Meine Schweizer GmbH kann ihre Lieferanten nicht bezahlen – kann ich noch vor einer Insolvenz eine Schuldenrestrukturierung beantragen?
In der Schweiz bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen:
1. **Verhandlungen mit Gläubigern**: Oft kann durch direkte Verhandlungen mit Gläubigern (z. B. Lieferanten oder Vermietern) ein Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbart werden. Solche Vereinbarungen sollten schriftlich fixiert werden, um Klarheit über die Bedingungen zu gewährleisten.
2. **Nachlassstundung (Art. 293 ff. SchKG)**: Wenn bereits ein Betreibungsverfahren anhängig ist oder droht und eine ernsthafte Sanierungsperspektive besteht, kann beim zuständigen Gericht ein Gesuch um Nachlassstundung gestellt werden. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten und die Zahlungen zu ordnen. Die Stundung wird nur gewährt, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder dies droht, und es realistische Aussichten auf Sanierung gibt.
3. **Sanierungsplan im Rahmen eines Konkurses (Art. 333 ff. SchKG)**: Wird ein Konkurs eröffnet, kann eine Sanierung im Wege eines Erlasses nach dem Schuldenbereinigungsverfahren erfolgen, z. B. durch einen Sanierungs- oder Nachlassvertrag mit Gläubigern.
4. **Eigenverwaltung und Liquiditätsmanagement**: Interne Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität, z. B. Überprüfung der Kostenstruktur, Verhandlung von Lieferantenkonditionen oder Optimierung des Forderungsmanagements, sind ebenfalls Teil der frühen Phase einer Sanierung.
Hinsichtlich der Betreibung: Gläubiger können grundsätzlich innerhalb weniger Wochen oder Monate eine Betreibung einleiten, sobald Forderungen fällig sind. Nach dem Zahlungsbefehl haben Sie 10 Tage (Frist für Rechtsvorschlag). Kommt es zum Fortsetzungsbegehren, kann die Pfändung oder Konkursandrohung erfolgen, sofern keine Einigung erzielt wird.
Zum Schutz des Unternehmens: Um die Verhandlungen zu stärken, kann es sinnvoll sein, frühzeitig das Gespräch mit den wichtigsten Gläubigern zu suchen und ggf. eine Nachlassstundung zu beantragen, bevor ein Vollstreckungsverfahren fortgesetzt wird. Eine Nachlassstundung muss beim zuständigen Betreibungs- oder Konkursgericht beantragt werden. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und ordnet die Stundung an, wenn eine realistische Chance auf Sanierung besteht. Während der Stundungsfrist darf keine Betreibung auf Konkurs weitergeführt werden, was zusätzlichen Verhandlungsspielraum verschafft.
Bitte beachten Sie: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie zur Prüfung Ihrer konkreten Situation einen auf Gesellschafts- und Konkursrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Treuhänder hinzu, damit Sie die geeigneten Schritte rechtzeitig einleiten können.
Antworten von Anwälten
Ascendance International Consulting (A-I-C)
If no out-of-court deal is reached, any creditor can file a debt-collection claim with the cantonal civil court; once the claim is served, the creditor has 30 days (plus any statutory extensions) to obtain a payment order and, if the debtor does not comply, to request enforcement (Betreibung/Zwangsvollstreckung). Enforcement can be initiated very quickly—often within a few weeks of the creditor’s application—so the GmbH should act promptly. To protect the company while negotiations are underway, you can file a "request for a moratorium" (Stundungsbegehren) with the competent cantonal court together with a draft restructuring plan; the court may grant a provisional stay of enforcement for up to 30 days (extendable upon justification) to give you breathing space to finalize the payment plan. In practice, the fastest route is to prepare a concise proposal (cash-flow forecast, proposed instalments, and any collateral offered), circulate it to all known creditors, and simultaneously submit a formal stay request to the court. Engaging a Swiss insolvency-law specialist will ensure the filing meets the procedural requirements, that the stay is granted, and that the eventual restructuring (whether a composition, a court-supervised plan, or full liquidation) proceeds in the most cost-effective manner. If you have further questions or need assistance drafting the stay request and negotiating with creditors, let us know—we can connect you with a qualified attorney in Zurich.
Sincerely,
Ascendence International Consulting
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