Rechtliche Ratgeber von Tekin Law Firm:
- Arbitration in Turkey
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Rechtliche Ratgeber von Tekin Law Firm:
Öffentlich-private Partnerschaften, kurz ÖPP, beschreiben kooperative Vorhaben zwischen öffentlicher Hand und privaten Partnern zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen. Typische Bereiche sind Verkehrsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen, Gesundheitswesen und Wasserversorgung. Ziel ist die bessere Nutzung von Ressourcen, effizientere Bau- und Betriebsprozesse sowie langfristige Leistungs- und Kostenkontrolle.
Rechtlich fallen ÖPP-Projekte in das öffentliche Vergaberecht, das EU-rechtlich geprägt ist. Die zentralen Regeln betreffen Transparenz, Wettbewerbsfähigkeit und faire Eignungskriterien bei Ausschreibungen sowie die anschließende Vertragsgestaltung. Verträge prüfen Strafferes Risikomanagement, Verteilungsmodelle für Investitionen, Betrieb und Instandhaltung sowie Anpassungs- und Kündigungsklauseln.
In Deutschland laufen ÖPP-Verträge oft über längere Zeiträume und beinhalten Design, Bau, Finanzierung und Betrieb (DBFO) oder Concession-Modelle. Juristische Beratung ist während Ausschreibung, Verhandlung, Umsetzung und Nachsteuerungsphasen entscheidend, um Rechtsrisiken zu minimieren. Die relevanten Rechtsquellen umfassen das GWB, die VgV und, falls Bauleistungen betroffen sind, die VOB/A - alle verlässlich dokumentiert in den Gesetzestexten.
Für den rechtlichen Rahmen verweisen offizielle Quellen auf die Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht. Informationen zu den zentralen Regelwerken finden sich in den Gesetzestexten und EU-Dokumenten, zum Beispiel beim GWB und der VgV sowie der EU-Richtlinie 2014/24/EU.
Quelle: EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das GWB und die VgV. Offizielle Rechtsgrundlagen finden Sie unter Gesetze-im-Internet und EUR-Lex.
Wichtige Rechtsquellen zum ÖPP finden Sie in folgenden offiziellen Bereichen: - GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): zentrale Grundlage des Vergaberechts in Deutschland. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ - VgV (Ververgabeverordnung): regelt Verfahrensabläufe, Eignungskriterien und Zuschlagsgrundlagen. https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2013/ - EU-Richtlinie 2014/24/EU: Grundlage für EU-weite Vergaberechte. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0024
Sie planen oder betreiben ein ÖPP-Projekt in Deutschland und benötigen rechtliche Unterstützung, um Fallstricke zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie konkrete Szenarien, in denen eine spezialisierte Rechtsberatung sinnvoll ist.
Deutschland basiert beim ÖPP auf einem eng verzahnten Rechtsrahmen aus nationalen Gesetzen und EU-Vorgaben. Die wichtigsten Rechtsinstrumente sind GWB, VgV und VOB/A. Ergänzend spielen EU-Richtlinien eine Rolle, die in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt das allgemeine Vergaberecht, Transparenzpflichten, Eignungskriterien und Zuschlagsentscheidungen. Es ist die zentrale Rechtsgrundlage für öffentliche Ausschreibungen und ÖPP-Verträge.
Verordnung gegen Vergabebeschränkungen (VgV) konkretisiert die Verfahrensabläufe, Auswahl- und Zuschlagskriterien, und ermöglicht besondere Vergabeverfahren innerhalb des EU-Rechtsrahmens. Die aktuelle Fassung geht auf die Vergaberechtsmodernisierung von 2016 zurück. VgV-Text
VOB/A regelt Bauleistungen im öffentlichen Sektor und wird häufig bei ÖPP-Bauprojekten eingesetzt. Sie deckt Vergabe, Vertragspartner und Nachträge im Baubereich ab. VOB/A-Text
EU-Richtlinie 2014/24/EU wurde in deutsches Recht umgesetzt, wodurch Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsordnung in Ausschreibungen gestärkt wurden. Informationen dazu finden Sie bei EUR-Lex.
