Fachanwälte für Arbeitsrecht und Erbrecht in Hamburg
Die Kanzlei Kohnen & Krag Rechtsanwälte | Fachanwälte PartmbB ist seit 2008 hochspezialisiert in Arbeitsrecht und Erbrecht tätig. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Praxiserfahrung und hervorragende fachliche Qualifikationen, nachgewiesen durch die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht (Rechtsanwalt Kohnen) und Fachanwalt für Erbrecht (Rechtsanwalt Krag). Wir verbinden juristische Kompetenz mit Kreativität und einem hohen Maß an Engagement. Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Über Kohnen & Krag Rechtsanwälte
Gegründet 2008
50 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
Kostenlos • Anonym • Experten-Anwälte
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Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Spezialisiert auf Arbeitsrecht
- Kündigung
- Kündigungsvereinbarung
- Abfindung
- Sonstiges Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Lars Kohnen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, ist neben dem Verkehrsrecht ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Die langjährige Spezialisierung von Rechtsanwalt Kohnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen die Gewähr für fachliche Kompetenz und praxisnahe Erfahrung, insbesondere in schwierigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Im Arbeitsrecht hat sich Rechtsanwalt Kohnen auf Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert, insbesondere
- Kündigungsschutzklagen,
- Kündigungsvereinbarungen und
- die Verhandlung über Abfindungen
sondern berät Sie auch in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich eines besonderen Bereichs, dem kirchlichen Arbeitsrecht.
Kündigung
- Ist die Kündigung wirksam?
- Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
- Ist die Kündigungsfrist korrekt?
- Was passiert bei einer fristlosen Kündigung?
- Welche Rechte habe ich?
- Wie kann ich mich am besten verteidigen?
Rechtsanwalt Kohnen beantwortet diese und weitere Fragen gerne kompetent.
Im Falle einer Kündigung sollte diese sofort nach Erhalt durch einen Anwalt überprüft werden. Auch wenn eine Klage auf Kündigungsschutz innerhalb von 3 Wochen nach Zugang möglich ist, treten bei Kündigungen häufig Formfehler auf, die innerhalb von 5 - 7 Tagen gerügt werden müssen und die bereits zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Fachanwalt Kohnen prüft die Wirksamkeit der Kündigung sowie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen „normalen“ Anwalt handelt: Ziel der Kündigungsschutzklage ist stets die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Regelmäßig besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aufgrund der Kündigung. Dennoch enden die meisten Kündigungsschutzverfahren mit dem Abschluss eines Vergleichs und der Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber.
Das liegt daran, dass der Arbeitgeber in den meisten Fällen einen sogenannten Kündigungsgrund benötigt und der Schutz der Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz sehr hoch ist. Es wird zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen unterschieden. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigung nicht erfüllt, ist diese unwirksam und der Arbeitgeber muss bis zum Abschluss des Verfahrens stets das volle Gehalt zahlen. Der ungeliebte Arbeitnehmer ist zudem wieder im Unternehmen, sodass der Arbeitgeber „das Gesicht verliert“. Aus diesem Grund enden die meisten Prozesse mit der Zahlung einer „freiwilligen“ Abfindung durch den Arbeitgeber.
Rechtsanwalt Kohnen begnügt sich nicht mit der standardmäßigen Abfindung, sondern prüft stets, was in Ihrem konkreten Fall möglich ist. Unter bestimmten Umständen kann diese geringer ausfallen, aber häufig auch deutlich über einer halben Bruttomonatsvergütung pro Beschäftigungsjahr liegen. Insofern spielen die Erfolgsaussichten der jeweiligen Kündigungsschutzklage stets eine entscheidende Rolle.
Gleiches gilt in den meisten Fällen bei außerordentlichen Kündigungen. Auch hier sind die vom Gesetzgeber gesetzten Anforderungen an die Wirksamkeit sehr hoch. Denn die außerordentliche/fristlose Kündigung beendet das – gegebenenfalls langjährige – Arbeitsverhältnis unmittelbar, von einem Tag auf den anderen. Zudem verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die fristlose Kündigung hat daher sehr weitreichende Folgen, gegen die man sich in jedem Fall wehren sollte, wenn die Kündigung auf wackeligen Füßen steht.
Strafverteidigung
Strafverkehrsrecht
- Recht auf Aussageverweigerung
- Einblick in die Akten
- Entzug der Fahrerlaubnis
Was für Bußgeldverfahren gilt,
gilt umso mehr für Verkehrsordnungswidrigkeiten: Auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist eine ordentliche Verteidigung ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich.
Im strafrechtlichen Verkehrsrecht arbeiten wir insbesondere bei folgenden Delikten für Sie:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
- Trunkenheitsfahrt (§ 316)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
- Nötigung (§ 240)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21)
Recht auf Aussageverweigerung
Auch hier gilt: Damit der Anwalt die für Sie beste Verteidigung beurteilen und einschätzen kann, muss er zunächst Einsicht in die Akten nehmen. Bis dahin sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen!
Einblick in die Akten
Ohne Akteneinsicht lässt sich nicht feststellen, ob Ihnen die vorgeworfene Tat tatsächlich zur Last gelegt werden kann und ob sie beweisbar ist. Eine Stellungnahme sollte daher erst nach Sichtung der Akten abgegeben werden, weshalb wir Ihnen dringend raten, vor der Mandatierung eines Verkehrsrechtanwalts keine Aussage zu machen.
Wir sichten die Akten für Sie, besprechen anschließend die Verteidigungsansätze mit Ihnen und klären die Verteidigungsstrategie.
Die oben aufgeführte Beispielsammlung zeigt, wie schnell Sie als Verkehrsteilnehmer in Konflikt mit dem Strafrecht geraten und einen Rechtsanwalt benötigen. Problematisch ist dabei nicht nur, dass Sie mit einer Eintragung in das Bundeszentralregister rechnen müssen, sondern dass zumeist die Gefahr eines Entzugs Ihrer Fahrerlaubnis oder zumindest eines Fahrverbots besteht. Häufig wird die sogenannte MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet.
Darüber hinaus müssen Sie bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Eintragung von mindestens 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Oft besteht zudem die Möglichkeit, dass Ihre Haftpflichtversicherung Regress gegen Sie nimmt, sodass Sie in diesem Fall auch die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche – etwa bei einem Unfallfahrerlebnis – in erheblichem Umfang privat zu tragen haben.
Daher ist es bei einer strafrechtlichen Anschuldigung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stets von Bedeutung, die versicherungsrechtlichen Folgen im Blick zu behalten und auch die verwaltungsrechtlichen Aspekte (MPU etc.) im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen.