Beste Sexuelle Belästigung Anwälte in Frauenfeld

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Kostenlos. Dauert 2 Min.

Teichmann International
Frauenfeld, Schweiz

Gegründet 1995
50 Personen im Team
Romansh
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German
English
KANZLEIPROFILDas Kerngeschäft unserer Kanzlei bilden die Bereiche Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Strafrecht. Dank unserer Expertise, die auf exzellenter Ausbildung und Erfahrung beruht, können wir jedoch auch in vielen weiteren Rechtsgebieten umfassende Beratung...

Gegründet 2000
50 Personen im Team
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For SMEs, private individuals and communitiesAs lawyers, we advise small and medium-sized enterprises (SMEs) and support private individuals and foundations. Municipalities and public institutions also make use of our advice.Advisory and in courtAs lawyers, we help you with contracts and legal...
BEKANNT AUS

1. Über Sexuelle Belästigung-Recht in Frauenfeld, Schweiz

Sexuelle Belästigung ist in der Schweiz eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Am Arbeitsplatz greift das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann und verpflichtet Arbeitgeber zu Prävention sowie zum Schutz der Betroffenen. In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene Ansprüche auf Unterstützung, Abhilfe und ggf. Entschädigung geltend machen können. In Frauenfeld, der Hauptstadt des Kantons Thurgau, gelten dieselben bundesweiten Regelungen, ergänzt durch kantonale Anlaufstellen und Beratungsangebote.

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

  • Szenario 1: Ein Angestellter erlebt wiederholte sexuelle Kommentare am Arbeitsplatz in Frauenfeld und der Arbeitgeber unternimmt keine adäquaten Schritte. Sie benötigen rechtliche Beratung, um eine Beschwerde vorzubereiten, fristgerecht einzureichen und ggf. eine Unterlassungsverfügung zu prüfen. Ein Rechtsbeistand hilft auch bei der Durchsetzung von Schadenersatz oder Entschädigungen.

  • Szenario 2: Belästigung durch einen Vorgesetzten führt zu einer belastenden Arbeitsumgebung; der Betrieb verweigert eine Lösung oder schikaniert den Betroffenen weiter. Ein Anwalt erklärt Ihre Rechte, klärt Beweisanforderungen und hilft Ihnen, eine formelle Beschwerde zu formulieren.

  • Szenario 3: Belästigende Handlungen ereignen sich außerhalb des Arbeitsplatzes, z. B. in Geschäften oder im öffentlichen Raum in Thurgau; eine Anzeige oder zivilrechtliche Klage könnte sinnvoll sein. Rechtsberatung klärt das richtige Vorgehen und mögliche Ansprüche (Schadensersatz, Genugtuung).

  • Szenario 4: Die Belästigung wird von der Geschäftspartnerin bzw. einem Kunden gemeldet und es drohen Reputations- oder Arbeitsrechtskonsequenzen. Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Abgrenzung zivilrechtlicher Forderungen und der Meldung an zuständige Behörden.

  • Szenario 5: Sie benötigen eine gerichtliche oder außergerichtliche Lösung, um eine fortlaufende Belästigung zu beenden; hier kommt oft eine Unterlassungsverfügung oder eine Schutzmaßnahme infrage. Rechtsberatung klärt die notwendigen Schritte und Fristen.

3. Überblick über lokale Gesetze

In der Schweiz erfolgt der Schutz vor sexueller Belästigung primär über das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann sowie das Arbeitsgesetz. Ergänzend greifen strafrechtliche Bestimmungen des Strafgesetzbuchs bei schweren Fällen oder Straftaten. Diese Instrumente bilden den rechtlichen Rahmen für Betroffene in Frauenfeld und im ganzen Kanton Thurgau.

  • Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann - zentrale Regelung gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz und für den Schutz vor Belästigung. Inkrafttreten: 1996. In der Praxis führt die Norm zu konkreten Ansprüchen auf Schutz, Beratung und gegebenenfalls Schadenersatz.
  • Arbeitsgesetz (ArG) - regelt Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Mitarbeitenden. In Kraft seit 1964. Arbeitgeber müssen geeignete Massnahmen zum Schutz vor Belästigung treffen.
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) - umfasst strafbare Handlungen wie sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung in bestimmten Kontexten. Gilt bundesweit. Je nach Schweregrad kann eine Anklage erfolgen.

