Beste Neugründung eines Unternehmens Anwälte in Schweiz
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1. Über Neugründung eines Unternehmens-Recht in Schweiz
Die Neugründung eines Unternehmens in der Schweiz umfasst die Wahl der passenden Rechtsform, die Erstellung von Statuten oder Gesellschaftsverträgen sowie die Eintragung ins Handelsregister. Rechtliche Vorgaben regeln Haftung, Kapitalbedarf, Geschäftsführung und Transparenzpflichten. Ein strukturierter rechtlicher Rahmen hilft Gründungsvorhaben, Risiken zu minimieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen
Bei der Wahl der Rechtsform kann ein Rechtsberater helfen, Haftungsrisiken, steuerliche Auswirkungen und Finanzierungskonzepte realistisch abzuschätzen. Falsch gewählte Strukturen verursachen oft teure Anpassungen später.
Beim Entwurf der Statuten oder eines Gesellschaftsvertrags klären Rechtsbeistände Stimmrechte, Gewinnverteilung, Nachfolgeregelungen und Austrittsklauseln. Unklare Formulierungen führen zu langwierigen Konflikten.
Bei der Einbringung von Vermögenswerten, Transfer von Anteilen oder Ausgestaltung von Gesellschaftervereinbarungen ist notarielle Beurkundung oft Pflicht. Rechtsbeistand verhindert rechtliche Fallstricke und formale Fehler.
Bei der Gründung mit mehreren Kantonen oder grenzüberschreitenden Elementen benötigt man Beratung zu Handelsregisterprozessen, Namensverwechslungen und Anmeldestrukturen. Die Schritte variieren je nach Kanton.
Für steuerliche Planung, VAT-Registrierung (MWST) und korrekte Buchführung ist eine praxisnahe Beratung sinnvoll. Fehler bei der Anmeldung führen zu Nachzahlungen oder Strafen.
Bei Arbeitnehmern, Arbeitsverträgen und Sozialversicherungspflichten hilft ein Rechtsberater, korrekte Einstellungsverträge, Lohnzahlungen und Meldeverfahren sicherzustellen. Das reduziert Rechtsrisiken gegenüber Arbeitnehmern.
3. Überblick über lokale Gesetze
Im Kern regeln das Obligationenrecht und das Zivilgesetzbuch die Gründung, Haftung und Verwaltung von Unternehmen. Daneben wirken Steuergesetze, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz, direkt auf die Geschäftstätigkeit. Die Rechtslage variiert zudem je nach Kanton bei Handelsregistereinträgen und Gerichtsverfahren.
Wesentliche Gesetze:
- Schweizer Obligationenrecht (OR) - regelt Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftung und Verwaltungsstrukturen.
- Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) - ergänzt Regelungen zu Rechtsverhältnissen, Eigentum und Vertragsschluss in bestimmten Fällen.
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) - regelt die Registrierung, Abrechnung und Pflichten zur Umsatzsteuer ab bestimmten Umsätzen.
Inkrafttretende Änderungen und Hinweise:
„Transparenzpflichten bei wirtschaftlichen Eigentümern wurden durch das Geldwäschereigesetz verschärft und betreffen neue Pflichten bei Gründungen.“
„Für eine Aktiengesellschaft (AG) ist ein Grundkapital von mindestens CHF 100 000 erforderlich, davon mindestens CHF 50 000 einbezahlt.“
„Bei der GmbH ist das Stammkapital CHF 20 000, das vollständig einbezahlt sein muss.“
Quellen: Schweizer Obligationenrecht (OR) - Art. 602 ff; Geldwäschereigesetz (GwG) - Pflichten zur Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer. Weitere Informationen finden Sie auf offiziellen Regierungsseiten.
4. Häufig gestellte Fragen
Was ist Neugründung eines Unternehmens in der Schweiz rechtlich gesehen?
Es umfasst die Wahl der Rechtsform, die Erstellung der Gründungsdokumente und die Eintragung ins Handelsregister. Danach ergibt sich die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft. Die genauen Pflichten hängen von der gewählten Rechtsform ab.
Wie melde ich mein Unternehmen im Handelsregister an und welche Unterlagen brauche ich?
Sie benötigen die Gründungsdokumente, eine notariell beurkundete Satzung (bei AG) oder einen Gesellschaftsvertrag (bei GmbH) sowie Identitätsnachweise der Gesellschafter. Zusätzlich ist ein Banknachweis über das Kapitalkonto erforderlich.
Was kostet die Gründung einer AG im Vergleich zur GmbH in der Schweiz?
