- Je früher Sie Zahlungsfähigkeit und Überschuldungsrisiken mit belastbaren Liquiditäts- und Vermögensübersichten prüfen, desto größer ist der Handlungsspielraum vor der Regelinsolvenz. (gesetze-im-internet.de)
- Außergerichtliche Lösungen (z.B. Stundungen, Stillhalteabkommen, neue Finanzierung) sind oft am schnellsten, scheitern aber an einzelnen „Nein-Sagern", wenn Einstimmigkeit nötig ist.
- StaRUG ermöglicht eine gerichtsbegleitete Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, inklusive Mehrheitsentscheidungen je Gläubigergruppe und Bindungswirkung auch für Minderheiten. (gesetze-im-internet.de)
- StaRUG hat klare Grenzen: Arbeitnehmerforderungen sind im Restrukturierungsplan nicht gestaltbar; bei Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist regelmäßig Insolvenzrecht vorrangig. (gesetze-im-internet.de)
- Wenn Insolvenzantragspflichten drohen oder „letzte Liquidität" betroffen ist, sollten Geschäftsleiter sehr früh spezialisierten Rat einholen, um Haftung und Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden. (gesetze-im-internet.de)
Für wen ist dieser Leitfaden und welche Suchabsicht steckt dahinter?
Dieser Leitfaden richtet sich primär an Unternehmer, Geschäftsleiter und Gesellschafter von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland, die eine Sanierung vor der Regelinsolvenz prüfen. Die Suchabsicht ist meist Handeln und Verstehen: Sie wollen Optionen vergleichen, Fristen einhalten und schnell die nächsten Schritte festlegen, ohne rechtliche Risiken zu übersehen.
B2B-Fokus: Es geht um Unternehmensfinanzierung, Gläubigerverhandlungen, Organpflichten und Restrukturierungsinstrumente.
Typische Situation: Liquiditätsdruck, Kündigung von Kreditlinien, Rückstände bei Lieferanten, drohende Zwangsvollstreckung.
Welche Unternehmensform habe ich und wer ist antragspflichtig?
Bin ich „nur" angespannt oder bereits insolvenzreif?
Welche Lösung ist schnell genug, ohne Vertrauen am Markt zu verlieren?
Wie erkennen Sie eine Unternehmenskrise früh anhand rechtlicher Kennzahlen?
Rechtlich entscheidend ist, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, weil daran Pflichten, Fristen und der Zugang zu Sanierungsinstrumenten hängen. Die wichtigste Praxiskennzahl ist eine verlässliche Liquiditätsplanung, ergänzt um einen Status zu Vermögen und Verbindlichkeiten.
Die gesetzlichen Leitplanken sind: Zahlungsunfähigkeit bedeutet, fällige Zahlungen können nicht erfüllt werden; drohende Zahlungsunfähigkeit ist eine Prognose, künftig nicht zahlen zu können; Überschuldung liegt vor, wenn Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen, außer die Fortführung ist überwiegend wahrscheinlich. (gesetze-im-internet.de)
| Frühsignal/Kennzahl | Rechtliche Einordnung | Was Sie sofort tun sollten |
|---|---|---|
| Liquiditätsstatus: fällige Verbindlichkeiten vs. verfügbare Mittel | Zahlungsunfähigkeit, wenn fällige Zahlungen nicht erfüllt werden (typisch auch erkennbar bei Zahlungseinstellung) | Cash-Transparenz täglich, Zahlungspriorisierung, Gläubigerkommunikation, Insolvenzantragspflicht prüfen |
| Liquiditätsplanung (Prognose) über die nächsten Monate | Drohende Zahlungsunfähigkeit ist eine vorausschauende Betrachtung; als Regelfall wird ein 24‑Monats-Prognosezeitraum zugrunde gelegt | Rollierende Planung, Szenarien (Base/Downside), Restrukturierungsfahrplan und Finanzierungsbedarf ableiten |
| Überschuldungsstatus: Vermögen (zu Fortführungswerten) vs. Verbindlichkeiten | Überschuldung liegt vor, wenn Vermögen Verbindlichkeiten nicht deckt, außer Fortführung in den nächsten 12 Monaten ist überwiegend wahrscheinlich | Fortführungsprognose dokumentieren, Finanzierungszusagen prüfen, Gesellschaftermaßnahmen vorbereiten |
Für die Praxis wichtig: Viele Unternehmen „kippen" nicht über Nacht, sondern über Wochen. Wenn sich Löhne, Steuern, Mieten oder Sozialabgaben nur noch durch Aufschub und „Hoffen" zahlen lassen, ist die Zeit für strukturierte Prüfung und Verhandlung. (justiz.nrw.de)
Welche Unterlagen braucht man für einen belastbaren Liquiditätsstatus?
