Gesellschaft in Schieflage: Geschäftsführerhaftung Deutschland

Aktualisiert Jan 10, 2026
  • In der Unternehmenskrise wird Corporate Governance praktisch: Geschäftsführer müssen Liquidität und Überschuldung laufend überwachen und Entscheidungen sauber dokumentieren, sonst droht persönliche Haftung.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten strenge Regeln für weitere Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, häufig mit persönlicher Ersatzpflicht nach § 15b InsO. (gesetze-im-internet.de)
  • Ein Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens nach 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit) bzw. 6 Wochen (Überschuldung). (gesetze-im-internet.de)
  • Früherkennung ist eine eigene Pflicht: Geschäftsleiter müssen fortlaufend bestandsgefährdende Entwicklungen erkennen, Gegenmaßnahmen ergreifen und berichten. (gesetze-im-internet.de)
  • Haftung lässt sich in der Krise vor allem durch frühzeitige Beratung, belastbare Liquiditätsplanung, klare Zuständigkeiten und lückenlose Dokumentation senken.

Für wen ist dieser Leitfaden gedacht und was wollen Leser typischerweise erreichen?

Die Suchabsicht ist meist Handeln und Verstehen zugleich: Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter wollen einschätzen, ob bereits Insolvenzreife vorliegt und welche nächsten Schritte Haftungsrisiken senken. Zielgruppe ist klar B2B, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die oft ohne große Rechtsabteilung entscheiden müssen. Der Fokus liegt auf praktischen Leitplanken, nicht auf Theorie.

Wenn Sie gerade offene Rechnungen stapeln, Banken Covenants prüfen oder Löhne nur noch „mit Bauchgefühl" zahlen können, brauchen Sie schnell Struktur: Welche Prüfungen sind sofort nötig, welche Zahlungen sind noch vertretbar, und ab wann ist der Insolvenzantrag Pflicht.

  • Typische Ausgangslage: Liquiditätsengpass, ausbleibende Kundenforderungen, steigende Rückstände bei Steuern oder Sozialabgaben, Druck durch Lieferanten.
  • Typische Ziele: persönliche Haftung vermeiden, strafrechtliche Risiken reduzieren, Sanierungsoptionen sichern, geordnet kommunizieren.

Was bedeutet „Gesellschaft in Schieflage" rechtlich, und warum wird Corporate Governance dann persönlich?

Rechtlich kritisch wird es, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Raum stehen, weil dann Sonderpflichten greifen, die direkt an die Geschäftsleitung anknüpfen. Corporate Governance heißt in dieser Phase: Risiken früh erkennen, Entscheidungen nachvollziehbar treffen und Gläubigerinteressen im Blick behalten, nicht nur das Tagesgeschäft.

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen kann; häufig wird das bei Zahlungseinstellung vermutet. (gesetze-im-internet.de) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung ist überwiegend wahrscheinlich (Fortführungsprognose). (gesetze-im-internet.de)

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen wird voraussichtlich künftig nicht zahlen können; als Orientierung gilt regelmäßig ein Prognosezeitraum von 24 Monaten. (gesetze-im-internet.de)

  • Zahlungsunfähigkeit: Unfähigkeit, fällige Verpflichtungen zu erfüllen; in der Praxis wird oft mit kurzfristiger Liquiditätsrechnung gearbeitet. (gesetze-im-internet.de)

  • Überschuldung: Bilanzielle Unterdeckung plus negative Fortführungsprognose; maßgeblich sind die nächsten zwölf Monate. (gesetze-im-internet.de)

Welche typischen Haftungsfallen entstehen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach deutschem Recht?

Die häufigste Haftungsfalle ist „weiterzahlen wie immer", obwohl Insolvenzreife bereits eingetreten ist. Dann kann die Geschäftsleitung persönlich zur Erstattung verpflichtet sein, wenn Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden und nicht ausreichend gerechtfertigt sind. (gesetze-im-internet.de)

Der Kernmechanismus: Nach Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen grundsätzlich tabu, außer sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar. (gesetze-im-internet.de) Das betrifft nicht nur Überweisungen, sondern praktisch jede Vermögensminderung, die Gläubiger schlechter stellt.

