- Je früher Sie Zahlungsengpässe, Überschuldungsrisiken und Pflichtverletzungen erkennen, desto mehr Optionen haben Sie vor der Regelinsolvenz.
- Außergerichtliche Sanierung funktioniert oft, wenn wenige Hauptgläubiger beteiligt sind und Vertrauen durch belastbare Zahlen (13-Wochen-Liquidität, Planrechnung) hergestellt wird.
- StaRUG ist besonders hilfreich, wenn einzelne Gläubiger blockieren, Sie aber noch nicht zahlungsunfähig sind, also nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. (gesetze-im-internet.de)
- Geschäftsleiter müssen krisenrelevante Entwicklungen fortlaufend überwachen und Gegenmaßnahmen einleiten, sonst steigen Haftungs- und Strafrisiken. (gesetze-im-internet.de)
- Arbeitnehmer, Gesellschafter und Gläubiger sind unterschiedlich betroffen, deshalb braucht die Sanierung eine klare Kommunikations- und Verhandlungsstrategie.
Suchintention ist meist Handeln und Verstehen zugleich: Unternehmer suchen konkrete Alternativen zur klassischen Insolvenz und wollen die nächsten Schritte rechtssicher planen. Zielgruppe ist überwiegend B2B, typischerweise Geschäftsführung, CFO, Gesellschafter und Inhouse-Finanzverantwortliche in KMU.
Woran erkennen Sie frühzeitig eine Unternehmenskrise anhand rechtlicher Kennzahlen?
Eine Krise ist rechtlich relevant, wenn sich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzeichnet, weil dann Fristen, Pflichten und persönliche Haftungsrisiken greifen können. Praktisch bedeutet das: Sie brauchen einen belastbaren Blick auf Liquidität, fällige Verbindlichkeiten und die Fortführungsfähigkeit in den nächsten Monaten.
Zentral sind drei Insolvenzgründe, die Sie in verständliche Prüfungen übersetzen können:
Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen kann fällige Zahlungen nicht mehr leisten. In der Praxis wird häufig mit einer Liquiditätslücke und einem kurzen Zeitraum (typisch bis zu drei Wochen) gearbeitet. (gesetze-im-internet.de)
Überschuldung: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht, es sei denn, die Fortführung ist in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich. (gesetze-im-internet.de)
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Es ist voraussichtlich absehbar, dass künftige fällige Zahlungen nicht erfüllt werden können; als Prognosezeitraum nennt das Gesetz in der Regel 24 Monate. (gesetze-im-internet.de)
Diese Kennzahlen helfen als Frühwarnsystem in der Praxis:
- 13-Wochen-Liquiditätsplanung: Einzahlungen und Auszahlungen wöchentlich, mit realistischen Annahmen (Zahlungsziele, Steuern, Löhne, Leasing).
- Fälligkeitsmonitor: Welche Verbindlichkeiten sind heute fällig, welche werden in 2, 4, 8 Wochen fällig, und welche werden wahrscheinlich fällig gestellt (zum Beispiel bei Covenant-Bruch).
- Fortführungsprognose: Gibt es ein plausibles Szenario, in dem der Geschäftsbetrieb in den nächsten 12 Monaten fortgeführt werden kann (Finanzierung, Auftragslage, Maßnahmenpaket).
Wichtig ist auch die gesetzliche Pflicht zur Krisenfrüherkennung: Geschäftsleiter müssen fortlaufend bestandsgefährdende Entwicklungen überwachen und Gegenmaßnahmen einleiten. (gesetze-im-internet.de)
- Wie dokumentiere ich die Liquiditätsprüfung so, dass sie später nachvollziehbar ist?
- Welche Zahlungen sind in der Krise noch vertretbar, ohne Haftungsrisiken auszulösen?
- Was ändere ich sofort in Reporting, Zahlungsfreigaben und Einkauf?
Welche außergerichtlichen Sanierungsoptionen gibt es (inklusive Stundung und Restrukturierungsplan)?
