- Für deutsche KMU greifen meist gleichzeitig EU Sanktionen, deutsches Außenwirtschaftsrecht und in der Praxis oft auch US Regeln, wenn es US Bezugspunkte gibt.
- Ein praxistaugliches Know Your Customer bedeutet nicht nur Listenprüfung, sondern auch Endverwendung, Endnutzer und Umgehungsrisiken aktiv zu plausibilisieren.
- Typische KMU Fehler sind „einmal geprüft reicht", fehlende Dokumentation und blinde Flecken bei Reexport, Software, Techniktransfer und Dienstleistungen.
- Ein wirksames Sanktions Compliance System muss Verantwortlichkeiten, Prozesse, Eskalation, Schulung und stichprobenartige Kontrollen abdecken.
- Spätestens bei Russland Bezug, Dual Use Gütern, US Komponenten, ungewöhnlichen Routen oder Druck durch den Kunden sollten externe Spezialisten eingebunden werden.
Welche Suchintention haben Unternehmen bei „Sanctions & Export Controls" und wer ist die Zielgruppe?
Deutsche Unternehmen suchen hier überwiegend nach Handlungswissen: Welche Prüfungen sind Pflicht, wie setze ich sie praktisch um und wie senke ich Haftungsrisiken. Die Zielgruppe ist klar B2B, typischerweise Geschäftsführung, Vertrieb, Einkauf, Logistik und Compliance in KMU.
Der Druck entsteht oft aus konkreten Situationen: neue Kunden im Ausland, Lieferengpässe, Umstellung von Lieferketten oder Zahlungen über Banken, die Nachweise verlangen. In diesen Momenten braucht es klare, wiederholbare Schritte statt abstrakter Rechtsbegriffe.
Know (Verstehen): Welche Regeln gelten und wie hängen EU, Deutschland und USA zusammen?
Do (Handeln): Welche Checks mache ich vor Angebot, Versand, Installation, Software Update oder Zahlungsfreigabe?
Compare (Vergleichen): Welche Screening Tools, Prozessmodelle und Audit Ansätze passen zu einem KMU?
Welche EU Sanktionen, US Sekundärsanktionen und deutschen Exportkontrollregeln sind für KMU relevant?
Für deutsche Exporteure sind EU Sanktionen und EU Exportkontrolle der Ausgangspunkt, ergänzt durch deutsches Außenwirtschaftsrecht für Zuständigkeiten, Verfahren und Strafbarkeit. US Regeln werden relevant, wenn es US Bezugspunkte gibt oder wenn Geschäftspartner US Sanktionsrisiken nicht akzeptieren.
EU Ebene: EU Sanktionen wirken direkt in Deutschland. Sie umfassen vor allem personen und unternehmensbezogene Maßnahmen (zum Beispiel eingefrorene Gelder, Bereitstellungsverbote) sowie Ländermaßnahmen (Embargos, sektorale Verbote, Dienstleistungsverbote). Parallel gilt die EU Dual Use Exportkontrolle für Güter mit ziviler und militärischer Verwendung.
Deutschland Ebene: Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regeln unter anderem Verfahrenspflichten, Mitwirkungspflichten, Kontrolle, Bußgelder und Straftatbestände sowie die Rolle deutscher Behörden. Viele Genehmigungsfragen laufen in der Praxis über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
USA Ebene: US Primärsanktionen binden vor allem US Personen und US Unternehmen. Sekundärsanktionen können auch Nicht US Unternehmen treffen, wenn bestimmte Geschäfte mit sanktionierten Ländern, Sektoren oder Personen stattfinden. Dazu kommen US Exportkontrollen, die Nicht US Exporte betreffen können, wenn US Ursprungstechnologie oder bestimmte US Komponenten enthalten sind oder wenn Lieferungen an gelistete Endnutzer gehen.
Typische US Bezugspunkte: US Kunden, US Tochtergesellschaft, US Dollar Zahlungen, US Komponenten im Produkt, US Software oder Cloud Dienste, Weitergabe technischer Daten an US Personen.
Praktische Folge: Selbst wenn ein Export nach EU Recht erlaubt erscheint, kann ein Bank, Versicherer oder Kunde zusätzliche US Compliance Nachweise verlangen.
Offizielle Einstiege: Außenwirtschaftsgesetz (Gesetze im Internet), BAFA Ausfuhrkontrolle, OFAC Sanctions Programs (USA)
Welche Prüfpflichten haben KMU gegenüber Kunden, Lieferanten und Endverwendung (Know Your Customer)?
