Beste Insolvenz Anwälte in Hamburg

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Hahn und Partner
Hamburg, Deutschland

Gegründet 1960
200 Personen im Team
German
English
Rechtsanwälte Hahn und Partner in HamburgDie Kanzlei wurde am 1. Januar 1960 von Rechtsanwalt Gustav-Adolf Hahn († 21. Februar 2011) gegründet.Verbindungen zu unabhängigen medizinischen Verbänden bildeten die Grundlage, aus der Medizinrecht anfangs als eine der Hauptsäulen der...
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1. Über Insolvenz-Recht in Hamburg, Deutschland

In Hamburg gilt das deutsche Insolvenzrecht, das im Kern in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist. Die Verfahren richten sich nach dem Wohnsitz oder Sitz des Schuldners und werden als Insolvenzverfahren geführt. Ziel ist neben der Gläubigerbefriedigung vor allem eine wirtschaftliche Neuordnung des Schuldners, häufig durch Restschuldbefreiung oder Fortführung eines Unternehmens.

Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen unterscheiden sich in der Praxis: Verbraucherinsolvenz betrifft natürliche Personen mit geringen Vermögenswerten, Unternehmensinsolvenz betrifft juristische Personen oder Unternehmen. In Hamburg sind die zuständigen Insolvenzgerichte an den jeweiligen Amtsgerichten angesiedelt; dort wird das Verfahren eröffnet, geführt und beendet. Für Hamburg gelten darüber hinaus lokale Besonderheiten im Umgang mit Gläubigern, Verfahrensbeteiligten und möglichen Sanierungsplänen.

„Insolvenzverfahren dienen der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung und der Aussicht auf wirtschaftliche Neuanfänge nach Abschluss des Verfahrens.“

Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder - Grundlagen zum Insolvenzverfahren

2. Warum Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen

  • Sie stehen vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Hamburg und erhalten von der Gläubigerversammlung oder dem Gericht Fristen und Pflichten. Ohne Rechtsbeistand riskieren Sie Formfehler oder Versäumnisse, die Ihre Chancen auf Restschuldbefreiung mindern können. Ein Rechtsberater klärt Ihre Optionen zu Verfahrensformen und Schutzrechten.

  • Sie möchten Ihre Vermögenswerte schützen oder unter Berücksichtigung von Sicherungsrechten veräußern und prüfen eine passende Sanierungsstrategie. Ein Anwalt prüft Verfahrensschritte, bewertet Vermögenswerte und koordiniert mit dem Insolvenzgericht eine sinnvolle Verwertung.

  • Sie sind Gläubiger in einem Hamburger Insolvenzverfahren und benötigen eine präzise Forderungsanmeldung, Priorisierung oder eine Verteidigung gegen unklare Verfahrensentscheidungen. Rechtsberatung sichert Ihre Position im Verfahren.

  • Sie besitzen Vermögen in Hamburg, das quer zur Insolvenzordnung bewertet wird und Sie fragen nach möglicher Masse- oder Verlustverteilung. Ein Anwalt klärt Sie zu Massefreiheiten, Nachforderungen oder Anfechtungsklagen.

  • Sie planen eine außergerichtliche Einigung oder einen Insolvenzplan und benötigen Hinweis auf Chancen, Rechtsfolgen und Genehmigungsvoraussetzungen durch das Gericht in Hamburg.

  • Sie sind Selbstständiger in Hamburg und erwägen Neuanfang oder Geschäftsaufgabe. Der Rechtsbeistand hilft bei der Abgrenzung von Geschäftsschulden, Privatvermögen und möglichen Schonungen.

3. Überblick über lokale Gesetze

Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO), ergänzt durch spezifische Regelungen wie §§ 38 ff. InsO zu Verfahrensarten und die Restschuldbefreiung. Zusätzlich gelten Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO für streitige Verfahren) im Verhältnis zum Insolvenzverfahren.

In Hamburg erfolgt die Eröffnung und Abwicklung über das zuständige Insolvenzgericht des jeweiligen Amtsgerichts. Die räumliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners im Bezirk der Stadt Hamburg. Hamburg verwendet im Rahmen der Insolvenzstatuten standardisierte Verfahrenswege wie Eigenverwaltung oder Regelverfahren.

„Die Insolvenzordnung regelt insbesondere die Gläubigergleichbehandlung, die Verfahrensabläufe und die Restschuldbefreiung.“

Quelle: Justizportal - Grundsätze der Insolvenzordnung

Wichtige gesetzliche Grundlagen (namentlich)

  • Insolvenzordnung (InsO) - regelt Eröffnung, Durchführung und Beendigung von Insolvenzverfahren; Inkrafttreten 1. Januar 1999; wesentliche Änderungen durch Reformen seitdem.
  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - bestimmt die Struktur der Insolvenzgerichte und deren Zuständigkeiten in Hamburg.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) - regelt Verfahrensfragen, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Insolvenzkontext auftreten.

4. Häufig gestellte Fragen

Was ist der erste Schritt, um in Hamburg ein Insolvenzverfahren zu beantragen?

