Ausgaben & Auslagen
Erfassen Sie die Kosten, die Ihnen im Rahmen einer Akte entstehen – wie Gerichtsgebühren, Kurierkosten oder Sachverständigenhonorare –, damit diese zusammen mit Ihrem Zeitaufwand an den Mandanten abgerechnet werden können.
Ausgaben finden Sie in jeder Akte unter der Registerkarte Abrechnung → Ausgaben.
Eine Ausgabe hinzufügen#
Klicken Sie auf Ausgabe hinzufügen und füllen Sie Folgendes aus:
- Datum: wann die Kosten entstanden sind
- Betrag: in der Währung der Akte
- Kategorie: Freitext, beispielsweise „Gerichtsgebühren“
- Beschreibung: wird auf der Rechnungsposition ausgewiesen (bleibt das Feld leer, wird die Kategorie verwendet)
- Abrechenbar: deaktivieren Sie diese Option für Kosten, die Sie selbst übernehmen
- Aufschlag %: ein optionaler Aufschlag, der bei der Abrechnung der Ausgabe hinzugefügt wird. 24,00 € mit einem Aufschlag von 10 % ergeben einen Rechnungsbetrag von 26,40 €
Mit Ausnahme von Personen mit reinen Leserechten (Viewer) können alle Benutzer Ausgaben hinzufügen. Mitglieder können ihre eigenen Ausgaben bearbeiten und löschen, solange sie noch nicht abgerechnet sind; Inhaber und Administratoren können die Ausgaben aller Benutzer bearbeiten oder löschen.

Ausgaben auf eine Rechnung übernehmen#
Abrechenbare Ausgaben werden automatisch übernommen, wenn Sie das nächste Mal in der Akte auf Neue Rechnung klicken – unabhängig von der Honorarvereinbarung, also auch bei Pauschalpreis- oder Erfolgshonorarmandaten. Sie müssen nichts weiter tun. Siehe Rechnungsstellung.
Um zu verhindern, dass eine Ausgabe in Rechnung gestellt wird, löschen Sie diese oder deaktivieren Sie Abrechenbar, bevor Sie die Rechnung erstellen. Befindet sie sich bereits auf einem Rechnungsentwurf, entfernen Sie diese Position aus dem Entwurf; die Ausgabe bleibt dann für eine spätere Rechnung unberechnet.
Status von Ausgaben#
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | Erfasst, noch nicht abgerechnet |
| Abgerechnet | Auf einer ausgestellten Rechnung enthalten und gesperrt |
Wird eine Rechnung storniert, werden die zugehörigen Ausgaben wieder auf Entwurf zurückgesetzt und können erneut abgerechnet werden.