  • Masseschmälernde Zahlungen: Lieferantenrechnungen, Mieten, Raten an Gesellschafter, Rückführung von Darlehen, „schnelle" Vergleiche mit einzelnen Gläubigern, Boni.

  • Selektive Befriedigung: Nur die lautesten Gläubiger bekommen Geld. Das wirkt oft „pragmatisch", erhöht aber das Risiko, später als pflichtwidrig bewertet zu werden, weil die Gesamtheit der Gläubiger zählt.

  • Zahlungen ohne belastbaren Plan: In der Antragsfrist sind Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann privilegiert, wenn parallel ernsthaft an nachhaltiger Beseitigung der Insolvenzreife oder an der Insolvenzantragstellung gearbeitet wird. (gesetze-im-internet.de)

  • Unklare Ressortverteilung: „Der andere Geschäftsführer macht Finanzen" schützt in der Krise regelmäßig nicht, wenn keine Kontrolle und Berichte stattfinden.

  • Zusätzliche Brennpunkte: Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind nicht nur finanziell sensibel, sondern häufig auch strafrechtlich riskant, wenn sie falsch behandelt werden.

Welche Pflichten zur Krisenfrüherkennung und ordnungsgemäßen Geschäftsführung gelten?

Geschäftsleiter müssen fortlaufend Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand gefährden können, und bei erkannten Risiken Gegenmaßnahmen ergreifen sowie unverzüglich an Überwachungsorgane berichten. (gesetze-im-internet.de) Das ist kein „Nice to have", sondern ein Governance-Pflichtenrahmen, der in der Krise faktisch zur täglichen Arbeitsgrundlage wird.

Daneben gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht: GmbH-Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden und haften bei Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. (gesetze-im-internet.de) Bei der AG trifft den Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters; bei Streit über die Sorgfalt kann ihn die Beweislast treffen. (gesetze-im-internet.de)

  • Früherkennungsroutine aufsetzen: wöchentlicher Liquiditätsstatus (fällige Verbindlichkeiten, verfügbare Mittel), 13-Wochen-Liquiditätsplanung, Frühwarnindikatoren (Rücklastschriften, Mahnstufen, Kreditlinien-Auslastung).

  • Überschuldungsprüfung strukturieren: Status zu Liquidationswerten plus Fortführungsprognose für 12 Monate, abgestimmt mit Steuerberatung und ggf. Wirtschaftsprüfung. (gesetze-im-internet.de)

  • Entscheidungswege sauber machen: Geschäftsführungsbeschlüsse protokollieren, Informationsgrundlagen ablegen, Alternativen dokumentieren, Zuständigkeiten schriftlich festhalten.

  • Berichtspflichten ernst nehmen: Bei Beirat oder Aufsichtsrat früh berichten, nicht erst kurz vor Antragstellung. (gesetze-im-internet.de)

Wann ist ein Insolvenzantrag zwingend und welche Fristen gelten in Deutschland?

Ein Insolvenzantrag ist zwingend, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Geschäftsleitung muss ohne schuldhaftes Zögern handeln; als Höchstfristen gelten 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen ab Überschuldung. (gesetze-im-internet.de)

Wichtig ist der Unterschied zwischen „Höchstfrist" und „Wartezeit": Die Frist ist nicht dafür gedacht, erst einmal abzuwarten, sondern nur, um eine realistische, kurzfristige Lösung sauber zu prüfen oder den Antrag ordentlich vorzubereiten.

  • Gesetzliche Grundlage Antragspflicht: § 15a InsO (Antragspflicht und Fristen). (gesetze-im-internet.de)

  • Strafrechtliches Risiko: Wer den Antrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt, kann strafbar handeln; das Gesetz sieht hierfür Sanktionen vor. (gesetze-im-internet.de)

  • Praktische Orientierung Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit wird in der Praxis unter anderem über die kurzfristige Schließbarkeit einer Liquiditätslücke beurteilt; Gerichte arbeiten hier mit etablierten Maßstäben. (justiz.nrw.de)

Wie minimieren Geschäftsführer ihre Haftung durch Beratung, Dokumentation und Compliance?

Haftungsminimierung gelingt vor allem durch Tempo und Nachweisbarkeit: Sie brauchen früh eine belastbare Finanzlage, eine schriftliche Entscheidungslogik und externe Beratung dort, wo eigenes Know-how nicht reicht. Je klarer Sie zeigen können, dass Sie Insolvenzreife geprüft und pflichtgemäß gehandelt haben, desto besser stehen Sie in späteren Haftungs- oder Strafverfahren.

  1. In 48 Stunden Klarheit schaffen: tagesgenauer Liquiditätsstatus, fällige Verbindlichkeiten, offene Posten, Kreditlinien, Zahlungsstopp-Regeln.

  2. In 7 Tagen Governance auf Krisenmodus stellen: wöchentlicher Finanzbericht, feste Krisencalls, Vier-Augen-Freigabe für Zahlungen, Dokumentenablage.

  3. In 14 Tagen Entscheidungsgrundlage bauen: 13-Wochen-Plan, Szenarien, Sanierungsmaßnahmen, Bewertung, ob Insolvenzreife bereits eingetreten ist.

  4. Jede „kritische Zahlung" begründen: Zweck, Alternativen, Gläubigerwirkung, warum sie mit ordentlicher Geschäftsleitung vereinbar ist. (gesetze-im-internet.de)

  5. Kommunikation steuern: Banken, Gesellschafter, Schlüssel-Lieferanten koordiniert informieren, um ungeplante Kündigungen und Dominoeffekte zu vermeiden.

  • D&O und Compliance: Prüfen Sie Deckungsumfang, Ausschlüsse, Meldefristen und Krisenbausteine. Eine Police ersetzt keine saubere Insolvenzantrags- und Zahlungsdisziplin.

  • Dokumentationsminimum: Liquiditätsstatus, Planrechnungen, Protokolle, Beratermemos, Gesellschafterbeschlüsse, Zahlungsfreigaben, Fortführungsannahmen.

  • Behalten Sie die Fünf-Jahres-Verjährung im Blick: Viele Organhaftungsansprüche verjähren nach fünf Jahren, in bestimmten Konstellationen länger. (gesetze-im-internet.de)

Gesetzlicher Anker für das Zahlungsregime: § 15b InsO (Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife). (gesetze-im-internet.de)

Wie unterstützt ein Anwalt für Restrukturierung und Gesellschaftsrecht Geschäftsführer konkret?

Ein spezialisierter Anwalt übersetzt die Zahlenlage in rechtssichere Entscheidungen: Er hilft, Insolvenzreife sauber einzuordnen, Zahlungen zu steuern, Fristen einzuhalten und Verhandlungen so zu führen, dass Haftungsrisiken nicht unnötig wachsen. In der Praxis ist das häufig der Unterschied zwischen geordnetem Verfahren und persönlicher Eskalation.

  • Sofort-Check Insolvenzreife: Prüfung Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, inklusive belastbarer Dokumentation. (gesetze-im-internet.de)

  • Zahlungsfreigabe-Regeln: Welche Zahlungen sind noch vertretbar, welche sollten gestoppt werden, und welche Alternativen gibt es. (gesetze-im-internet.de)

  • Antragsstrategie: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder vorgelagerte Restrukturierung, je nach Lage und Timing.

  • Stakeholder-Management: Banken, Großgläubiger, Vermieter, Geschäftsleitungsgremien, Gesellschafterbeschlüsse.

  • Schutz vor Folgehaftung: Absicherung der internen Prozesse, Vorbereitung auf Rückfragen von Insolvenzverwalter, Gericht oder Staatsanwaltschaft.

Früherkennungspflicht als Governance-Leitlinie: § 1 StaRUG (Krisenfrüherkennung). (gesetze-im-internet.de)

Welche häufigen Irrtümer bringen Geschäftsführer in Deutschland in vermeidbare Haftungsrisiken?