KMU müssen vor relevanten Geschäftsvorfällen risikobasiert prüfen, ob Personen, Organisationen, Länder, Güter, Dienstleistungen oder Zahlungen von Verboten oder Genehmigungspflichten erfasst sind. Ein wirksames Know Your Customer verbindet Listenprüfung mit Endverwendungsprüfung und dokumentiert die Entscheidung so, dass sie intern und extern nachvollziehbar bleibt.
Welche Prüfungen sollten als Mindeststandard vor Angebot, Lieferung und Zahlung stattfinden?
Als Mindeststandard sollten Sie die Beteiligten screenen, das Zielland und mögliche Umgehungswege bewerten sowie Endnutzer und Endverwendung plausibilisieren. Danach folgt die Frage, ob eine Genehmigung nötig ist oder ob das Geschäft verboten ist.
| Prüfschritt | Worum geht es? | Praktische Nachweise | Was ist ein Warnsignal? |
|---|---|---|---|
| Sanktionslisten Screening | Treffer bei gelisteten Personen, Unternehmen, Schiffen | Name, Adresse, Registerdaten, wirtschaftlich Berechtigte | Namensähnlichkeit, wechselnde Schreibweisen, unklare Eigentümer |
| Länder und Routencheck | Embargos, Transit, Umgehungsrisiken | Incoterms, Spediteur, Zwischenhändler, Lieferroute | Unlogische Route, kurzfristige Umladung, Free Zones |
| Endnutzer und Endverwendung | Militär, ABC, Überwachung, Reexport | Endverbleibserklärung, Projektbeschreibung, Website Recherche | Kunde verweigert Angaben, „für allgemeinen Bedarf", ungewöhnliche Spezifikationen |
| Güterklassifizierung | Dual Use Einordnung, nationale Listen, Software, Technik | Technische Daten, Stücklisten, ECCN oder EU Position, interne Einstufung | „Nur Standardware" ohne Spezifikation, Mischprodukte, Ersatzteile |
| Zahlungs und Finanzfluss | Bereitstellungsverbot, eingefrorene Gelder, Bankenanforderungen | Zahlungsweg, Bankdaten, Vertragsparteien, Beneficial Owner | Drittzahler, Barzahlung, Krypto, Druck auf schnelle Zahlung |
Wie prüfen KMU die Endverwendung in der Praxis, ohne den Vertrieb zu blockieren?
Am besten funktioniert eine kurze, standardisierte Abfrage mit klaren Eskalationskriterien. So bleibt der Prozess schnell, und nur die Risikofälle landen bei Spezialisten.
Standardfragen in Angebot oder Auftragsbestätigung: Wer nutzt die Ware, wo, für welches Projekt, mit welchem Weiterverkauf?
Endverbleibserklärung bei Risikomerkmalen: zum Beispiel bei sensiblen Gütern, auffälligen Ländern oder Zwischenhändlern.
Plausibilitätscheck: Passt das Produkt zum Geschäftsmodell des Kunden? Passt die Menge? Passt die Lieferadresse?
Eskalation: Wenn der Kunde ausweicht, widersprüchliche Angaben macht oder ungewöhnlichen Zeitdruck erzeugt.
Dokumentation: Entscheider, Datum, Quellen, Ergebnis, Auflagen.
Welche typischen Compliance Fehler machen KMU und welche finanziellen sowie strafrechtlichen Folgen drohen?
KMU scheitern häufig nicht an fehlendem Willen, sondern an unklaren Zuständigkeiten, fehlender Dokumentation und der Annahme, dass nur „High Tech" betroffen ist. Verstöße können zu Lieferstopps, eingefrorenen Zahlungen, erheblichen Bußgeldern, Einziehung von Erlösen und in schweren Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen für Verantwortliche führen.
Welche Fehler sieht man besonders oft?
Die folgenden Muster tauchen in Audits und Ermittlungsfällen regelmäßig auf, weil sie im Tagesgeschäft „praktisch" wirken, rechtlich aber riskant sind.
Nur einmal prüfen: Der Kunde wurde vor einem Jahr gescreent, danach nie wieder. Sanktionslisten ändern sich laufend.
Listenprüfung ohne Endverwendung: Kein Treffer bedeutet nicht automatisch erlaubt, wenn Endnutzung oder Reexport kritisch ist.
Techniktransfer übersehen: Software Updates, Fernwartung, CAD Daten, Cloud Zugriffe oder Trainings können exportkontrollrechtlich relevant sein.
„Wir liefern nur innerhalb der EU": Schon die mittelbare Bereitstellung an gelistete Personen oder für bestimmte Zwecke kann verboten sein, auch ohne klassischen Export.
Dokumentationslücken: Ohne nachvollziehbare Akte wirkt auch eine richtige Entscheidung später wie eine Pflichtverletzung.
Was kostet schlechte Compliance in der Praxis, auch ohne Urteil?
Viele Kosten entstehen lange vor einem Bußgeld oder Strafverfahren: durch zurückgehaltene Zahlungen, blockierte Sendungen, Vertragsstrafen und interne Krisenarbeit. Für KMU ist das oft existenzrelevant.
Operativ: Lieferverzögerungen, Stillstand in Produktion beim Kunden, Rückabwicklung, Eilprüfungen.
Finanziell: Forderungsausfälle, Mehrkosten für Lager und Rücktransport, Compliance Tool und Beratung im Krisenmodus.
Reputation: Banken, Versicherer und Großkunden verlangen strengere Nachweise oder beenden Beziehungen.
Wie bauen KMU ein praxistaugliches Sanktions Compliance System auf?
Ein praxistaugliches System ist schlank, rollenbasiert und messbar: Es definiert, wer prüft, wann geprüft wird, wie entschieden wird und wie Entscheidungen belegt werden. Für KMU zählt weniger ein dicker Ordner, sondern ein Prozess, der im Vertrieb, Einkauf und Versand wirklich gelebt wird.
Welche Bausteine sollten KMU mindestens umsetzen?
Mit diesen Bausteinen erreichen viele KMU bereits ein robustes Grundniveau, das Banken und Geschäftspartner häufig erwarten.
Scope festlegen: Welche Länder, Produkte, Dienstleistungen und Gesellschaften sind erfasst?
Verantwortlichkeiten: Geschäftsführung als Tongeber, ein Compliance Verantwortlicher, Stellvertretung, klare Eskalationswege.
Prozesspunkte definieren: Screening bei Lead, Angebot, Auftragsannahme, Versand, Rechnung, Zahlungseingang und bei Änderungen.
Screening und Datenqualität: Standardisierte Schreibweisen, wirtschaftlich Berechtigte, Dubletten, Trefferklärung.
Güterklassifizierung: Produktstamm mit technischer Einstufung, Pflegeprozess bei Produktänderungen.
Endverwendungsworkflow: Ampellogik, Endverbleibserklärungsvorlagen, Red Flag Liste.
Schulung: kurz, rollenbezogen, mindestens jährlich und bei Regeländerungen.
Dokumentation: prüffähige Akte je Vorgang, revisionssicher gespeichert.
Kontrollen: Stichproben, Vier Augen Prinzip bei Hochrisiko, Lessons Learned nach Beinahe Vorfällen.
Welche Tools und Kosten sind für KMU realistisch?
KMU können mit einem einfachen Setup starten und bei Wachstum nachrüsten. Wichtig ist, dass das Tool die Prozesse unterstützt und nicht umgekehrt.
Listenprüfung: von manueller Prüfung bei sehr wenigen Fällen bis zu Screening Software mit automatischem Abgleich und Trefferworkflow.
Dokumentation: strukturierte Checklisten und Vorgangsakten im ERP oder DMS.
Kostenrahmen in EUR: Screening Software oft im niedrigen vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich pro Jahr, abhängig von Nutzerzahl und Volumen. Externe Schulungen und Aufbauworkshops häufig im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich. Externe Audits je nach Umfang häufig im mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich.
Welche häufigen Irrtümer führen bei Sanktionen und Exportkontrolle in die Falle?
Viele Risiken entstehen aus plausiblen Annahmen, die im Tagesgeschäft verbreitet sind. Wer diese Irrtümer aktiv adressiert, senkt das Fehlerrisiko spürbar.
Irrtum 1: „Wenn kein Name auf der Liste steht, ist es erlaubt". Falsch, denn Embargos, sektorale Verbote, Endverwendungsverbote und Umgehungsverbote greifen unabhängig vom Listenstatus.
Irrtum 2: „Nur physische Ware ist ein Export". Falsch, denn auch Software, technische Daten, Fernzugriff, Schulung und Support können als kontrollierter Transfer gelten.
Irrtum 3: „Wir verkaufen an einen Händler, der ist verantwortlich". Teilweise falsch, denn Sie müssen Warnsignale ernst nehmen und dürfen sich nicht bewusst wegducken, wenn Umgehung naheliegt.
Wann werden spezialisierte Anwälte und externe Audits unverzichtbar?
Externe Hilfe wird unverzichtbar, wenn das Risiko nicht mehr mit Standardchecklisten beherrschbar ist oder wenn Entscheidungen später verteidigt werden müssen. Das betrifft vor allem komplexe Lieferketten, sensible Güter, Russland und Umgehungsrisiken, US Bezugspunkte sowie interne Auffälligkeiten.
Welche Situationen sollten ein klares Stoppsignal auslösen?
Bei diesen Konstellationen sollten KMU regelmäßig juristische Spezialberatung und häufig auch ein externes Audit einplanen.
