Welche Schritte sind erforderlich, um bei einem österreichischen Asset-Deal den Arbeitnehmerrechten nach den Betriebsübergangsvorschriften gerecht zu werden?

In Österreich
Zuletzt aktualisiert: Dec 29, 2025
Ich führe Verhandlungen über den asset-basierten Erwerb eines österreichischen Unternehmens. Ich benötige Hinweise darauf, wie Arbeitsverträge gemäß den Regeln des Betriebsübergangs übergehen, welche Mitteilungen an den Betriebsrat erforderlich sind und wie der Vertrag strukturiert werden sollte, um nach dem Closing Haftungsrisiken zu minimieren.

Antworten von Anwälten

Dr. Simon Burger

Dr. Simon Burger

Dec 29, 2025
Beste Antwort

In Österreich kann ein Asset Deal gemäß § 3 AVRAG als „Betriebsübergang“ gelten, wenn ein funktionierender Wirtschaftsbetrieb übertragen wird und seine Tätigkeit fortsetzt (Share Deals grundsätzlich nicht).


Ist dies der Fall, gehen alle Arbeitsverträge kraft Gesetzes auf den Erwerber über, einschließlich bereits erworbener und zukünftiger Ansprüche der Arbeitnehmer, und Kündigungen, die ausschließlich wegen des Übergangs erfolgen, sind unwirksam.


Der Betriebsrat (oder die Arbeitnehmer, falls keiner besteht) muss vorab und schriftlich über den Übergang und dessen Folgen informiert werden.


Ein „Betriebsübergang“ löst auch arbeitgeberseitige Pflichten außerhalb des Arbeitsrechts aus, wie etwa die Neuanmeldung zur Sozialversicherung und steuerliche Meldungen.


Aus Käufersicht sind eine sorgfältige Prüfung, ob ein Übergang vorliegt, eine fokussierte arbeitsrechtliche Due Diligence sowie geeignete Garantien und Freistellungen entscheidend, um das Risiko nach Abschluss zu steuern.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Strukturierung und Umsetzung Ihrer geplanten Transaktion in voller Übereinstimmung mit dem österreichischen Arbeits- und Beschäftigungsrecht.

Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH

Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH

Dec 29, 2025

In Österreich wird ein Betriebsübergang in erster Linie durch das ArbeitnehmerInnen-Überlassungsgesetz (AVRAG) geregelt. Er liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Teil eines Unternehmens durch eine Rechtsgeschäft auf einen neuen Eigentümer übertragen wird und der wirtschaftliche Gesamtzusammenhang fortgeführt wird, wobei seine Identität erhalten bleibt.


Wesentliche Auswirkungen


Automatischer Übergang: Der neue Eigentümer tritt automatisch in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt des Übergangs ein, einschließlich aller Rechte und Pflichten. Neue Arbeitsverträge müssen nicht abgeschlossen werden.


Kündigungsverbot: Jede Kündigung, die aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, ist rechtlich unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen (z. B. wirtschaftliche oder betriebliche Gründe) bleiben jedoch möglich, sofern die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.


Einspruchsrecht: ArbeitnehmerInnen können dem Übergang widersprechen, wenn der neue Eigentümer die kollektivvertragliche Arbeitsplatzsicherheit oder eine betriebliche Pensionszusage nicht übernimmt. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen (Hinweis: Risiko der Arbeitslosigkeit beim bisherigen Arbeitgeber).


Informationspflicht: Arbeitgeber müssen die Belegschaft im Voraus über den Zeitpunkt, den Grund sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen informieren.


Unsere Kanzlei ist in ganz Österreich tätig. Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen Ihres Asset Deals, um die Einhaltung des österreichischen Rechts sicherzustellen und Ihre Risiken zu minimieren.


Mit freundlichen Grüßen,


Peter Harlander




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