Beachten Sie den örtlichen Gerichtsstand: In zivilrechtlichen Fällen wird in der Praxis oft der Ort des Vorfalls oder der Sitz des Arbeitgebers als Gerichtsstand herangezogen; bei strafrechtlichen Angelegenheiten ist der Staat zuständig, in dem die Straftat begangen wurde. In Thurgau, und damit auch in Frauenfeld, richten sich Verwaltungs- und Gerichtsverfahren nach dem kantonalen Recht und den bundesweiten Vorgaben.

„Sexual harassment is a form of gender-based discrimination.”

Quelle: OHCHR

„Harassment and violence at work must be eliminated; every worker has the right to a workplace free from harassment.”

Quelle: ILO

„Almost one in three women have experienced harassment at work.”

Quelle: FRA - European Union Agency for Fundamental Rights

4. Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet sexuelle Belästigung rechtlich gesehen am Arbeitsplatz?

Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sie umfasst wiederholte, unerwünschte Verhaltensweisen wie Kommentare, Anzügliches, Berührungen oder Andeutungen. Rechtlich schützt das Gleichstellungsgesetz Betroffene am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Wie melde ich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Frauenfeld?

Starten Sie zunächst eine interne Meldung beim Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung. Dokumentieren Sie alle Vorfälle Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte und Zeugen. Holen Sie sich anschließend rechtliche Beratung, um formelle Schritte, Fristen und mögliche Auflagen zu klären.

Wann sollte ich sofort rechtliche Schritte erwägen?

Wenn die Belästigung fortsetzt, sich verschlimmert oder drohende Maßnahmen gegen Sie erfolgen, sollten Sie umgehend Rechtsbeistand suchen. In ernsthaften Fällen kann eine Strafanzeige sinnvoll sein, zusätzlich zu zivilrechtlichen Ansprüchen.

Wo finde ich in Thurgau spezialisierte Rechtsberatung für sexuelle Belästigung?

Sie finden spezialisierte Rechtsberaterinnen in Frauenfeld und im ganzen Thurgau über die kantonalen Anwaltskammern oder lokale Rechtsberatungsstellen. Eine Erstberatung klärt Ihre Optionen, Kosten und Erfolgsaussichten.

Wie viel kostet ein Anwalt für sexuelle Belästigung in Frauenfeld?

Beratungskosten variieren je nach Fallumfang und Stundensatz der Kanzlei. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung oder eine Pauschalgebühr für das erste Gespräch an. Informieren Sie sich vorab über Zahlungsmodalitäten und eventuelle Erfolgsprovisionen.

Sollte ich eine Anzeige erstatten, wenn die Belästigung strafbar sein könnte?

Bei strafbaren Handlungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei. Ein Anwalt prüft mit Ihnen, ob Anklage, Anzeige oder beides sinnvoll ist und unterstützt bei der Beweissicherung.

Was ist der Unterschied zwischen einer zivilrechtlichen Klage und einer strafrechtlichen Anzeige?

Eine zivilrechtliche Klage zielt auf Geld- oder Unterlassungsansprüche ab, während eine strafrechtliche Anzeige die Staatsanwaltschaft zur Prüfung strafbarer Handlungen veranlasst. Beide Wege können parallel laufen, erfordern jedoch unterschiedliche Beweismittel und Fristen.

Wie lange dauern typischerweise Gerichtsverfahren in Thurgau?

Zivile Verfahren in Thurgau dauern häufig mehrere Monate bis zu einem Jahr, je nach Komplexität und Beweislast. Strafverfahren können je nach Fallkonstellation 6 bis 18 Monate oder länger bedeuten. Rechtsberatung hilft, realistische Zeitrahmen abzustecken.

Brauche ich unbedingt einen Anwalt, um Belästigung zu melden?