Unklare Endverwendung: Kunde verweigert Endnutzerangaben oder nutzt Strohleute, Drittzahler, wechselnde Lieferadressen.
Sensitive Güter oder Technik: Dual Use, Verschlüsselung, Sensorik, Drohnenbezug, Fertigungsanlagen, Labor und Messgeräte, Ersatzteile für kritische Anlagen.
US Risiko: US Komponenten oder US Technologie, US Dollar Zahlungsströme, US Geschäftspartner mit strikter Policy.
Trefferfälle: potenzieller Listenhit, komplexe Eigentümerstruktur, Nähe zu staatlichen Stellen oder Militär.
Ermittlungen oder Hinweise: Anfrage von Zoll, BAFA, Banken oder interne Whistleblowing Hinweise.
FAQ
Müssen KMU jeden Kunden gegen Sanktionslisten prüfen?
In der Praxis ja, zumindest bei exportnahen Geschäften und Zahlungen, weil das Risiko sonst kaum beherrschbar ist. Entscheidend ist ein risikobasierter Prozess mit dokumentierter Trefferklärung.
Reicht eine Endverbleibserklärung immer aus?
Nein. Sie ist ein wichtiges Dokument, ersetzt aber nicht die Plausibilitätsprüfung. Wenn Red Flags vorliegen, müssen Sie nachfassen und gegebenenfalls liefern oder unterstützen ablehnen.
Was ist der Unterschied zwischen Sanktionen und Exportkontrolle?
Sanktionen verbieten oder beschränken Geschäfte mit bestimmten Ländern, Personen oder Sektoren. Exportkontrolle regelt vor allem, ob bestimmte Güter, Software oder Technologie genehmigungspflichtig sind oder gar nicht geliefert werden dürfen.
Gilt das auch für Ersatzteile, Reparaturen und Fernwartung?
Ja. Ersatzteile können kontrolliert sein, und auch Dienstleistungen wie Installation, Wartung, Updates oder technische Unterstützung können rechtlich relevant werden, insbesondere bei sanktionierten Endnutzern oder kritischer Endverwendung.
Wie schnell muss ein Unternehmen reagieren, wenn ein Treffer im Screening auftaucht?
Sofort im Sinne von: Vorgang stoppen, Treffer klären, Entscheidung dokumentieren und nur bei sauberer Klärung fortfahren. Jede Verzögerung ohne Maßnahmen erhöht das Risiko, dass Ware oder Zahlung später blockiert werden.
Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten
Beauftragen Sie spezialisierte Beratung, wenn Sie nicht nur prüfen, sondern eine belastbare Rechtsposition brauchen, etwa vor einer Lieferung in ein Hochrisikoland, bei Dual Use Einstufungen, bei möglichen Umgehungskonstellationen oder wenn Banken und Großkunden rechtliche Bestätigungen verlangen. Ebenso, wenn ein Vorgang bereits schiefgelaufen ist und Sie intern aufarbeiten, melden oder verteidigen müssen.
Vor dem Geschäft: Genehmigungsbedarf, Verbotsprüfung, Vertragsklauseln, Endverwendung, US Bezug.
Im Geschäft: Trefferklärung, Lieferstopp, Kommunikation mit Banken, Spediteuren, Behörden.
Nach dem Geschäft: interne Untersuchung, Audit, Nachschulung, Prozesskorrektur.
Nächste Schritte für KMU: 10 Punkte Plan für die kommenden 30 Tage
Wenn Sie schnell Sicherheit gewinnen wollen, starten Sie mit einem kurzen, auditierbaren Minimum Viable Compliance Setup. Damit reduzieren Sie die häufigsten Fehlerquellen sofort und schaffen eine Grundlage für spätere Vertiefung.
Benennen Sie einen Verantwortlichen und eine Stellvertretung.
Definieren Sie, welche Geschäftsvorfälle ohne Screening nicht freigegeben werden.
Führen Sie eine Red Flag Liste für Vertrieb, Einkauf und Logistik ein.
Standardisieren Sie Kundenstammdaten inklusive wirtschaftlich Berechtigter, soweit verfügbar.
Erstellen Sie eine einfache Endverwendungsabfrage und eine Endverbleibserklärungsvorlage.
Beginnen Sie mit einer Produktliste: Welche Produkte sind potenziell Dual Use oder sensibel?
Setzen Sie ein Vier Augen Prinzip für Hochrisikoländer und neue Zwischenhändler.
Legen Sie eine Dokumentationsstruktur an: Was wird wo gespeichert, wer entscheidet?
Schulen Sie die drei Engpassrollen: Vertrieb, Versand, Einkauf.
Planen Sie einen externen Quick Check, sobald Hochrisikofälle oder US Bezugspunkte häufig auftreten.