Eine AG erfordert mindestens CHF 100 000 Grundkapital, während bei einer GmbH CHF 20 000 genügt. Die Notarkosten, Eintragung ins Handelsregister und allfällige Beratungskosten addieren sich je nach Fall erheblich.
Wie lange dauert der Gründungsprozess in der Praxis?
Die Notar- und Handelsregistereintragung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und kantonalen Abläufen. Notartermin und Prüfung durch das Registeramt beeinflussen die Dauer maßgeblich.
Brauche ich einen Rechtsbeistand bei der Gründung einer GmbH oder AG?
Nein, gesetzlich ist ein Rechtsbeistand nicht verpflichtend. Praktisch empfiehlt sich eine Beratung, um Satzung, Haftung, Steuern und Compliance korrekt zu regeln und späteren Fehlern vorzubeugen.
Was ist der Unterschied zwischen AG und GmbH aus Sicht der Haftung?
Beide Formen bieten eine beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Gesellschafter haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Satzung ab.
Wie viel Steuern muss ich bei der Neugründung beachten?
Neben der Bundeseinkommens- und Gewinnsteuer, fallen Kantons- und Gemeindesteuern an. Die MwSt-Pflicht hängt vom Jahresumsatz ab, meist ab CHF 100 000 Umsatz.
Wie lange dauert es, bis das Unternehmen offiziell rechtsfähig wird?
Nach Eintragung ins Handelsregister besteht die Gesellschaft als juristische Person mit rechtsverbindlichen Rechten und Pflichten. Diese Rechtsfähigkeit tritt mit der Eintragung ein.
Welche Unterlagen braucht es für die Namenswahl und Markenschutz?
Notwendig sind Namensverfügbarkeit, ggf. Markenrecherche und Prüfung von Markenrechten. Für Markenschutz sollten Sie eine Markenanmeldung in Erwägung ziehen.
Was passiert, wenn sich Eigentumsverhältnisse ändern oder Anteile übertragen werden?
Eine anteilige oder vollständige Übertragung erfordert notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Handelsregister. Gleichzeitig müssen neue Eigentümer in das Register aufgenommen werden.
Wie finde ich den passenden Rechtsberater für Gründungsvorhaben?
Beginnen Sie mit einer Erstberatung, prüfen Sie Referenzen, Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht und prüfen Sie Erfahrungen in Ihrem Kantonskontext. Holen Sie Vorabkostenvoranschläge ein.
Was bedeutet „wirtschaftlicher Eigentümer“ und welche Pflichten ergeben sich?
Der wirtschaftlich Berechtigte ist der letztendliche Benefizienzahler der Gesellschaft. GwG verpflichtet Offenlegung und Sorgfaltspflichten gegenüber Banken und Behörden.
5. Zusätzliche Ressourcen
Nutzen Sie offizielle Informationsquellen, um verlässliche Details zu erhalten.
- SECO - Staatsekretariat für Wirtschaft - Offizielle Ressourcen zur Unternehmensgründung, Rechtsformen, Gründungsförderung und kantonale Unterschiede. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html
- ESTV - Eidgenössische Steuerverwaltung - Informationen zu MwSt-Registrierung, Steuersätzen und Pflichtabgaben. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home.html
- Ch.ch - offizielle Regierungsplattform - Allgemeine Orientierung zur Gründung von Unternehmen, Beachtung gesetzlicher Pflichten. https://www.ch.ch/de/gruenden-eines-unternehmens/
6. Nächste Schritte
- Definieren Sie die passende Rechtsform (AG oder GmbH) unter Berücksichtigung Kapitalbedarf und Haftung - klären Sie steuerliche Auswirkungen.
- Prüfen Sie den Firmennamen auf Verfügbarkeit und potenzielle Markenrechte - erstellen Sie eine erste Namensliste.
- Erstellen Sie die notwendigen Gründungsdokumente (Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag) - planen Sie Regularien zur Governance.
- Beauftragen Sie einen Notar oder Rechtsberater - vereinbaren Sie Termin für Beurkundung und Einreichung beim Handelsregister.
- Eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen Sie das notwendige Grundkapital ein - erhalten Sie Bankbestätigungen für die Gründung.
- Legen Sie die steuerliche Registrierung fest - prüfen Sie MwSt-Pflicht und melden Sie sich gegebenenfalls beim ESTV an.
- Vereinbaren Sie eine Gründungscheckliste mit Ihrem Rechtsberater - planen Sie Folgeprozesse wie Gesellschaftsführung, Arbeitsverträge und Compliance.
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