M Legal: Kanzlei für Migrations-, Familien- und Strafrecht
Das M steht für unseren Schwerpunkt Migration sowie für den Standort in München.
Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte mit klarer Spezialisierung auf die drei Rechtsbereiche Migrationsrecht, Familienrecht und Strafrecht.
An den häufigen Schnittstellen zwischen Migrationsrecht und Strafrecht einerseits sowie Familienrecht und Migrationsrecht andererseits arbeiten wir eng zusammen und ergänzen uns gegenseitig.
Ein besonderer Fokus liegt auf Familienaufenthaltsrechten. Ein Beispiel ist das Aufenthaltsrecht aufgrund einer Ehe. Dies kann mit familienrechtlichen Besonderheiten binationaler oder interkultureller Ehen verbunden sein.
Für allgemeine familienrechtliche Fragestellungen (z. B. Ansprüche im Trennungs- und Scheidungsfall) arbeiten wir in unserer Gemeinschaftskanzlei eng mit einem Fachanwalt für Familienrecht zusammen, mit dem wir eine Kooperation vereinbart haben.
Sie erreichen uns telefonisch zu den rechts angegebenen Zeiten. Gern können Sie uns auch außerhalb der Telefonzeiten eine E-Mail an [email protected] senden oder das Kontaktformular nutzen.
Erstberatung und Beratungstermine müssen im Voraus vereinbart und bestätigt werden.
Wenn Sie sich zum ersten Mal an uns wenden, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie hier mehr zum Erstkontakt und zur Erstberatung: Deutsche Version oder Englische Version.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und darauf, gemeinsam gute Lösungen zu finden!
Über M Legal
Gegründet 2000
50 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
Kostenlos • Anonym • Experten-Anwälte
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Rechtsgebiete
Einwanderung
Rechtsanwalt für Migrationsrecht (Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht) München
Aufenthaltsrecht: unter anderem:
- Einreisemöglichkeiten, Visum, Folgen unrechtmäßiger Einreise.
- Familiennachzug, Ehegattennachzug
- Aufenthalt zum Zweck der erwerbstätigen Beschäftigung.
- Aufenthalt für Angehörige von Personen mit Freizügigkeitsrecht
- Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation, z. B. durch eine Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU.
- Abwehr einer – gegebenenfalls geplanten – Abschiebung.
- Begrenzung, Verkürzung oder Aufhebung der Wirkungen eines bereits bestehenden Einreiseverbots.
- Aufenthalt nach Trennung und Scheidung, wenn Sie Ihren Aufenthaltsanspruch aus Ihrem Ehegatten ableiten.
- Erleichterte Aufenthaltstitel für Angehörige der sogenannten „bevorzugten Herkunftsstaaten“ (z. B. USA, Kanada, Australien und Japan) oder „zweite bevorzugte Herkunftsstaaten“ (Brasilien).
- Spezielle Aufenthaltsrechte für türkische Staatsangehörige aufgrund der Assoziationsratsentscheidung mit Türkei
- Aufenthalt für langfristig geduldete junge Menschen und Jugendliche gemäß § 25a AufenthG sowie § 25b AufenthG (Aufenthalt mit nachhaltiger Integration)
- Aufenthalt als „Blaue Karte EU“ sowie eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und für Fachkräfte sowie ein Aufenthaltstitel für Jobsuchende für qualifizierte Fachkräfte.
- Allgemein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Beratung zum Arbeitserlaubnisrecht nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Staatsangehörigkeitsrecht bzw. Einbürgerung:
Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anträgen auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, insbesondere zu den Punkten Ermessenseinbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Mitbürgerschaft
- Einbürgerung in Ausnahmefällen, Anerkennung der Mehrstaatigkeit (Doppelstaatsbürgerschaft)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Status von Staatenlosen, Verlust der Staatsangehörigkeit.
- Einbürgerung in Ausnahmefällen bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts oder unzureichenden Sprachkenntnissen
Asylrecht
- Vertretung im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt
- Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen
- Spezialisierung insbesondere auf Afghanistan, Syrien, Iran, Uganda und Sierra Leone.
Familie
Rechtsanwalt für Familienrecht in München
Familienrecht und Scheidungsrecht
Leider bedeutet Familienrecht allzu oft: äußerst emotionale Konflikte zwischen Menschen, die einst sehr eng miteinander verbunden waren.
Um größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist eine rechtliche Beratung frühzeitig erforderlich, denn fehlende Kenntnis rechtlicher Zusammenhänge kann zu Streitigkeiten über vermeintliche Tatsachen führen, die gar keine Tatsachen sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Scheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorge – hier ist rechtliche Beratung gefordert und stets hilfreich, bevor Emotionen überhandnehmen.
Diese Beratung sollte ebenfalls möglichst früh in Anspruch genommen werden, damit keine Fristen versäumt werden und Sie Ihre eigene Rechtsposition bestmöglich sichern. Eine besondere Beratung kann auch darin bestehen, Mandanten darauf hinzuweisen, dass es sinnvoll sein kann, etwaige nicht exakt bezifferbare Ansprüche vor Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei privaten Angelegenheiten der Fall. Gerade im Familienrecht sind nicht nur die fachliche Kompetenz des Rechtsanwalts gefordert, sondern auch eine umfassende Beratung, die auf Sozialkompetenz und ein Gespür für die emotionale Lage des Mandanten basiert.
Eine Streitbeilegung vor Gericht ist erst dann erforderlich, wenn die Gegenseite berechtigten Ansprüchen unserer Mandanten widerspricht.
Unser Angebot im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir, dass Sie sich persönlich oder per E-Mail an uns wenden, denn nur so können wir gezielt auf Ihre Anliegen eingehen.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Scheidung
- auch ausländisches Scheidungsrecht, sofern die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben ist
- Zugewinnausgleich
- Anfechtung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensfeststellung und Vermögensverwertung, Berechnung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt ,
- Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht
- Sorge- und Umgangsverfahren
- Anfechtungen der Vaterschaft und Vaterschaftsfeststellung
Strafverteidigung
Strafverteidiger Strafrecht München
Jeder, der einer Straftat beschuldigt wird, steht es frei, eine Aussage zu machen oder nicht zu machen und jederzeit, auch vor seiner Vernehmung, einen Verteidiger seiner Wahl zu befragen.
Wurden Sie angezeigt?
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Wurde Ihre Wohnung durchsucht?
Haben Sie eine Anklage von Gericht erhalten?
Ist gegen Sie ein Haftbefehl erlassen worden?
Merken Sie sich die beiden goldenen Regeln:
1. Schweigen!
2. Lassen Sie sich von einem Strafverteidiger beraten.
Jedes Strafverfahren beginnt mit einem Verdacht. Sobald die Ermittlungsbehörden von einer Straftat erfahren, leiten sie Ermittlungen ein. Es ist entscheidend, einen Rechtsanwalt so früh wie möglich hinzuzuziehen, damit von Beginn an keine Fehler gemacht werden, die später möglicherweise nicht mehr korrigiert werden können. Im besten Fall kann der Vorwurf im Keim erstickt werden.
Wir bieten Ihnen umfassende, seriöse und ehrliche Unterstützung. Es geht uns nicht darum, vor Gericht eine Show abzuziehen, um Sie zu beeindrucken – das hilft in der Regel niemandem. Wir nehmen Ihre Situation ernst, arbeiten Ihren Fall rechtlich einwandfrei auf und versuchen gemeinsam mit Ihnen, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen ein faires Verfahren zu gewährleisten.
Strafverfahren können sehr belastend sein. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite!