Rechtliche Ratgeber von Tekin Law Firm:
- Arbitration in Turkey
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Rechtliche Ratgeber von Tekin Law Firm:
Projektfinanzierung ist eine Finanzierungsstruktur, bei der ein Großprojekt durch ein eigenständiges Zweckunternehmen (SPV) finanziert wird. Die Kreditgeber sichern sich typischerweise über projektbezogene Vermögenswerte und Cashflows ab. Notwendige Verträge umfassen Kreditverträge, Sicherheitsvereinbarungen und internerverbindliche Absprachen zwischen Gläubigern.
In Deutschland basiert Projektfinanzierung auf allgemeinen Rechtsgrundlagen des Zivilrechts sowie spezialrechtlichen Regelungen zu Banken, Wertpapieren und Insolvenz. Es gibt kein eigenständiges „Projektfinanzierungsgesetz“, sondern die Struktur beruht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Insolvenzordnung (InsO). Diese Gesetze regeln Sicherheiten, Haftung, Gläubigerrechte und Insolvenzfolgen der SPV.
Wichtige Rechtskonzepte in Deutschland umfassen Sicherungsrechte (z. B. Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung), Treuhand- und Abtretungsvereinbarungen sowie vertragliche Intercreditor-Abkommen. Darin wird der Rangfolge der Gläubigerinteressen, der Zahlungspriorität und der Verteilung von Aufwendungen im Ernstfall einer Bilanzkrise festgelegt.
Projektfinanzierung berührt zudem aufsichtsrechtliche Aspekte. Banken, Finanzdienstleister und Fonds unterliegen der Aufsicht durch BaFin. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen spielen Institutsgrenzen, Compliance-Anforderungen und steuerliche Aspekte eine wesentliche Rolle.
Quelle: BaFin - Rahmenbedingungen für projektbezogene Finanzierung und Sicherheiten in Deutschland. BaFin
Quelle: Gesetzesmaterialien und Rechtsnormen zu BGB, KWG, KAGB und InsO. Gesetze im Internet
Die rechtliche Landschaft für Projektfinanzierung in Deutschland wird von mehreren Kerngesetzen geprägt. Die folgenden drei Rechtsbereiche sind besonders relevant:
Das BGB regelt zentrale Sicherheiten wie Grundschuld, Hypothek und Sicherungsübereignung, die häufig in Kreditverträgen verwendet werden. Es legt auch grundlegende Grundlagen für Vertragsfreiheit, Haftung und Rücktritt fest. Zu beachten sind spezifische Regelungen zum Abtretungs- und Aufrechnungsrecht im Kontext von Projektverträgen.
Das KWG regelt, wer Banken und Finanzdienstleistungen anbieten darf, und setzt Aufsichtsstandards fest. Für Projektfinanzierungen mit Banken als Kreditgeber bedeuten Änderungen im KWG strengere Anforderungen an Kapitalausstattung, Risikomanagement und Transparenz. Die Umsetzung erfolgt im Zusammenspiel mit weiteren Verordnungen der BaFin.
Das KAGB regelt die Verwaltung von Investmentvermögen und die Tätigkeit von Investmentgesellschaften. Viele Projektfinanzierungen nutzen spezielle Fondsstrukturen, die unter das KAGB fallen. Es definiert Anforderungen an Transparenz, Risiko- und Anlegerschutz sowie Aufsicht durch BaFin.
Die InsO beeinflusst, wie Projektfinanzierungen in einer Insolvenz behandelt werden. Sie regelt Gläubigerrechte, Insolvenzverfahren und Restrukturierungsmöglichkeiten. Eine vorausschauende Rechtsberatung hilft bei der Planung von Roll-over-Finanzierungen und Sanierungsoptionen.
Aktuelle Trends und Anpassungen betreffen insbesondere die Harmonisierung mit EU-Vorgaben wie AIFMD im KAGB und verstärkte Transparenzpflichten in grenzüberschreitenden Transaktionen. Sie sollten daher regelmäßig prüfen, ob Ihre Verträge EU- oder nationale Anpassungen benötigen.
Project financing fokussiert sich auf das Projekt-Cashflow statt auf das Gesamtvermögen der Sponsorenseite. Die SPV dient als Kreditnehmer, und Rückzahlung erfolgt aus dem Projekt-Output; die Sponsoren haften meist nur eingeschränkt.
Sie gründen eine eigenständige Gesellschaft, typischerweise eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Die SPV besitzt das Projektvermögen und tritt in Verträge ein, während Kredite direkt an die SPV gewährt werden.
Der Kreditvertrag sollte Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsplan, Covenants, Ereignisse von Verzug und Kreditverfall, Sicherheitsbestimmungen und Intercreditor-Agreements umfassen.
Von der Due Diligence bis zum Auslaufen der Finanzierungsverträge dauern komplexe Projekte typischerweise 6 bis 12 Monate, je nach Größe, Regulierung und Tenderprozessen.
Nicht jedes Projekt erfordert BaFin-Genehmigung. Banken- und Wertpapieraspekte unterliegen BaFin-Aufsicht, insbesondere bei Fondsstrukturen oder bestimmten Finanzierungstrukturen.
Ja, dabei sind Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise und EU-Vorgaben zu beachten. Eine klare Dokumentation der Struktur ist entscheidend.
Ja, frühe Beratung hilft, riskante Vertragsklauseln zu vermeiden, Compliance-Lücken zu schließen und Kostenüberschreitungen zu verhindern.
Für Fondsstrukturen, die Investitionsvermögen halten, ist das KAGB oft einschlägig. Es regelt Aufsicht, Transparenz und Anlegerschutz.
Ein Intercreditor-Agreement legt Rangfolge, Rechte und Pflichten mehrerer Gläubiger fest. Es verhindert Konflikte bei Zahlungsunfähigkeit oder Refinanzierungen.
Beratungskosten variieren stark, oft 1-3 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens plus stundenbasierte Gebühren. Eine klare Fee-Struktur im Voraus ist sinnvoll.
Bei veränderten Zinsniveaus, vertraglichen Covenants oder Nachfolgefinanzierungen ist Refinanzierung sinnvoll. Frühzeitige Planung reduziert Risiken.
Sicherheiten schützen Gläubiger und ermöglichen bessere Konditionen. Ohne adäquate Sicherheitsstrukturen steigt das Ausfallrisiko signifikant.
KfW - KfW Bankengruppe bietet Finanzierungsinstrumente, Beratung und Förderprogramme für Infrastruktur- und Energieprojekte. KfW
BaFin - Federal Financial Supervisory Authority überwacht Banken, Finanzdienstleister und Wertpapiermärkte in Deutschland. BaFin
ESMA - European Securities and Markets Authority koordiniert EU-weite Aufsicht und Harmonisierung von Kapitalmärkten, inkl. projektbezogener Finanzierung. ESMA
Projektfinanzierungen beruhen in Deutschland typischerweise auf einer separaten Zweckgesellschaft (SPV) und auf der Kreditvergabe gegen die projektbezogenen Cashflows. Quelle: BaFin
Quelle: BaFin - https://www.bafin.de
Das KAGB regelt Investmentvehikel und Fondsstrukturen, die in vielen Projektfinanzierungen eingesetzt werden. Quelle: Gesetze im Internet
Quelle: KAGB - https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/
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