Wie kann ich meinen Vermieter in Österreich wegen Wasserschäden und verlorenem Mobiliar verklagen, und welche Beweise benötige ich dafür?
Antworten von Anwälten
Dr. Simon Burger
Vielen Dank für Ihre Frage,
ob Sie Ihren Vermieter wegen Wasserschäden erfolgreich in Anspruch nehmen können, hängt stark von den konkreten Umständen ab.
Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Mietwohnung (also die Wohnung selbst) in dem vereinbarten Zustand zu erhalten und Mängel zu beheben.
Dies bedeutet, dass die Reparatur der geplatzten Leitung und die Wiederherstellung von Teilen der Wohnung in der Regel in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen.
Haben Sie Reparaturkosten für Teile der Wohnung übernommen, die der Vermieter tatsächlich hätte beheben müssen, sind diese Kosten sehr wahrscheinlich vom Vermieter erstattungsfähig.
Für Schäden an Möbeln oder persönlichen Gegenständen des Mieters haftet der Vermieter jedoch nicht automatisch. Gerichte prüfen üblicherweise, ob der Vermieter den Leitungsbruch vernünftigerweise hätte verhindern können – beispielsweise durch ordnungsgemäße Wartung oder Inspektionen (insbesondere bei älteren Leitungen oder solchen, die bereits zuvor geplatzt waren).
War der Schaden „unvorhersehbar“ und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters, kann die Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Es ist zudem wichtig zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht, der Schäden abdecken könnte (etwa eine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters).
Als Beweismittel sind Fotos, Korrespondenz, Reparaturberichte und Belege für beschädigte Gegenstände hilfreich. Je nach Fall kann auch ein Gutachten zum Zustand der Leitung und zur Unfallursache erforderlich sein.
Der genaue Zeitplan und das Vorgehen hängen davon ab, ob die Angelegenheit einvernehmlich gelöst werden kann oder formell verfolgt werden muss. Gerne kann unsere Kanzlei die Situation prüfen, Sie zur besten Vorgehensweise beraten und Ihre Chancen auf einen Schadensersatz prüfen.
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