Viele Fehler entstehen, weil Fristen und Begriffe falsch verstanden werden oder weil sich Krisenentscheidungen „wie normales Management" anfühlen. Drei Irrtümer tauchen besonders oft auf und sind in der Praxis teuer.

  • Irrtum 1: „Ich habe immer 3 Wochen Zeit, also zahle ich erstmal weiter." Die 3 Wochen sind eine Höchstfrist und entbinden nicht von der Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln. (gesetze-im-internet.de)

  • Irrtum 2: „Solange noch Geld reinkommt, bin ich nicht zahlungsunfähig." Entscheidend ist, ob fällige Verpflichtungen erfüllt werden können, nicht ob Umsatz existiert. (gesetze-im-internet.de)

  • Irrtum 3: „Das zahlt schon die D&O." Selbst wenn Versicherungsschutz besteht, bleiben Meldepflichten, Ausschlüsse und oft harte Auseinandersetzungen über pflichtwidrige Zahlungen und Fristversäumnisse.

FAQ

Ab wann muss ich als Geschäftsführer die Insolvenzreife aktiv prüfen?

Sobald belastbare Krisensignale auftreten, müssen Sie die Lage strukturiert prüfen, weil Sie Entwicklungen überwachen sollen, die den Fortbestand gefährden können. Wer erst prüft, wenn Konten gesperrt sind, ist meist zu spät. (gesetze-im-internet.de)

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Pflichten nicht erfüllt werden können; bei Zahlungseinstellung wird sie regelmäßig vermutet. In der Praxis wird außerdem geprüft, ob eine Liquiditätslücke kurzfristig geschlossen werden kann oder ob das strukturell nicht mehr gelingt. (gesetze-im-internet.de)

Welche Zahlungen sind nach Eintritt der Insolvenzreife noch „erlaubt"?

Grundsätzlich keine, außer sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar, etwa im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur unter den gesetzlichen Bedingungen. Entscheidend ist, dass Sie parallel ernsthaft sanieren oder den Antrag vorbereiten und dies belegen können. (gesetze-im-internet.de)

Gilt die Insolvenzantragspflicht auch für eine GmbH & Co. KG?

Sie kann gelten, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, also typischerweise bei der GmbH & Co. KG in bestimmten Konstellationen. Dann trifft die Pflicht die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter. (gesetze-im-internet.de)

Welche Frist gilt bei Überschuldung genau?

Bei Überschuldung ist der Antrag spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. Überschuldung hängt dabei auch an der Frage, ob die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. (gesetze-im-internet.de)

Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten

Sie sollten spätestens dann anwaltliche Hilfe einholen, wenn (1) mehrere fällige Verbindlichkeiten nicht mehr pünktlich bedient werden, (2) Sie Zahlungen „priorisieren" müssen, (3) Bankenlinien wackeln oder (4) eine Überschuldung aufgrund der Bilanzlage möglich ist. Spätestens bei ernsthaften Indikatoren für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung brauchen Sie eine rechtlich belastbare Einordnung, weil Fristen laufen und Zahlungen haftungsauslösend sein können. (gesetze-im-internet.de)

Nächste Schritte

  1. Stoppen Sie unkontrollierte Zahlungen und führen Sie sofort ein enges Zahlungsfreigabe-Verfahren ein.

  2. Erstellen Sie binnen 48 Stunden einen Liquiditätsstatus und binnen 7 bis 14 Tagen eine belastbare Kurzfristplanung.

  3. Prüfen Sie Überschuldung zweistufig und dokumentieren Sie Fortführungsannahmen nachvollziehbar. (gesetze-im-internet.de)

  4. Setzen Sie ein Krisenprotokoll auf: Termine, Teilnehmer, Beschlüsse, Zahlenbasis, Alternativen, nächste Maßnahmen.

  5. Holen Sie spezialisierte Beratung ein, bevor die Antragsfristen ausgeschöpft sind, und entscheiden Sie strukturiert über Sanierung oder Antrag. (gesetze-im-internet.de)

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