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Über Nachlassverfahren-Recht in Deutschland
In Deutschland regeln Nachlassverfahren die ordnungsgemäße Abwicklung des Vermögens eines Verstorbenen. Dazu gehören die Feststellung der Erben, die Ausstellung eines Erbscheins, die Verwaltung des Nachlasses und die Abwicklung von Schulden. Rechtliche Grundlagen bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Praxis erfolgt in der Regel durch das Nachlassgericht, oft als Teil des Amtsgerichts.
Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen
In der Praxis treten häufig komplexe Fragen auf, bei denen rechtliche Beratung sinnvoll ist. Hier sind konkrete Situationen, in denen Unterstützung sinnvoll ist:
- Der Erblasser hat ein mehrdeutiges oder streitiges Testament hinterlassen und die Erbfolge ist umstritten.
- Immobilien, Unternehmen oder Vermögenswerte im Ausland gehören zum Nachlass und erfordern grenzüberschreitende Regelungen.
- Pflichtteilsansprüche Dritter stehen im Raum und müssen fachgerecht berechnet und durchgesetzt werden.
- Es gibt mehrere Erben mit unterschiedlichen Interessen, was eine geregelte Teilung des Nachlasses erschwert.
- Der Nachlass enthält Schulden, deren Berücksichtigung die Vermögensverteilung beeinflusst und eine klare Rangfolge erfordert.
- Der Antrag auf Erbschein oder eine Nachlassverwaltung wird abgelehnt oder erfordert eine Berufung gegen eine Gerichtsentscheidung.
Ein Rechtsbeistand hilft Ihnen, die richtigen Unterlagen zu beschaffen, Fristen einzuhalten und den passenden Verfahrensweg zu wählen. Er kann zudem helfen, Missverständnisse zu vermeiden und unnötige Kosten zu reduzieren.
Überblick über lokale Gesetze
Wichtige Rechtsgrundlagen sind das BGB und das FamFG, die das Erbrecht, das Erbscheinverfahren und die freiwilligen Gerichtsverfahren regeln. Das BGB definiert die Rechtsnachfolge der Erben und die Verteilung des Nachlasses. Das FamFG regelt das Verfahren rund um Erbscheine und Nachlassverwaltung im gerichtlichen Rahmen.
Das Nachlassgericht ist in der Praxis in der Regel das Amtsgericht am Ort des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Bei bestimmten Vermögenswerten oder Rechtsstreitigkeiten können andere Zuständigkeiten greifen. Die gesetzlichen Regelungen wurden zuletzt durch Reformen der freiwilligen Gerichtsbarkeit angepasst, um Verfahren zu vereinfachen und die Digitalisierung voranzutreiben.
“Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die die Erbenstellung bestätigt und den Rechtsnachweis über den Nachlass ermöglicht.”- Justizportal des Bundes und der Länder
“Das Nachlassgericht prüft die Erbfolge, ordnet die Nachlassverwaltung an und entscheidet über Erbscheine.”- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
“Im Erbrecht gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Erben, soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist.”- Gesetzestext BGB
Aktuelle Entwicklungen betreffen die Digitalisierung des Verfahrens und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Prüfen Sie regelmäßig offizielle Hinweise, ob neue Verfahren oder Fristen eingeführt wurden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Erbschein und wozu dient er?
Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die die Erbenstellung bestätigt. Er dient dem Eigentumsnachweis gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden. Ohne Erbschein kann der Nachlass oft nicht sicher verwaltet oder veräußert werden.
Wie beantrage ich den Erbschein beim Nachlassgericht?
Der Antrag erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht. Notwendige Unterlagen sind der Sterbeeintrag, der Erbvertrag oder das Testament, eine Aufstellung des Vermögens und der Schenkungsnachweise. Ein Rechtsbeistand kann den Antrag rechtssicher einreichen.
Wann ist das Nachlassgericht zuständig?
In der Praxis ist das Amtsgericht am Ort des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen zuständig. Liegen Immobilien im Ausland vor, können zusätzliche Zuständigkeiten entstehen. Der Erbschein wird oft beim Nachlassgericht beantragt, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist.
Kann ich den Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Anwalt?
Sie können den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Ein Anwalt oder Rechtsberater hilft jedoch, Fehler zu vermeiden und Unterlagen präzise einzureichen. Insbesondere bei streitigen Erbschaften reduziert sich das Risiko langer Verzögerungen durch fachliche Unterstützung.
Wie viel kostet das Erbscheinverfahren ungefähr?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der zuständigen Behörde. Typische Kosten liegen je nach Umfang bei einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. Eine frühzeitige Beratung hilft, Überraschungen zu vermeiden.
Wie lange dauert die Erbauseinandersetzung typischerweise?
Eine einfache Erbfolge kann 3-6 Monate dauern. Bei komplexen Nachlässen oder Streitigkeiten verlängert sich das Verfahren oft auf ein Jahr oder länger. Die Dauer hängt stark von den vorliegenden Unterlagen und der Rechtslage ab.