Außergerichtliche Sanierung ist oft der schnellste Weg, wenn Sie mit den wichtigsten Gläubigern eine Einigung erzielen können, ohne Gericht und öffentliche Bekanntmachung. Kernelemente sind Liquiditätsstabilisierung, Vereinbarungen über Stundung und ein klarer Restrukturierungsplan, der zeigt, wie das Unternehmen wieder zahlungsfähig wird.
Typische Bausteine, die Sie kombinieren können:
Stundungsvereinbarungen: Gläubiger verschieben Fälligkeiten, oft gegen Transparenz, Reporting und Sicherheiten. Das Ziel ist Zeitgewinn, nicht Problemverschiebung.
Stillhalteabkommen: Gläubiger verpflichten sich für einen Zeitraum, keine Vollstreckung, Kündigung oder Fälligstellung zu betreiben, während verhandelt wird.
Sanierungsvergleich: Einigung über Teilverzichte, Raten, Rangrücktritte, Covenants oder zusätzliche Finanzierung, häufig verknüpft mit Meilensteinen.
Operative Restrukturierung: Kurzarbeit, Standort- oder Sortimentsmaßnahmen, Preis- und Vertragsnachverhandlungen, Working-Capital-Programm (Forderungen, Lager, Einkauf).
Schritt-für-Schritt-Vorgehen (praxisnah in 14 Tagen):
- Liquiditätsstatus erstellen: fällige Verbindlichkeiten, verfügbare Liquidität, Engpassdatum (wann ist Kasse leer).
- Stakeholder-Landkarte: Banken, Hauptlieferanten, Vermieter, Finanzamt, Sozialversicherung, Gesellschafterdarlehen.
- Kommunikationslinie festlegen: eine Stimme nach außen, internes Q&A, klare Zahlenbasis.
- Verhandlungspaket schnüren: Stundung, Stillhalten, Sicherheiten, Reporting, Gegenleistung.
- Restrukturierungsplan als Dokument: Maßnahmen, Zeitplan, Finanzplanung, Szenarien, „Plan B" (wenn Einigung scheitert).
| Option | Stärke | Grenze | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Stundung / Stillhalten | Schnell, vertraulich | Nur mit Zustimmung, keine Bindung für alle | Akute Liquiditätslücke, wenige Schlüsselforderungen |
| Außergerichtlicher Restrukturierungsplan | Gute Steuerung, klare Logik | Blockierer können alles stoppen | Mehrere Gläubigergruppen, aber kooperationsbereit |
| StaRUG-Plan | Mehrheitsentscheidung möglich | Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Vorbereitung aufwendig | Einzelne Gläubiger blockieren, Sanierung aber realistisch |
- Welche Gläubiger sind „kritisch", weil sie sofort Vollstreckung auslösen können?
- Wie verhindere ich, dass Stundungen als „Schneeballsystem" wirken?
- Was gehört mindestens in einen Restrukturierungsplan, damit Gläubiger zustimmen?
Was kann der präventive Restrukturierungsrahmen nach StaRUG leisten und wo sind die Grenzen?
StaRUG ermöglicht eine gerichtsgestützte Restrukturierung vor der Insolvenz, wenn eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und das Ziel ist, diese nachhaltig zu beseitigen. Die Stärke liegt darin, dass ein Restrukturierungsplan mit qualifizierten Mehrheiten angenommen werden kann und einzelne Gläubigergruppen unter Bedingungen überstimmt werden können.
