Rechtsanwälte Hahn und Partner in Hamburg
Die Kanzlei wurde am 1. Januar 1960 von Rechtsanwalt Gustav-Adolf Hahn († 21. Februar 2011) gegründet.
Verbindungen zu unabhängigen medizinischen Verbänden bildeten die Grundlage, aus der
Medizinrecht
anfangs als eine der Hauptsäulen der Kanzlei entstand. Neben verschiedenen Beratungstätigkeiten in der medizinischen Selbstverwaltung übte Herr Hahn über viele Jahre das Ehrenamt eines Richters am Landessozialgericht aus und wurde als Fachanwalt für Sozialrecht anerkannt.
Eine zweite Säule der Kanzlei wurde dann Mitte der 1960er Jahre durch die Zusammenarbeit mit einer großen europäischen Bank geschaffen. Die Bereiche Kredit- und Bankrecht sowie das damit verbundene Wirtschafts- und Handelsrecht wurden kompetent ausgebaut. Die Kooperation mit der wichtigsten europäischen Kreditversicherung begann im Jahr 1989, und eine internationale Expertise im Versicherungsrecht, Inkasso und Forderungsmanagement entwickelte sich
Forderungsmanagement in Deutschland ebenso
Inkassowesen.
Rechtsanwalt Spinner
trat 1993 hinzu und erweiterte das Leistungsspektrum der Kanzlei. Neben Beratungsaufträgen für medizinische Verbände und europäische Dienstleister im Gesundheitssektor übernimmt er Funktionen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Vor Beginn seiner juristischen Ausbildung studierte er Physik und Informatik, wodurch die fachliche Kompetenz der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Technik, Computer und Internet bereichert wurde. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen deutschen Wirtschaftsunternehmen und
Metall verarbeitenden Unternehmen
, insbesondere solchen in Neumünster, führt zu einer Erweiterung der Kompetenz auf Tätigkeiten als Aufsichtsrat.
Rechtsanwalt Rama trat
als Patientenanwalt
ebenfalls 1993 in die Kanzlei ein und erweiterte die Bereiche Wirtschafts- und Handelsrecht. Zuvor war Herr Rama in einer großen Kanzlei in Washington, bei der Europäischen Kommission in Brüssel sowie in England und Frankreich tätig. Seine Fremdsprachenkenntnisse und persönlichen Verbindungen ermöglichten den weiteren Ausbau der internationalen Aktivitäten der Kanzlei. Rechtsanwalt Rama engagiert sich ehrenamtlich als Patientenanwalt in Hamburg.
Neun weitere Rechtsanwälte und ein kompetentes Sekretariat garantieren Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung.
Über Hahn und Partner
Gegründet 1960
200 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
Kostenlos • Anonym • Experten-Anwälte
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Kostenlos und unverbindlich.
Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten Arbeitnehmer in allen Bereichen des täglichen Geschäfts, sodass wir die rechtliche Situation aus allen Blickwinkeln kennen.Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
- Haben Sie eine unberechtigte Abmahnung erhalten? Wir prüfen die Situation, beraten Sie und legen ggf. Widerspruch gegen die Abmahnung ein oder erheben Klage gegen Ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.
- Wurden Sie betriebsbedingt gekündigt und die Agentur für Arbeit drängt Sie zur Klageerhebung gegen Ihren Arbeitgeber? Wir nehmen Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf, um die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld durchzusetzen.
Ist es erforderlich, erheben wir Klage auf Erhalt des Kündigungsschutzes. - Haben Sie eine unberechtigte Kündigung oder eine Kündigungsänderung erhalten? Um keine Zeit zu verlieren, erheben wir in solchen Fällen umgehend Klage auf Kündigungsschutz beim Arbeitsgericht.
- Der Arbeitgeber möchte sich von Ihnen trennen, will aber kein oder zu wenig Abfindungsgeld zahlen? Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber, um eine angemessene Abfindung zu erzielen.
- Ihr Urlaub wird nicht vollständig gewährt, oder Sie können Ihren Urlaub in den Schulferien nicht nehmen, obwohl Sie schulpflichtige Kinder haben? Wir setzen Ihre berechtigten Urlaubsansprüche durch; wenn möglich außergerichtlich, andernfalls vor dem Arbeitsgericht.
- Sollen Sie aus betrieblichen Gründen durchgehend arbeiten, und Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen nur den Urlaub auszahlen? Ihr Urlaubsanspruch ist ein absolutes Recht, und der Arbeitgeber hat kein Recht, den Ihnen zustehenden Urlaub zu streichen oder zu verweigern. Auch eine Auszahlung kann den Urlaub nicht ersetzen. Wir klären dies mit Ihrem Arbeitgeber – gegebenenfalls gerichtlich.
- Gibt es Probleme mit der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Auch dieses arbeitsrechtliche Problem klären wir für Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
- Wird Überstunden- oder Mehrarbeit angeordnet, aber nicht ausreichend bezahlt? Überstunden und Mehrarbeit sind gesetzlich geregelt. Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und diese nicht zu Ihrem Nachteil missachtet.
- Erlaubt Ihr Unternehmen Ihnen nicht, die angesammelten oder angehäuften Überstunden abzubummeln, weil mehr Arbeit anfällt? Die zulässigen Höchstarbeitszeiten pro Tag, Woche und Monat sind gesetzlich geregelt. Sie als Arbeitnehmer dürfen diese Zeiten und Stunden nicht überschreiten, und natürlich darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht zur Missachtung der gesetzlichen Vorschriften zwingen. Wir nehmen Ihnen den Streit mit Ihrem Arbeitgeber ab, verhandeln mit ihm und klären die Angelegenheit.
- Möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbieten, für einen Konkurrenten tätig zu werden? Manchmal wird im Arbeitsvertrag eine sogenannte Wettbewerbsvereinbarung getroffen. Dies setzt jedoch stets eine Art Gegenleistung Ihres Arbeitgebers für die gesamte vereinbarte Schutzdauer voraus. Diese Gegenleistung kann beispielsweise eine finanzielle Vergütung sein.
Wir klären das für Sie und verhandeln in Ihrem Interesse mit Ihrem Arbeitgeber. - Die Agentur für Arbeit möchte nach einer Kündigung Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld verhängen? Wir prüfen die Situation und nehmen Ihnen den lästigen Streit mit der Agentur für Arbeit ab.
- Sie wissen nicht, ob das Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers wirklich gut ist, oder Sie möchten sich gegen ein schlechtes Zeugnis verteidigen? Arbeitszeugnisse können versteckte Hinweise enthalten. Wir kennen sie alle. Wir können daher für Sie beurteilen, ob das Zeugnis in Ordnung ist oder ob Sie auf Erteilung eines korrekten Zeugnisses klagen müssen.
Wir beraten Sie, wir helfen Ihnen, wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.
Wir prüfen sämtliche Arten von Arbeitsverträgen sowie individual- oder betriebsvereinbarte Absprachen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber für Sie.
Bankwesen & Finanzen
Energie, Umwelt & ESG
Insolvenz & Schulden
Unsere Philosophie:
Planbare Kosten
Wir informieren Sie stets über die Kosten unserer Arbeit – bevor diese anfallen. Bei uns erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen in der Abrechnung.
Kontinuierliche Information
Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen unverzüglich Kopien aller in Ihrer Angelegenheit eingelegten Schriftsätze.
Keine Vergleiche
Wir wollen Ihnen dazu verhelfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Und wir wollen ebenfalls sicherstellen, dass Ihr Gegner sämtliche Kosten trägt – und nicht Sie.
Deshalb schließen wir grundsätzlich keine Vergleiche vor Gericht.
Unternehmen
Unsere Philosophie:
Verlässliche Kosten
Wir informieren Sie stets über die Kosten unserer Tätigkeit – noch bevor diese entstehen. Bei uns erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen in der Abrechnung.
kontinuierliche Information
Auf Wunsch senden wir Ihnen unverzüglich Kopien aller eingehenden Schriftsätze in Ihrer Angelegenheit.
Keine Vergleiche
Wir wollen Ihnen dabei helfen, Ihr Recht durchzusetzen.
Und wir möchten auch sicherstellen, dass Ihr Gegner sämtliche Kosten trägt – und nicht Sie.
Aus diesem Grund schließen wir grundsätzlich keine Vergleiche vor Gericht.
Immobilienrecht
Unsere Philosophie:
Überschaubare Kosten
Wir informieren Sie stets über die Kosten unserer Tätigkeit – bevor diese anfallen. Bei uns erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen in der Abrechnung.
Stetige Information
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen jederzeit unverzüglich Kopien aller eingehenden Schriftsätze in Ihrer Angelegenheit.
Keine Vergleiche
Wir wollen Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Und wir wollen außerdem sicherstellen, dass Ihr Gegner sämtliche Kosten trägt – und nicht Sie.
Deshalb schließen wir grundsätzlich vor Gericht keine Vergleiche.
Gesellschafts- und Handelsrecht
Geistiges Eigentum
Unsere Philosophie:
Überschaubare Kosten
Wir informieren Sie stets über die Kosten unserer Tätigkeit – bevor diese entstehen. Bei uns erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen bei der Abrechnung.
Stetige Information
Auf Wunsch senden wir Ihnen unverzüglich Kopien aller eingehenden Schriftsätze in Ihrer Angelegenheit zu.
Keine Vergleiche
Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Und wir möchten auch sicherstellen, dass Ihr Gegner alle Kosten trägt – und nicht Sie.
Deshalb schließen wir in der Regel keine Vergleiche vor Gericht.
Strafverteidigung
Unsere Philosophie:
Verlässliche Kosten
Wir informieren Sie stets über die anfallenden Kosten unserer Tätigkeit – noch bevor diese entstehen. Bei uns erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen in der Abrechnung.
Konstante Information
Wenn Sie es wünschen, übersenden wir Ihnen umgehend Kopien aller eingehenden Schriftsätze in Ihrer Angelegenheit.
Keine Vergleichsabschlüsse
Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Und wir möchten zudem sicherstellen, dass Ihr Gegner sämtliche Kosten trägt – und nicht Sie.
Deshalb schließen wir grundsätzlich keine Vergleiche vor Gericht.
Versicherung
Unsere Philosophie:
Überschaubare Kosten
Wir informieren Sie stets über die Kosten unserer Tätigkeit – bevor Kosten entstehen. Bei uns erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen bei der Abrechnung.
Kontinuierliche Information
Wenn Sie es wünschen, senden wir Ihnen unverzüglich Kopien aller in Ihrer Sache eingehenden Schriftsätze.
Keine Vergleiche
Wir wollen Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Und wir wollen auch sicherstellen, dass Ihr Gegner alle Kosten trägt – und nicht Sie.
Daher schließen wir grundsätzlich keine gerichtlichen Vergleiche.