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Rechtsanwaltskanzlei ROSE & PARTNER in Berlin

Rechtsanwälte, Fachanwälte & Steuerberater

Willkommen bei ROSE & PARTNER! Wir sind eine etablierte deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Regulierung der Finanzbranche, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht mit Niederlassungen in den wichtigsten Finanz- und Wirtschaftsmetropolen Deutschlands.

Gegründet 2011, wächst unsere Berliner Kanzlei kontinuierlich und heute berät und vertritt ein erfahrenes Team aus sechs Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern Unternehmer, Investoren und Führungskräfte in handels-, gesellschafts- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten, Vermögensschutz und Nachlassplanung. Unser Berliner Team berät auf Englisch, Spanisch und Französisch.

Unsere Berliner Rechtsdienstleistungen werden durch Leistungen aus unseren weiteren deutschen Standorten in Hamburg, Frankfurt, München und Köln ergänzt.

Über Rose & Partner LLP

Gegründet 2011

2 Büros

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Unternehmen
Bankwesen & Finanzen
Immobilienrecht
Energie, Umwelt & ESG
Gesellschafts- und Handelsrecht
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Privatmandant
Familie

Gesprochene Sprachen
German
English

Soziale Medien

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Rechtsgebiete

Unternehmen

Deutsche Kanzlei für M&A

Unternehmens-transaktionen und -transformationen in Deutschland

Unternehmens-transaktionen sowie steuerliche Strukturierungen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir unterstützen Investoren, Gesellschafter und Management in allen Phasen von M&A-Prozessen in Deutschland – bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Für umfassende Beratung und Begleitung greifen wir auf das Fachwissen unseres gesamten Teams aus zertifizierten Spezialisten und Steuerberatern zurück.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte einen unserer Experten direkt telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Rechtsanwälte und zertifizierte Spezialisten für deutsches Gesellschaftsrecht

 

M&A, Unternehmenskäufe, Private Equity, Venture Capital in Deutschland

Unsere Transaktionsanwälte und Steuerberater beraten zu Private-Equity-Deals und begleiten Sie bei Unternehmens- und Investmentakquisitionen in Deutschland. Wir unterstützen Sie bei der Risikoanalyse im Rahmen von Due-Diligence-Verfahren, in Vertragsverhandlungen und sorgen für die Umsetzung der Verträge.

Wir engagieren uns für Unternehmensgründer und Investoren in Start-up-Projekten während Finanzierungsrunden und unterstützen sie bei besonderen Beteiligungsthemen in Deutschland, wie beispielsweise virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP, VSO).

  • Akquisition von Unternehmen, Erwerb von Gesellschaftsanteilen
  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmensverkauf & Steuern
  • Unternehmenskaufvertrag
  • Due Diligence
  • Unternehmensfinanzierung
  • Unternehmensbewertung
  • Kaufpreisermittlung, Abgleich vom Unternehmenswert zum Eigenkapitalwert
  • Letter of Intent
  • Private Equity
  • Venture Capital, VC-Investitionsvertrag in Deutschland
  • Managementbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung, virtuelle Beteiligung
  • Exit-Strategien
Arbeitgeber
Rechtsdokument
Neugründung eines Unternehmens
Bürolösungen
Steuer
FDA-Recht

Bankwesen & Finanzen

Regulierung von Finanzdienstleistungen
Investition
Finanzierung durch Steuermehrerträge
Eigenkapitalmärkte
Schuldenkapitalmärkte
Akquisition / Leveraged Finance
Strukturierte Finanzierung
Projektfinanzierung
Fonds- und Vermögensverwaltung
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Nachhaltige Finanzen

Immobilienrecht

Deutsche Immobilienrechtskanzlei

Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch vermögende Privatpersonen in den Kernbereichen des Immobilienrechts. Unsere Expertise reicht von der Vertragsgestaltung über die Unterstützung bei der Finanzierung bis hin zu Fragen des Miet- und Maklerrechts. Als Wirtschaftsrechts- und Steuerberatungsgesellschaft bieten wir unseren Mandanten eine ganzheitliche rechtliche und steuerliche Beratung in allen Immobilienthemen.