Die wichtigsten Voraussetzungen und Werkzeuge in einfacher Sprache:
Zugang: Instrumente dienen der nachhaltigen Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit. (gesetze-im-internet.de)
Mehrheit: In jeder Gruppe müssen mindestens drei Viertel der Stimmrechte zustimmen, damit der Plan angenommen ist. (gesetze-im-internet.de)
Gerichtliche Instrumente: Planabstimmung, Vorprüfung, Stabilisierung (vorübergehende Einschränkung der Einzelvollstreckung), Planbestätigung. (gesetze-im-internet.de)
Startpunkt: Die Instrumente setzen grundsätzlich eine Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Restrukturierungsgericht voraus; die Anzeige wirkt zeitlich begrenzt (regelmäßig sechs Monate, mit Verlängerungsoption bis zwölf Monate). (gesetze-im-internet.de)
Chancen von StaRUG für KMU:
- Blockierer-Problem lösen: Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeit.
- Gezielte Einbeziehung: Sie können planbetroffene Gläubigergruppen definieren und andere Gläubiger unberührt lassen, wenn das Konzept trägt.
- Stabilisierung: Zeit gewinnen, um Verhandlungen zu Ende zu führen, ohne dass einzelne Gläubiger alles eskalieren.
Grenzen, die Sie realistisch einplanen sollten:
- Timing: Wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, rückt das Insolvenzverfahren in den Vordergrund; Gerichte können Restrukturierungssachen aufheben, wenn Insolvenzreife bekannt wird. (gesetze-im-internet.de)
- Vorbereitung: Ohne belastbare Liquiditäts- und Unternehmensplanung wird StaRUG praktisch nicht funktionieren, weil Gläubiger und Gericht den Plan nicht tragen.
- Komplexität: Gruppenbildung, Stimmrechte, Planlogik und Kommunikation sind anspruchsvoll, insbesondere bei vielen Lieferanten oder Finanzierungsinstrumenten.
- Welche Forderungen lassen sich im StaRUG-Plan gestalten und welche typischerweise nicht?
- Wie läuft eine gerichtliche Stabilisierung praktisch ab, und wie lange kann sie dauern?
- Wann ist eine außergerichtliche Lösung schneller als StaRUG?
Welche Auswirkungen haben Sanierung und Restrukturierung auf Arbeitnehmer, Gesellschafter und Gläubiger?
Vor der Regelinsolvenz können Sie viele Maßnahmen umsetzen, ohne dass automatisch Arbeitsverhältnisse enden oder Gesellschafterrechte untergehen, aber jede Gruppe hat eigene Schutzrechte und Erwartungen. Erfolg hängt davon ab, dass Sie Auswirkungen früh erklären und die Lasten nachvollziehbar verteilen.
Arbeitnehmer:
- Löhne und Sozialabgaben sind besonders sensibel: Rückstände eskalieren schnell durch Vollstreckung und strafrechtliche Risiken.
- Maßnahmen wie Kurzarbeit, Standort- oder Schichtanpassungen sind möglich, brauchen aber saubere Vorbereitung und Kommunikation mit Belegschaft und gegebenenfalls Betriebsrat.
- Vertrauen ist ein Sanierungsfaktor: Unklare Gerüchte führen zu Fluktuation, die jede Planung zerstört.
Gesellschafter:
- Oft sind Kapitalmaßnahmen, Rangrücktritte oder der Verzicht auf Gesellschafterdarlehen Teil des Pakets, weil externe Gläubiger sonst keine Zugeständnisse machen.
- Wenn ein Plan in Kernrechte der Gesellschafter eingreift, steigt die interne Abstimmungsnotwendigkeit und Konfliktgefahr (Kontrolle, Verwässerung, Exit).
Gläubiger:
- Banken achten auf Covenants, Sicherheiten und Reporting; Lieferanten auf Lieferstopp-Risiken und Eigentumsvorbehalt; Vermieter auf Kündigungs- und Räumungsdruck.
- Die Akzeptanz steigt, wenn der Plan „fair" wirkt: gleiche Behandlung in vergleichbaren Gruppen, klare Gegenleistungen, messbare Meilensteine.
- Wie spreche ich Lieferanten an, ohne eine Kettenreaktion auszulösen?
- Welche Informationen brauchen Banken wöchentlich, damit Kreditlinien nicht gekündigt werden?
- Wie verhindere ich Gesellschafterstreit, der die Sanierung blockiert?