Welche Fristen gelten, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt?
Wie dokumentiere ich Entscheidungen, um später Haftungsrisiken zu reduzieren?
Welche Optionen gibt es vor der Regelinsolvenz: außergerichtliche Sanierung, Stundungsvereinbarungen und Restrukturierungsplan?
Vor der Regelinsolvenz gibt es drei Grundpfade: frei verhandelte außergerichtliche Sanierung, vertragliche Stundungen/Stillhalteabkommen mit wesentlichen Gläubigern und eine strukturierte Restrukturierung über einen Plan. Welche Option passt, hängt davon ab, ob Sie Mehrheiten gegen einzelne Gläubiger durchsetzen müssen, und wie viel Zeit und Vertrauen am Markt noch vorhanden ist.
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Außergerichtliche Sanierung: Sie verhandeln mit Banken, Lieferanten und Vermieter über Beiträge wie Laufzeitverlängerung, Covenant-Waiver, Teilverzicht, Rangrücktritt, neues Geld, Verkauf von Assets.
Stärken: schnell, flexibel, vertraulich.
Grenzen: einzelne Gläubiger können blockieren; Vollstreckungsdruck kann Verhandlungen sprengen.
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Stundungsvereinbarungen und Stillhalteabkommen: Ziel ist Zeitgewinn gegen Transparenz und Zusagen (Reporting, Meilensteine, Sicherheiten, Negativverpflichtungen).
Typische Inhalte: Zahlungsaufschub, Verzicht auf Kündigungsrechte für einen Zeitraum, Standstill bei Vollstreckung, Informationsrechte, „No action"-Klauseln.
Risiko: Wenn die Krise tiefer ist, verschiebt man nur den Zeitpunkt, ohne die Ursache zu beheben.
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Restrukturierungsplan: Ein Plan strukturiert, welche Forderungen/Rechte wie angepasst werden, und wie die Umsetzung überwacht wird. Im StaRUG-Kontext kann ein gerichtlich bestätigter Plan auch gegen Minderheiten wirken. (starug.online)
Praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste für die ersten 14 Tage:
Liquiditätsstatus (heute) und rollierende Liquiditätsplanung erstellen (Szenarien). (gesetze-im-internet.de)
Gläubigerliste mit Beträgen, Sicherheiten, Kündigungsrechten, Fälligkeiten aufbauen.
Sofortmaßnahmen definieren: Cash-Stop für nicht kritische Ausgaben, Working-Capital-Hebel, Factoring/Inventory, Asset-Verkäufe.
Verhandlungsstrategie: Wer muss zwingend mitziehen (Hausbank, Hauptlieferanten)? Welche „Deal-Struktur" ist realistisch?
Entscheidungsvorlage: außergerichtlich vs. StaRUG vs. (Eigenverwaltung/Schutzschirm als Alternative innerhalb der Insolvenz).
Was ist ein realistischer „Sanierungsbeitrag" der Gläubiger und wie begründet man ihn?
Wie verhindert man, dass einzelne Gläubiger vollstrecken, während andere verhandeln?
Welche Forderungen sollte man in einen Plan einbeziehen und welche besser nicht?
Was sind Chancen und Grenzen des präventiven Restrukturierungsrahmens nach StaRUG?
StaRUG ist sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen voraussichtlich in eine Zahlungskrise läuft, aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist, und Sie eine verbindliche Mehrheitslösung gegenüber ausgewählten Gläubigern brauchen. Der Rahmen bietet gerichtliche Instrumente, um Abstimmungen, Planbestätigung und Stabilisierung (Schutz vor Einzelvollstreckung) zu unterstützen. (gesetze-im-internet.de)
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Zugangsvoraussetzung: Die Instrumente dienen der Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. (gesetze-im-internet.de)
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Planmehrheiten: In jeder Gläubigergruppe braucht es grundsätzlich 75% der Stimmrechte für die Annahme. Unter Bedingungen kann eine ablehnende Gruppe überstimmt werden (gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung). (gesetze-im-internet.de)
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Bindungswirkung: Der bestätigte Plan wirkt auch gegenüber Planbetroffenen, die dagegen gestimmt haben oder nicht teilgenommen haben, sofern sie ordnungsgemäß beteiligt wurden. (starug.online)
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Gestaltbare Inhalte: Es können Forderungen und Sicherungsrechte gestaltet werden; bei juristischen Personen auch Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechte (z.B. Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen) können planfähig sein. (gesetze-im-internet.de)
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Klare Grenzen: Forderungen von Arbeitnehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (inklusive betrieblicher Altersversorgung) sind vom Restrukturierungsplan ausgenommen. (gesetze-im-internet.de)
Wenn Sie StaRUG prüfen, hilft als praktische Orientierung die vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichte KMU-Checkliste zur Planerstellung. BMJ Checkliste nach § 16 StaRUG. (bmj.de)
Wichtig für Geschäftsleiter: Während eines laufenden Restrukturierungsverfahrens kann die Insolvenzantragspflicht ruhen, aber der Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dem Restrukturierungsgericht unverzüglich anzuzeigen. (gesetze-im-internet.de)
Welche Gläubigergruppen bilde ich sinnvoll, ohne das Verfahren zu verkomplizieren?
