Benötige ich eine liechtensteinische Lizenz, um von Vaduz aus Online-Software-Abonnements zu verkaufen?
Antworten von Anwälten
Inmann Stelzl & Partner Rechtsanwälte Offene Gesellschaft
Der Verkauf abonnementbasierter Softwaredienste aus Vaduz stellt gemäß dem liechtensteinischen Gewerbegesetz (Gewerbegesetz) eine gewerbliche Tätigkeit dar. Daher bedarf es einer von der Liechtensteinischen Fürstlich Liechtensteinischen Amt für Volkswirtschaft ausgestellten Gewerbeberechtigung. Eine bloße Gewerbeanmeldung genügt nicht.
Für die Standardsoftwareentwicklung und -verbreitung wird diese Tätigkeit in der Regel als nichtreglementiertes Gewerbe eingestuft und erfordert daher keine besondere branchenspezifische Lizenz, sofern die Software keine reglementierten Tätigkeiten umfasst (wie etwa Finanzdienstleistungen, Zahlungsdienste oder investmentbezogene Funktionen).
Die typischen Bearbeitungszeiten für eine nichtreglementierte Gewerbeberechtigung liegen bei vollständiger Dokumentation im Bereich mehrerer Tage bis einiger Wochen.
Kostenlos • Anonym • Experten-Anwälte
Persönliche Rechtshilfe benötigt?
Verbinden Sie sich mit erfahrenen Anwälten in Ihrer Region für persönliche Beratung zu Ihrer spezifischen Situation.
Kostenlos und unverbindlich.