsverordnung, Laufbahnverordnung, Bundesdisziplinarrecht. Für bestimmte Beamtengruppen bestehen Sonderregelungen.

Entscheidend sind die „konventionellen Grundsätze des beruflichen Beamtentums“, die für Beamte nach Artikel 33 Absatz 5 GG gelten. Dazu gehört unter anderem die Treuepflicht des Beamten, dem gegenüber sein Dienstherr Fürsorgepflichten hat. Die Begriffe Amtspflicht und Treuepflicht des Beamten sowie die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Struktur des Beamtenverhältnisses als gegenseitiges Treueverhältnis sind im Beamtenrecht von besonderer Bedeutung.

Die wichtigste Fürsorgepflicht ist die Verpflichtung zur angemessenen Alimentierung, die sich bereits aus Artikel 33 Absatz 5 GG ergibt. Dazu gehören eine dem Amt angemessene Besoldung (vgl. Bundesbesoldungsgesetz), Versorgungsleistungen (vgl. Beamtenversorgungsgesetz), Urlaubsanspruch (vgl. Urlaubsverordnungen), ärztliche Versorgung, Zulagen (vgl. Zulagenverordnungen), Unfallfürsorge, Reise- und Umzugskostenvergütungen. Nach beamtenrechtlichen Vorschriften hat der Beamte das Recht auf Einsicht in die Personalakte, auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses sowie auf Antragstellung und Beschwerde.

Für das öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnis der Beamten gelten daher Regelungen, die sich deutlich vom Arbeitsrecht unterscheiden. Rechtsanwalt Tobias Bastian berät Beamte zu ihren Rechten und Pflichten.

Bürgerrechte
Verfassungsrecht
Behinderung
Invaliditätsversicherung
Diskriminierung
Ureinwohner
Sozialversicherungs-Invalidität
Veteranenleistungen
Staatliches, örtliches und kommunales Recht
Glaubensbasiertes Recht
Tierrecht
Militärrecht
Bildungsrecht

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Führungskraft sind – täglich stehen Sie vor arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir unterstützen Sie gerne und führen Sie erfolgreich zu Ihrem Ziel.

Wurden Sie ohne ersichtlichen Grund und ohne Fehlverhalten Ihrerseits gekündigt und möchten gegen die Kündigung vorgehen?

Möchten Sie ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer beenden, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Zielvereinbarung?

Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Phasen Ihres Arbeitsverhältnisses. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Stellenanzeigen, im Bewerbungsprozess und bei der konkreten Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen. Im bestehenden Arbeitsverhältnis beraten wir Sie umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragen – von den allgemeinen betrieblichen Abläufen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Darüber hinaus erhalten Sie von uns kompetente und umfassende Beratung zum Thema betriebliche Altersvorsorge, Arbeitszeugnisse, betriebliche Mitbestimmung, Mindestlohn, Tarifvertragsrecht sowie Bonusvereinbarungen und Zielvereinbarungen.

Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung

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