Der erste Schritt besteht darin, sich von einem Anwalt oder Rechtsberater prüfen zu lassen und dann den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Es erfolgt eine Prüfung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Unterstützung verhindert formale Fehler und erleichtert die Antragstellung.

Wie funktioniert der Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung vor dem Insolvenzverfahren?

Eine außergerichtliche Einigung ist möglich, wenn Gläubiger zustimmen oder eine Einigungsvereinbarung getroffen wird. Ein Rechtsbeistand hilft bei der Verhandlung von Raten, Stundungen oder Schuldenreduzierungen und bereitet Unterlagen für das Gericht vor.

Was kostet typischerweise eine anwaltliche Beratung zur Insolvenz in Hamburg?

Beratungen variieren je nach Umfang; eine Erstberatung liegt häufig im Bereich von 80 bis 250 Euro netto. Bei umfassender Vertretung entstehen Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Streitwert ab.

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Hamburg durchschnittlich?

Die Dauer hängt von der Fallkomplexität ab. Reinen Verbraucherinsolvenzverfahren dauern typischerweise mehrere Monate bis zu einem Jahr für die Eröffnung bis zur Restschuldbefreiung. Komplexe Fälle können länger dauern.

Brauche ich einen Insolvenzanwalt, wenn ich nur Gläubiger bin?

Auch Gläubiger profitieren von juristischer Beratung, etwa bei Forderungsanmeldungen, Anerkenntnissen oder Anfechtungen. Ein Anwalt sorgt für korrekte Fristen und Durchsetzung Ihrer Rechte im Verfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und regulärem Insolvenzverfahren in Hamburg?

Bei Eigenverwaltung behalten Schuldner und Management die Kontrolle über das Unternehmen, während ein Insolvenzverwalter mitbestimmt. Die Wahl hängt von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ab und wird vom Gericht geprüft.

Wie erkenne ich, ob ich Anspruch auf Restschuldbefreiung habe?

Die Restschuldbefreiung hängt von der Verfahrensform und der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ab. Ein Anwalt prüft die persönlichen Voraussetzungen und die Erfolgsaussichten im konkreten Fall.

Wo finde ich Unterstützung für Verbraucherinsolvenz in Hamburg?

Lokale Beratungsstellen, Rechtsanwaltskammern und Verbraucherberatungsstellen bieten Orientierung. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hilft, den passenden Weg zu wählen und formal korrekt vorzugehen.

Wie unterscheidet sich die Hamburger Praxis von der bundesweiten Rechtslage?

Die Grundprinzipien folgen der bundesweiten InsO, jedoch gibt es lokale Verfahrenserläuterungen und gerichtliche Praxisunterschiede in Hamburg. Die Wahl des Gerichtsbezirk beeinflusst Fristen und Verfahrensabläufe.

Was passiert, wenn Gläubiger gegen das Insolvenzverfahren vorgehen?

Wenn Gläubiger Einwendungen erheben oder sich widersprechen, klärt das Gericht die Rechtslage. Ein Anwalt verteidigt Ihre Position, reicht ggf. Anträge ein und bewahrt Ihre Rechte.

Wie sicher ist eine Restschuldbefreiung bei regelmäßigen Einkommen?

Regelmäßiges Einkommen beeinflusst die Höhe der pfändbaren Raten in der Wohlverhaltensphase. Der Rechtsberater erläutert, wie viel Sie abführen müssen und wie sich dies auf Ihre Restschuldbefreiung auswirkt.

In Hamburg: Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Privatinsolvenz und einer Unternehmensinsolvenz?

Bei Privatinsolvenz handelt es sich um natürliche Personen; bei Unternehmensinsolvenz um juristische Personen oder Unternehmen. Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich in Verwertung, Gläubigerbeteiligung und möglichen Restrukturierungsoptionen.

5. Zusätzliche Ressourcen

6. Nächste Schritte

  1. Ermitteln Sie zunächst Ihre finanzielle Situation und sammeln Sie relevante Unterlagen (Schuldenverzeichnis, Einkommen, Vermögenswerte, Kontoauszüge) - 1 Woche.
  2. Kontaktieren Sie eine spezialisierte Rechtsberatung für Insolvenzrecht in Hamburg - 1 bis 2 Wochen Termine vereinbaren.
  3. Vereinbaren Sie eine Erstberatung, um Ihre Optionen (Verbraucherinsolvenz, Eigenverwaltung, Sanierungsplan) zu prüfen - 1 Stunde bis 2 Stunden.
  4. Entscheiden Sie gemeinsam mit dem Berater, ob ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sinnvoll ist - sofort nach der Beratung.
  5. Bereiten Sie den entsprechenden Antrag vor und reichen Sie ihn beim zuständigen Insolvenzgericht ein - 1 bis 3 Wochen je nach Unterlagen.
  6. Eröffnungsbeschluss abwarten und Verfahrensbeteiligte (Gläubiger, Insolvenzverwalter) informieren - typischer Zeitraum variiert.
  7. Begleiten Sie die weitere Abwicklung, prüfen Sie Sanierungs- oder Restschuldbefreiungschancen und beachten Sie Fristen - fortlaufend.

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