  • Erstellung von Vertragsunterlagen und Begleitung von Immobilientransaktionen (Wohn- und Gewerbeimmobilien) im Wege von Asset- oder Share Deals
  • Immobilienbezogene Due Diligence
  • Immobilienbasiertes Gesellschaftsrecht (z. B. Joint Ventures, Familienholdings)
  • Steuereffiziente Inbound-Strukturen für Immobilieninvestitionen in Deutschland
  • Beratung zu Grunderwerbsteuerfragen
  • Rechtliche Beratung von Immobilienkäufern in Fragen der Transaktionsfinanzierung (Eigenkapital und Fremdkapital)
  • Rechtliche Beratung von Projektentwicklern zu Finanzierungsfragen
  • Fachkundige Beratung zu individualrechtlichen Immobilienthemen (z. B. Dienstbarkeiten, dingliche Vorverträge, Nießbrauchrechte)
  • Asset-Management-Verträge
  • Rechtliche Gutachten zu Fragen des deutschen Immobilienrechts
  • Beratung zum gewerblichen Mietrecht
  • Beratung zum Maklerrecht, insbesondere zur Sicherung der Provision für Immobilienmakler

Für detaillierte Informationen zum Immobilienrecht und zu Immobilieninvestitionen in Deutschland klicken Sie hier: Immobilieninvestitionen in Deutschland.

Für eine Zusammenfassung zum privaten Immobilienerwerb in Deutschland klicken Sie bitte hier: Immobilienkauf in Deutschland

Maklerdienstleistungen
Gewerbeimmobilien
Zwangsversteigerung
Wohnen, Bauen & Entwicklung
Flächennutzung und Zonierung
Vermieter & Mieter
Hypothek
Immobilienverträge und Verhandlungen
Immobilien-Due-Diligence
Immobilienübertragung

Energie, Umwelt & ESG

Öl, Gas & Energie
Natürliche Ressourcen
ESG-Beratung und Compliance
Erneuerbare und alternative Energien
Wasserrecht
Klimawandelrecht
Energieregulierungsrecht
Bergrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Regierungsbeziehungen und Lobbyarbeit
Internationales Handelsrecht
Gemeinnützige und Wohltätigkeitsorganisationen
Unternehmensregistrierung
Vertrag
Due-Diligence-Prüfung
Franchiserecht
Lizenzierung
Fusionen und Übernahmen
Sanktionen und Exportkontrollen
Private Equity
Unternehmensführung

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Beschäftigung

Mitarbeitende entscheiden maßgeblich über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Wir schaffen den arbeits- und arbeitsrechtlichen Rahmen, indem wir Arbeitgeber, Geschäftsführer und Führungskräfte beraten und vertreten. Neben dem individuellen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Mandanten auch in allen Angelegenheiten des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts sowie bei der Restrukturierung und Betriebsübergabe.

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen
  • Prüfung und Erstellung von Wettbewerbsverboten und Vergütungen für Wettbewerbsverbote
  • Vertretung in arbeits- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor und außergerichtlich
  • Operative Mediation und außergerichtliches Konfliktmanagement
  • Arbeitsrechtliche Beratung zu Unternehmensrestrukturierungen
  • Unterstützung bei Betriebsübergängen im Rahmen von Restrukturierungen, Jobvermittlungsunternehmen und Tarifänderungen
  • Strukturierung von Management- und Schlüsselmitarbeiterbeteiligungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (ESOP, Phantom Stocks, virtuelle Anteile)
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung
Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte

Privatmandant

Recht bei Misshandlung älterer Menschen
Nachlassplanung
Treuhandverhältnisse
Letzter Wille und Testament
Erbrecht
Seniorenrecht

Familie

Deutsches Familienrecht

Zertifizierte Fachanwälte in Hamburg, Berlin und München

Familienrecht ist ein zentrales Kompetenzfeld bei ROSE & PARTNER. Neben den üblichen Themen wie Scheidung, Eheverträge, Sorgerecht etc. richten sich unsere Leistungen als Wirtschaftskanzlei insbesondere an Unternehmer, Führungskräfte und Gesellschafter mit bedeutendem Betriebsvermögen (z. B. Unternehmen, Geschäftsbetrieb, Beteiligungen) sowie größeren Immobilienbeständen. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, grenzüberschreitende Fragestellungen zu bearbeiten.

