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Geschichte der Kanzlei

Unsere Partnerschaft geht auf zwei Anwaltskanzleien in Bonn zurück.

Im Jahr 1906 gründete Dr. Alex Meyer eine Kanzlei in Bonn. 1946 übernahm sein Sohn Alex Meyer-Köring die inzwischen angesehene und erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei. 1965 gründete er zusammen mit Dr. Constantin Privat eine Kanzlei, die in den folgenden 25 Jahren auf fünf Partner anwuchs.

1913 wurde Dr. Peter Gilles am Landgericht Bonn als Rechtsanwalt zugelassen. 1958 schloss er sich mit Dr. Hans Hennekeuser einer der ersten Bonner Kanzleien an, die 1966 von Jürgen v. Danwitz gegründet und später um zwei weitere Partner erweitert wurde.

1990 fusionierten die beiden Partnerschaften unter dem Namen Meyer-Köring v. Danwitz Privat.

Seit der Jahrtausendwende konzentriert sich die Kanzlei konsequent auf Wachstum und Spezialisierung, was 2002 in der Eröffnung einer zweiten Niederlassung in Berlin gipfelte. 2006 feierte unsere Rechtsanwaltskanzlei ihr 100-jähriges Bestehen.

Seit 2008 tritt die Kanzlei unter dem Namen MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater auf. Heute ist MEYER-KÖRING eine deutschlandweit renommierte Kanzlei mit rund 35 Anwälten an zwei Standorten. Die Kanzlei zählt 18 Partner, wobei jeweils ein ausgewählter Partner die Geschäfte in Bonn und Berlin leitet.

Über MEYER Köring

Gegründet 1906

200 Personen im Team


Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Immobilienrecht
Familie
Privatmandant

Gesprochene Sprachen
German
English

Soziale Medien

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Rechtsgebiete

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Wir beraten in ganz Deutschland in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Mit sieben Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie weiteren hochqualifizierten Rechtsanwälten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten effizient, wirtschaftlich und mit ausgeprägtem Verhandlungsgeschick. Gerade in kritischen Streitfällen überzeugen wir durch fundierte Expertise. Wir publizieren regelmäßig und halten Vorträge zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen und organisieren seit Jahren eigene praxisnahe Seminare. Darüber hinaus führen wir Mitarbeiterschulungen durch, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

EXPERTISE

  • Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Begleitung von Restrukturierungen, Reorganisationen und Unternehmensübertragungen
  • Interessenwahrnehmung und Verhandlungen zum Sozialplan
  • Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
  • Schlichtungsausschussverfahren
  • Tarifverhandlungen, Tarifbindung und Tarifänderungen
  • Planung und Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen mit Personalbetroffenheit
  • Moderne Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
  • Umfassende Begleitung der Geschäftsführung
  • Chef- bzw. Ärztlicher Dienstrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Internationale Arbeitseinsätze, insbesondere Vertragsgestaltung für Entsendungen
Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung

Immobilienrecht

Wir begleiten Transaktionen und Projekte im Immobilienbereich von Anfang bis Ende mit fundierter und praxisnaher Rechtsberatung. Ob Immobilienkauf oder -verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien und Gewerbeflächen – unsere Experten erstellen die erforderlichen Verträge optimal oder prüfen sie kritisch, bieten laufende oder projektbezogene Beratung für Investoren, Eigentümer, Asset Manager oder Verwaltungen und vertreten deren Interessen engagiert und zielorientiert außergerichtlich wie gerichtlich. Wir bieten unseren Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung rund um alle immobilienrechtlichen Fragestellungen.


EXPERTISE

  • Immobilientransaktionen
  • Rechtliche Begleitung von Immobilienentwicklungsprojekten
  • Gewerbliche Mietverträge
  • Forderungsmanagement im Mietrecht
  • Gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen
  • Laufende Rechtsberatung für Investoren, Eigentümer, Vermieter und Verwalter
Maklerdienstleistungen
Gewerbeimmobilien
Zwangsversteigerung
Wohnen, Bauen & Entwicklung
Flächennutzung und Zonierung
Vermieter & Mieter
Hypothek
Immobilienverträge und Verhandlungen
Immobilien-Due-Diligence
Immobilienübertragung

Familie

Ein familienrechtlicher Streit bringt nicht nur rechtliche und wirtschaftliche Probleme mit sich, sondern bedeutet auch eine große emotionale Belastung. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie umfassend informiert sind.

Wir beraten und vertreten Sie mit mehreren Fachanwälten für Familienrecht. Dazu zählen sämtliche Folgen von Trennung und Scheidung, und dies gilt gleichermaßen für Ehegatten und nichteheliche Lebenspartner. Es kommt nicht allein auf unsere Durchsetzungskraft an. Wir behalten auch das Ziel im Blick, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden, die es den Beteiligten ermöglicht, weiterhin fair miteinander umzugehen. Dies gilt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Darüber hinaus erstellen und prüfen wir Eheverträge, mit denen viele Streitigkeiten im Vorfeld vermieden oder reduziert werden können.
Der fachliche Austausch und die Diskussion schwieriger Rechtsfragen mit unseren Kolleg:innen aus diesen Rechtsgebieten gehören zu unserem täglichen juristischen Alltag. Denn bei der Lösung komplexer familienrechtlicher Fragestellungen ist oft das besondere Fachwissen anderer Rechtsbereiche erforderlich, um zu umfassenden Lösungen zu gelangen. Falls erforderlich stellen wir kurzfristig interdisziplinäre Teams zusammen.

Eine Vielzahl familienrechtlicher Fälle weist eine internationale Dimension auf. Aus diesem Grund sind wir nicht nur in Europa- und internationalem Familienrecht versiert, sondern arbeiten bei Bedarf auch mit Anwaltskanzleien weltweit zusammen.

 

Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Scheidung und Trennung
Häusliche Gewalt
Ehe
Adoption
Kindesmissbrauch
Sorgerecht

Privatmandant

Nachlassplanung
Treuhandverhältnisse
Letzter Wille und Testament
Recht bei Misshandlung älterer Menschen
Erbrecht
Seniorenrecht

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