Zu den wichtigsten Due-Diligence-Punkten bei einer grenzüberschreitenden Fusion in Liechtenstein gehören: 1. **Rechtliche Struktur und Genehmigungen**: Überprüfung der formellen Voraussetzungen für die Fusion gemäß liechtensteinischem Recht sowie etwaiger Genehmigungen oder Zustimmungen von Behörden und Anteilseignern. 2. **Unternehmensverträge und Verpflichtungen**: Analyse bestehender Verträge, einschließlich Joint-Venture-Vereinbarungen, Darlehensverträge, Liefer- und Dienstleistungsverträge sowie Mietverträge, um potenzielle Risiken und Übertragbarkeit festzustellen. 3. **Arbeitnehmer- und Sozialrechtsfragen**: Bewertung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, bestehender Arbeitsverhältnisse und etwaiger Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, einschließlich Abfindungsregelungen und Kollektivverträgen. 4. **Steuerliche Aspekte**: Prüfung der steuerlichen Situation, möglicher latenter Steuerverpflichtungen und steuerlicher Auswirkungen der Fusion in Liechtenstein sowie in den beteiligten Jurisdiktionen. 5. **Rechtsstreitigkeiten und regulatorische Risiken**: Ermittlung anhängiger oder drohender Gerichtsverfahren, behördlicher Untersuchungen sowie Compliance-Risiken, etwa im Zusammenhang mit Geldwäscheprävention oder Datenschutz. 6. **Finanzielle Verbindlichkeiten**: Bewertung der Bilanz, Schuldenstruktur, Sicherheiten und eventueller Garantien, um finanzielle Risiken zu erkennen. 7. **Immaterielle Vermögenswerte und geistiges Eigentum**: Prüfung geistiger Eigentumsrechte, Lizenzen und etwaiger Streitigkeiten sowie deren Übertragbarkeit im Rahmen der Fusion. Zum Schutz vor Haftungen nach Abschluss der Transaktion empfiehlt sich: 1. **Gewährleistungs- und Haftungskatalog**: Vereinbarung detaillierter Garantien und Zusicherungen sowie klarer Haftungsgrenzen, um Risiken zu definieren und abzusichern. 2. **Indemnitäts- und Freistellungsmechanismen**: Aufnahme von Freistellungsverpflichtungen für bestimmte Risiken, verbunden mit klaren Verfahren zur Geltendmachung und ggf. Festlegung von Schadenersatzmechanismen. 3. **Retention oder Escrow**: Einbehaltung eines Teils des Kaufpreises oder Hinterlegung auf einem Treuhandkonto zur Absicherung gegen nachvertragliche Risiken. 4. **Versicherungslösungen**: Abschluss von Warranty & Indemnity (W&I)-Versicherungen oder anderen relevanten Policen zur Absicherung gegen unvorhergesehene Haftungen. 5. **Post-Closing-Integration und Monitoring**: Einrichtung klarer Prozesse für die Integration und Überwachung post-merger-relevanter Verpflichtungen sowie fortlaufende Compliance-Checks. 6. **Begrenzung der Haftungsdauer**: Festlegung einer sachgerechten Verjährungsfrist für Haftungsansprüche sowie Ausschluss bestimmter Schadensarten, die nicht übernommen werden sollen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, rechtliche Risiken zu kontrollieren und die Parteien im Nachgang der Fusion wirksam abzusichern.

In Liechtenstein
Zuletzt aktualisiert: Dec 13, 2025
Ich erwäge eine grenzüberschreitende Fusion mit einem liechtensteinischen Unternehmen. Welche Due-Diligence-Prüfungen sollte ich verlangen, und wie können wir Zusicherungen, Schadloshaltungspflichten und Haftungsobergrenzen strukturieren, um das Risiko nach dem Closing zu minimieren?

Antworten von Anwälten

Inmann Stelzl & Partner Rechtsanwälte Offene Gesellschaft

Inmann Stelzl & Partner Rechtsanwälte Offene Gesellschaft

Dec 15, 2025

Bei der Prüfung einer grenzüberschreitenden Fusion mit einem liechtensteinischen Unternehmen sollte die Due Diligence insbesondere die Gesellschafts- und Fusionsfähigkeit nach dem PGR (liechtensteinisches Gesellschaftsrecht), die Regulierung und Lizenzierung (einschließlich AML/KYC), die Steuerkonformität und -risiken, wesentliche Verträge (insbesondere Kontrollwechselklauseln), arbeitsrechtliche Belange, Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten in den Fokus nehmen.


Zur Reduzierung von Risiken nach Closing sollte die Transaktionsdokumentation umfassende Garantien enthalten (mit erweitertem Schutz bei steuerlichen und regulatorischen Aspekten), spezifische Freistellungen für identifizierte Risiken sowie angemessen strukturierte Haftungsobergrenzen, Schadensbereiche und Verjährungsfristen. Allgemeine Garantieobergrenzen sind typischerweise begrenzt, während grundlegende Garantien und Freistellungen höher oder unbegrenzt sein können.


Zusätzlicher Schutz kann beispielsweise durch die Einrichtung von Treuhand-/Rückbehaltsmechanismen sowie klare Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln erzielt werden, um die grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.


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