- Individuelle Gestaltungsfreiheit: Ein Testament ermöglicht es Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und Erben frei zu wählen, solange das Pflichtteilsrecht gewahrt bleibt.
- Pflichtteilsschutz: Nachkommen sowie Ehegatten oder eingetragene Partner haben in Österreich Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil (meist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
- Digitaler Nachlass: Um den Zugriff auf E-Mails, soziale Medien und Krypto-Wallets sicherzustellen, ist eine explizite Dokumentation und Bevollmächtigung notwendig.
- Steuerliche Situation 2026: In Österreich gibt es weiterhin keine klassische Erbschaftssteuer, jedoch fallen bei Immobilien die Grunderwerbsteuer und gerichtliche Eintragungsgebühren an.
- Vorsorge gegen Streit: Mediation und klare Formvorschriften (wie das eigenhändige Testament) sind die effektivsten Mittel, um langwierige Prozesse zwischen Erben zu vermeiden.
Muster-Vorlage: Eigenhändiges Testament und Checkliste Digitales Erbe
In Österreich ist ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament rechtlich bindend, ohne dass Zeugen oder ein Notar zwingend erforderlich sind. Für die digitale Vorsorge empfiehlt sich eine separate Liste, die sicher verwahrt wird.
Vorlage: Eigenhändiges Testament (Österreich)
Dieses Muster muss zwingend von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein.
Mein Testament
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], verfüge für den Fall meines Ablebens Folgendes:
- Ich setze meine/n [Verwandtschaftsgrad/Beziehung], [Vorname Nachname], geboren am [Datum], als Alleinerben meines gesamten Vermögens ein.
- Meinem/Meiner [Name] vermache ich als Legat (Vermächtnis) [konkreter Gegenstand, z.B. das Klavier / Betrag von 5.000 Euro].
- Für meinen digitalen Nachlass verfüge ich, dass [Vorname Nachname] die volle Verfügungsgewalt über alle meine Online-Konten und digitalen Daten erhält. Eine entsprechende Zugangsliste ist bei [Ort der Hinterlegung, z.B. Tresor] hinterlegt.
[Ort], am [Datum] (Unterschrift) [Vorname Nachname]
Checkliste: Vorbereitung des digitalen Nachlasses
| Kategorie | Erforderliche Maßnahme | Hinweis für 2026 |
|---|---|---|
| Passwort-Management | Master-Passwort für Passwort-Manager oder physische Liste hinterlegen. | Verwenden Sie 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) mit Ersatz-Codes. |
| Soziale Medien | Nachlasskontakt in Facebook/Google festlegen oder Deaktivierung anordnen. | Anbieter verlangen oft eine Sterbeurkunde für den Zugriff. |
| Krypto-Assets | Private Keys oder Seed Phrases sicher (offline) verwahren. | Ohne Key ist das Vermögen für Erben unwiederbringlich verloren. |
| Abos & Verträge | Liste aller laufenden Online-Dienste (Streaming, Cloud, Software). | Erben treten oft automatisch in Verträge ein, wenn nicht gekündigt wird. |
| Hardware | Zugangs-PINs für Smartphone, Tablet und Laptop notieren. | Verschlüsselte Festplatten können sonst nicht ausgelesen werden. |
Gesetzliche Erbfolge vs. testamentarische Verfügung in Österreich
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Österreich immer dann in Kraft, wenn der Verstorbene kein gültiges Testament hinterlassen hat. Sie basiert auf dem sogenannten Parentelsystem, das Verwandte in verschiedene Linien (Parentelen) einteilt.
An erster Stelle stehen die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen. Sind keine Kinder vorhanden, geht das Erbe an die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister). Der Ehegatte oder eingetragene Partner nimmt eine Sonderstellung ein: Er erbt neben Kindern ein Drittel, neben den Eltern des Verstorbenen zwei Drittel des Vermögens. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass beispielsweise Ihr Lebensgefährte (ohne Trauschein) erbt, müssen Sie zwingend ein Testament verfassen, da dieser gesetzlich leer ausgehen würde.
Pflichtteilsrecht: Wer hat Anspruch auf einen Mindestanteil?
Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit ein, um nahe Angehörige finanziell abzusichern. Es garantiert bestimmten Personen einen Geldanspruch gegen die Erben, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich ausschließlich die Nachkommen (Kinder, Enkel) sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Die Höhe des Pflichtteils beträgt grundsätzlich die Hälfte dessen, was der Person bei gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte. Seit der Erbrechtsreform 2017 haben Eltern und Vorfahren keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch; der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Miteigentümer an Gegenständen oder Immobilien, sondern erhält eine Auszahlung.
Regelung des digitalen Nachlasses: Passwörter, Social Media und Krypto-Assets
Der digitale Nachlass umfasst alle Rechte und Pflichten an Daten und Accounts, die im Internet oder auf digitalen Datenträgern gespeichert sind. In der österreichischen Rechtspraxis 2026 gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge: Digitale Verträge und Inhalte gehen auf die Erben über.
Das Problem in der Praxis ist oft der Zugriff. Während soziale Netzwerke wie Facebook Gedenkzustände anbieten, ist der Zugang zu verschlüsselten E-Mails oder Cloud-Speichern ohne Zugangsdaten rechtlich oft schwer durchzusetzen. Besonders kritisch sind Krypto-Assets (Bitcoin, Ethereum etc.). Da es hier keine zentrale Instanz gibt, die ein Konto zurücksetzen kann, müssen Erben über die physische Verfügungsgewalt der "Private Keys" verfügen. Es ist ratsam, eine "digitale Vollmacht" zu Lebzeiten zu erteilen und diese mit klaren Anweisungen im Testament zu flankieren.
Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch Mediation und Vorsorgevollmachten
Erbstreitigkeiten entstehen oft durch Unklarheiten oder das Gefühl der Ungerechtigkeit. Eine frühzeitige Kommunikation und die Einbindung von Mediatoren können jahrelange Gerichtsprozesse verhindern.
Mediation bietet einen geschützten Rahmen, um emotionale Aspekte der Vermögensverteilung zu klären, bevor Fronten verhärten. Ergänzend dazu schützt eine Vorsorgevollmacht Ihre Interessen bereits vor dem Erbfall. Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr handlungsfähig sind, legt die Vorsorgevollmacht fest, wer Ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Dies verhindert die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters und stellt sicher, dass Ihre Vermögenswerte bereits im Vorfeld im Sinne der späteren Erbfolge verwaltet werden.
Aktuelle Erbschaftssteuer-Entwicklungen und steuerliche Freibeträge 2026
Obwohl Österreich auch 2026 keine explizite Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhebt, ist die Übertragung von Vermögen nicht völlig kostenfrei. Besonders bei Immobilien müssen Erben mit Nebenkosten rechnen.
| Kostenfaktor | Höhe / Regelung | Basis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Stufentarif (0,5% bis 3,5%) | Grundstückswert bei nahen Angehörigen |
| Eintragungsgebühr | 1,1% (ermäßigt für nahe Angehörige) | Grundbuchseintragung |
| Schenkungsmeldung | Meldepflicht ab 50.000 € (Angehörige) | Bargeld, Aktien, Anteile |
| Notarkosten | Nach Tarif (ca. 1-3%) | Verlassenschaftsabhandlung |
Die Grunderwerbsteuer bei Erbschaften im Familienkreis ist begünstigt: Die ersten 250.000 Euro des Grundstückswerts werden mit nur 0,5 % besteuert, die nächsten 150.000 Euro mit 2 %, und erst darüber hinaus fallen 3,5 % an. Schenkungen von Bargeld oder Wertpapieren an nahe Angehörige müssen dem Finanzamt gemeldet werden, wenn sie innerhalb eines Jahres den Wert von 50.000 Euro überschreiten.
Häufige Irrtümer im österreichischen Erbrecht
"Lebensgefährten erben automatisch, wenn man lange zusammenlebt."
Dies ist falsch. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht. Sie haben lediglich ein außerordentliches Erbrecht, wenn es absolut keine anderen gesetzlichen Erben gibt, oder ein zeitlich begrenztes Wohnrecht von einem Jahr (das sogenannte "gesetzliche Vorausvermächtnis"). Ohne Testament geht der Partner meist leer aus.
"Ich kann meine Kinder komplett enterben, wenn ich das im Testament schreibe."
Das ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich (sogenannte Enterbungsgründe, z.B. schwere Straftaten gegen den Erblasser). In fast allen anderen Fällen bleibt der Anspruch auf den Pflichtteil bestehen. Man kann den Pflichtteil jedoch auf die Hälfte mindern, wenn zu Lebzeiten über einen langen Zeitraum (mindestens 20 Jahre) kein Kontakt bestand.
"Ein am Computer geschriebenes Testament ist immer gültig."
Ein am PC verfasstes Testament gilt als "fremdhändiges Testament". Es ist nur dann gültig, wenn der Erblasser es in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschreibt und diese Zeugen ebenfalls unterschreiben (mit dem Zusatz "als Testamentszeuge"). Ein Ausdruck ohne Zeugen ist rechtlich wertlos.
Fragen (FAQs)
Was passiert mit meinen Schulden nach dem Tod?
In Österreich übernehmen Erben grundsätzlich auch die Schulden des Verstorbenen. Durch eine "bedingte Erbantrittserklärung" können Sie Ihre Haftung jedoch auf den Wert der übernommenen Erbschaft begrenzen.
Wie finde ich heraus, ob ein Testament existiert?
In Österreich gibt es das Zentrale Testamentsregister (ZTR), das von Notaren und Rechtsanwälten geführt wird. Dort wird vermerkt, wo ein Testament hinterlegt ist. Die Suche erfolgt automatisch im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ja, ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neueres Testament ersetzt werden. Es gilt immer die aktuellste, formgültige Fassung.
Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten
Die Gestaltung eines rechtssicheren Nachlasses ist komplex, besonders wenn Immobilien, Unternehmen oder digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen im Spiel sind. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht ist unerlässlich, wenn:
- Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Pflichtteilsansprüche rechtssicher minimieren möchten.
- Ihr Vermögen grenzüberschreitend ist (z.B. Ferienhaus im Ausland).
- Komplexe digitale Strukturen (Krypto, Online-Unternehmen) vererbt werden sollen.
- Es bereits zu Lebzeiten Anzeichen für Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft gibt.
- Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht erstellen möchten, die auch von Banken und Behörden ohne Verzögerung anerkannt wird.
Nächste Schritte
- Bestandsaufnahme: Erstellen Sie eine Liste Ihres Vermögens, einschließlich aller digitalen Konten und Krypto-Wallets.
- Entscheidung: Überlegen Sie, wer Ihre Erben sein sollen und ob Sie Vermächtnisse (Legate) für bestimmte Personen aussetzen möchten.
- Formwahl: Entscheiden Sie sich zwischen einem eigenhändigen Testament (kostengünstig, aber fehleranfällig) oder einem notariell/anwaltlich hinterlegten Testament.
- Beratungstermin: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit einem Experten, um steuerliche Optimierungen (insbesondere bei Immobilien) zu prüfen.
- Sichere Verwahrung: Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem Ort, an dem es gefunden wird, oder lassen Sie es im Zentralen Testamentsregister registrieren.