Wann lohnt sich eine gerichtliche Stabilisierung (Vollstreckungsschutz) und wann schadet sie dem Vertrauen?
Welche Maßnahmen müssen außerhalb des Plans umgesetzt werden (z.B. Personalmaßnahmen)?
Welche Auswirkungen haben Sanierung und StaRUG auf Arbeitnehmer, Gesellschafter und Gläubiger?
Vorinsolvenzliche Restrukturierung soll das Unternehmen stabilisieren, ohne das volle Insolvenzverfahren auszulösen, aber die Interessen der Beteiligten bleiben unterschiedlich: Arbeitnehmer brauchen Lohnsicherheit, Gläubiger wollen Planbarkeit, Gesellschafter wollen Wert erhalten. Rechtlich setzt StaRUG klare Grenzen bei Arbeitnehmeransprüchen, eröffnet aber Gestaltungsspielraum gegenüber Finanz- und Lieferantengläubigern sowie teilweise bei Gesellschafterrechten.
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Arbeitnehmer: Lohn- und arbeitsvertragsbezogene Forderungen sind im Restrukturierungsplan nicht gestaltbar. Personalmaßnahmen müssen daher nach normalem Arbeitsrecht außerhalb des Plans umgesetzt werden. (gesetze-im-internet.de)
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Gesellschafter: Bei Kapitalgesellschaften können auch Anteils- und Mitgliedschaftsrechte planfähig sein, sodass z.B. Kapitalmaßnahmen oder Anteilsübertragungen im Plan abgebildet werden können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. (gesetze-im-internet.de)
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Gläubiger: Planbetroffene Gläubiger sind an den bestätigten Plan gebunden, auch wenn sie nicht zugestimmt haben, sofern sie ordnungsgemäß beteiligt wurden. (starug.online)
Aus Sicht der Unternehmensleitung ist zusätzlich zentral, dass bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Zahlungen haftungsrechtlich problematisch werden können und die Insolvenzantragspflicht greift. Gerade in der „letzten Liquidität" sollte jede größere Zahlung dokumentiert und rechtlich eingeordnet werden. (gesetze-im-internet.de)
Dürfen wir in der Krise noch Lieferanten „bevorzugt" bezahlen?
Wie werden Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritte bewertet?
Wie kommuniziere ich mit Belegschaft und Schlüsselgläubigern, ohne Vertrauen zu verlieren?
Wann ist der Gang zu einem auf Restrukturierung spezialisierten Anwalt zwingend?
Spätestens wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Raum steht oder kurzfristige Gläubigermaßnahmen (Kündigungen, Vollstreckung, Kontopfändung) drohen, sollten Sie spezialisierten Rat einholen. Denn dann geht es nicht mehr nur um „Verhandeln", sondern um Fristen, Organpflichten und persönliche Haftungs- sowie Strafbarkeitsrisiken.
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Insolvenzantragspflicht prüfen: Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen gestellt werden; bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen. (gesetze-im-internet.de)
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Zahlungsmanagement nach Eintritt der Krise: Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung gelten enge Grenzen für Zahlungen; die Begründung „ordentlicher Geschäftsgang" trägt nur, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzreife oder zur geordneten Antragstellung betrieben werden. (gesetze-im-internet.de)
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StaRUG-Entscheidung: Ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, welche Gläubiger einbezogen werden und ob Stabilisierung nötig ist, muss sauber begründet und dokumentiert werden. (gesetze-im-internet.de)
Welche Unterlagen erwartet ein Restrukturierungsanwalt typischerweise in der Erstberatung?
Wie vermeidet man, dass Verhandlungen als „zu spät" angesehen werden?
Wann ist ein Wechsel in ein Insolvenzverfahren (z.B. Eigenverwaltung) strategisch sinnvoller?
Welche häufigen Irrtümer kosten in der Krise Zeit und Geld?
