Expertise seit den frühen 1970er Jahren
Wir sind eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, die private Mandanten sowie kleine und mittelständische Unternehmen außergerichtlich berät und sie in gerichtlichen Verfahren vertritt.
Die Kanzlei wurde in den frühen 1970er Jahren von Dr. Otto Nietsch als Einzelpraxis gegründet und hatte bis 1999 ihren Sitz in Hamburg-Harburg. Dr. Nietsch konzentrierte sich frühzeitig auf das Immobilienrecht. Als ehemaliger Syndikus des Verbands Deutscher Makler (VDM) beriet er insbesondere im Maklerrecht, aber auch im Miet- und WEG-Recht sowie in bauplanungsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus spielte die Beratung von Unternehmen im Handelsrecht eine wichtige Rolle.
Im Jahr 1998 trat Rechtsanwalt Matthias W. Kroll zunächst als Referendar in die Praxis ein. Ab 2000 war Herr M. Kroll als zugelassener Anwalt in der Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll tätig. Herr Kroll entwickelte einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht, betreute aber aufgrund der traditionellen Ausrichtung der Kanzlei weiterhin Mandate im Immobilienrecht. Seit 2004 berät Herr Kroll nach Abschluss eines Zusatzstudiums im Versicherungsrecht zudem im Versicherungs-, Vermittlungs- und Finanzdienstleistungsrecht sowie in sämtlichen handels- und sportrechtlichen Fragestellungen.
Die Praxis wurde 2002 um Frau Dr. Katrin Kroll, Mag. rer. publ., erweitert, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Finanz- und Steuerrecht der Universität Hamburg tätig war. Frau Dr. Kroll ergänzte das Beratungsspektrum der Kanzlei um steuer- und erbrechtliche Fragestellungen. Nach ihrer Zertifizierung als Testamentsvollstreckerin (AGT) steht Frau Dr. Kroll zudem in diesem Rechtsgebiet beratend zur Verfügung.
Im Jahr 2010 schied Dr. Nietsch als Senior aus der aktiven Tätigkeit aus. Dr. Nietsch steht der Kanzlei jedoch weiterhin beratend zur Seite und betreut nach wie vor einzelne langjährige Mandanten.
Seit dem 1. Januar 2015 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt als angestellter Anwalt unser Team.
Am 1. Januar 2017 trat Herr Rainer Wüstenfeld, Rechtsanwalt, als Of Counsel in unsere Kanzlei ein.
Seit dem 1. November 2022 ist Frau Wiebke Harke als Associate für unsere Kanzlei tätig.
Aktuell arbeiten sechs Rechtsanwälte für unsere wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei, die kleine und mittelständische Unternehmen, deren Führungskräfte, Kaufleute, Freiberufler sowie Privatpersonen, Verbände, Kammern und Vereine außergerichtlich berät und in gerichtlichen Verfahren vor ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten sowie in der Wirtschaftsmediation vertritt.
Über Dr. Nietsch & Kroll
Gegründet 1970
200 Personen im Team
Rechtsgebiete
Gesprochene Sprachen
Kostenlos • Anonym • Experten-Anwälte
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Verbinden Sie sich mit erfahrenen Anwälten in Ihrer Region für eine persönliche Beratung zu Ihrem Fall.
Kostenlos und unverbindlich.
Rechtsgebiete
Arbeits- und Beschäftigungsrecht
Arbeitsrecht
Wir erstellen Arbeitsverträge für Sie und beraten Sie zur Aussprache von Kündigungen. Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten und verhandeln für Sie über den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Wir beraten Sie auch außergerichtlich und gerichtlich zu Fragen des Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechts.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge, zum Gesetz zur Förderung der Ausbildung und im Rahmen von Verhandlungen bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zur Seite.
Ihre Ansprechpartner sind Herr Matthias W. Kroll, LL.M. und Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt.
Kontakt: [email protected]
Unternehmen
Unternehmensrecht
In Deutschland regelt das Gesellschaftsrecht die internen und externen Beziehungen von Gesellschaften.
Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen daher nach Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, obwohl sie in der Praxis – mit Ausnahme der stillen Gesellschaft – Träger von Rechten und Pflichten sind, die unabhängig von ihren Mitgliedern bestehen.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- PartG
- offene Handelsgesellschaft
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Kommanditgesellschaft
- stille Gesellschaft
Körperschaften sind juristische Personen.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Europäische Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
- Europäische Genossenschaft
- REIT-AG Aktiengesellschaft, ausschließlich tätig im Immobiliensektor
Verein und Stiftung
Der eingetragene Verein (e.V.) und die rechtsfähige Stiftung sind ebenfalls eigenständige juristische Personen, jedoch keine Körperschaften. Der Verein hat Mitglieder, aber nicht unbedingt Vermögen. Die rechtsfähige Stiftung verfügt über dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen, aber keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer.
Gemischte Formen
Darüber hinaus existieren Mischformen, die sich aus mehreren Gesellschaften (Körperschaften und Personengesellschaften) zusammensetzen. Eine Körperschaft oder Stiftung fungiert als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft oder KGaA.
- GmbH & Co.
- GmbH & Co. KG
Was wir in diesem Zusammenhang beraten:
- Beratung und Begleitung bei der Gründung von Körperschaften und Personengesellschaften
- Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen
- Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Dritten
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt und Herr Rechtsanwalt Dr. Otto Nietsch.
Kontakt: [email protected]
Privatmandant
Immobilienrecht
Immobilienrecht
Der Begriff Immobilienrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die sich mit unbeweglichen Vermögenswerten befassen – von der Ausarbeitung und Durchführung eines Grundstückskaufvertrags bis hin zu Zwangsversteigerungen.
Zudem behandelt das Immobilienrecht die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Kauf- und Bauverträgen, die Realisierung von Haftung über die Verwertung dinglicher Sicherheiten, regelt die Rechtsbeziehungen des Eigentümers zu Dritten (z. B. zu einem Mieter) und befasst sich mit den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts.
Auch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses unter Einbeziehung eines Maklers gehört zum Tätigkeitsfeld des Immobilienrechts.
In welchen Bereichen wir beraten:
- Beratung und Vertretung in allen Immobilienrechtsangelegenheiten, insbesondere
- Mietrecht für Wohnraum,
- Mietrecht für gewerbliche Räume,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht
- Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen
- Einleitung von Zwangsvollstreckungs- und Verwaltungverfahren
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Versteigerungsterminen
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M.
Kontakt: [email protected]
Gesellschafts- und Handelsrecht
Versicherung
Versicherungsrecht
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Matthias W. Kroll, LL.M.