Wann ist der Gang zu einem auf Restrukturierung spezialisierten Anwalt zwingend?
Ein spezialisierter Restrukturierungsanwalt ist praktisch zwingend, sobald Insolvenzreife droht oder nicht sicher ausgeschlossen werden kann, weil Fristen, Zahlungsverbote und persönliche Haftungsrisiken dann sehr schnell greifen. Spätestens wenn Sie als GmbH- oder AG-Geschäftsleitung erkennen, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, müssen Sie die Insolvenzantragspflichten und Fristen aktiv managen.
Konkrete Auslöser, bei denen Sie nicht mehr „nur" intern arbeiten sollten:
Sie können fällige Zahlungen nicht mehr zuverlässig bedienen oder haben die Zahlungen bereits eingestellt. (gesetze-im-internet.de)
Überschuldungsrisiko mit negativer Fortführungsprognose im 12-Monats-Blick. (gesetze-im-internet.de)
Sie müssen entscheiden, ob StaRUG möglich ist: StaRUG setzt drohende Zahlungsunfähigkeit als Zielzustand voraus und erfordert saubere Verfahrensschritte. (gesetze-im-internet.de)
Sie brauchen Fristensicherheit: Bei juristischen Personen ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. (gesetze-im-internet.de)
Was ein guter Restrukturierungsanwalt in der Praxis absichert:
- Prüfung und Dokumentation der Insolvenzreife und der Handlungsoptionen.
- Verhandlungsarchitektur: wer wird wann angesprochen, welche Reihenfolge, welche Sicherheiten, welche Kommunikationslinie.
- Haftungsprävention: Zahlungskontrollen, Gremienbeschlüsse, Krisenreporting, Vermeidung von eskalierenden Einzelmaßnahmen.
- StaRUG-Setup: Gruppenbildung, Planstruktur, Anzeige und gerichtliche Anträge, damit der Prozess nicht an Formfehlern scheitert. (gesetze-im-internet.de)
- Welche Unterlagen sollte ich vor dem Erstgespräch vorbereiten?
- Wie schnell lässt sich eine tragfähige Gläubiger-Stundung verhandeln?
- Welche Entscheidungen darf die Geschäftsführung alleine treffen und welche brauchen Gesellschafterbeschlüsse?
Welche häufigen Irrtümer kosten in der Krise am meisten Zeit und Geld?
Die größten Fehler entstehen, wenn die Krise „wegverwaltet" wird oder wenn Maßnahmen ohne rechtliche und finanzielle Logik gesetzt werden. Korrektur kostet dann oft mehr als die Sanierung selbst.
Irrtum 1: „Solange Aufträge da sind, ist alles gut." Aufträge ersetzen keine Liquidität, und rechtlich zählt die Fähigkeit, fällige Zahlungen zu erfüllen. (gesetze-im-internet.de)
Irrtum 2: „Eine Stundung löst das Problem." Stundung ist nur Zeitgewinn und muss mit einem belastbaren Maßnahmenplan verbunden sein, sonst verschiebt sich die Insolvenzreife nur nach hinten.
Irrtum 3: „StaRUG ist eine Insolvenz light für jeden." StaRUG ist kein Auffangnetz bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit; es ist ein präventiver Rahmen, der frühzeitige Planung und Verhandlungsfähigkeit verlangt. (gesetze-im-internet.de)
Wie sehen Kosten und Zeitplan typischerweise aus?