In Unternehmenskrisen gehen die größten Schäden oft nicht durch die Krise selbst, sondern durch falsches Timing und unklare Kommunikation. Drei Irrtümer treten besonders häufig auf und lassen sich mit klaren Checks vermeiden.
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Irrtum 1: „Solange wir irgendwie zahlen, sind wir nicht insolvenzreif."
Entscheidend sind fällige Zahlungspflichten und die Fähigkeit, diese zu bedienen; Zahlungseinstellung ist ein starkes Warnsignal. (gesetze-im-internet.de) -
Irrtum 2: „StaRUG kann alles, was Insolvenz kann, nur ohne Insolvenz."
StaRUG ist selektiv und hat Ausschlüsse, insbesondere Arbeitnehmerforderungen sind nicht planfähig. (gesetze-im-internet.de) -
Irrtum 3: „Wir warten noch vier Wochen, dann wird es besser."
Gerade Fristen aus der Insolvenzantragspflicht und das Zahlungsmanagement setzen enge zeitliche und haftungsrechtliche Leitplanken. (gesetze-im-internet.de)
FAQ
Was ist der schnellste erste Schritt, wenn Liquidität in 2-6 Wochen knapp wird?
Erstellen Sie sofort einen Liquiditätsstatus und eine rollierende Liquiditätsplanung, denn daran hängt, ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Instrumente (außergerichtlich oder StaRUG) erreichbar sind. (gesetze-im-internet.de)
Kann ich StaRUG nutzen, wenn ich bereits zahlungsunfähig bin?
StaRUG ist auf die nachhaltige Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit ausgerichtet. Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten ist, stehen regelmäßig insolvenzrechtliche Wege im Vordergrund, und bei laufendem StaRUG bestehen Anzeige- und Umstellungsmechanismen. (gesetze-im-internet.de)
Wie kommt im Restrukturierungsplan eine Entscheidung zustande?
Grundsätzlich braucht es je Gläubigergruppe eine 75%-Mehrheit der Stimmrechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gruppe überstimmt werden, wenn sie nicht schlechter gestellt wird als ohne Plan und weitere Bedingungen erfüllt sind. (gesetze-im-internet.de)
Kann ein Restrukturierungsplan Löhne, Gehälter oder Betriebsrenten kürzen?
Nein, Arbeitnehmerforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einschließlich betrieblicher Altersversorgung sind vom Restrukturierungsplan ausgenommen. (gesetze-im-internet.de)
Wo finde ich eine offizielle Orientierungshilfe zur Erstellung eines StaRUG-Restrukturierungsplans?
Das BMJ stellt eine Checkliste nach § 16 StaRUG bereit, die besonders auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten ist. (bmj.de)
Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten
Beauftragen Sie einen spezialisierten Restrukturierungsanwalt, sobald eine Insolvenzantragspflicht nicht sicher ausgeschlossen werden kann oder wenn einzelne Gläubiger mit Kündigung, Pfändung oder Lieferstopp Druck aufbauen. In dieser Phase entscheidet professionelle Struktur über Geschwindigkeit, Verhandlungsmacht und persönliche Risiken der Geschäftsleitung.
Wenn Liquiditätslücken nicht innerhalb kurzer Zeit plausibel geschlossen werden können und die Frage „fällig zahlen oder nicht" täglich neu entschieden wird. (gesetze-im-internet.de)
Wenn Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung möglich ist und Fristen für einen Insolvenzantrag laufen könnten. § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht). (gesetze-im-internet.de)
Wenn Sie StaRUG ernsthaft prüfen und einen Plan strukturieren müssen, inklusive Gruppenbildung, Mehrheiten und Planlogik. § 29 StaRUG (Instrumente). (gesetze-im-internet.de)
Nächste Schritte
Gehen Sie in der Krise in drei klaren Etappen vor: Fakten sichern, Option auswählen, Umsetzung takten. So vermeiden Sie Aktionismus und gewinnen Zeit, ohne Fristen oder Haftungsrisiken zu übersehen.
Innerhalb von 48 Stunden: Liquiditätsstatus, 13‑Wochen-Plan (operativ) plus belastbare Mittelfristplanung; Liste der Top-20-Gläubiger und kritischen Verträge.
Innerhalb von 7 Tagen: Entscheidungsvorlage „außergerichtlich vs. StaRUG vs. Insolvenzverfahren", inklusive Meilensteinplan und Kommunikationsstrategie (Bank, Hauptlieferanten, Vermieter).
Innerhalb von 14 Tagen: Standstill/Stundungen verhandeln, Sanierungsbeiträge konkretisieren, und falls StaRUG: Planstruktur nach offizieller Checkliste aufsetzen. (bmj.de)