Brauche ich einen Notar oder eine notarielle Beglaubigung?
Für bestimmte Dokumente, wie Testament oder notariell beglaubigte Erklärungen, ist ein Notar erforderlich. Der Erbschein selbst wird vom Gericht ausgestellt, aber notarielle Formen können in der Beurkundung des Testaments hilfreich sein. Die NotarbBescheinigung kann die Rechtsklarheit erhöhen.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Nachlassverwaltung?
Der Erbschein bestätigt die Erbenstellung. Die Nachlassverwaltung regelt die Verwaltung des Nachlasses, wenn kein Verwalter vorhanden ist oder wenn Mehrheitsbeschlüsse nötig sind. Beide Instrumente dienen der ordnungsgemäßen Abwicklung, aber in unterschiedlichen Phasen des Verfahrens.
Wie prüft das Gericht Testamente oder Erbverträge?
Das Gericht prüft Form, Inhalt und Rechtsverbindlichkeit der testamentarischen Verfügungen. Es achtet auf Formvorschriften und mögliche Anfechtungen durch Pflichtteilberechtigte. Falls nötig, wird der Notar zur Beglaubigung konsultiert.
Kann der Pflichtteil beansprucht werden und wer hat Anspruch?
Der Pflichtteil schützt nahe Verwandte, typischerweise Kinder und Ehepartner. Er ist in bestimmten Konstellationen auch gegenziehe Erbfolgen möglich. Eine individuelle Prüfung hilft, Ansprüche korrekt zu berechnen.
Wie finde ich den richtigen Anwalt für Nachlassverfahren?
Wählen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Rechtsberater mit Erfahrung im Nachlass. Prüfen Sie Referenzen, Gebührenrahmen und konkrete Erfahrungen mit Erbschein- oder Nachlassverfahren. Ein Erstgespräch klärt Kostensituation und Vorgehen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Erbschein?
Wichtige Unterlagen sind Personalausweise, Sterbeurkunde, Nachweise über Erben und Vermögen, sowie der Erbvertrag oder das Testament. Zusätzlich sind ggf. Lichtbildkopien von Ausweisen und Grundbuch- oder Grundbuchauszüge hilfreich. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Antrag.
Wie erkenne ich, ob ich erbberechtigt bin?
Prüfen Sie die gesetzliche Erbfolge nach BGB sowie vorhandene letztwillige Verfügungen. Sind Ehegatte, Kinder oder Eltern beteiligt, ergeben sich Pflichtteil- und Erbquoten. Eine Rechtsberatung hilft, Ansprüche zuverlässig zu klären.
Was tue ich, wenn der Nachlass im Ausland verortet ist?
Klären Sie die örtliche Zuständigkeit und mögliche Rechtsfolgen im Ausland. Oft sind grenzüberschreitende Regelungen nötig, etwa zur Anerkennung von ausländischen Testamenten. Ein Rechtsbeistand koordiniert die Schritte beider Jurisdiktionen.
Zusätzliche Ressourcen
Nutzen Sie offizielle Anlaufstellen und Rechtsquellen, um fundierte Informationen zu erhalten. Die folgende Auswahl bietet verlässliche Grundlagen zum Erbrecht, Erbscheinsverfahren und Nachlassrecht:
- Justizportal des Bundes und der Länder - Überblick über Erbscheinverfahren, Nachlassverwaltung und gerichtliche Zuständigkeiten.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - zentrale Rechtsgrundlagen zur Rechtsnachfolge und Erbrecht.
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - regelt Erbscheinsverfahren und freiwillige Gerichtsverfahren.
Nächste Schritte
- Ermitteln Sie den konkreten Verwendungszweck: Erbschein beantragen, Nachlassverwaltung beantragen oder Testamentsvollstreckung prüfen. (1-2 Tage)
- Sammeln Sie grundlegende Unterlagen: Sterbeurkunde, Personalausweise, Testament, Erbverträge, Vermögensverzeichnisse. (3-7 Tage)
- Bestimmen Sie den zuständigen Nachlassgericht anhand des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Prüfen Sie ggf. Immobilien im Ausland separat. (1-3 Wochen)
- Entscheiden Sie, ob Sie selbst vorgehen können oder ob ein Anwalt sinnvoll ist. Holen Sie ggf. eine telefonische Ersteinschätzung ein. (2-7 Tage)
- Bereiten Sie den Erbschein- oder Nachlassverwaltungsantrag vor, ggf. mit Unterstützung Ihres Rechtsberaters. (5-14 Tage)
- Reichen Sie den Antrag beim Nachlassgericht ein und merken Sie sich Fristen. Notieren Sie sich eine realistische Bearbeitungsdauer. (1-2 Wochen bis zur Einreichung)
- Klärung bei Rückfragen: Reagieren Sie zeitnah auf Anfragen des Gerichts oder Ihres Beraters. (je nach Nachfrage wenige Tage)
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