Eine Beratung durch einen Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, doch erhöht sie Ihre Chancen auf eine klare Rechtsdurchsetzung. Ein Rechtsbeistand klärt Ihre Rechte, sammelt Belege und unterstützt bei Verhandlungen oder Gerichtsverfahren.

Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt in Frauenfeld?:

Nutzen Sie lokale Anwaltsverzeichnisse, Empfehlungen aus dem Freundes- oder Kollegenkreis oder die Kantonskammer Thurgau. Achten Sie auf Spezialisierung im Bereich Arbeitsrecht, Diskriminierung und Strafrecht. Vereinbaren Sie eine kurze telefonische Erstberatung, um die Passgenauigkeit zu prüfen.

Welche Beweismittel helfen bei sexueller Belästigung?

Dokumentierte Vorfälle, Datum/Uhrzeit, Ort, Zeugen, Screenshots, E-Mails oder Nachrichten sind hilfreich. Halten Sie Kontakte zu Zeugen fest und sichern Sie relevante Belege zeitnah. Ein Anwalt unterstützt Sie bei der richtigen Sammlung und Organisation der Beweise.

Wie verhalte ich mich bei einer Belästigung durch eine Drittperson?

Verlassen Sie die Situation sicher, melden Sie den Vorfall sofort und dokumentieren Sie ihn. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die zuständigen Behörden. Ein Rechtsbeistand klärt, ob eine zivil- oder strafrechtliche Vorgehensweise sinnvoll ist.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer internen Beschwerde und einer Anzeige?

Eine interne Beschwerde zielt auf eine Lösung innerhalb der Organisation ab, oft durch Disziplinar- oder Abhilfemaßnahmen. Eine Anzeige oder Klage richtet sich gegen straf- oder zivilrechtliche Ansprüche vor Gericht. Beide Wege können parallel laufen.

Was ist der erste Schritt, wenn ich unsicher bin?

Vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung mit einer spezialisierten Rechtsberatung in Frauenfeld. Dort klären Sie Ihre Optionen, Kosten und die beste Vorgehensweise für Ihren Fall. Beginnen Sie mit der Dokumentation der Vorfälle.

5. Zusätzliche Ressourcen

  • ILO - International Labour Organization - Richtlinien und Arbeitsstandards zu Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. https://www.ilo.org
  • OHCHR - Office of the High Commissioner for Human Rights - Grundsätze zum Schutz vor Belästigung und Diskriminierung. https://www.ohchr.org
  • FRA - European Union Agency for Fundamental Rights - Statistiken und Berichte zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. https://fra.europa.eu

6. Nächste Schritte

  1. Dokumentieren Sie alle Vorfälle sofort und erstellen Sie eine chronologische Übersicht (Datum, Ort, Beteiligte, Zeugen, Art der Belästigung). Rechnen Sie mit einer lückenlosen Beweissicherung. Zeitaufwand: 1-2 Tage
  2. Prüfen Sie, ob der Vorfall am Arbeitsplatz, in der Bildungseinrichtung oder im öffentlichen Raum stattgefunden hat und ob eine Meldung an den Arbeitgeber sinnvoll ist. Zeitaufwand: 1 Tag
  3. Suchen Sie eine spezialisierte Rechtsberatung in Frauenfeld oder Thurgau auf. Vereinbaren Sie eine erste, ggf. kostenlose Beratung. Zeitaufwand: 1-2 Wochen
  4. Lassen Sie sich über Ihre Optionen informieren: interne Beschwerde, zivilrechtliche Klage, strafrechtliche Anzeige. Der Anwalt erklärt Kosten, Fristen und Erfolgsaussichten. Zeitaufwand: 1-2 Wochen
  5. Wählen Sie gemeinsam mit dem Anwalt den passenden Rechtsweg und beginnen Sie mit der Einreichung relevanter Unterlagen. Zeitaufwand: 2-6 Wochen
  6. Bereiten Sie sich auf Gerichts- oder Verhandlungen vor, inklusive Zeugenaussagen und Beweisführung. Der Rechtsbeistand unterstützt bei Strategie und Verhandlungstaktik. Zeitaufwand: variiert

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