Blockabschnitt: Nach der Reform des Vergaberechts 2016 gelten strengere Transparenz-, Eignungs- und Zuschlagsregeln auch für langfristige ÖPP-Verträge. Quellen: GWB, VgV, EU-Richtlinie 2014/24/EU.
Aktuelle Entwicklungen betreffen verstärkte Nutzung strukturierter Vergabeverfahren, Intensivierung der Dokumentationspflichten und klare Vorgaben zur Risikoverteilung. Rechtskundige Begleitung hilft, Ausschreibungs- und Vertragsprozesse rechtssicher zu gestalten.
ÖPP beschreibt eine Kooperation zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner zur Planung, Finanzierung, Bau und Betriebsführung öffentlicher Infrastruktur. Ziel ist Effizienzsteigerung und langfristige Leistungsoptimierung.
Prüfen Sie zuerst die Rechtsgrundlagen, definieren Sie Leistungs- und Finanzierungsmodelle und erstellen Sie eine Ausschreibung nach GWB und VgV. Beziehen Sie frühzeitig juristische Beratung ein.
Wesentliche Modernisierungen des Vergaberechts traten am 18. April 2016 in Kraft. Seitdem gelten neue Transparenz- und Eignungskriterien auch für ÖPP-Projekte.
Die offiziellen Gesetzestexte finden Sie auf Gesetze-im-Internet. GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/; VgV: https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2013/
Ein Fachanwalt für Vergaberecht kennt die Anforderungen an Ausschreibungen, Vertragsgestaltung und Nachprüfungsverfahren. So minimieren Sie Rechtsrisiken und verhindern teure Rechtsstreitigkeiten.
Ja, viele ÖPP-Verträge enthalten Schieds- oder Rechtswahlklauseln. Ein Anwalt hilft, geeignete Mechanismen zu wählen und streitige Fragen rechtskonform zu klären.
Ja. ÖPP-Verträge legen oft konkrete Finanzierungs- und Zahlungsstrukturen fest. Eine rechtliche Begleitung hilft, Kostenrisiken früh zu identifizieren und zu managen.
Für Gerichts- oder gerichtliche Verfahren in Deutschland benötigen Sie einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Ein ausländischer Berater kann ergänzend unterstützen.
Ja, Concession-Modelle geben dem privaten Partner oft eine längere Leistungs- und Einnahmezeit, während DBFO den Fokus stärker auf Design, Build, Finance und Operate legt. Juristische Folgen unterscheiden sich vor allem in Haftung und Zahlungsmechanismen.
Die Realisierung variiert stark; häufig liegen Planungs- und Ausschreibungsphasen zwischen 12 und 36 Monaten, gefolgt von Bau und Betrieb über 20 bis 30 Jahre. Personal- und Genehmigungsprozesse beeinflussen den Zeitplan maßgeblich.
Beratungskosten hängen von Umfang und Projektdauer ab. Viele Kanzleien arbeiten mit Stundenhonoraren oder Pauschalpaketen für Ausschreibungsberatung und Vertragsverhandlungen.
GWB regelt das Vergaberecht generell, während VgV detaillierte Verfahren, Kriterien und Zuschlagsgrundlagen festlegt. In ÖPP-Projekten gelten beide zusammen mit EU-Richtlinien.
Vertragsänderungen sind möglich, erfordern aber oft neue Ausschluss- oder Nachprüfungsverfahren. Juristische Beratung sichert rechtskonforme Änderungsprozesse.
In einigen Fällen erlaubt man verkürzte Verfahren bei Dringlichkeit, doch Transparenz und Gleichbehandlung müssen gewahrt bleiben. Juristische Prüfung vermeidet spätere Nachprüfungen.
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Die Informationen auf dieser Seite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns bemühen, die Richtigkeit und Relevanz des Inhalts sicherzustellen, können sich rechtliche Informationen im Laufe der Zeit ändern, und die Auslegung des Gesetzes kann variieren. Sie sollten immer einen qualifizierten Rechtsexperten für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung konsultieren.
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