Unsere Kernkompetenzen im Bereich Familienrecht Unser Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern berät im Familienrecht sowie in angrenzenden rechtlichen und steuerlichen Bereichen. Zu unseren Schwerpunkten zählen:

  1. Ehe, Ehevertrag
  2. Scheidung, Scheidungsfolgevereinbarung und -vergleich
  3. Immobilienverwaltung (Ehe und Scheidung)
  4. Sorgerecht und Umgangsrecht
  5. Unterhalt (Ehe und Scheidung)
  6. Kinderunterhalt, Elternunterhalt
  7. Gesetzlicher Zugewinnausgleich
  8. Gesetzlicher Zugewinnausgleich bei Kapitalvermögen
  9. Eheliches Güterrecht
  10. Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
  11. Internationales Familienrecht
  12. Erbrecht (Ehe und Scheidung)
  13. Unterhaltsvereinbarungen außerhalb einer Ehe

Wie sich Ihre Gesellschaft oder Ihr Unternehmen im Falle einer Ehe oder Scheidung auswirkt

Selbst die vermeintlich „alltäglichen“ Bereiche des Familienrechts sind für spezialisierte Rechtsberater komplex. Interdisziplinäre Expertise ist unerlässlich, sobald Unternehmer eine Ehe eingehen oder sich einer Scheidung gegenübersehen und Betriebsvermögen (wie ein Unternehmen oder Geschäftsbetrieb) Teil des Nachlasses wird. Vorsorgemaßnahmen wie der Abschluss eines Ehevertrags sind dringend zu empfehlen. Scheidungsverfahren erfordern erhebliche gesellschaftsrechtliche Kompetenz, um die Interessen der Mandanten effektiv zu schützen, etwa durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung zur Feststellung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs. Solche Fälle benötigen gleichermaßen Fachanwälte für Familienrecht und Gesellschaftsrecht bzw. Steuerrecht.

  1. Auswirkungen von Ehe und güterrechtlichem Zwang auf Unternehmer, Führungskräfte und Inhaber
  2. Eheverträge für Unternehmer und Inhaber
  3. Scheidungsfolgenvereinbarungen für Unternehmer und Inhaber
  4. Unternehmer im Scheidungsfall, das Unternehmen im Falle einer Scheidung
  5. Inhaberstreitigkeiten im Zuge der Scheidung und steuerliche Bewertung
  6. Unterhaltspflichtigenfähigkeit von Inhabern
  7. Verdeckte ehevertragliche Abmachungen

Darüber hinaus erstreckt sich das Familienrecht auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit Minderjährigen.

  1. Ein Minderjähriger als Inhaber oder Gesellschafter
  2. Testamentarische Zuwendungen, Schenkungen unter Lebenden sowie Vermögensübertragungen an Minderjährige.

Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familien- und Gesellschaftsrecht verfügt daher über umfassende Erfahrung und Kompetenz in der Beratung nicht nur von Unternehmern, Führungskräften, Inhabern, Gesellschaftern, Vorständen und Aufsichtsräten, sondern auch deren jeweiligen Ehepartnern.

Zertifizierte Fachanwälte im Familienrecht – was wirklich zählt

Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, das echte Spezialisierung erfordert. Die optimale Gestaltung eines Ehevertrags oder der Schutz von Interessen im Scheidungsfall bedingt tiefgehendes theoretisches Wissen sowie umfangreiche praktische Erfahrung, die ein nur gelegentlich mit der Materie befasster Anwalt kaum vorweisen kann. Im Familienrecht zeichnet sich ein guter Anwalt durch eine Fachanwaltsqualifikation sowie wissenschaftliche Arbeiten und praktische Tätigkeit genau in diesem Rechtsgebiet aus.

Neben den reinen juristischen Fähigkeiten erfordert das Familienrecht eine besondere Eignung. Ein erfahrener Praktiker im Familienrecht sollte zudem mit Gesellschafts- und Steuerrecht vertraut sein und in der Lage sein, familien-, sozial- und emotionale Aspekte eines Konflikts adäquat zu beurteilen.

Als Wirtschaftskanzlei verfügen wir bei ROSE & PARTNER über das dazugehörige Know-how auch über das Familienrecht hinaus und setzen alternative Konfliktlösungsstrategien sowie weitere Mediationsmethoden ein.

Adoption
Kindesmissbrauch
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Scheidung und Trennung
Häusliche Gewalt
Ehe

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