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Unsere Partnergesellschaft besteht aus vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, mit zwei Fachanwaltspraxen für Arbeitsrecht und zwei Fachanwaltspraxen für Familienrecht.

Wir beraten und vertreten Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ebenso wie Unternehmen bundesweit in „unserem“ Bezirk (Altona / Ottensen), in Hamburg und im Umland.

Wir beraten Privatpersonen insbesondere zu den grundlegenden Rechtsfragen des Familien-/Erbrechts, des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts.

Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen, die wir in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, vertreten.

Alle Partnerinnen und Partner der Gesellschaft sind in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Über Berendsohn Lawyers

Gegründet 2000

50 Personen im Team


Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Familie
Einwanderung

Gesprochene Sprachen
German
English

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Rechtsgebiete

Arbeits- und Beschäftigungsrecht

Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte Berendsohn, Reineke und Wenzel vertreten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Die Rechtsanwälte Reineke und Wenzel sind vornehmlich im Individualarbeitsrecht tätig (einschließlich Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutz, Teilzeit- und Befristungsrecht, Zeugnisse etc.). Rechtsanwalt Berendsohn ist darüber hinaus im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht) tätig.

Rechtsanwalt Berendsohn ist zudem für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Migration zuständig.

Nachfolgend einige Hinweise im Einzelnen:

Vor, während und am Ende eines Arbeitsverhältnisses stellen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen wie:

  • Was bedeutet jede einzelne Klausel in meinem Arbeitsvertrag? Ist die getroffene Regelung wirksam?
  • Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
  • Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
  • Welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Was kann und muss ich tun, wenn ich mein Geld nicht erhalte?
  • Was kann und muss ich tun, wenn ich kein Zeugnis oder ein Zeugnis erhalte, das meine Leistung nicht widerspiegelt?

Viele Fragen lassen sich auf einfache Weise und ohne gerichtliches Verfahren klären.

Oft ist es rechtlich nicht erforderlich – und taktisch auch nicht ratsam –, unmittelbar vor dem Arbeitsgericht tätig zu werden.

Manchmal sind gerichtliche Auseinandersetzungen jedoch – insbesondere bei Kündigungen – unvermeidlich.

Von uns vertretene Arbeitgeber sind beispielsweise Inhaber kleiner Unternehmen (unter 10 Beschäftigten), Start-ups oder mittelständische Unternehmen. Sie existieren in jeder möglichen Rechtsform, überwiegend in Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen), einige sind jedoch auch bundesweit tätig.

Einige Unternehmen verfügen über Betriebsräte, andere nicht. Die Beschäftigungsstruktur unserer Mandantinnen und Mandanten reicht von Einzelunternehmern bis hin zu Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Insbesondere bei Abschluss und Beendigung von Geschäftsführerverträgen beraten und vertreten wir Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer.

Zu Beginn einer Mandatsbeziehung mit Arbeitgebern besuchen wir in der Regel die Geschäftsräume der von uns betreuten Unternehmen.

Sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber stellt sich häufig die Frage, ob ein „Freier“ arbeits- und vor allem sozialrechtlich nicht als „Arbeitnehmer“ anzusehen ist. Auch mit diesem Thema befassen sich unsere Arbeitsrechtler regelmäßig.

Mitarbeiterleistungen & Vergütung für Führungskräfte
Arbeitsrechte
Einstellung & Entlassung
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Rente
Ruhestand
Sexuelle Belästigung
Sozialversicherung
Lohn- und Arbeitszeit
Unrechtmäßige Kündigung

Familie

Familienrecht

Seit vielen Jahren konzentrieren wir uns auf Familienrecht. Unsere Rechtsanwälte Ernst Mayer, Fachanwalt für Familienrecht seit 2003, und Marc Wenzel, Fachanwalt für Familienrecht seit 2006, beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Familienrecht und unterstützen Sie mit ihrem umfangreichen Wissen und langjähriger Erfahrung.

Wir beraten Sie bereits im Vorfeld einer Ehe und erstellen maßgeschneiderte Eheverträge. Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und in der Ehe können veränderte Lebensumstände eine vertragliche Gestaltung oder Anpassung bestehender Vereinbarungen erforderlich machen.

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung vertreten wir Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir optimale Lösungen in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung, Umgangs- und Sorgerechten, Nutzung der Ehewohnung sowie Teilung des Hausrats. Anschließend setzen wir Ihre Interessen auch in konfliktgeladenen Situationen durch.

Kann eine einvernehmliche Regelung beispielsweise in Form einer Vereinbarung über die Folgen der Trennung und Scheidung nicht erreicht werden, stehen wir Ihnen als starker Partner in sämtlichen familiengerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten zur Seite.

Gleiches gilt selbstverständlich für alle weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten wie etwa Adoptions- und Betreuungssachen.

Adoption
Kindesmissbrauch
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Scheidung und Trennung
Häusliche Gewalt
Ehe

Einwanderung

Staatsangehörigkeitsrecht

Sind Sie deutscher Staatsbürger und möchten eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben? Unter keinen Umständen dürfen Sie den Antrag einreichen, bevor Ihr Aufenthaltsrecht nicht offiziell bestätigt wurde.

Wir beraten/vertreten Sie gerne in diesem Verfahren. Dies gilt auch, wenn Sie zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, d. h. sich einbürgern lassen wollen.

Eine Beratung vor Antragstellung hilft, Fehler zu vermeiden.

Auf Wunsch vertreten wir Sie auch im gesamten Verfahren gegenüber den Behörden, einschließlich der Teilnahme an den erforderlichen Protokollen oder sonstigen Besprechungen. 

Staatsbürgerschaft
Asyl
Geschäftsvisum
Visum für Angehörige
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
Rentenvisum
Arbeitserlaubnis

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