Die Kosten hängen vor allem davon ab, wie viele Gläubiger beteiligt sind, wie belastbar die Finanzplanung ist und ob Gerichtsverfahren nötig werden. Planen Sie in jedem Fall Budget für Zahlenwerk, Verhandlungsführung und rechtliche Umsetzung ein, weil unvollständige Vorbereitung regelmäßig teurer wird.
| Kostenblock | Wofür Sie zahlen | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Finanzplanung und Krisenreporting | 13-Wochen-Liquidität, integrierte Planung, Szenarien | Datenqualität, Komplexität, Konzernstruktur |
| Rechtliche Beratung | Haftungsmanagement, Verträge, Verhandlungen, Planstruktur | Umfang, Zeitdruck, Streitniveau |
| StaRUG-Gerichtskosten | Gerichtliche Verfahrensschritte (je nach Instrument) | Gegenstandswerte, Umfang der Anträge |
| Kommunikation und Umsetzung | Stakeholder-Kommunikation, Projektmanagement | Anzahl Stakeholder, interne Ressourcen |
Zeitschiene als Orientierung:
- 1 bis 2 Wochen: Liquiditätsklarheit, Sofortmaßnahmen, erste Stundungen.
- 3 bis 8 Wochen: Verhandlungspaket, Restrukturierungsplan, Gläubigermehrheiten vorbereiten.
- 2 bis 4 Monate: Umsetzung, Monitoring, Nachverhandlungen; bei StaRUG je nach Instrumentenmix auch länger.
FAQ
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen StaRUG und Insolvenzverfahren?
StaRUG ist ein präventiver Restrukturierungsrahmen zur Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit, während das Insolvenzverfahren typischerweise bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ansetzt. StaRUG erlaubt gerichtliche Hilfen wie Planbestätigung und Stabilisierung, ohne dass automatisch ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. (gesetze-im-internet.de)
Wie schnell muss ich als Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen?
Wenn eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. (gesetze-im-internet.de)
Welche Mehrheit brauchen wir im StaRUG-Restrukturierungsplan?
Für die Annahme des Restrukturierungsplans müssen in jeder Gruppe mindestens drei Viertel der Stimmrechte zustimmen. (gesetze-im-internet.de)
Kann ich prüfen, ob zu einem Geschäftspartner ein Insolvenzverfahren veröffentlicht wurde?
Ja, die Bundesländer betreiben ein gemeinsames Portal für Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte. Nutzen Sie dafür das Justizportal „Insolvenzbekanntmachungen". (justiz.de)
Welche Pflichten habe ich schon vor der Insolvenz?
Geschäftsleiter müssen fortlaufend Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand gefährden können, und bei erkannten Risiken geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen sowie Überwachungsorgane informieren. (gesetze-im-internet.de)
Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten
Beauftragen Sie früh, sobald ein ernsthafter Liquiditätsengpass absehbar ist, weil dann die Weichen für StaRUG, Stundungen und Haftungsvermeidung gestellt werden. Zwingend wird es, wenn Insolvenzreife nicht sicher ausgeschlossen werden kann oder Fristen aus der Insolvenzantragspflicht laufen, weil Fehlentscheidungen dann nicht nur das Unternehmen, sondern auch Sie persönlich treffen können. (gesetze-im-internet.de)
Nächste Schritte
- Erstellen Sie innerhalb von 48 Stunden einen Liquiditätsstatus und eine 13-Wochen-Planung mit konservativen Annahmen.
- Ordnen Sie Gläubiger nach Eskalationsrisiko und Verhandlungsmacht (Bank, Finanzamt, Sozialversicherung, Schlüssel-Lieferanten, Vermieter).
- Entscheiden Sie anhand der Prognose: außergerichtlich konsensfähig oder Blockierer, dann StaRUG prüfen. (gesetze-im-internet.de)
- Setzen Sie ein Krisen-Governance-Setup auf: Zahlungsfreigaben, tägliches Cash-Reporting, dokumentierte Entscheidungen.
- Bereiten Sie ein Erstpaket für Berater/Anwalt vor: BWA, OPOS, Bankenspiegel, Verträge, Forderungslisten, Sicherheiten, Personal- und Mietkosten, Planrechnung.
Offizielle Quellen zur Vertiefung: InsO § 15a (Insolvenzantragspflicht und Fristen) | StaRUG § 29 (Instrumente des Restrukturierungsrahmens) | Justizportal: Insolvenzbekanntmachungen